klasse Beitrag: darf ich insbesondere das USt-Urteil dann so verstehen, dass ich als Unternehmer - aus Vorsicht insbesondere auch vor Ermittlungen iSv 370 AO - in meinen Steuererklärungen besser alles als vermeintlich steuerpflichtig angebe, nur um dann gegen die Steuerbescheide Einspruch einzulegen und meine Ansicht dann vor den Finanzgerichten durchzufechten? herzliche Grüße
Sehr geehrter Herr Weidmann, zunächst einmal möchte ich anmerken, dass ich Ihre Expertise und Ihr fachliches Know-How sehr schätze. Sie haben eine äußerst angenehme Art, steuerrechtliche Themen interessant und ansprechend darzustellen. Ich bewundere hier insbesondere Ihre spürbare Begeisterung für das Steuerrecht. Ich habe an dieser Stelle auch ein paar persönliche Fragen an Sie. Und zwar würde ich gerne wissen, von wann bis wann und wie viele Stunden Sie pro Tag/Woche arbeiten? Wie setzt sich Ihre Arbeit zusammen und haben Sie auch gewöhnlichen Urlaub? Entspricht Ihr Arbeitspensum einer klassischen 40-Stunden-Woche oder arbeiten Sie mehr? Ich freue mich auf viele weitere Videos von Ihnen und würde mich auch sehr über eine Antwort freuen! Viele Grüße von einem begeisterten Zuseher
Herzlichen Dank für Ihr Lob und die netten Worte! Wie Sie wissen, gibt es in der Rechts- und Steuerberatung keine Werk- und Wochenendtage, sondern nur "Tage"! 😉 Eine genaue Stundenangabe ist leider kaum möglich und je nach Woche unterschiedlich...aber wenn es Spaß macht, muss man ja die Stunden nicht zählen! 😀 Ganz herzlichen Dank, ich freue mich sehr auf Ihr Interesse! Vielen Dank fürs Einschalten, Zuschauen und Kommentieren! :-) Viele liebe Grüße und Ihnen einen schönen Sonntag! Team Weidmann
klasse Beitrag: darf ich insbesondere das USt-Urteil dann so verstehen, dass ich als Unternehmer - aus Vorsicht insbesondere auch vor Ermittlungen iSv 370 AO - in meinen Steuererklärungen besser alles als vermeintlich steuerpflichtig angebe, nur um dann gegen die Steuerbescheide Einspruch einzulegen und meine Ansicht dann vor den Finanzgerichten durchzufechten? herzliche Grüße
Sehr geehrter Herr Weidmann,
zunächst einmal möchte ich anmerken, dass ich Ihre Expertise und Ihr fachliches Know-How sehr schätze. Sie haben eine äußerst angenehme Art, steuerrechtliche Themen interessant und ansprechend darzustellen. Ich bewundere hier insbesondere Ihre spürbare Begeisterung für das Steuerrecht.
Ich habe an dieser Stelle auch ein paar persönliche Fragen an Sie. Und zwar würde ich gerne wissen, von wann bis wann und wie viele Stunden Sie pro Tag/Woche arbeiten? Wie setzt sich Ihre Arbeit zusammen und haben Sie auch gewöhnlichen Urlaub? Entspricht Ihr Arbeitspensum einer klassischen 40-Stunden-Woche oder arbeiten Sie mehr?
Ich freue mich auf viele weitere Videos von Ihnen und würde mich auch sehr über eine Antwort freuen!
Viele Grüße von einem begeisterten Zuseher
Herzlichen Dank für Ihr Lob und die netten Worte!
Wie Sie wissen, gibt es in der Rechts- und Steuerberatung keine Werk- und Wochenendtage, sondern nur "Tage"! 😉
Eine genaue Stundenangabe ist leider kaum möglich und je nach Woche unterschiedlich...aber wenn es Spaß macht, muss man ja die Stunden nicht zählen! 😀
Ganz herzlichen Dank, ich freue mich sehr auf Ihr Interesse!
Vielen Dank fürs Einschalten, Zuschauen und Kommentieren! :-)
Viele liebe Grüße und Ihnen einen schönen Sonntag!
Team Weidmann
Ich würde vorschlagen man zahle die Kryptowährungen nicht auf ein deutsches Konto zurück.