Völlig korrekte Kontrolle! Genau bei so einer einmaligen Sache mit Leihanhänger haben die Fahrer meist kaum Erfahrung und wenn kritisch wird, liegt das Gespann quer auf der Straße.
Die beiden haben falsch gewogen. Der Anhänger MUSS angekoppelt bleiben, weil die Stützlast dem Zugfahrzeug als "Ladung" zugerechnet wird. In diesem Fall irrelevant, weil bei max. 100 Kg wäre er trotzdem drüber aber eben weniger. In dem Fall wäre aber das Zuggesamtgewicht wieder interessant gewesen
Heh, genauso Unsinnig wie der Spruch: "Das ist SO schwer, das rutscht nicht." Tja, gibt einige die zuerst diesen Spruch gebracht haben und dann in der Kabine Besuch von ihrer Fracht bekommen haben.
hat der Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als die zulässige maximale Anhängelast des ziehenden Fahrzeuges, so darf die Stützlast hinzu gerechnet werden. Aber nur in diesem speziellen Fall. Und auch nur die jeweils geringere maximale Stützlast. Falls diese sich zwischen dem Anhänger und dem Zugfahrzeug in der Höhe unterscheidet. (Bespiel: Anhänger Stützlast = 120 kg, Zufahrzeug Stützlast = 75 kg. Dann dürfen nur 75 kg hinzugerechnet werden.) Das wissen 95 von 100 Polizisten NICHT!
@@galvontar3816 Ne seh ich nicht. Ich sehe oftmals fahruntüchtige Fzg Führer die bei Unfällen recht bekommen weil Richter voreingenommen oder Zeugen befangen sind. Bsp junger Mann biegt auf einer Landstr. Links ab. .. im überholverbot überholt ein neubürger und rammt ihn. Vor Gericht wurde ihm gefragt ob der junge Mann auf dem Roller blinkte. Was er tat. Aber die Tatsache das dem Opfer versucht wird die Schuld zuzuschreiben ist erbärmlich. Zurück zu dem Fall im Video. Die fahren unauffällig und besonnen. Was soll da passieren? Die tolleranz der Hersteller ist so weit darüber das praktisch null Gefahr besteht. Zumal leihhänger.
@@torstenrauner1534 ...Warum verteufeln Sie die Gesetze der Justiz/Gerichte und gleichzeitig verharmlosen Sie die “reäle” Gesetze der Physik ?! (< 200 Kg. x 100 km/h)
Fahre selber einen VW Tiguan und habe einen 3,5t Anhänger. Gesamtgewicht vom Auto 2100kg, Anhängelast 2500kg, die meisten Polizisten kennen nur die 1,1 Regel aber nicht die 1,5er Regel. Steht im Fahrzeugschein Geländewagen gilt die 1,5 Regel, also darf das Fahrzeug auch mehr ziehen. Den 3,5t Anhänger darf ich natürlich nur soweit beladen das der Anhänger mit Ladung maximal 2500kg hat plus 100kg Stützlast.
da haben die beiden ja echt nochmal glück gehabt, in jeder hinsicht, dass es nicht so sehr drü ber war und vor allem solch nette kulanten polizisten erwischt haben.
Weiß der Polizist überhaupt, dass er die Stützlast noch abziehen muss/kann? Da die Stützlast nach Paragraph 42StVZO dem Zugfahrzeug zugerechnet wird und nicht der Anhängelast, natürlich nur solange das ZG von Anhänger nicht überschritten wird?
20 % ist schon ordentlich, das ist ja "fast" eine halbe Tonne. Wenn der Hänger nicht aus einer Qualitätsherstellung kommt, finde ich diese Regelung schon sehr bedenkllich. Mein Nachbar hatte sich mal so einen Chinakracherhänger gekauft, der machte schon fast schlapp beim Grünschnitttransport. ICH möchte nicht hinter so einem herfahren. :(
Hallo, hier geht es glaube ich um anhängelast wenn der Anhänger überladen ist wäre.. der darf sicher 2700kg.. dann gibt es ab 7,% Probleme.. Winde ich aber Tip Wüste ich garnicht das Mann 20,% bis zu haben darf.. da kann ich ja mit meinem a4.. der 1450 darf meine 2t Anhänger noch etwas mehr beladen.. leer hat der 580kg.. dann kann ich ja da 1170 kg raufladen.. und dann geht ja noch min 50 oder 75 kg anhängelast ab oder drauf.. also 1220kg,.. schon gut 😁
Richtig interessant wird das, wenn die Leute noch nach dem Zug-Gesamtgewicht gucken, also wie viel alles tatsächlich zusammen wiegt und was es nach Typenschild wiegen darf...
Joa kann durchaus interessant sein. Mein Mondeo darf bis 2000kg gebremst Anhänger ziehen. Das Auto wiegt 1467Kg leer. Macht zusammen dann 3467kg. Gleichzeitig steht aber unten bei anhängerbtrieb max 3460kg.
@@Dovahkiin1988 Wegen der 7kg wird keiner ein Fass auf machen, aber lass die Anhängelast bei dem Wagen Mal erhöhen (dafür kann man sich entsprechende Gutachten kaufen - oder der Prüfer rechnet mit dem D-Wert und dem zulässigen Gesamtgewicht des Wagens selbst). Und es gibt andere Fahrzeuge, da ist die Abweichung serienmäßig schon ziemlich hoch. Also quasi nur leeres Zugfahrzeug bei vollem Anhänger und sone Späße.
Ich hab selbst nen XC70 der max. 2t ziehen darf... Manchmal habe ich auch schon einen Pferdeanhänger mit 2,4 tatsächlichem Gewicht dran gehängt, ging eben nicht anders in der Situation... Aber warum muss man da dann noch rum diskutieren nach dem Motto "Sie warten ja nur darauf..." Muss man sich eben bewusst sein wenns zu schwer ist und wenn man dabei erwischt wird ists dann eben so, was gibts da zu diskutieren...
Vorsatz kostet gleich doppelt! Schön Mal an ein anderes Zugfahrzeug oder ein leichteres Anhängsel gedacht? Da darf dann auch nur ein leichteres Hottehüh mit rein.
@@MrMahatmaPech wenn die Hottehühs fix zum Tierarzt müssen, kein anderes Zugfahrzeug verfügbar ist und abnehmen auch nicht schnell machbar ist gibt es diese Möglichkeit eben nicht 😉 Es geht ja auch nicht darum den Polizisten zuzugeben das man einen zu schweren Anhänger dran hat... Sondern allein um das diskutieren... Und wenn man im Fzg Schein liest das der PKW auf dem Anhänger 1800kg leer hat... Weiß jeder mit normalem Verstand eigentlich das der PKW Transporter nicht nur 300kg hat 😉 Dann diskutiert man nicht nach dem Motto "Ihr habt ja hier ne Waage, ihr wartet nur drauf..."
Ich hätte den 2x gewogen um die tatsächliche Stützlast zu ermitteln. Der hängt hinten ganz schön tief.. Mehr als kulant die Aktion von den Beamten, zumahl dem Fahrer die Gewichte offenbar bekannt waren..
Ist keine 10% drüber, die Stützlast muss abgezogen werden da sie nicht auf den Anhänger wirkt. Im Stand darf ich auf den Anhänger ja soviel Laden bis die Reifen fast platzen, nur mit den Auto darf/sollte man ihn nicht mehr ziehen.
Deswegen erlauben sich so viele “kleine” Fehler da meistens nur bei einer mündliche Verwarnung bleibt. In der Schweiz dagegen, wissen dagegen die Allermeisten Autofahrer daß es kein Pardon gibt..
Es zählt zulässigesgesamtgewicht fahrzeug nicht Leergewicht Fahrzeug 🙂 anhängelast darf in der Regel nicht das zulässigegesamtg. Des Fahrzeuges überschreiten.
Schon aber nicht nochmal deine Auto drauf weil noch der Anhänger dazu kommt... Eine Autoanhänger mit 190kg Leergewicht gibt es nicht! Aber eigentlich stimmt schon das bei kleine/mittlere Autos (so gut wie alles was keine SUV/Geländewagen oder mindestens Allradantrieb ist) ist schwierig zu ziehen das gleiche Auto ohne die Grenze zu überschritten
@@206Limited Nun ja, gebe ich Ihnen teilweise Recht. Doch der SQ7 ist ja auch ein SUV. Eigentlich einer der wenigen, die richtig zum Hängerziehen geeignet ist: Drehmomentwandler (keine konventielle Kupplung), 4.0l Hubraum, ausreichend Drehmoment, ist ein Diesel, darf 3.5t ziehen - somit ideal geeignet zum Hängerziehen.
Wunder mich, dass die Stützlast nicht geprüft wurde. Geladenes Fahrzeug mit Motor vorne hätte mit Sicherheit eine zu hohe Stützlast ergeben. Glück gehabt.
Ich glaube auch nicht, das die beiden Beamten das zulässige max. Gespanngewicht überprüft haben, spätestens dann wäre von Recht wegen die Fahrt beendet gewesen. 2,3 to der Hänger plus mind. 1.800 kg Zugfahrzeug. Der Wagen hat niemals über 4 to zulässiges max. Gespanngewicht. Das ich meinetwegen 3 to. anhängen dürfte, ist nur die technische Freigabe, entscheidend ist, was beides zusammen max. wiegen darf und da gibt es KEINE 20 % Toleranz.
@@galvontar3816 In welchem Punkt der Zulassung steht max Gespanngewicht? Das was Sie da beschreiben gibt es nicht. Aber ich lasse mich auch gerne belehren.
@@dieselautomatik6470 Das gewicht des gesamten Gespannes gibt es meines Wissens nach auch nicht im Bezug auf das Zugfahrzeug. Man darf da halt so viel dran hängen, wie man darf. Das gewicht des gesamten Gespannes ist nur für die Führerscheinklasse relevant. Der Fahrer hier schien aber die BE Klasse gehabt zu haben, sonst hätte der Polizist das wohl schon bemerkt.
Also bei uns stellen Sie ihn ab, egal ob da ein Auto drauf steht oder es sich um ein Tier (zB Pferd) handelt, da tun sie bei uns nicht lange umher, das ist dann sozusagen Dein Problem. Bei einem Auto sehe ich es ehrlich nicht ein, jeder kann rechnen oder die, die des Rechnens nicht fähig sind kaufen sich halt einen Taschenrechner (Eigengewicht des FZGes darf die NL nicht überschreiten des Anhängers und das Eigengewicht des Anhängers dazu rechnen und schon weiß man ob die Anhängelast ausreicht). Ich weiß die Deutschen Vorschriften nicht genau, aber in Österreich brauchst für so ein Gespann einen eigenen FS; war bei uns auch vor ca. 10 Jahren noch anders, da hat jeder drauf ...... heute - wie geschrieben - stellen sie Dich ab, wenn das nicht 100 %ig passt, geschweige denn der Lenker den E-Schein nicht besitzt (in diesem Fall ist die Strafe horrent). Um hier ein Beispiel anzuführen, ein Freund von mir hat lediglich sein neues Motorrad ca. 20 Km heim transportieren wollen, das Problem den Hänger hat sich vom Vater ausgeborgt, das Zugfahrzeug war auf 3,5 T runter typisiert und lief auf die Firma (die übrigens ihm gehört, aber leider eine GmbH ist, in diesem Fall) und er als Lenker - Folge €2100,00 Strafe (3x 700; 700 der Vater für das Borgen, 700 die GmbH und 700 er als Lenker als Privatperson) + Abstellen des Gespannes um die sprichtwörtliche Ecke vom Ziel. FZG abgesperrt (das war noch sein Glück, sonst hätte er die Abschleppung des Hängers auch noch zahlen müssen, dann wären nochmals ein paar hundert Euro dazu gekommen) und erst als der Lenker mit dem passenden Schein etc. da war, wurde die Weiterfahrt gestattet. Er ist dann den Rest zu Fuß nach Hause gegangen, denn abgekoppelt darf der Hänger nicht stehen bleiben.
tja selber schuld der vollpfosten, ich ziehe dauernd anhänger und gucke dass ich meine Anhängelast nicht überschreite, nun reichte mein A6 4g mit aufgelasteten 2,4t nicht mehr aus also musste ein T6 her mit 3,2t anhängelast und das passt immer ;) natürlich mit BE!
@@IN-27 sehr geehrter Herr Tommy! Das mit Vollpfosten ist nicht ganz meine Ausdrucksweise, dass er selbst Schuld ist, steht eh außer Zweifel. Das Pech was er hatte war, dass das Zugfahrzeug ein Pickup war welcher runter typisiert war auf 3,5 T, damit es sich mit dem BSchein halt noch ausgeht, dass der Anhänger auf den Vater angemeldet ist und der Pickup auf seine GmbH hierdurch konnten sie 3x kassieren, ansonsten wäre es Tateinheit gewesen (Fahren ohne nötige Fahrberechtigung). Den Fehler hat er gemacht, hätte er das Motorrad mitsamt Anhänger auf die Ladefläche gegeben, wäre nichts gewesen. Die Zeiten haben sich geändert und auch er hat nach dem Lehrgeld den BE nachgemacht, das Lustige, die FS Vorschriften haben sich mittlerweile in Österreich wieder geändert, aber jetzt darf er bis 3500 ziehen mit dem Zugfahrzeug (ich habe noch einen alten BE wodurch meiner eine höhere Last hat, aber da kommt man eh kaum rein). 👍
@@christianlehner2295 Wieso hat sein Vater 700€ fürs Borgen des Anhängers bekommen? Das ergibt ja 0 Sinn. Ich kann dir ja auch meinen Anhänger borgen und wenn du damit falsch fährst, dann is das ja nicht mein Problem sondern deins.
@@TheShilence Sie übersehen hier die österreichische Rechtssprechung! Sie sind in Österreich verpflichtet, vor dem Borgen des FZGes (in diesem Fall Anhänger) sich von der nötigen Lenkerberechtigung des Fahrers zu überzeugen, demjenigen das FZG auch zu erklären und die nötigen Papiere auszuhändigen und Sie sind auch hier in der Beweispflicht, dh Sie müssen, wenn Sie Ihr FZG herborgen nachweisen, wann sie es wem geborgt haben und die Daten der BH bekannt geben (zB sonst geht man zB bei einem PKW davon aus, dass der Zulassungsbesitzer der Lenker war, selbst wenn dies gar nicht möglich ist/war zum Tatzeitpunkt - so musste ich mal die Strafe für jemand anderen bezahlen) --> macht natürlich nicht jeder jederzeit (zB Ehepaare), aber wird im schlimmsten Falle dann so nachgereicht, dass es halt behördlich passt bzw. passend gemacht, sag ich jetzt mal. Dadurch, dass er den Anhänger hergeborgt hat, ohne sich davon zu überzeugen, ob sein Sohn das Gespann lenken darf, ist er in die Mithaftung gekommen. Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt jetzt für Sie nachvollziehbar erklären.
Völliger Unsinn, die Anhängelast beim XC70 kann bis zu 2700kg per Einzelgutachten erhöht werden. Der Hersteller sagt dazu nix, sondern der Tüv. Die Messung in dem Video ist auch nicht korrekt, da der Anhänger im angekuppelten Zustand gemessen wird um die Stützlast rauszurechnen. Die Stützlast geht zu Lasten der Gesamtmasse des ziehenden PKW.
Kann mich KNEIPA1 nur anschliessen. Mein aktueller Kombi darf 1.900 kg anhängen und nur durch Beantragung darf der TüV sofort auf 2.200 kg erhöhen (Herstellerfreigabe). Bei Einzelprüfung würden bei meinem Fahrzeug gar 2.500 kg gehen (ich brauche es nicht, weil kein "normaler" Reisewohnwagen je über 1.900 kg kommt).^^
Der Polizist hat keine Ahnung " wenn das gleiche draufsteht was zieht ist das ein Problem " ich habe 2 Range Rover Gewicht ist 2600 Kg. Hatte den einen auf dem Hänger der andere hat gezogen. Ein Range Rover darf 3500 KG ziehen also 900 KG mehr wie er wiegt. Also kein Problem.
Gewicht vom Anhänger hast du noch vergessen, die wiegen gut und gern auch bis 700kg. Zudem musst du auch die Stützlast einhalten, was öfters mal das Problem ist. :-)
Völlig korrekte Kontrolle! Genau bei so einer einmaligen Sache mit Leihanhänger haben die Fahrer meist kaum Erfahrung und wenn kritisch wird, liegt das Gespann quer auf der Straße.
Die beiden haben falsch gewogen. Der Anhänger MUSS angekoppelt bleiben, weil die Stützlast dem Zugfahrzeug als "Ladung" zugerechnet wird. In diesem Fall irrelevant, weil bei max. 100 Kg wäre er trotzdem drüber aber eben weniger. In dem Fall wäre aber das Zuggesamtgewicht wieder interessant gewesen
Ja das habe ich mir auch gedacht... Da durchzusteigen ist auch kompliziert aber die Herren hätten das wissen müssen
Ausrede Nummer 1: "Wir fahren ja langsam" :-D
Ausrede Nummer 2: Ich Nix deutsch 😅
ausrede nummer 3:
"hab ich so gekauft"
Oder deine Mama 😅
Heh, genauso Unsinnig wie der Spruch: "Das ist SO schwer, das rutscht nicht." Tja, gibt einige die zuerst diesen Spruch gebracht haben und dann in der Kabine Besuch von ihrer Fracht bekommen haben.
Stützlast und Ladungssicherung hätte hier aber noch mal gelohnt. Vor allem, weil das *genau die* sind, die gerne im Graben liegen.
hat der Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als die zulässige maximale Anhängelast des ziehenden Fahrzeuges, so darf die Stützlast hinzu gerechnet werden. Aber nur in diesem speziellen Fall. Und auch nur die jeweils geringere maximale Stützlast. Falls diese sich zwischen dem Anhänger und dem Zugfahrzeug in der Höhe unterscheidet. (Bespiel: Anhänger Stützlast = 120 kg, Zufahrzeug Stützlast = 75 kg. Dann dürfen nur 75 kg hinzugerechnet werden.)
Das wissen 95 von 100 Polizisten NICHT!
Deshalb in Kontrollen die Verstöße nie zugeben was unterschreiben oder eine Aussage tätigen. . Dann hat man gute Chancen vor Gericht
Mündliche Verwarnung. Das klingt toll. Gute Entscheidung der Beamten.
Bis solche Leute einen Unfall mit Ihnen haben, dann sehen SIe das anders, wetten? ;)
@@galvontar3816 ja gut das war jetzt nichts wildes hätte er ein suv oder so ja Okey hier ist es noch okey
@@galvontar3816 Ne seh ich nicht. Ich sehe oftmals fahruntüchtige Fzg Führer die bei Unfällen recht bekommen weil Richter voreingenommen oder Zeugen befangen sind. Bsp junger Mann biegt auf einer Landstr. Links ab. .. im überholverbot überholt ein neubürger und rammt ihn. Vor Gericht wurde ihm gefragt ob der junge Mann auf dem Roller blinkte. Was er tat. Aber die Tatsache das dem Opfer versucht wird die Schuld zuzuschreiben ist erbärmlich. Zurück zu dem Fall im Video. Die fahren unauffällig und besonnen. Was soll da passieren? Die tolleranz der Hersteller ist so weit darüber das praktisch null Gefahr besteht. Zumal leihhänger.
@@torstenrauner1534 ...Warum verteufeln Sie die Gesetze der Justiz/Gerichte und gleichzeitig verharmlosen Sie die “reäle” Gesetze der Physik ?! (< 200 Kg. x 100 km/h)
Fahre selber einen VW Tiguan und habe einen 3,5t Anhänger.
Gesamtgewicht vom Auto 2100kg, Anhängelast 2500kg, die meisten Polizisten kennen nur die 1,1 Regel aber nicht die 1,5er Regel.
Steht im Fahrzeugschein Geländewagen gilt die 1,5 Regel, also darf das Fahrzeug auch mehr ziehen.
Den 3,5t Anhänger darf ich natürlich nur soweit beladen das der Anhänger mit Ladung maximal 2500kg hat plus 100kg Stützlast.
Abkuppeln zum wiegen ? Das kenne ich so nicht. Eigentlich wird die Stützlast von Gesamtgewicht des Anhängers abgezogen.
So ist es auch. Der wurde unzulässig gewogen.
Sympathische Polizisten.
da haben die beiden ja echt nochmal glück gehabt, in jeder hinsicht, dass es nicht so sehr drü ber war und vor allem solch nette kulanten polizisten erwischt haben.
Die Sendung Achtung Kontrolle ist großartig.
7:10 "Ich habe ihn heute gekauft." Gleich darauf: "Von Tag zu Tag wird's schlimmer."
Finde den Fehler...
Vielleicht kauft er jeden Tag ein Auto. xD
nein. "... wollte ihn gerade zurückbringen"
Ich habe auch einen XC70. Ein klasse Auto.
Kein automat aber!
@@witoldtomczyk3572 des is aa
Mein Beileid -.-
Mein bruder hat einen v50 mit D3 motor, ist auch sehr zufrieden
Eigentlich Volvo-Werbung😁
Und ne geklaute Postbox im Kofferraum
Wie oft sagt der eigentlich „nh“ 😂
Weiß der Polizist überhaupt, dass er die Stützlast noch abziehen muss/kann? Da die Stützlast nach Paragraph 42StVZO dem Zugfahrzeug zugerechnet wird und nicht der Anhängelast, natürlich nur solange das ZG von Anhänger nicht überschritten wird?
20 % ist schon ordentlich, das ist ja "fast" eine halbe Tonne. Wenn der Hänger nicht aus einer Qualitätsherstellung kommt, finde ich diese Regelung schon sehr bedenkllich.
Mein Nachbar hatte sich mal so einen Chinakracherhänger gekauft, der machte schon fast schlapp beim Grünschnitttransport. ICH möchte nicht hinter so einem herfahren. :(
Bleib einfach zu Hause...
Hallo, hier geht es glaube ich um anhängelast wenn der Anhänger überladen ist wäre.. der darf sicher 2700kg.. dann gibt es ab 7,% Probleme..
Winde ich aber Tip Wüste ich garnicht das Mann 20,% bis zu haben darf.. da kann ich ja mit meinem a4.. der 1450 darf meine 2t Anhänger noch etwas mehr beladen.. leer hat der 580kg.. dann kann ich ja da 1170 kg raufladen.. und dann geht ja noch min 50 oder 75 kg anhängelast ab oder drauf.. also 1220kg,.. schon gut 😁
Mein alter a4 B5 dürfte 1700kg ziehen .. dann hätte ich ja bei dem die zwei Tonnen ausnutzen können 😁😁
Richtig interessant wird das, wenn die Leute noch nach dem Zug-Gesamtgewicht gucken, also wie viel alles tatsächlich zusammen wiegt und was es nach Typenschild wiegen darf...
Joa kann durchaus interessant sein.
Mein Mondeo darf bis 2000kg gebremst Anhänger ziehen. Das Auto wiegt 1467Kg leer. Macht zusammen dann 3467kg. Gleichzeitig steht aber unten bei anhängerbtrieb max 3460kg.
@@Dovahkiin1988 Wegen der 7kg wird keiner ein Fass auf machen, aber lass die Anhängelast bei dem Wagen Mal erhöhen (dafür kann man sich entsprechende Gutachten kaufen - oder der Prüfer rechnet mit dem D-Wert und dem zulässigen Gesamtgewicht des Wagens selbst).
Und es gibt andere Fahrzeuge, da ist die Abweichung serienmäßig schon ziemlich hoch. Also quasi nur leeres Zugfahrzeug bei vollem Anhänger und sone Späße.
@@wiedapp 2000kg ist schon erhöht mit d wert 10,9. Meine Anhängerkupplung hat d wert 11.
Serie sind beim Mondeo MK3 1800kg
@@Dovahkiin1988 Da würde ich sagen: Für diese Situation die richtige Fahrzeugwahl getroffen.
@@Dovahkiin1988 Darfst nicht volltanken 😄
Ich hab selbst nen XC70 der max. 2t ziehen darf...
Manchmal habe ich auch schon einen Pferdeanhänger mit 2,4 tatsächlichem Gewicht dran gehängt, ging eben nicht anders in der Situation...
Aber warum muss man da dann noch rum diskutieren nach dem Motto "Sie warten ja nur darauf..."
Muss man sich eben bewusst sein wenns zu schwer ist und wenn man dabei erwischt wird ists dann eben so, was gibts da zu diskutieren...
Vorsatz kostet gleich doppelt! Schön Mal an ein anderes Zugfahrzeug oder ein leichteres Anhängsel gedacht? Da darf dann auch nur ein leichteres Hottehüh mit rein.
@@MrMahatmaPech wenn die Hottehühs fix zum Tierarzt müssen, kein anderes Zugfahrzeug verfügbar ist und abnehmen auch nicht schnell machbar ist gibt es diese Möglichkeit eben nicht 😉
Es geht ja auch nicht darum den Polizisten zuzugeben das man einen zu schweren Anhänger dran hat... Sondern allein um das diskutieren...
Und wenn man im Fzg Schein liest das der PKW auf dem Anhänger 1800kg leer hat... Weiß jeder mit normalem Verstand eigentlich das der PKW Transporter nicht nur 300kg hat 😉 Dann diskutiert man nicht nach dem Motto "Ihr habt ja hier ne Waage, ihr wartet nur drauf..."
@@christianx103 dann muss halt der Arzt zum Gaul kommen, aber so geht es nicht! Punkt.
Ich hätte den 2x gewogen um die tatsächliche Stützlast zu ermitteln. Der hängt hinten ganz schön tief..
Mehr als kulant die Aktion von den Beamten, zumahl dem Fahrer die Gewichte offenbar bekannt waren..
Ist keine 10% drüber, die Stützlast muss abgezogen werden da sie nicht auf den Anhänger wirkt.
Im Stand darf ich auf den Anhänger ja soviel Laden bis die Reifen fast platzen, nur mit den Auto darf/sollte man ihn nicht mehr ziehen.
Wieso hochdrehen , die Stützlast entfällt doch
Nette Polizisten beim Anhönger
Ich bin kein Spezialist für Ladungssicherung, aber reichen diese dünnen Riemchen?
Ja. Bei meinem Anhänger reichen sogar 2 kleine Rad Sicherungsgurte (wegen den 2 kleinen Rungen)
"meist ist die Anhängelast von Fahrzeugen begrenzt" ;-) ...."kann man den abhängen?" --- Nein, der ist festgeschweißt ;-)
Deswegen erlauben sich so viele “kleine” Fehler da meistens nur bei einer mündliche Verwarnung bleibt. In der Schweiz dagegen, wissen dagegen die Allermeisten Autofahrer daß es kein Pardon gibt..
Der Fahrer des Volvo war mit der Messung mit drin, das ist eigentlich auch nicht richtig, da er ja nicht auf dem Hänger, sondern im Auto sitzt.
Sind nicht zwei gleiche Fahrzeuge. Das Zugfahrzeug ist der Nachfolger des Fahrzeugs auf dem Anhänger.
Wieso soll ein Auto nicht mehr ziehen dürfen als es wiegt? Mein Kleinstwagen wiegt 810 kg und darf 1000 kg ziehen.
Es zählt zulässigesgesamtgewicht fahrzeug nicht Leergewicht Fahrzeug 🙂 anhängelast darf in der Regel nicht das zulässigegesamtg. Des Fahrzeuges überschreiten.
Schon aber nicht nochmal deine Auto drauf weil noch der Anhänger dazu kommt... Eine Autoanhänger mit 190kg Leergewicht gibt es nicht!
Aber eigentlich stimmt schon das bei kleine/mittlere Autos (so gut wie alles was keine SUV/Geländewagen oder mindestens Allradantrieb ist) ist schwierig zu ziehen das gleiche Auto ohne die Grenze zu überschritten
@@206Limited hat nur bedingt was damit zu tun. Mein SQ7 wiegt leer 2.600, voll 3.300 und darf auch 3.500 ziehen - zumindest lt. Papieren
@@SP-bm6zh ...ein SQ7 ist nicht die Regel 😋 SUV, Geländewagen und Transporter bilden die Regel die viel ziehen darf 🙂
@@206Limited Nun ja, gebe ich Ihnen teilweise Recht. Doch der SQ7 ist ja auch ein SUV. Eigentlich einer der wenigen, die richtig zum Hängerziehen geeignet ist: Drehmomentwandler (keine konventielle Kupplung), 4.0l Hubraum, ausreichend Drehmoment, ist ein Diesel, darf 3.5t ziehen - somit ideal geeignet zum Hängerziehen.
Ein “bisschen” Ölverlust...😂
Und keine Verwarnung wegen des Öls, das vom Fahrtwind verteilt wird? Das ist ja nicht nur schwitzend!
Meistens rechnen die falsch oder ungenau
Die Anhängelast des Zugfahrzeuges ist meistens gebremst, wirklich dachte immer.
Dilettanten
Warum darf der eigentlich mit ein Fahrzeug was Öl verliert weiter auf der Autobahn fahren? Und wie man Sieht ist es ja nicht wenig Öl
Wunder mich, dass die Stützlast nicht geprüft wurde. Geladenes Fahrzeug mit Motor vorne hätte mit Sicherheit eine zu hohe Stützlast ergeben. Glück gehabt.
Ich glaube auch nicht, das die beiden Beamten das zulässige max. Gespanngewicht überprüft haben, spätestens dann wäre von Recht wegen die Fahrt beendet gewesen. 2,3 to der Hänger plus mind. 1.800 kg Zugfahrzeug. Der Wagen hat niemals über 4 to zulässiges max. Gespanngewicht. Das ich meinetwegen 3 to. anhängen dürfte, ist nur die technische Freigabe, entscheidend ist, was beides zusammen max. wiegen darf und da gibt es KEINE 20 % Toleranz.
@@galvontar3816 In welchem Punkt der Zulassung steht max Gespanngewicht? Das was Sie da beschreiben gibt es nicht. Aber ich lasse mich auch gerne belehren.
@@dieselautomatik6470 Das gewicht des gesamten Gespannes gibt es meines Wissens nach auch nicht im Bezug auf das Zugfahrzeug. Man darf da halt so viel dran hängen, wie man darf. Das gewicht des gesamten Gespannes ist nur für die Führerscheinklasse relevant. Der Fahrer hier schien aber die BE Klasse gehabt zu haben, sonst hätte der Polizist das wohl schon bemerkt.
@@dieselautomatik6470bei meinem T4 stand das damals im " Fließtext" vom Fahrzeugschein
@@spiderfrog Ihre Aussage stimmt so leider nicht
Ich habe ein Mercedes ML 270 2005
Lade das gleiche kein Problem
Auto 2200kg + 750kg Anhänger 2950kg Mein ML darf 3500kg ziehen
Naja sonst hätten wir nicht gefahren, nee....😂😂😂
Daß findet ich Frechheit für 200 kg trüben Strafe zum zahlen
Also bei uns stellen Sie ihn ab, egal ob da ein Auto drauf steht oder es sich um ein Tier (zB Pferd) handelt, da tun sie bei uns nicht lange umher, das ist dann sozusagen Dein Problem. Bei einem Auto sehe ich es ehrlich nicht ein, jeder kann rechnen oder die, die des Rechnens nicht fähig sind kaufen sich halt einen Taschenrechner (Eigengewicht des FZGes darf die NL nicht überschreiten des Anhängers und das Eigengewicht des Anhängers dazu rechnen und schon weiß man ob die Anhängelast ausreicht). Ich weiß die Deutschen Vorschriften nicht genau, aber in Österreich brauchst für so ein Gespann einen eigenen FS; war bei uns auch vor ca. 10 Jahren noch anders, da hat jeder drauf ...... heute - wie geschrieben - stellen sie Dich ab, wenn das nicht 100 %ig passt, geschweige denn der Lenker den E-Schein nicht besitzt (in diesem Fall ist die Strafe horrent). Um hier ein Beispiel anzuführen, ein Freund von mir hat lediglich sein neues Motorrad ca. 20 Km heim transportieren wollen, das Problem den Hänger hat sich vom Vater ausgeborgt, das Zugfahrzeug war auf 3,5 T runter typisiert und lief auf die Firma (die übrigens ihm gehört, aber leider eine GmbH ist, in diesem Fall) und er als Lenker - Folge €2100,00 Strafe (3x 700; 700 der Vater für das Borgen, 700 die GmbH und 700 er als Lenker als Privatperson) + Abstellen des Gespannes um die sprichtwörtliche Ecke vom Ziel. FZG abgesperrt (das war noch sein Glück, sonst hätte er die Abschleppung des Hängers auch noch zahlen müssen, dann wären nochmals ein paar hundert Euro dazu gekommen) und erst als der Lenker mit dem passenden Schein etc. da war, wurde die Weiterfahrt gestattet. Er ist dann den Rest zu Fuß nach Hause gegangen, denn abgekoppelt darf der Hänger nicht stehen bleiben.
tja selber schuld der vollpfosten, ich ziehe dauernd anhänger und gucke dass ich meine Anhängelast nicht überschreite, nun reichte mein A6 4g mit aufgelasteten 2,4t nicht mehr aus also musste ein T6 her mit 3,2t anhängelast und das passt immer ;) natürlich mit BE!
@@IN-27 sehr geehrter Herr Tommy!
Das mit Vollpfosten ist nicht ganz meine Ausdrucksweise, dass er selbst Schuld ist, steht eh außer Zweifel. Das Pech was er hatte war, dass das Zugfahrzeug ein Pickup war welcher runter typisiert war auf 3,5 T, damit es sich mit dem BSchein halt noch ausgeht, dass der Anhänger auf den Vater angemeldet ist und der Pickup auf seine GmbH hierdurch konnten sie 3x kassieren, ansonsten wäre es Tateinheit gewesen (Fahren ohne nötige Fahrberechtigung).
Den Fehler hat er gemacht, hätte er das Motorrad mitsamt Anhänger auf die Ladefläche gegeben, wäre nichts gewesen.
Die Zeiten haben sich geändert und auch er hat nach dem Lehrgeld den BE nachgemacht, das Lustige, die FS Vorschriften haben sich mittlerweile in Österreich wieder geändert, aber jetzt darf er bis 3500 ziehen mit dem Zugfahrzeug (ich habe noch einen alten BE wodurch meiner eine höhere Last hat, aber da kommt man eh kaum rein). 👍
@@christianlehner2295 Wieso hat sein Vater 700€ fürs Borgen des Anhängers bekommen? Das ergibt ja 0 Sinn. Ich kann dir ja auch meinen Anhänger borgen und wenn du damit falsch fährst, dann is das ja nicht mein Problem sondern deins.
@@TheShilence Sie übersehen hier die österreichische Rechtssprechung! Sie sind in Österreich verpflichtet, vor dem Borgen des FZGes (in diesem Fall Anhänger) sich von der nötigen Lenkerberechtigung des Fahrers zu überzeugen, demjenigen das FZG auch zu erklären und die nötigen Papiere auszuhändigen und Sie sind auch hier in der Beweispflicht, dh Sie müssen, wenn Sie Ihr FZG herborgen nachweisen, wann sie es wem geborgt haben und die Daten der BH bekannt geben (zB sonst geht man zB bei einem PKW davon aus, dass der Zulassungsbesitzer der Lenker war, selbst wenn dies gar nicht möglich ist/war zum Tatzeitpunkt - so musste ich mal die Strafe für jemand anderen bezahlen) --> macht natürlich nicht jeder jederzeit (zB Ehepaare), aber wird im schlimmsten Falle dann so nachgereicht, dass es halt behördlich passt bzw. passend gemacht, sag ich jetzt mal.
Dadurch, dass er den Anhänger hergeborgt hat, ohne sich davon zu überzeugen, ob sein Sohn das Gespann lenken darf, ist er in die Mithaftung gekommen.
Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt jetzt für Sie nachvollziehbar erklären.
@@christianlehner2295 aber wenns nur ein Motorradanhänger war kann man davon ausgehen, dass er
''gleiches fahrzeug'' also paar jahre dazwischen und anderes design
mit gleiches fahrzeug ist die fahrzeugklasse gemeint , mit einem SUV als Zugfahrzeug gebe es keine Probleme mit der Stützlast
Warum sagt keiner was wegen ladungssicherung, so wie er gemacht hat ist nicht zulässig!!!
die Cops hatte einfach keine Lust zu rechnen... da jetzt noch stützlast abziehen usw. war denen sicher zu kompliziert
Tolleranz sind ab 2001 kg 5%.
Bis 2000kg sind es 20%.
Eine Anhängelast kann nicht um 20 % erhöht werden das sagt schon der Hersteller.
Völliger Unsinn, die Anhängelast beim XC70 kann bis zu 2700kg per Einzelgutachten erhöht werden. Der Hersteller sagt dazu nix, sondern der Tüv. Die Messung in dem Video ist auch nicht korrekt, da der Anhänger im angekuppelten Zustand gemessen wird um die Stützlast rauszurechnen. Die Stützlast geht zu Lasten der Gesamtmasse des ziehenden PKW.
Kann mich KNEIPA1 nur anschliessen. Mein aktueller Kombi darf 1.900 kg anhängen und nur durch Beantragung darf der TüV sofort auf 2.200 kg erhöhen (Herstellerfreigabe). Bei Einzelprüfung würden bei meinem Fahrzeug gar 2.500 kg gehen (ich brauche es nicht, weil kein "normaler" Reisewohnwagen je über 1.900 kg kommt).^^
Wiederholung
Der Polizist hat keine Ahnung " wenn das gleiche draufsteht was zieht ist das ein Problem " ich habe 2 Range Rover Gewicht ist 2600 Kg. Hatte den einen auf dem Hänger der andere hat gezogen. Ein Range Rover darf 3500 KG ziehen also 900 KG mehr wie er wiegt. Also kein Problem.
Gewicht vom Anhänger hast du noch vergessen, die wiegen gut und gern auch bis 700kg.
Zudem musst du auch die Stützlast einhalten, was öfters mal das Problem ist. :-)
@@Tobi3792 ein 3500 KG Anhänger wiegt leer 500 KG somit wäre ich immer noch 400 KG drunter
@@DC-pf7bm Der Polizist hat keine Ahnung, weil er vom Regelfall ausgeht und nicht jeden Einzelfall berücksichtigt... klingt logisch.
wo sind ihre masken ?
kein mehr corona oder ?
Schnauze
1😂omg war ich noch nie
Glückwunsch... nicht
Cool ich freu mich so für dich!