Habe das auch gerade hinter mir. War extra 1,5 Wochen vor dem Leasingende beim Händler wo 2 Gutachter das Auto für eine gute Stunde begutachtet haben. Es wurde Schäden an Felgen und Reifen sowie Kratzern an der Unterseite des Frontspoilers als Wertminderung angegeben. Wir haben uns nach Abzug von Minderfahrleistung mündlich auf Brutto € 952,- geeinigt. Das Auto war laut Gutachten sonst innen und aussen in einem sehr (extrem) guten Zustand. 1,5 Wochen später bekomme ich das finale Gutachten und es wird ein Reparaturpreis von Brutto € 3250,- genannt. Aber das Autohaus sei ja kullant und man würde sich mit € 2261 zufrieden geben. Nach einigem hin und her haben wir uns auf einen Minderwert von € 1000,- geeinigt. Ich kann jedem Leasingnehmer nur dringend raten: geht rechtzeitig vorher (min. 3 Monate vor Abgabe) zum Aufbereiter, Dellendoktor, Felgendoktor und lasst auch den kleinsten Mängel entfernen. Im Autohaus werdet ihr sonst komplett über den Tisch gezogen. Preise die in Autohäusern aufgerufen werden sind mindestens 2 bis 2,5fach höher als in jeder freien Werkstatt. Ein guter Dellendoktor kann Euch locker mehrere tausend Euro Reparaturkosten ersparen. Für Hundebesitzer, Raucher oder Eltern kleiner Kindern rate ich dringendst vom Leasing ab. Das wird sonst am Ende garantiert ein ganz böses Erwachen.
Genauso war es gerade bei mir nach 10 Monaten haben die einfach eine Summe abgebucht 2600 € ... Ich habe gar kein Gutachten hier ... ??? Das habe ich jetzt per E-Mail sofort angefordert ... Was kann ich sonst noch tun ?
Wenn die Forderung unberechtigt ist und trotzdem vom Leasinggeber abgebucht wurde, sollten Sie den Lastschriftauftrag kündigen und sich (über Ihre Bank) das abgebuchte Geld zurückbuchen lassen (das geht bis zu 8 Wochen nach der Abbuchung).
Kann die Werkstatt bei Leasingrückgabe die Reparaturkosten von mir verlangen, oder dürfen die mir nur den Minderwert, der ja deutlich weniger wäre, berechnen?
Ist Auto-Abo das Selbe? Habe Probleme mit finn auto. Auch das selbe Spiel mit einem völlig überzogenen Gutachten mit Posten, die nachweislich nicht stimmen
Sehr interessantes Video. Wir sind gerade in so einer Situation der Rückgabe. Es ist seitens des Leasinggeber von der Dekra ein Gutachten erstellt worden. Laut diesem stehen Reparaturen für 5400€ an. Diesem Gutachten sollen im Zuge der Leasingrückgabe zustimmen. Solange diese Nicht erfolgt muss laut dem Autohaus das Fahrzeug angemeldet und von uns versichert sein. Vorher würden die das Auto nicht abmelden. Wir haben aber mittlerweile ein neues Auto gekauft das nächste Woche geliefert und demnach auch angemeldet und versichert werden muss. Solange das Leasingauto nicht abgemeldet ist, müssten wir nach meinem Verständnis das neue Auto als Zweitwagen versichern. D.h. Höhere Prozente und demnach auch höhere Versicherungskosten. Ist die Vorgehensweise des Leasinggebers rechtlich so erlaubt oder muss nach Rückgabe (vor ca. 2 Wochen) das Auto abmelden? Mit freundlichen Grüßen , Norbert F.
Das ist eine etwas andere Thematik als jene im Video. IdR steht dazu etwas im Leasingvertrag, wie etwa: „Vereinbarte Nebenleistungen, wie z. B. [...] An- und Abmeldung des Fahrzeuges [...], soweit sie nicht als Bestandteil der Leasingrate ausdrücklich ausgewiesen werden, sind gesondert zu bezahlen.“
Dummes Zeug ich lasse meine Fahrzeuge immer vorher bei Dekra anschauen und kann dann entsprechend reagieren. Beim Hersteller ist Nacharbeit immer Teuer. Hatte noch nie ein Problem und musste maximal mehr Kilometer bezahlen. Es sollte allen klar sein das der Wagen gepflegt zurückgegeben werden muss.
Liebe Rechtsanwälte, ich wollte euch einen Fall geben, da Ihr auf eurer website, viel info material habt, weshalb ich dachte ihr packt es locker. Doch bei der Autragsabgabe, wollen Sie bei nicht bestätigung des Falls beim Rechtschutz, den geschädigten die Kosten drücken. Ich hab die Erfahrung gemacht, wer viel will, dem gehts nur um geld und nicht ums tatsächliche geschehen. meiner meinung nach...
Hallo, Danke für Ihre kritischen Worte. Diese darf ich einmal richtig stellen. Wie bei Rechtsanwälten üblich, ist auch bei uns der Kostenschuldner stets unser Mandant. Wenn der Mandant eine RSV hat, die eine Deckungszusage erteilt, dann wird diese dem Mandanten die Kosten erstatten.
Habe das auch gerade hinter mir. War extra 1,5 Wochen vor dem Leasingende beim Händler wo 2 Gutachter das Auto für eine gute Stunde begutachtet haben. Es wurde Schäden an Felgen und Reifen sowie Kratzern an der Unterseite des Frontspoilers als Wertminderung angegeben. Wir haben uns nach Abzug von Minderfahrleistung mündlich auf Brutto € 952,- geeinigt. Das Auto war laut Gutachten sonst innen und aussen in einem sehr (extrem) guten Zustand. 1,5 Wochen später bekomme ich das finale Gutachten und es wird ein Reparaturpreis von Brutto € 3250,- genannt. Aber das Autohaus sei ja kullant und man würde sich mit € 2261 zufrieden geben. Nach einigem hin und her haben wir uns auf einen Minderwert von € 1000,- geeinigt.
Ich kann jedem Leasingnehmer nur dringend raten: geht rechtzeitig vorher (min. 3 Monate vor Abgabe) zum Aufbereiter, Dellendoktor, Felgendoktor und lasst auch den kleinsten Mängel entfernen. Im Autohaus werdet ihr sonst komplett über den Tisch gezogen. Preise die in Autohäusern aufgerufen werden sind mindestens 2 bis 2,5fach höher als in jeder freien Werkstatt.
Ein guter Dellendoktor kann Euch locker mehrere tausend Euro Reparaturkosten ersparen.
Für Hundebesitzer, Raucher oder Eltern kleiner Kindern rate ich dringendst vom Leasing ab. Das wird sonst am Ende garantiert ein ganz böses Erwachen.
welches Automarke ist es denn? Vertraghändler oder freier ? Und wie ist es denn ausgegangen? LG
Von mündlichem Brutto € 952 auf € 3250 ist schon eine riesen Frechheit. Da hätte man die Summe gleich am Anfang schriftlich in der Hand haben sollen.
Sehr gut gemacht 👍
Bei mir war auch kein Sachverständiger dabei - ich sollte das Auto nur abstellen ...
Genauso war es gerade bei mir nach 10 Monaten haben die einfach eine Summe abgebucht 2600 € ... Ich habe gar kein Gutachten hier ... ??? Das habe ich jetzt per E-Mail sofort angefordert ... Was kann ich sonst noch tun ?
Wenn die Forderung unberechtigt ist und trotzdem vom Leasinggeber abgebucht wurde, sollten Sie den Lastschriftauftrag kündigen und sich (über Ihre Bank) das abgebuchte Geld zurückbuchen lassen (das geht bis zu 8 Wochen nach der Abbuchung).
Kann die Werkstatt bei Leasingrückgabe die Reparaturkosten von mir verlangen, oder dürfen die mir nur den Minderwert, der ja deutlich weniger wäre, berechnen?
Ist Auto-Abo das Selbe? Habe Probleme mit finn auto. Auch das selbe Spiel mit einem völlig überzogenen Gutachten mit Posten, die nachweislich nicht stimmen
Sollt nicht vor der Rückgabe nicht lieber ein Gutachten auf eigene Kosten gemacht werden? Z. B. von einem den ich auswähle.
Sehr interessantes Video. Wir sind gerade in so einer Situation der Rückgabe. Es ist seitens des Leasinggeber von der Dekra ein Gutachten erstellt worden. Laut diesem stehen Reparaturen für 5400€ an. Diesem Gutachten sollen im Zuge der Leasingrückgabe zustimmen. Solange diese Nicht erfolgt muss laut dem Autohaus das Fahrzeug angemeldet und von uns versichert sein. Vorher würden die das Auto nicht abmelden. Wir haben aber mittlerweile ein neues Auto gekauft das nächste Woche geliefert und demnach auch angemeldet und versichert werden muss. Solange das Leasingauto nicht abgemeldet ist, müssten wir nach meinem Verständnis das neue Auto als Zweitwagen versichern. D.h. Höhere Prozente und demnach auch höhere Versicherungskosten. Ist die Vorgehensweise des Leasinggebers rechtlich so erlaubt oder muss nach Rückgabe (vor ca. 2 Wochen) das Auto abmelden? Mit freundlichen Grüßen , Norbert F.
Das ist eine etwas andere Thematik als jene im Video. IdR steht dazu etwas im Leasingvertrag, wie etwa: „Vereinbarte Nebenleistungen, wie z. B. [...] An- und Abmeldung des Fahrzeuges [...], soweit sie nicht als Bestandteil der Leasingrate ausdrücklich ausgewiesen werden, sind gesondert zu bezahlen.“
wie ist es ausgegangen?
Dummes Zeug ich lasse meine Fahrzeuge immer vorher bei Dekra anschauen und kann dann entsprechend reagieren. Beim Hersteller ist Nacharbeit immer Teuer.
Hatte noch nie ein Problem und musste maximal mehr Kilometer bezahlen.
Es sollte allen klar sein das der Wagen gepflegt zurückgegeben werden muss.
Liebe Rechtsanwälte, ich wollte euch einen Fall geben, da Ihr auf eurer website, viel info material habt, weshalb ich dachte ihr packt es locker. Doch bei der Autragsabgabe, wollen Sie bei nicht bestätigung des Falls beim Rechtschutz, den geschädigten die Kosten drücken. Ich hab die Erfahrung gemacht, wer viel will, dem gehts nur um geld und nicht ums tatsächliche geschehen. meiner meinung nach...
Hallo, Danke für Ihre kritischen Worte. Diese darf ich einmal richtig stellen. Wie bei Rechtsanwälten üblich, ist auch bei uns der Kostenschuldner stets unser Mandant. Wenn der Mandant eine RSV hat, die eine Deckungszusage erteilt, dann wird diese dem Mandanten die Kosten erstatten.