Vorratsdatenspeicherung ist keine Lösung

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  • Опубліковано 29 вер 2024
  • Es gibt keine Zahlen darüber, dass Verbindungsdaten eine Rolle bei der Aufklärung eines terroristischen Aktes gespielt haben, sagt Peter Schaar. Der Nutzen der Vorratsdatenspeicherung rechtfertige den Aufwand nicht, so der Bundesdatenschutzbeauftragte. Schließlich müsse man zunächst wissen, "bei welcher Person es sich lohnt, genauer hinzugucken. Bei so einem Datenwust wäre das auch gar nicht praktikabel. Eine anlasslose Speicherung macht alle Bürger automatisch zu Verdächtigen. Es bestünde die Gefahr, dass viele Bürger die ihnen zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel nicht mehr unbefangen nutzen, ihr Kommunikations-verhalten entsprechend verändern und gegebenenfalls sogar gänzlich auf Telekommunikation verzichten.
    Nach den blutigen Anschlägen in Norwegen hat in Deutschland eine neue Debatte über die innere Sicherheit begonnen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums betonte: "Die Vorgänge in Norwegen geben in diesem Zusammenhang keine zusätzlichen Argumente." Aus der Union kam die Forderung nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, über die CDU, CSU und FDP seit Monaten streiten. Einmütig verwahrten sich Bundesjustiz- und Innenministerium allerdings gegen den Vorstoß in diesem Zusammenhang.
    Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hatte die EU 2006 eine Richtlinie zur verdachtslosen Speicherung der Verbindungsdaten von Telefon, E-Mail und Internet für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre erlassen, um schwere Straftaten besser aufklären zu können. Der Bundestag verabschiedete gemäß der EU-Vorgabe ein Gesetz, das aber im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht wegen Verstoßes gegen das vom Grund-gesetz geschützte Fernmelde-geheimnis gekippt wurde. Aufgrund ähnlicher Bedenken haben auch andere EU-Staaten die Richtlinie bislang nicht umgesetzt. Erwartet wird für 2012 ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
    In Deutschland streiten Union und FDP über die Neufassung des Gesetzes. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat Vorschläge vorgelegt, die eine "anlassbezogene Nutzung" von Telekommunikationsdaten ermöglichen sollen. Dabei setzt sie auf ein zweistufiges Verfahren mit "Schockfrosten" oder "quick freeze": Möglicherweise relevante Daten würden zunächst auf Anordnung von Polizei oder Staatsanwaltschaft gesichert ("eingefroren") werden und dann - nach einer richterlichen Entscheidung den Ermittlern zur Verfügung gestellt.
    3sat/Nano - 09.09.11

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