Da lässt man doch gerne ein Abo da! Das ist gerade Thema bei uns und ich freue mich sehr über dieses ausführliche und hilfreiche Video bezüglich des Miterbes. :) Liebe Grüße Kevin
Guten Tag, vielen Dank für dieses informative Video. Ich habe eine Frage: Darf in einer Erbengemeinschaft (3 Erben, 1/2, und 2 x 1/4) der Erbe mit Mehranteil als Verwalter bestimmt werden, der dann auch Nutzungsentschädigung (wie eine Mietzahlung) bekommt. Die Erben wohnen in der geerbten Immobilie. Es gibt keine Streitigkeiten. 🙂 Vielen Dank vorab.
Bin per Zufall auf Ihren Kanal gestoßen und finde die Infos interessant. Hätte da mal eine Frage, besteht bei einem Erbfall trotzdem eine Erbengemeinschaft wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, in dem Fall hat die mein Bruder (sind 4 Kinder) und er ist der Meinung das er alles was das Erbe betrifft bestimmen kann, es gibt ein Testament wo drin steht das wir alle zu 1/4 berechtigt sind.
Die Vollmacht ändert nichts an der Erbengemeinschaft. Diese sollte unverzüglich durch Sie widerrufen werden. Formal vertritt nach dem Erbfall der Bevollmächtigte ja die Erbengemeinschaft -bis zum Widerruf der Vollmacht. Die Vollmacht kann von jedem Miterben einzeln widerrufen werden
Da lässt man doch gerne ein Abo da! Das ist gerade Thema bei uns und ich freue mich sehr über dieses ausführliche und hilfreiche Video bezüglich des Miterbes. :) Liebe Grüße Kevin
Anschauen! Hier erhaltet ihr alle Infos 😊👍 Danke für den Upload
Guten Tag, vielen Dank für dieses informative Video. Ich habe eine Frage: Darf in einer Erbengemeinschaft (3 Erben, 1/2, und 2 x 1/4) der Erbe mit Mehranteil als Verwalter bestimmt werden, der dann auch Nutzungsentschädigung (wie eine Mietzahlung) bekommt. Die Erben wohnen in der geerbten Immobilie. Es gibt keine Streitigkeiten. 🙂 Vielen Dank vorab.
Bin per Zufall auf Ihren Kanal gestoßen und finde die Infos interessant. Hätte da mal eine Frage, besteht bei einem Erbfall trotzdem eine Erbengemeinschaft wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, in dem Fall hat die mein Bruder (sind 4 Kinder) und er ist der Meinung das er alles was das Erbe betrifft bestimmen kann, es gibt ein Testament wo drin steht das wir alle zu 1/4 berechtigt sind.
Die Vollmacht ändert nichts an der Erbengemeinschaft. Diese sollte unverzüglich durch Sie widerrufen werden. Formal vertritt nach dem Erbfall der Bevollmächtigte ja die Erbengemeinschaft -bis zum Widerruf der Vollmacht. Die Vollmacht kann von jedem Miterben einzeln widerrufen werden
Mein Tipp… genug geredet! Handeln ! 😎
Was habe ich davon wenn ich Person B bin und auf Nutzungsentschädigung klage und das fällt in die gesamt Erbmasse ? Verstehe ich nicht ganz 🤷♂️🤔
Was ist wenn das Haus zur Hälfte der Person (Mutter) die aktuell im Haus lebt gehört? Es geht um den Erbteil meines Vaters.