Keine Beschäf­ti­gung für imp­f­un­wil­lige Pflegekräfte

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  • Опубліковано 2 жов 2024
  • Die Frage nach einem #Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber für #Ungeimpfte in #Pflegeeinrichtungen hat das Arbeitsgericht Gießen (Urt. v. 12.04.2022, Az.: 5 Ga 1/22 und 5 Ga 2/22) zumindest vorläufig beantwortet.
    Mehr Info:
    www.godesberg-...
    Ich bitte um Beachtung, dass ich hier sehr gerne Kommentare und Fragen beantworte. Allerdings kann und darf ich hier keine individuelle Rechtsberatung leisten. Außerdem seid doch bitte so gut und beschränkt Eure Fragen auf das Thema des Videos. Vielen Dank.

КОМЕНТАРІ • 17

  • @kirk1131
    @kirk1131 2 роки тому +4

    Muss der Arbeitnehmer im Fall der einsteiligen Verfügung nicht ohnehin nachweisen, dass er ein besonderes schutzwürdigens Interesse hat, arbeiten zu dürfen? Ich kenne einen Fall, bei dem der Arbeitsrichter in der mündlichen Verhandlung so argumentiert hat.

  • @andrestricker306
    @andrestricker306 2 роки тому

    Ich bin in der Pflege tätig und arbeite in Teilzeit( 50 %). Meine Vorgesetzte trägt bei mir im Dienstplan an meinen freien Tagen, „D““( Dienst) ein .Ich habe meine Vorgesetzte daraufhin gefragt ,was dies zu bedeutet hat und sie hat mir erklärt ,dass es kein Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaftdienst ist, sondern ich muss an diesen ( meinen freien) Tagen verfügbar und erreichbar sein, oder bei dem Arbeitsgeber melden, damit ich zum Dienst antreten kann. Ist das alles rechtmäßig ?Welche Rechte haben die Arbeitnehmer im solchen Fall?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  2 роки тому +1

      Wenn man verfügbar sein muss, um gegebenenfalls mal eben den Dienst antreten zu können, dann ist das nicht frei, sondern Bereitschaft. Und die ist zu vergüten.

    • @andrestricker306
      @andrestricker306 2 роки тому +1

      @@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 vielen Dank für Ihre kompetente Antwort

    • @andrestricker306
      @andrestricker306 2 роки тому

      @@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 Wenn Betätigungsverbot ist,verfällt der Urlaub am Ende des Jahres oder hat man Anspruch auf Auszahlung und wird für die Monate,wo man nicht arbeiten darf?
      Wie ist mit dem Krankengeld und mit den Sozialversicherungen im Fall des Betätigungsverbots?
      Ich freue mich auf Ihre Antwort, vielen Dank im Voraus.

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  2 роки тому +1

      Die Zeit des Betätigungsverbotes dürfte finanziell vollständig auf die eigene Kappe gehen und der Urlaub entsprechend gekürzt.

    • @andrestricker306
      @andrestricker306 2 роки тому

      @@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 Ist bei widerruflicher Freistellung genau so oder andres ? Mit freundlichen Gruss und vielen Dank!

  • @Ziadateame2000
    @Ziadateame2000 2 роки тому

    Hallo, bin 2mal geimpft reich das? In der Pflege zur Arbeit