Ausgleichszahlung für Rentenabschläge - Deutlicher Preisanstieg 2023

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  • Опубліковано 27 вер 2024
  • Der Preis für die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge wird 2023 deutlich steigen: Nach meiner Schätzung um mehr als 11 %. Was heißt das nun für diejenigen, die beabsichtigen, ihre Rentenabschläge durch eine zusätzliche Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung auszugleichen?
    Hier findet ihr die ausführliche Berechnung zum Preisanstieg im Jahr 2023: www.rentenfuch...
    Hier findet ihr den Tipp, wie man Anfang Januar 2023 in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen kann und dennoch noch von den 2022er-Konditionen profitiert: www.rentenfuch...
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КОМЕНТАРІ • 23

  • @karlus5870
    @karlus5870 2 роки тому +3

    Danke für die Korrektur

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  2 роки тому +3

      Hatte im gestern veröffentlichten Video leider einen Denkfehler drin: Habe mit einer Steigerung der Bruttolöhne und -gehälter von 2020 auf 2021 von 5,8 % gerechnet, dabei jedoch nicht berücksichtigt, dass rund 2,3 % des Anstiegs aus dem Faktor "Veränderung der Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung" resultieren. Letzteres wirkt sich jedoch nicht auf die Entwicklung des vorläufigen Durchschnittsentgelts aus, sodass man nicht auf einen Preisanstieg von fast 19 % kommt, sondern "nur" auf 11,4 %.

    • @OsningOsning
      @OsningOsning 2 роки тому +2

      @@rentenfuchs 👍👍

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  2 роки тому

      @@OsningOsning Danke 😊

  • @MindBlower18
    @MindBlower18 2 роки тому

    Tolle Information, sympathisch & verständlich präsentiert 👍
    Kurze Verständnisfrage; es muss PRO Ausgleichszahlung eine separate "Besondere Rentenauskunft" über das Formular V0210 angefordert werden! Richtig?
    Ich plane nämlich eine 1. Ausgleichszahlung im Juni 2022 zu beantragen bzw. diese innerhalb von 3 Monaten einzuzahlen & eine 2. Ausgleichszahlung dann wieder Anfang Dezember 2022 anzufordern, um dann mit den Konditionen von 2022, eine Einzahlung erst in 2023 nach der Bestätigung durch die Rentenversicherung durchzuführen, die dann steuerlich für 2023 absetzbar wäre.
    Danke nochmals aus MUC... 😉

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  2 роки тому

      Im Grunde reicht eine besondere Rentenauskunft, um die Berechtigung zu haben, seine Rentenabschläge auszugleichen. Jedes mal eine neue anzufordern, ist also nicht erforderlich. Sofern sich die zugrundeliegenden Daten verändert haben, spricht aber auch nichts dagegen, erneut eine besondere Rentenauskunft zu beantragen. Ob die Rentenversicherung im gleichen Jahr - also 2022 - zwei besondere Rentenauskünfte erteilen wird, kann ich nicht beurteilen, abhängig vom zuständigen Sachbearbeiter rechne ich hier jedoch mit gewissen Schwierigkeiten. Einen alternativen Weg, um 2023 einzuzahlen, aber noch von den 2022er-Konditionen zu profitieren, habe ich im Video beschrieben: Die Einzahlung innerhalb der ersten Tage im Januar 2023.

    • @MindBlower18
      @MindBlower18 2 роки тому

      ​@@rentenfuchs ...war für mich leider nicht ganz so eindeutig. Es geht offensichtlich hauptsächlich um den richtigen Zeitpunkt der Antragsstellung für die "Besondere Rentenauskunft" in 2022, um damit für 3 Monate die bis dorthin aktuellen Konditionen zu erhalten! Korrekt? Da ich vorhabe, 2 Ausgleichszahlungen mit den bestehenden Konditionen für 2022 vorzunehmen, macht es für mich jetzt keinen Sinn mehr, diese "Besondere Rentauskunft" z. B. im Juni 2022 anzufordern, sondern idealerweise Anfang November, um dann die 1. Ausgleichszahlung (AGZ) im Dezember 2022 & die 2. AGZ dann Anfang Januar 2023 zu überweisen. Somit sollten für beide Auszahlungen die Konditionen für 2022 bestehen, aber steuerlich könnte ich jeweils eine AGZ für 2022 & 2023 ansetzen. Wie lange dauert es ungefähr von der Beantragung einer "Besonderen Rentauskunft" bis zur offiziellen Bewilligung & damit der Möglichkeit, die 1. AGZ einzuzahlen? Können Sie darüber hinaus bestätigen, dass der steuerlich absetzbare Maximalbetrag in 2022 bei 25.639€ liegt? Vorab besten Dank für Ihre weitere Unterstützung... 😉

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  2 роки тому

      ​@@MindBlower18 Was den steuerlich maximal absetzbaren Betrag betrifft, sind 25.639 Euro korrekt. Eine Alternative zur passenden Beantragung der besonderen Rentenauskunft könnte auch noch die Einzahlung innerhalb der ersten Januar-Tage sein. Auch in diesem Fall gilt rentenrechtlich noch der 2022er-Wert, wie ich in diesem Beitrag erläutert habe: www.rentenfuchs.info/ausgleichszahlung-jahreswechsel-trick/

  • @petrakruger8278
    @petrakruger8278 2 роки тому +2

    Weiß ich denn genau wieviel rentenpunkte mir fehlen wenn ich diese besondere rentenauskunft bekommen habe. Oder kann man das von den Anschläge in Prozent raus rechnen. Wenn ich den höchsten Betrag nehme, also 14,4 Prozent wie kann ich das berechnen...und die Überlegung ist dann auch immer wieder..lohnt sich das oder nehme ich das Geld vielleicht besser jeden Monat aus der Schublade? Ich finde es sehr kompliziert das ganze System. Danke für eine Info. Grüße

    • @anokius
      @anokius 2 роки тому +2

      Hallo Petra, ich habe einfach bei der Rentenversicherung einen Antrag gestellt, dass ich mit 63 in Rente gehen möchte. Dazu muss man 2 Formulare ausfüllen. Anschließend bekommt man genau die Summe, die man einzahlen muss, um abschlagsfrei in Rente zu gehen. Außerdem wenn mir etwas passieren sollte, erhält meine Frau auch mehr Witwenrente. Ich habe den Betrag dieses Jahr eingezahlt.

    • @liebeodertriebe
      @liebeodertriebe 2 роки тому +3

      Man kann gefahrlos die besondere Rentenauskunft beantragen. Dann siehst du wieviel Punkte fehlen bzw. wieviel Geld man einzahlen kann. Nach der Auskunft kann man immer noch überlegen, ob man es macht oder nicht oder nur ein Teil.
      Was man einmal eingezahlt hat, ist erst mal nicht mehr verfügbar. Daher ist es eine Wette auf die Zukunft. Wie sehr vertraut man da auf die Zukunft Deutschlands. Schwere Frage. Vielleicht ist das eigene Anlegen des Geldes in einen marktbreiten ETF per Sparplan (je nachdem wie viel Zeit man hat) eine bessere Wahl. Wissen wird man das dummerweise erst im nachhinein.

  • @verena4828
    @verena4828 Рік тому

    Hallo, ich bin im Okt. 1960 geboren. Wenn ich die Ausgleichszahlung möchte, gilt der Zeitraum dann für mich bis Feb. 2027 zu meiner regulären Rente.
    Noch eine Frage: Im März 2025 könnte ich Abschlagsfrei in Rente gehen. Geht auch eine Ausgleichszahlung, damit die 12% ausgeglichen sind, wenn ich ab 11.2023 in Rente gehe würde.
    Oder ist das grundsätzlich eine Ausgleichszahlung bis zum regulären Renteneintrittsalter. Vielen Dank für die Antwort. LG Verena

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  Рік тому

      Mit der Ausgleichszahlung gleichen Sie die Abzüge aus, die Sie bei einem vorzeitigen Rentenbeginn hätten: Wenn Sie also zum 1.11.2023 mit 12 % an Rentenabschlag in Rente gehen, könnte man diese 12 % durch eine zusätzliche Einzahlung ausgleichen. Nicht ausgeglichen werden hingegen die "fehlenden" Einzahlungen bis zur Regelaltersgrenze.

  • @nonstopnonsens2241
    @nonstopnonsens2241 2 роки тому

    Kann ich eigentlich, wenn ich zb 33 Jahre anrechenbare Rentenzeiten habe und mir 2 Jahre für "Altersrente für langjährig Versicherte" (Stand heute!) fehlen, diese persönlich einzahlen?
    Wieviel müsste man dann ca. einzahlen?
    Danke

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  2 роки тому

      Beiträge für die Vergangenheit nachzahlen, ist nicht möglich. Sofern Sie derzeit keine Beiträge entrichten, könnten Sie freiwillige Beiträge zahlen, um damit auf die erforderlichen 35 Jahre zu kommen. Dies würde jedoch noch bis Ende nächstens Jahres dauern, da Sie nur für das Jahr 2022 und das Jahr 2023 freiwillig einzahlen könnten, nicht jedoch für frühere Jahre. Mehr zur freiwilligen Beitragszahlung erfahren Sie in folgendem Beitrag auf meinem Blog: www.rentenfuchs.info/freiwillige-beitragszahlung-zur-gesetzlichen-rentenversicherung/

    • @nonstopnonsens2241
      @nonstopnonsens2241 2 роки тому

      @@rentenfuchs Vielen Dank für die Antwort 👍
      Die 33 Jahre erfülle ich schon.
      Bei mir kommt derzeit dazu, dass ich momentan (noch) in der Schweiz arbeite. Die "Zeiten" hier werden mir ja auch angerechnet.
      Mir geht es nur darum, dass ich bei der Rente für langjährig Versicherte auch noch selber aktiv (durch Einzahlungen) etwas bewegen kann.
      Gruss!

    • @alberthaubner9540
      @alberthaubner9540 Рік тому

      7 Rentenentgeldpunkte kaufen das mit über 56.000 Euro 2023 ein Rentenpunkt ist 37.60 Euro wert sind bei 7 wären 263.20 Euro mehr im Monat aber wie lange muss ich die bekommen das ich die gut 56.000 Euro wieder bekomme muss ich mal ausrechnen 😊

    • @alberthaubner9540
      @alberthaubner9540 Рік тому

      18 jahre muss ich die 263.20 bekommen um die über 56.000 Euro wieder rein hole 😊 bin jetzt 58 Jahre alt gut 76 Jahre könnte ich vielleicht alt werden 😊 jedes Jahr das ich früher verstorben bin hat die Rentenversicherung gewonnen 😊

  • @alberthaubner9540
    @alberthaubner9540 Рік тому

    Habe eine EM Rente kann ich da auch Rentenpunkte kaufen ? bin 58 jahre alt und Schwerbehindert und habe sehr starkes Diabetes 😢 das rentiert sich nur wenn man noch lange lebt 20 bis 30 jahre noch aber so alt werde ich nicht 😮

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  Рік тому

      Wenn bereits eine Erwerbsminderungsrente bezogen wird, gestaltet sich das mit der Einzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen eher schwierig. In Ihrem Fall würde ich hiervon wohl eher abraten und private Vorsorge in anderer Form empfehlen.

  • @australier263
    @australier263 2 роки тому

    Nobody ist perfect! Momentan verlieren wir nur alle! 😓😥