Eine Frage bleibt allerdings. Wenn ich *ausschließlich* Leistungen im Rahmen des Reverse-Charge erbringe (ich erteile eine Netto Rechnung und bekomme auch nur Netto überwiesen) darf ich mir dann trotzdem Vorsteuer zurückholen, die ich z.B. für Software in Deutschland ausgegeben habe? Das wird möglicherweise bestimmen, ob ich die Kleinunternehmerreglung anwende. Vielen Dank
Ohne Kleinunternehmerreglung, ja. Deswegen macht, meiner Ansicht nach, in diesem Szenario die Kleinunternehmerregelung keinen Sinn: Der Vorteil Rechnungen ohne USt ausweisen zu können ist keiner, da Reverse-Charge-Rechnungen sowieso netto sind. Und mit Umsätzen im Ausland wirst du auch als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen. Die Vorteile der Kleinunternehmerreglung sind also hinfällig und es blieben nur die Nachteile (keine Erstattung gezahlter USt).
Zu 06:01 Falsche Rechnung: Ich hatte die Situation, dass ich (1) eine nach Auffassung des Kunden falsche Rechnung ausgestellt hatte und mein Kunde die Zahlung entsprechend verzögert hatte. Nun war meine Rechnung an sich korrekt, aber nicht in deren Vorlage erstellt worden. Natürlich hab ichs dann händisch umgeschrieben und damit war das gegessen. Leider gab es aber ein zweites Problem, und zwar (2) habe ich bei der Korrektur die Zahlungsfrist von hier ursprünglich 14 Tagen natürlich nicht angepasst und es blieben 2 Tage übrig (warum so wenig? Weil der Kunde erst nach 12 Tagen gemeckert hat). Das wollte er nicht akzeptieren, stellte sich quer usw. Also die Frage zu (2): Ist die ursprüngliche Zahlungsfrist auf einer (falschen) Rechnung bindend oder nichtig, wenn sich ein Fehler zeigt?
Ich muss die Vorsteuer-Voranmeldung machen obwohl ich als Kleinunternehmer keine MwSt ausweise. Wie soll ich das ausfüllen? Habe Online-Shop für Klamotten das über Gelato läuft. Also ich bezahle MwSt im Ausland, weise keine Mehrwertsteuer aus soll aber trotzdem Vorsteuer-Voranmeldung vom Finanzamt machen, weil ich die Umsatzsteuer ID verlangt habe das braucht man fürs Gelato Print on demand. So nun was soll ich machen
Hi, danke erstmal für die ausführliche Erklärung. Wenn man nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann man die Kosten z.B. 119€ komplett als Betriebskosten absetzen ( also nicht 100€ Betriebskosten und 19€ Vorsteuer ) .
Angenommen ein Unternehmer hat eine innergemeinschaftliche Lieferung erhalten. Bei der Bestellung hat er jedoch vergessen seine Ust. ID einzutragen. Somit wurde er als Privatperson behandelt und es wurden 19% MwSt. auf der Rechnung ausgewiesen. Darf er die 19% als Vorsteuer ziehen? Die Steuer wurde schließlich vom Lieferant an den deutschen Staat bezahlt.
Hallo Melchior, wie immer ein sehr gutes Video. Ich hätte aber noch eine Frage zum Proptrading... Ist man als Proptrader Umsatzsteuerpflichtig wenn man für einen Anbieter in Liechtenstein tätig ist bzw. kann man die Umsatzsteuer geltend machen auch wenn man keine Umsatzsteuer auf der eigenen Rechnung ausweist?
@@STEUERFIT.Selbststaendige nicht ganz, aber ich bin froh nicht mehr im blõden Deutschland zu residieren und habe damit allenfalls zu tun, wenn der Kunde oder Verbraucher an den ich bzw wir liefern in Deutschland wohnt. Es stellt sich dann gelegentlich die Frage, kann man dann trotzdem Vorsteuer ziehen oder soll man die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzen, da die deutschen Unsätze gering sind bzw unter dieser Kleinunternehmergrenze liegen ? Was sagt der Steuerexperte Melchior dazu ?
@@berndfreudinger7254 So ganz allgemein kann ich dazu nichts sagen. Dafür müsste ich wissen, wo du wohnst und was du machst. In den allermeisten Fällen musst du als ausländischer Unternehmer gar keine deutsche Umsatzsteuer ausweisen.
@@STEUERFIT.Selbststaendige es geht um Onlinehandel, Standort ausserhalb der EU. Man braucht dabei also keine USt ausweisen und auch keine USt abführen, egal wie hoch der Umsatz bzw Lieferschwelle ist ?
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Dankeschön
Vielen Dank !!
Eine Frage bleibt allerdings.
Wenn ich *ausschließlich* Leistungen im Rahmen des Reverse-Charge erbringe (ich erteile eine Netto Rechnung und bekomme auch nur Netto überwiesen) darf ich mir dann trotzdem Vorsteuer zurückholen, die ich z.B. für Software in Deutschland ausgegeben habe?
Das wird möglicherweise bestimmen, ob ich die Kleinunternehmerreglung anwende.
Vielen Dank
Diese Frage stelle ich mir auch.
hierzu finde ich ebenfalls nirgends eine Antwort leider
Ohne Kleinunternehmerreglung, ja.
Deswegen macht, meiner Ansicht nach, in diesem Szenario die Kleinunternehmerregelung keinen Sinn: Der Vorteil Rechnungen ohne USt ausweisen zu können ist keiner, da Reverse-Charge-Rechnungen sowieso netto sind. Und mit Umsätzen im Ausland wirst du auch als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen. Die Vorteile der Kleinunternehmerreglung sind also hinfällig und es blieben nur die Nachteile (keine Erstattung gezahlter USt).
Zu 06:01 Falsche Rechnung: Ich hatte die Situation, dass ich (1) eine nach Auffassung des Kunden falsche Rechnung ausgestellt hatte und mein Kunde die Zahlung entsprechend verzögert hatte. Nun war meine Rechnung an sich korrekt, aber nicht in deren Vorlage erstellt worden. Natürlich hab ichs dann händisch umgeschrieben und damit war das gegessen. Leider gab es aber ein zweites Problem, und zwar (2) habe ich bei der Korrektur die Zahlungsfrist von hier ursprünglich 14 Tagen natürlich nicht angepasst und es blieben 2 Tage übrig (warum so wenig? Weil der Kunde erst nach 12 Tagen gemeckert hat). Das wollte er nicht akzeptieren, stellte sich quer usw. Also die Frage zu (2): Ist die ursprüngliche Zahlungsfrist auf einer (falschen) Rechnung bindend oder nichtig, wenn sich ein Fehler zeigt?
Ich muss die Vorsteuer-Voranmeldung machen obwohl ich als Kleinunternehmer keine MwSt ausweise. Wie soll ich das ausfüllen? Habe Online-Shop für Klamotten das über Gelato läuft. Also ich bezahle MwSt im Ausland, weise keine Mehrwertsteuer aus soll aber trotzdem Vorsteuer-Voranmeldung vom Finanzamt machen, weil ich die Umsatzsteuer ID verlangt habe das braucht man fürs Gelato Print on demand. So nun was soll ich machen
Hi, danke erstmal für die ausführliche Erklärung. Wenn man nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann man die Kosten z.B. 119€ komplett als Betriebskosten absetzen ( also nicht 100€ Betriebskosten und 19€ Vorsteuer ) .
Ja, genau :)
@@STEUERFIT.Selbststaendige merci 😄
Angenommen ein Unternehmer hat eine innergemeinschaftliche Lieferung erhalten. Bei der Bestellung hat er jedoch vergessen seine Ust. ID einzutragen. Somit wurde er als Privatperson behandelt und es wurden 19% MwSt. auf der Rechnung ausgewiesen. Darf er die 19% als Vorsteuer ziehen? Die Steuer wurde schließlich vom Lieferant an den deutschen Staat bezahlt.
Hallo Melchior, wie immer ein sehr gutes Video. Ich hätte aber noch eine Frage zum Proptrading... Ist man als Proptrader Umsatzsteuerpflichtig wenn man für einen Anbieter in Liechtenstein tätig ist bzw. kann man die Umsatzsteuer geltend machen auch wenn man keine Umsatzsteuer auf der eigenen Rechnung ausweist?
Ok, alle Klarheiten beseitigt 🤣
😂 Ziel erreicht
@@STEUERFIT.Selbststaendige nicht ganz, aber ich bin froh nicht mehr im blõden Deutschland zu residieren und habe damit allenfalls zu tun, wenn der Kunde oder Verbraucher an den ich bzw wir liefern in Deutschland wohnt. Es stellt sich dann gelegentlich die Frage, kann man dann trotzdem Vorsteuer ziehen oder soll man die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzen, da die deutschen Unsätze gering sind bzw unter dieser Kleinunternehmergrenze liegen ? Was sagt der Steuerexperte Melchior dazu ?
@@berndfreudinger7254 So ganz allgemein kann ich dazu nichts sagen. Dafür müsste ich wissen, wo du wohnst und was du machst. In den allermeisten Fällen musst du als ausländischer Unternehmer gar keine deutsche Umsatzsteuer ausweisen.
@@STEUERFIT.Selbststaendige es geht um Onlinehandel, Standort ausserhalb der EU. Man braucht dabei also keine USt ausweisen und auch keine USt abführen, egal wie hoch der Umsatz bzw Lieferschwelle ist ?
logisch?
unlogisch?
Versicherungssteuer in Deutschland nicht abzugsfähig?