BGB AT - Anspruchsaufbau

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  • Опубліковано 1 бер 2016
  • AUFBAU DER PRÜFUNG - ANSPRUCHSAUFBAU
    Wenn man einen Anspruch ausfindig gemacht hat, ist beim Anspruchsaufbau zu berücksichtigen, ob der Anspruch entstanden, nicht erloschen und durchsetzbar ist.
    I. ANSPRUCH ENTSTANDEN
    1. VERTRAGLICHE ANSPRÜCHE
    A) EINIGUNG, §§ 145 FF. BGB
    B) WIRKSAMKEIT
    2. GESETZLICHE ANSPRÜCHE
    II. ANSPRUCH NICHT ERLOSCHEN
    III. ANSPRUCH DURCHSETZBAR
    1. DAUERHAFTE EINREDEN
    2. VORÜBERGEHENDE EINREDEN
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