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Die Jugendschöffin - Erfahrungen im Amt

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  • Опубліковано 9 бер 2023
  • Das Jugendschöffenamt ist in vielerlei Hinsicht anders als das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen. Anders als im Erwachsenenstrafrecht stehen im Jugendstrafrecht nicht Strafe und Sühne im Vordergrund sondern schwerpunktmässig alters- und entwicklungsgemässe Maßregelungen sowie zielgenaue Hilfestellungen zur Besserung. - Auch braucht es als Zugangsvoraussetzung ins Jugendschöffenamt eine erzieherische Befähigung. Darüber und über Erfahrungen im Amt spricht Jugendschöffin Carina Gemming bei Schöffen TV.
    Gefördert von der Hessischen Staatskanzlei im Rahmen des Programms »Dein Ehrenamt«

КОМЕНТАРІ • 1

  • @schoeffentv
    @schoeffentv  Рік тому +1

    Die Jugendschöffin sagt richtig, das bei Jugendlichen „alles zusammen betrachtet und nicht wie bei Erwachsenen jede einzelne Tat“. Damit spricht sie an, dass gegen Jugendliche die sogenannte Einheitsstrafe verhängt wird und nicht wie bei Erwachsenen die Gesamtstrafe, die aus den für jede einzelne Tat verhängten Strafe gebildet wird. Im Jugendstrafverfahren ist man ab 14 strafmündig; Geldstrafen gegen Jugendliche gibt es nicht. Wenn wir über Jugendliche sprechen, die noch beeinflussbar sind, kommt der Begriff der »Verantwortungsreife« ins Spiel: Bestandteil eines jeden Verfahrens ist die Beurteilung, dass ein Jugendlicher strafrechtlich nur dann verantwortlich ist, „wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln“. Dies steht am Anfang aller Diskussionen in der richterlichen Beratung. Jugendstrafverfahren finden nichtöffentlich statt.