Fälle zum Rücktritt (§§ 323, 326 V) und zum Ausschluss nach § 323 V BGB

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  • Опубліковано 24 гру 2024

КОМЕНТАРІ • 7

  • @fersager7551
    @fersager7551 Місяць тому

    Was hast du für ein Stuhl und hast du einen hohen verstellbaren Tisch ?

    • @Der_Jurastudent
      @Der_Jurastudent  Місяць тому

      Einen mangelfreien Stuhl 🤣 Ja, mein Schreibtisch ist höhenverstellbar.

  • @fersager7551
    @fersager7551 Місяць тому

    23:55 versteh ich nicht, in § 441 Abs 3 Satz 1 und Satz 2 steht doch die Höhe des Minderungsbetrages

    • @Der_Jurastudent
      @Der_Jurastudent  Місяць тому +1

      Für die Berechnung ist ja erforderlich, dass man den Wert der Sache ohne den Mangel und den Wert der Sache mit dem Mangel bestimmt und darauf hätte man sich ja erstmal irgendwie einigen müssen.

  • @fersager7551
    @fersager7551 Місяць тому

    Hahahaha dieses chat gpt thumbnail

  • @germanletskotz
    @germanletskotz Місяць тому

    Ist das Thumbnail AI generiert? Lol

    • @Der_Jurastudent
      @Der_Jurastudent  Місяць тому +1

      Jap
      Ich hatte bis gestern noch gedacht, dass der Fall 4 mit Interessefortfall (§ 323 V 1) zu lösen ist. Dann habe ich das recherchiert und war so erstaunt, dass ich mir dachte ein Video dazu zu machen. Also musste ich irgendwie schnell auf ein Titelbild kommen :D