BGB AT - Anspruchsaufbau
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- Опубліковано 1 бер 2016
- AUFBAU DER PRÜFUNG - ANSPRUCHSAUFBAU
Wenn man einen Anspruch ausfindig gemacht hat, ist beim Anspruchsaufbau zu berücksichtigen, ob der Anspruch entstanden, nicht erloschen und durchsetzbar ist.
I. ANSPRUCH ENTSTANDEN
1. VERTRAGLICHE ANSPRÜCHE
A) EINIGUNG, §§ 145 FF. BGB
B) WIRKSAMKEIT
2. GESETZLICHE ANSPRÜCHE
II. ANSPRUCH NICHT ERLOSCHEN
III. ANSPRUCH DURCHSETZBAR
1. DAUERHAFTE EINREDEN
2. VORÜBERGEHENDE EINREDEN
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Super erklärt, danke! :)
Sehr gut erklärt danke