Danke für deinen Versuch, was mir hier komplett fehle ist eine lineare Erklärung zur Wohnfläche und ein zur Nutzfläche. In dem Video hast du vieles kreuz und quer gemacht was genauso gut verwirrt wir die Hilfe im Elster.
4:38 Was sind, bzw. gibt es Beispiele für Räume, die nicht die Anforderungen des Bauordnungsrechts erfüllen? Das ist der einzige für mich unklare Punkt. Danke im voraus für Ihr Feedback!
Danke für das Video. Ich habe eine Frage. Ich habe ein altes Fachwerkhaus. In der oberen Etage habe ich niedrige Deckenhöhen, teilweise mit verkleideten Fachwerk-Balken durchzogen. Unterhalb dieser Balken beträgt die Deckenhöhen weniger als 2m. Also kann ich die Quadratmeter dort um 50% reduzieren?
Hallo, Danke für die Erklärungen. Darf man die Wohn - und Nutzfläche selber messen und dem Finanzamt übergeben, oder muss das eine autorisierte Person machen? Wie wird der Flur im Treppenhaus eingeordnet? Das Treppenhaus trennt zwei Wohnungen voneinander. Ich danke im Voraus.
jetzt bin ich etwas verwirrt, laut meinem Wissenstand zählen Abstellräume innerhalb der Wohnung als Wohnfläche und Abstellräume außerhalb der Wohnung nicht zur Wohnfläche. Was stimmt denn jetzt.
Wie immer, ein sehr interessantes Video! Die Anleitung zur Anlage Grundstück (BayGrSt 2) sagt aber zur den Abstellräumen, dass die Fläche nur bei AUßERHALB der Wohung liegenden Räumen nicht zu berücksichtigen ist. Hmmmm
@@SteuernmitKopf Nicht die Augen verschließen. Ist ein Durchgangsflur ohne Wohncharakter, also ohne Stühle nun anzurechnende Fläche oder eben nicht. Den Inhalt des Beitrags kann man auch in der WoFlV nachlesen. Die Frage nach dem Flur stellen aber viele. Und? Keine Antwort. Nur den Kopfmversteckt. Also ja oder nein?
@@vstrumpur9308 Vorlesen kann jeder. Aber die Flur-Antwort wird hier massenhaft gefordert. Hallo? Antwort bitte. Und zwar juristisch unantastbar korrekt.
In meinem Reihenhäuschen ist von der Eingangstür bis zur Gartentür ein langer schmaler Durchgangsflur, der die Verbindung ist zu zwei Zimmern, zum WC, zum Keller, zur Küche. Eigentlich ist es mehr Verkehrsnutzfläche, 10 qm. Auf der Terrasse stehen mehrere Mülltonnen, Bokashieimer, Regenwasserspeicher, Gartenarbeitstisch, Wäscheleinen. Ständig müssen Sachen durch den Flur nach draußen transportiert werden (z.B. die Mülltonnen, gelbe Säcke, Baum- und Strauchschnitt). Kann man den Flur demzufolge mit 25 % angeben?
Wäre evtl.ein gutes Video geworden wenn die Kommentarfragen beantwortet würden! Wie z.B was ist mit einem Haus das sich im nicht bewohnten Zustand (nicht ausgebaut) befindet kein Strom Wasser Kannal und nur als Lager genutzt wird?
Danke für die Erläuterungen. In Sachsen muss man die Wohnfläche und Nutzfläche angeben. Kann ich die Angaben aus dem vom Bauamt genehmigten Grundrissplan übernehmen? Darin sind doch die Berechnungen der Wohn- und Nutzflächen entsprechend der Anforderungen enthalten? Allerdings ist doch DIN 277 seit August 2021 nicht mehr gültig. Was nun?
Eggi Ich habe ein Haus ,im Untergeschoß befindet sich ein Ladengeschäft und eine Wohnung die ich beide privat vermiete. Im Obergeschoß wohne ich. Muß ich die Wohnflächenberechnung nun für alle 3 Einheiten erstellen , oder für meine privaten Räume die ich im Obergeschoß nutze.
Super Video. Die einzige Frage die bei mir offen bleibt ist: Wenn die Räume der. Flächen von Zubehörräumen nicht in die Wohnfläche zählen, zählen sie dann trotzdem zur Nutzfläche oder lässt man sie komplett weg? Das habe ich nicht ganz verstanden.
Was ist mit Hanglagen? Was sind Bodenräume? Was ist, wenn ich ein nrmales Zimmer persönlich nur als Abstellraum nutze? Vien Dank im voraus für die Antworten.
"Ganz Normales Zimmer" mit Fenster und Heizung ist Wohnfläche , außer diese Fläche nur die sich in der Türabschnitt befindet. Persönlich kannst du sie egal wie benutzen, es zählt die bauliche Veranlagung der Raum.
Danke für die Info! Die Wohnung wurde in 2013 gekauft und im Kaufvertrag steht die berechnete Fläche. 2 große Terrassen werden jedoch als 50% ihrer tatsächlichen Fläche angenommen. Kann ich die gesamte Fläche neu berechnen, indem ich nur 25 % der Terrassen nehme? Dann ist die Nummer, die ich dem Finanzamt mitteile, eine andere als die im Kaufvertrag.
@@Dagmar462 Wo ist geschrieben, dass ich die Terrassen mit 25% nachrechnen kann, auch wenn sie im Kaufvertrag mit 50% berechnet wurden? Ich habe nur gelesen, dass wenn der Zustand der Wohnung hochvertig ist, dann werden die Terrassen mit 50% berechnet :-(
Flur ist Wohnfläche, wenn mindestens 1 Wohnraum daran angrenzt, ohne dass man (mindestens 3) Stufen laufen muss. Wenn also die Treppe zum ausgebauten Dachgeschoss 2 Quadratmeter hat bis zur Tür (z.B. damit man die Luke zum Spitzbogen auf machen kann), dann ist das Wohnraum. Wenn die Treppe in der Mitte eine Ebene hat (auch mit Fenster, Möbel, etc) aber man noch ein paar Stufen weiter geht zur nächsten Etage, dann ist das kein Wohnraum.
Ich hätte da auch noch eine Frage auch wenn ich spät dran bin. Ich komme aus NRW und das Finanzamt hat mir in der Hotline mitgeteilt, das bei einem Ein- bzw. Zweifamilienhaus Die Wohn- und Nutzfläche zusammen als qm anzugeben sind. Ist das korrekt? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. habe jetzt den Bescheid bekommen und könnte ja dann noch Einspruch einlegen wenn ich jetzt zuviele Quadratmeter angegeben habe. Vielen Dank im Voraus.
Hallo Herr Elias, das ist ein sehr gutes Video mit hilfreichen Informationen. Eine Verständnisfrage hätte ich noch zur Aussage, dass Räume, die nicht der Landesbauordnung entsprechen, nicht als Wohnfläche im Zusammenhang mit der neuen Grundsteuer zählen. Wenn die Raumhöhen geringer sind als in der Bauordnung gefordert, fallen diese Räume dann wohl raus aus der Wohnflächenberechnung? MfG Karlheinz Bingel
Gutes Video. Wie ist es eigentlich mit einem Haus , was schon seit Jahren leersteht, keiner benutzt und welches sich nicht mehr rechnet zu sanieren. Im Grunde ist nur das Grundstück wertvoll, das das Haus eines Tages abgerissen werden soll.
Ist Wohnraum, man könnte ja prinzipiell drin wohnen. In manchen Gemeinden bekommt man sogar Ärger/Strafen, wenn man eine Immobilie längere Zeit unbewohnt lässt. Das sind die Gesetze, die dafür gedacht sind, den Wohnraum-Mangel in den Griff zu bekommen.
Wann wird ein Stück Land zur Terrasse, wie ist Terrasse diffiniert? Wo ist der Unterschied wenn sie begrünt, beschottert, beplankt oder gar betoniert ist?
Wenn die Terrasse nur bis 2/3 ein Fundament drunter hat, kann ich den Rest (erkennbar am durchgehenden Riss wo die Platten einfach auf der Erde drauf liegen) dann komplett abziehen? Oder müsste ich (formal korrekt) alles Platten ohne Fundament raus nehmen? Oder einen Zentimeter versetzen (gern Grünstreifen dazwischen) damit es nicht mehr Teil der Terrasse ist?
!!! ACHTUNG Baden-Württemberger !!! Wir brauchen in der Steuererklärung gar keine Angaben zur Wohnfläche machen. Die 3 Stunden Messerei und Rechnerei hätte ich mir also sparen können...
Hallo, ein sehr schönes und infotmatives Video. Ich habe dazu eine Frage aus NRW. Ist der gemauerte Kamin mit in die Wohnflächenberechnung einzubeziehen und wie sieht es mit einer offenen Wendeltreppe (mehr als 3 Stufen) aus? Gruß Dirk
Wenn der Kamin von Boden bis Decke (oder mindestens 1,50 Meter) geht, dann ist das kein Wohnraum (auch kein Nutzraum). Treppe ab 3 Stufen ist generell auch kein Wohnraum, auch nicht die Fläche darunter im Kellergeschoss.
hy, habe eine WHG in einer Mehrfamilienhaus gekauft, ist das jetzt Eigentum WHG oder Eigentum in einem Mehrfamilienhaus 2 Frage habe Souterrain von 28 m² gebe ich sie mir an. Wenn ja wo Trägt man es ein??
Danke fürs gute Video. Meine Frage bleibt wie und wo denn diese Quadratmeter die man heraus rechnen kann im Finanzamt Formular berücksichtigt beziehungsweise eingepflegt werden, werden… Kann mir das einer erklären? Vielen Dank
Danke. Wie schaut's aber mit den Wochenend Gärtner aus? Ich habe ein kleines Wochenhäuschen mit dem normal Grundstück und Wald auf dem Gelände. Für solche Fälle findet man kein Video im Netz. Hat ja nicht jeder ein Haus oder eine Wohnung. Kannst ja darüber gern Mal ein Video machen (-:
Je nachdem, ob er ausreichend belichtet und belüftet ist oder nicht. Fensterfläche (Rohbaumass) muss mind. 1/8 oder 10 % der Grundfläche des Raums betragen (gilt für Grundsteuer in Bayern - vielleicht auch bundesweit, vgl. Bauordnungsrecht). Soweit ich weiß spielt auch eine Rolle, wie hoch der Keller über dem Gelände ist.
Ich habe festgestellt, dass ich wohl einen Fehler bei der Wohnflächenangabe gemacht habe. Ich habe meinen Messbetrag schon zugesandt bekommen.Habe ich eine Möglichkeit dies nach der Einspruchsfrist noch zu ändern?
wie werden beheizte Aufenthaltsräume, die zwar nicht bewohnt werden, aber für Gemeinschaftszwecke gelegentlich genutzt werden können, berechnet ? Wir haben z.B. einen großen Gemeinschaftsraum für gemeinsames Kaffeetrinken 1-2x monatl. an dem alle Mieter (65)teilnehmen können, aber nur von ca 10 Personen genutzt wird. Es ist ein Wohnkomplex "Service Wohnen ab 60", in dem jeder Mieter einen Zusatzvertrag mit der Diakonie abschließen mußte. Deren Service kostet 75,-€ monatlich, geleistet wird allerdings nichts. Der Anwesende hat einen eigenen Aufenthalts - und WC Raum. Müssen die Mieter deren Strom, Heizung und Steuer auch noch mit bezahlen ??
Vielen herzlichen Dank erstmal für das gute Video. Ich habe allerdings noch eine Frage : Wir haben in den 90igern ein Kinderzimmer an eine bis dahin Aussendachschräge angebaut.Also faktisch direkt ans Dach ohne die Dachziegel natürlich. Dadurch geht im Innenbereich ab einer Höhe von ca. 40cm die Wand schräg aus dem Zimmer raus. Die Rückseite der Wand ist das Nachbarzimmer mit eben der Dachschräge, so wie man sie kennt und berechnen kann. Eine klassische Nische ist das ja in dem angebauten Zimmer nicht. Mein Mann konnte da zwar ein paar Regale einbauen. Allerdings ohne die klassische gerade Rückwand. Muss man da überhaupt was berechnen? Ich wüsste ehrlich gesagt gar nicht wie. Vielen Dank schon mal im voraus!
Kann jeder Raum auf volle m² gerundet werden oder nur das Gesamtergebnis aller Räume und rundet man z.B. 6,6m² auch ab oder dann auf? Vielen Lieben Dank!
Also in Bayern rechnet man für die Grundsteuererklärung die einzelnen Räume *mit* Nachkommastellen. Beim Endergebnis darf (und soll) man dann abrunden.
Zählt ein Abstellraum auf halber Treppe zur 1.Etage in einem Einfamilienhaus zur Wohnfläche? Das Haus ist aus den 30igern. So würde man heute wahrscheinlich nicht mehr bauen.
Hehe da wird jeder irgendwas angeben. Es wird so viele fragwürdige Angaben geben, ich bin gespannt wie das FA dann damit umgeht. Spätestens bei der Wohnfläche .........gibt jeder das an was er wohl für richtig halten wird.
Inhaltlich gut gedacht, aber leider hier natürlich sehr sehr schlecht natürlich umgesetzt, weil du „hier“ und „natürlich“ hier völlig willkürlich und natürlich an gänzlich unsinnigen Stellen verwendest, und das natürlich nicht nur einmal, sondern wirklich konsequent in JEDEM Satz. offenbar ist es für den Beruf des Steuerberaters nicht notwendig, die deutsche Sprache korrekt zu verwenden. Aber von einem UA-cam-Profi hätte ich das hier natürlich schon erwartet. So nervt es einfach nur. Schade auch, dass du zwar zu Kommentaren aufforderst, dies aber offenbar völlig sinnfrei, denn kein einziger Kommentar wird hier natürlich beantwortet - enttäuschend.
sehr schönes Video. Keine nervende Geräusche, kein unnötiges gelabber, einfach PERFECT ! Vielen Dank!
Danke für deinen Versuch, was mir hier komplett fehle ist eine lineare Erklärung zur Wohnfläche und ein zur Nutzfläche. In dem Video hast du vieles kreuz und quer gemacht was genauso gut verwirrt wir die Hilfe im Elster.
Danke fürs Feedback!
Vielen Lieben dank. Sehr hilfreich erklärt. Die meisten reden nur oberflächlich darüber.
Genial guter Beitrag. Alles klar angesprochen.
Danke für das Video, sehr schön erklärt.
Wäre gut, wenn auf die Fragen in den Kommentaren auch eingegangen wird.
Danke für die gute Erklärung
Ich habe mir überall im Haus Rigipsdecken auf 1,99m Höhe eingezogen. 😉
4:38 Was sind, bzw. gibt es Beispiele für Räume, die nicht die Anforderungen des Bauordnungsrechts erfüllen? Das ist der einzige für mich unklare Punkt. Danke im voraus für Ihr Feedback!
Danke für das Video.
Ich habe eine Frage. Ich habe ein altes Fachwerkhaus. In der oberen Etage habe ich niedrige Deckenhöhen, teilweise mit verkleideten Fachwerk-Balken durchzogen. Unterhalb dieser Balken beträgt die Deckenhöhen weniger als 2m. Also kann ich die Quadratmeter dort um 50% reduzieren?
Danke, sehr informativ
An welcher Stelle finde ich im Gesetz die für NRW gültige Wohnfächenverordnung ?
Wie immer top
Hallo, Danke für die Erklärungen. Darf man die Wohn - und Nutzfläche selber messen und dem Finanzamt übergeben, oder muss das eine autorisierte Person machen? Wie wird der Flur im Treppenhaus eingeordnet? Das Treppenhaus trennt zwei Wohnungen voneinander. Ich danke im Voraus.
Danke für das super Video! Zählt ein beheizter Hobbyraum im KG auch zur Wohnfläche und wenn ja, zu wie viel %?
jetzt bin ich etwas verwirrt, laut meinem Wissenstand zählen Abstellräume innerhalb der Wohnung als Wohnfläche und Abstellräume außerhalb der Wohnung nicht zur Wohnfläche. Was stimmt denn jetzt.
Wie immer, ein sehr interessantes Video! Die Anleitung zur Anlage Grundstück (BayGrSt 2) sagt aber zur den Abstellräumen, dass die Fläche nur bei AUßERHALB der Wohung liegenden Räumen nicht zu berücksichtigen ist. Hmmmm
Danke für den Hinweis. Das prüfen wir nochmal nach 👍🏻
Danke🙏🏻
Sehr gut erklärt. Danke
Wie sieht es mit Nebengebäuden, war mal Landwirtschaft, Hallen für Traktor bzw. Holz Lager? Garagen 3 Stück? Holzlage vorne offen? Danke
Auf den drei Garagen ( ca. 60 qm) wurde eine große Terasse gebaut. Wie muss ich die bei der Wohnfläche berechnen?
Keine neuen Infos. Es wird nur die WoFlV in Freitext vorgetragen. Schon die Frage nach dem Flur bleibt unbeantwortet. Schade.
🙈
@@SteuernmitKopf Nicht die Augen verschließen. Ist ein Durchgangsflur ohne Wohncharakter, also ohne Stühle nun anzurechnende Fläche oder eben nicht. Den Inhalt des Beitrags kann man auch in der WoFlV nachlesen. Die Frage nach dem Flur stellen aber viele. Und? Keine Antwort. Nur den Kopfmversteckt. Also ja oder nein?
@@vstrumpur9308 Vorlesen kann jeder. Aber die Flur-Antwort wird hier massenhaft gefordert. Hallo? Antwort bitte. Und zwar juristisch unantastbar korrekt.
@@vstrumpur9308 und haben Sie diesbezüglich was in Erfahrung bringen können mittlerweile?
@@ineswiebe41 Noch keine Anerkennung diesbez. seitens Finanzamt. Den Flur habe ich weggelassen und darauf aufmerksam gemacht.
In meinem Reihenhäuschen ist von der Eingangstür bis zur Gartentür ein langer schmaler Durchgangsflur, der die Verbindung ist zu zwei Zimmern, zum WC, zum Keller, zur Küche. Eigentlich ist es mehr Verkehrsnutzfläche, 10 qm. Auf der Terrasse stehen mehrere Mülltonnen, Bokashieimer, Regenwasserspeicher, Gartenarbeitstisch, Wäscheleinen. Ständig müssen Sachen durch den Flur nach draußen transportiert werden (z.B. die Mülltonnen, gelbe Säcke, Baum- und Strauchschnitt). Kann man den Flur demzufolge mit 25 % angeben?
Dankeschön
Wäre evtl.ein gutes Video geworden wenn die Kommentarfragen beantwortet würden!
Wie z.B was ist mit einem Haus das sich im nicht bewohnten Zustand (nicht ausgebaut) befindet kein Strom Wasser Kannal und nur als Lager genutzt wird?
Dann nicht 🙈
Danke für die Erläuterungen.
In Sachsen muss man die Wohnfläche und Nutzfläche angeben. Kann ich die Angaben aus dem vom Bauamt genehmigten Grundrissplan übernehmen? Darin sind doch die Berechnungen der Wohn- und Nutzflächen entsprechend der Anforderungen enthalten? Allerdings ist doch DIN 277 seit August 2021 nicht mehr gültig. Was nun?
Eggi
Ich habe ein Haus ,im Untergeschoß befindet sich ein Ladengeschäft und eine Wohnung die ich beide privat vermiete.
Im Obergeschoß wohne ich.
Muß ich die Wohnflächenberechnung nun für alle 3 Einheiten erstellen , oder für meine privaten Räume die ich im Obergeschoß nutze.
Super Video. Die einzige Frage die bei mir offen bleibt ist: Wenn die Räume der. Flächen von Zubehörräumen nicht in die Wohnfläche zählen, zählen sie dann trotzdem zur Nutzfläche oder lässt man sie komplett weg? Das habe ich nicht ganz verstanden.
Er hat doch gesagt, Nutz- und Zubehörräume zählen nicht zur Wohnfläche
Was ist mit Hanglagen? Was sind Bodenräume? Was ist, wenn ich ein nrmales Zimmer persönlich nur als Abstellraum nutze? Vien Dank im voraus für die Antworten.
"Ganz Normales Zimmer" mit Fenster und Heizung ist Wohnfläche , außer diese Fläche nur die sich in der Türabschnitt befindet. Persönlich kannst du sie egal wie benutzen, es zählt die bauliche Veranlagung der Raum.
Hanglage kann sich nur auf die Grundstücksfläche beziehen. Bei der Flächenermittlung wird nur die horizontale Fläche berücksichtigt.
Danke für die Info!
Die Wohnung wurde in 2013 gekauft und im Kaufvertrag steht die berechnete Fläche. 2 große Terrassen werden jedoch als 50% ihrer tatsächlichen Fläche angenommen. Kann ich die gesamte Fläche neu berechnen, indem ich nur 25 % der Terrassen nehme? Dann ist die Nummer, die ich dem Finanzamt mitteile, eine andere als die im Kaufvertrag.
Das kommt auf die damalige Berechnung an. Nachprüfen kann nicht schaden.
@@Dagmar462 Wo ist geschrieben, dass ich die Terrassen mit 25% nachrechnen kann, auch wenn sie im Kaufvertrag mit 50% berechnet wurden? Ich habe nur gelesen, dass wenn der Zustand der Wohnung hochvertig ist, dann werden die Terrassen mit 50% berechnet :-(
Hallo, weißt du ob Flure und mit eingerechnet werden müssen? Zum Beispiel angrenzenden Flur beim Treppenhaus. Vielen Dank
Flur ist Wohnfläche, wenn mindestens 1 Wohnraum daran angrenzt, ohne dass man (mindestens 3) Stufen laufen muss.
Wenn also die Treppe zum ausgebauten Dachgeschoss 2 Quadratmeter hat bis zur Tür (z.B. damit man die Luke zum Spitzbogen auf machen kann), dann ist das Wohnraum.
Wenn die Treppe in der Mitte eine Ebene hat (auch mit Fenster, Möbel, etc) aber man noch ein paar Stufen weiter geht zur nächsten Etage, dann ist das kein Wohnraum.
Ich hätte da auch noch eine Frage auch wenn ich spät dran bin. Ich komme aus NRW und das Finanzamt hat mir in der Hotline mitgeteilt, das bei einem Ein- bzw. Zweifamilienhaus Die Wohn- und Nutzfläche zusammen als qm anzugeben sind. Ist das korrekt? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. habe jetzt den Bescheid bekommen und könnte ja dann noch Einspruch einlegen wenn ich jetzt zuviele Quadratmeter angegeben habe. Vielen Dank im Voraus.
Hallo Herr Elias,
das ist ein sehr gutes Video mit hilfreichen Informationen. Eine Verständnisfrage hätte ich noch zur Aussage, dass Räume, die nicht der Landesbauordnung entsprechen, nicht als Wohnfläche im Zusammenhang mit der neuen Grundsteuer zählen. Wenn die Raumhöhen geringer sind als in der Bauordnung gefordert, fallen diese Räume dann wohl raus aus der Wohnflächenberechnung? MfG Karlheinz Bingel
Gutes Video.
Wie ist es eigentlich mit einem Haus , was schon seit Jahren leersteht, keiner benutzt und welches sich nicht mehr rechnet zu sanieren. Im Grunde ist nur das Grundstück wertvoll, das das Haus eines Tages abgerissen werden soll.
Ist Wohnraum, man könnte ja prinzipiell drin wohnen. In manchen Gemeinden bekommt man sogar Ärger/Strafen, wenn man eine Immobilie längere Zeit unbewohnt lässt. Das sind die Gesetze, die dafür gedacht sind, den Wohnraum-Mangel in den Griff zu bekommen.
Wann wird ein Stück Land zur Terrasse, wie ist Terrasse diffiniert? Wo ist der Unterschied wenn sie begrünt, beschottert, beplankt oder gar betoniert ist?
Wie definiert sich ein Heizungsraum.Bei uns ist die Heizung mit Holztüren umbaut, ist dann der Rest des Raums KEIN Heizungsraum mehr?
Wenn die Terrasse nur bis 2/3 ein Fundament drunter hat, kann ich den Rest (erkennbar am durchgehenden Riss wo die Platten einfach auf der Erde drauf liegen) dann komplett abziehen? Oder müsste ich (formal korrekt) alles Platten ohne Fundament raus nehmen? Oder einen Zentimeter versetzen (gern Grünstreifen dazwischen) damit es nicht mehr Teil der Terrasse ist?
!!! ACHTUNG Baden-Württemberger !!! Wir brauchen in der Steuererklärung gar keine Angaben zur Wohnfläche machen. Die 3 Stunden Messerei und Rechnerei hätte ich mir also sparen können...
Muss man dann die qm der Kellerräume und Abstellräume bei Nutzflächen angeben?
Hallo, ein sehr schönes und infotmatives Video. Ich habe dazu eine Frage aus NRW. Ist der gemauerte Kamin mit in die Wohnflächenberechnung einzubeziehen und wie sieht es mit einer offenen Wendeltreppe (mehr als 3 Stufen) aus? Gruß Dirk
Wenn der Kamin von Boden bis Decke (oder mindestens 1,50 Meter) geht, dann ist das kein Wohnraum (auch kein Nutzraum).
Treppe ab 3 Stufen ist generell auch kein Wohnraum, auch nicht die Fläche darunter im Kellergeschoss.
@@Hamachingo ist jezt die Frist zu Abgabe verlängert worden ?
Ja ist sie.
Abzüge sprich Anpassungen im Formular berücksichtigt werden? Weiß einer wie diese
Und wie sieht es mit Fluren aus?
Wie ist es, wenn dass Haus nicht bewohnbar (Sanierungsbedürftig) ist?
hy, habe eine WHG in einer Mehrfamilienhaus gekauft, ist das jetzt Eigentum WHG oder Eigentum in einem Mehrfamilienhaus 2 Frage habe Souterrain von 28 m² gebe ich sie mir an. Wenn ja wo Trägt man es ein??
Danke fürs gute Video. Meine Frage bleibt wie und wo denn diese Quadratmeter die man heraus rechnen kann im Finanzamt Formular berücksichtigt beziehungsweise eingepflegt werden, werden… Kann mir das einer erklären? Vielen Dank
Wie ist die Treppenberechnung innerhalb der Wohnung.
Danke für das Video. Was zählt denn alles zur Nutzfläche?
Wurde im Video angeschnitten. Alle Nutzbaren Flächen.
Danke. Wie schaut's aber mit den Wochenend Gärtner aus? Ich habe ein kleines Wochenhäuschen mit dem normal Grundstück und Wald auf dem Gelände. Für solche Fälle findet man kein Video im Netz. Hat ja nicht jeder ein Haus oder eine Wohnung. Kannst ja darüber gern Mal ein Video machen (-:
Das ist richtig, kann theoretisch unter L+F fallen.
Top Video, wie immer😎
Muss ich die Gartenterrasse mit einbeziehen, die vor dem Wohnzimmer sich befindet ?
Wie zählt ein Anbau (Keller aber Höhe 2,40 m und Bodentiefe Fenster) auf der Anbauseite, als Hobbyraum im Bauplan angegeben. Vielen Dank
Wenn Nutzfläche, dann zählt auch der Anbau dazu.
Der Keller an sich zählt zwar nicht, aber wenn sich da drin ein Hobbyraum befindet, zählt dieser Raum schon mit oder?
Je nachdem, ob er ausreichend belichtet und belüftet ist oder nicht. Fensterfläche (Rohbaumass) muss mind. 1/8 oder 10 % der Grundfläche des Raums betragen (gilt für Grundsteuer in Bayern - vielleicht auch bundesweit, vgl. Bauordnungsrecht).
Soweit ich weiß spielt auch eine Rolle, wie hoch der Keller über dem Gelände ist.
Wie ist mit Geschäftsräumen als künstler zu verfahren, z.B. Atelier, Abstellraum für Bilderdepot
Gilt der Flur alles Wohnfläche ?
Begehbare Garderobe und unbeheizten Flur gehören dazu?
Ich habe festgestellt, dass ich wohl einen Fehler bei der Wohnflächenangabe gemacht habe.
Ich habe meinen Messbetrag schon zugesandt bekommen.Habe ich eine Möglichkeit dies nach der Einspruchsfrist noch zu ändern?
Ja, das ist möglich.
Danke für die schnelle Antwort.Wie müßte man da vorgehen?
Wozu zählt der Hobbyraum im Keller ? Ein Kellerbad ist auch noch da..wie ist das zu sehen ?
Auf jeden Fall keine Wohnfläche, da im Keller.
@@michaelvogt334 super danke
wie werden beheizte Aufenthaltsräume, die zwar nicht bewohnt werden, aber für Gemeinschaftszwecke gelegentlich genutzt werden können, berechnet ? Wir haben z.B. einen großen Gemeinschaftsraum für gemeinsames Kaffeetrinken 1-2x monatl. an dem alle Mieter (65)teilnehmen können, aber nur von ca 10 Personen genutzt wird. Es ist ein Wohnkomplex "Service Wohnen ab 60", in dem jeder Mieter einen Zusatzvertrag mit der Diakonie abschließen mußte. Deren Service kostet 75,-€ monatlich, geleistet wird allerdings nichts. Der Anwesende hat einen eigenen Aufenthalts - und WC Raum. Müssen die Mieter deren Strom, Heizung und Steuer auch noch mit bezahlen ??
Hallo. Beispiel. Kinderzimmer mit Schräge. Bis 1m. Dann geben ich nur 25% von der gesamten Wohnfläche des Kinderzimmers an??
Siehe 6:50 (Der Teil des Raumes ab 2m Höhe zu 100%, der Teil zwischen 2m und 1m zu 50% und was niedriger als 1m wird garnicht gezählt...)
was ist mit Terassen, Balkone? Danke
25%
Vielen herzlichen Dank erstmal für das gute Video.
Ich habe allerdings noch eine Frage : Wir haben in den 90igern ein Kinderzimmer an eine bis dahin Aussendachschräge angebaut.Also faktisch direkt ans Dach ohne die Dachziegel natürlich. Dadurch geht im Innenbereich ab einer Höhe von ca. 40cm die Wand schräg aus dem Zimmer raus. Die Rückseite der Wand ist das Nachbarzimmer mit eben der Dachschräge, so wie man sie kennt und berechnen kann.
Eine klassische Nische ist das ja in dem angebauten Zimmer nicht. Mein Mann konnte da zwar ein paar Regale einbauen. Allerdings ohne die klassische gerade Rückwand. Muss man da überhaupt was berechnen? Ich wüsste ehrlich gesagt gar nicht wie.
Vielen Dank schon mal im voraus!
Das ist doch unter 1 m, das zählt m.E.nicht
Kann jeder Raum auf volle m² gerundet werden oder nur das Gesamtergebnis aller Räume und rundet man z.B. 6,6m² auch ab oder dann auf?
Vielen Lieben Dank!
Also in Bayern rechnet man für die Grundsteuererklärung die einzelnen Räume *mit* Nachkommastellen. Beim Endergebnis darf (und soll) man dann abrunden.
Zählt ein Abstellraum auf halber Treppe zur 1.Etage in einem Einfamilienhaus zur Wohnfläche? Das Haus ist aus den 30igern. So würde man heute wahrscheinlich nicht mehr bauen.
Unberücksichtigt, egal wo sich der Abstellraum befindet
Wie ist es mit einem Anbau - Keller aber mit
Wenn Nutzfläche, dann zählt auch der Anbau dazu.
Hallo,
Wie viel % darf meine Berechnung vom realen Wert abweichen ?
Wenn man z. B. schlecht im Ausmessen ist ;)
Naja, grundsätzlich kann es Abweichungen geben, aber eine Steuerhinterziehung ist in schweren Fällen auch schnell möglich.
Hehe da wird jeder irgendwas angeben. Es wird so viele fragwürdige Angaben geben, ich bin gespannt wie das FA dann damit umgeht. Spätestens bei der Wohnfläche .........gibt jeder das an was er wohl für richtig halten wird.
Sehen wir genauso.
Was ist mit gartenhäschen
🤣🤣🤣 "Gartenhäschen"!!!
Tiere zählen nicht zur Wohnfläche.
Wozu überhaupt das alles?
Steuererhöhung.
bisserl spät dein Video 😕
Besser spät als nie ;)
wieso das denn? das Ganze wurde doch noch verlängert ^^
@@Cinnean 🤡 mal checken wann ich geschrieben habe und wann die Entscheidung zur Verlängerung gefallen ist.
vorzüglich
Inhaltlich gut gedacht, aber leider hier natürlich sehr sehr schlecht natürlich umgesetzt, weil du „hier“ und „natürlich“ hier völlig willkürlich und natürlich an gänzlich unsinnigen Stellen verwendest, und das natürlich nicht nur einmal, sondern wirklich konsequent in JEDEM Satz. offenbar ist es für den Beruf des Steuerberaters nicht notwendig, die deutsche Sprache korrekt zu verwenden. Aber von einem UA-cam-Profi hätte ich das hier natürlich schon erwartet. So nervt es einfach nur. Schade auch, dass du zwar zu Kommentaren aufforderst, dies aber offenbar völlig sinnfrei, denn kein einziger Kommentar wird hier natürlich beantwortet - enttäuschend.
Kommentare werden beantwortet, nur nicht alle 😉