Man kann Angehörigen nur empfehlen, sich bei Zweifeln an der Qualität der Hirntoddiagnostik die Klinikakte aushändigen zu lassen. Da kommen, wenn ein sachkundiger externer Mediziner die Akte analysiert ,oft Dinge heraus, die schwer vorstellbar sind. Nach §630g BGB besteht ein rechtlicher Anspruch auf die Herausgabe der Klinikakte. Sie muss von der Klinik mittlerweile 30 Jahre aufbewahrt werden.
Schlimm ist vor allem, dass die Fälle von interessierter Seite kleingeredet werden . Dem couragierten Neurologen wurde auf Tagungen "Profilierungssucht" vorgeworfen. So ist es, wenn jemand "die heilige Kuh Organspende" kritisch unter die Lupe nimmt. An der fragwürdigen These, die Hirntoddiagnostik sei die sicherste Todesdiagnose der Welt, darf nicht gekratzt werden. Auch wenn das im Sinne der Qualitätssicherung dringend notwendig wäre.
Wenn man selbst als Angehöriger betroffen ist, kommt man an die entscheidenden Information nur , wenn man sich die Krankenakte aushändigen lässt. Und das bei Zweifeln möglichst umgehend. Nach § 630 g BGB (Patientenrechtegesetz) hat man darauf einen ANSPRUCH, den man juristisch durchsetzen sollte. Anschließend sollte die Krankenakte von einem unabhängigen Fachmediziner begutachtet werden.
Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, die komplette Akte bei einer Organentnahme anzufordern. Da kommen - wenn ein Fachmann sie durschaut- oft Dinge heraus, die niemand für möglich gehalten hätte. Zum Beispiel, dass trotz fehlendem Null-Linien-EEGs (als ergänzende Untersuchung) die 3 Stunden später anberaumte Organentnahme trotzdem stattfindet. Soviel logistischer Aufwand für nichts und wieder nichts? Das hat man im Fall des 15jährigen Lorenz nicht für notwendig gehalten. Warum auch, Hirntoddiagnosen werden ja so gut wie nie überprüft.
Sicher nicht bedingungslos. Man muss immer schauen, wer die Studie in wessen Auftrag erstellt hat. Und von wem sie bezahlt wurde. Ein schwieriges Kapitel. Bei Fehldiagnosen und krassen Verstößen bei der Hirntoddiagnostik gibt es keine Meldepflicht. Sie kommen meist nur per Zufall heraus. Das muss sich ändern.
wenn die Zeit gekommen ist, dann ist sie gekommen... wenn ich das höre bin ich schockiert .. ich werde meine Organe nicht spenden ...definitiv
Unfassbar!!! Aber ich denke , das sowas sehr sehr oft passiert!
der hirntod wurde erfunden, damit man die menschen lebendig ausschlachten kann!
Man kann Angehörigen nur empfehlen, sich bei Zweifeln an der Qualität der Hirntoddiagnostik die Klinikakte aushändigen zu lassen. Da kommen, wenn ein sachkundiger externer Mediziner die Akte analysiert ,oft Dinge heraus, die schwer vorstellbar sind.
Nach §630g BGB besteht ein rechtlicher Anspruch auf die Herausgabe der Klinikakte. Sie muss von der Klinik mittlerweile 30 Jahre aufbewahrt werden.
Heftig - ich bin geschockt !!!!
Schlimm ist vor allem, dass die Fälle von interessierter Seite kleingeredet werden . Dem couragierten Neurologen wurde auf Tagungen "Profilierungssucht" vorgeworfen. So ist es, wenn jemand "die heilige Kuh Organspende" kritisch unter die Lupe nimmt. An der fragwürdigen These, die Hirntoddiagnostik sei die sicherste Todesdiagnose der Welt, darf nicht gekratzt werden. Auch wenn das im Sinne der Qualitätssicherung dringend notwendig wäre.
Solange das Herz schlägt, lebt der Mensch, basta, alles andere ist Mord.
Wenn man selbst als Angehöriger betroffen ist, kommt man an die entscheidenden Information nur , wenn man sich die Krankenakte aushändigen lässt. Und das bei Zweifeln möglichst umgehend. Nach § 630 g BGB (Patientenrechtegesetz) hat man darauf einen ANSPRUCH, den man juristisch durchsetzen sollte. Anschließend sollte die Krankenakte von einem unabhängigen Fachmediziner begutachtet werden.
Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, die komplette Akte bei einer Organentnahme anzufordern. Da kommen - wenn ein Fachmann sie durschaut- oft Dinge heraus, die niemand für möglich gehalten hätte. Zum Beispiel, dass trotz fehlendem Null-Linien-EEGs (als ergänzende Untersuchung) die 3 Stunden später anberaumte Organentnahme trotzdem stattfindet. Soviel logistischer Aufwand für nichts und wieder nichts? Das hat man im Fall des 15jährigen Lorenz nicht für notwendig gehalten. Warum auch, Hirntoddiagnosen werden ja so gut wie nie überprüft.
Organentnahme an lebenden Menschen ist Mord von mir bekommen sie nichts.Silvia K.
@@silviakellermann8124 Mord ist es juristisch nicht, wenn die Diagnostik korrekt war.
Im Fall von Lorenz Meyer war die Diagnostik nicht korrekt.
Organhandel - mehr fällt mir dazu nicht ein!
Wie kann er noch an Studien glauben?! 😕
Sicher nicht bedingungslos. Man muss immer schauen, wer die Studie in wessen Auftrag erstellt hat. Und von wem sie bezahlt wurde. Ein schwieriges Kapitel. Bei Fehldiagnosen und krassen Verstößen bei der Hirntoddiagnostik gibt es keine Meldepflicht. Sie kommen meist nur per Zufall heraus. Das muss sich ändern.