Vielen,lieben Dank für diese Informationen.Habe gerade genau so ein Problem mit meinem Bruder.Wir werden uns,ich und meine Schwester anwaltlich beraten lassen.
Ja, und wie ist es, wenn der Bevollmächtigte oder evt. Bereicherte zwischenzeitig im Ausland lebt und dann ggf im Ausland nach dortigen Erb- ubd Rschtsystem verklagt werden müsste, also deutsches Erb- oder Familienrecht gar nicht zur Anwedung kommen kann ?. Und dann auch das zitierte BGH Urteil ins Leere geht ?
Wie ist das bei Gütergemeinschaft von Eltern, wenn ein Sohn Geld zur Seite bringt der die Vollmacht hat, und dann der Tod des Vaters Eintritt, und die Mutter dann behauptet er hätte nur den Willen des Vaters und ihren umgesetzt?
Hat jemand eine Erfahrung das ein Erbe eine Vollmacht gemacht hat wo drin steht das er Geschenke und das er privat in seine Tasche wirtschaften kann ?? Gibt es da eine Rechtssprechung ?? Danke
Wie schaut es denn aus wenn jeden Monat das Geld abgeholt worden ist und zwar als Barauszahlung und das dann auf ein Gemeinsames Sparbuch eingezahlt worden ist oder noch schlimmer die Schwester die die Mutter bei sich hat wohnen lassen wegen Wohnrecht , das Geld in ihrem Haushalt aufgebraucht hat ohne das de Mutter das wusste weil sie das Sparbuch nicht einsehen konnte ?
Was ist denn, wenn.... .... ich eine Generalvollmacht vom Vater habe und das Konto meines Vaters (letzter Erblasser der Eltern, Mutter bereits verstorben) plündere, weil dieser mir A) eine Schuld in Höhe x in einem Vertrag bestätigte und B) ich die Generalvollmacht dafür einsetze, aber ohne zu wissen, daß der Vater bereits verstorben ist, z.B. weil man sich wegen Abwesenheit nur selten sieht. C) ich lt "Berliner Testament" gleichberechtigter Erbe bin (2 Kinder) ???
Der Ton des Videos ist katastrophal. Das kann nicht ihr Arbeitszimmer sein, denn dieser Saal ist akustisch ne Kathedrale ... ein Raum wo gearbeitet wird, hört sich anders an.
Vielen,lieben Dank für diese Informationen.Habe gerade genau so ein Problem mit meinem Bruder.Wir werden uns,ich und meine Schwester anwaltlich beraten lassen.
wieder mal äußerst interessant und toll erklärt! 🙂👍
Super hilfreich! Danke für den Upload
Sehr gutes Video! Vielen Dank!👍👍👍👍
klasse Video, habe direkt ein Abo dagelassen
prima Jura-Vortrag! Dankeschön 🙏
sehr informativ - besten dank!
Thank you so much for this video. Very informative.
Ja, und wie ist es, wenn der Bevollmächtigte oder evt. Bereicherte zwischenzeitig im Ausland lebt und dann ggf im Ausland nach dortigen Erb- ubd Rschtsystem verklagt werden müsste, also deutsches Erb- oder Familienrecht gar nicht zur Anwedung kommen kann ?. Und dann auch das zitierte BGH Urteil ins Leere geht ?
Darf ich eine Frage stellen?
Super!!
Wie ist das bei Gütergemeinschaft von Eltern, wenn ein Sohn Geld zur Seite bringt der die Vollmacht hat, und dann der Tod des Vaters Eintritt, und die Mutter dann behauptet er hätte nur den Willen des Vaters und ihren umgesetzt?
Hat jemand eine Erfahrung das ein Erbe eine Vollmacht gemacht hat wo drin steht das er Geschenke und das er privat in seine Tasche wirtschaften kann ?? Gibt es da eine Rechtssprechung ?? Danke
Wie schaut es denn aus wenn jeden Monat das Geld abgeholt worden ist und zwar als Barauszahlung und das dann auf ein Gemeinsames Sparbuch eingezahlt worden ist oder noch schlimmer die Schwester die die Mutter bei sich hat wohnen lassen wegen Wohnrecht , das Geld in ihrem Haushalt aufgebraucht hat ohne das de Mutter das wusste weil sie das Sparbuch nicht einsehen konnte ?
Was ist denn, wenn....
.... ich eine Generalvollmacht vom Vater habe und das Konto meines Vaters (letzter Erblasser der Eltern, Mutter bereits verstorben) plündere, weil dieser mir
A) eine Schuld in Höhe x in einem Vertrag bestätigte und
B) ich die Generalvollmacht dafür einsetze, aber ohne zu wissen, daß der Vater bereits verstorben ist, z.B. weil man sich wegen Abwesenheit nur selten sieht.
C) ich lt "Berliner Testament" gleichberechtigter Erbe bin (2 Kinder)
???
Setzt § 181 BGB einer Vollmacht nicht ebenfalls Grenzen?
die Generalvollmacht muss aber gem BGH Urteile NICHT notariell beglaubigt sein
Haun Sie doch bitte nicht immer auf den Tisch... Ist sehr störend sich das Video über Kopfhörer anzuhören... DANKE !
Der Ton des Videos ist katastrophal. Das kann nicht ihr Arbeitszimmer sein, denn dieser Saal ist akustisch ne Kathedrale ... ein Raum wo gearbeitet wird, hört sich anders an.
Vollmacht ist Vollmacht!