FinanzOnline: Einkommensteuererklärung 2023/24 in Österreich | Komplett-Anleitung

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  • Опубліковано 15 гру 2024

КОМЕНТАРІ • 41

  • @ginotheidoldesigner994
    @ginotheidoldesigner994 2 місяці тому

    Das ist sehr lieb von dir!

  • @katharinarebay-salisbury3130
    @katharinarebay-salisbury3130 3 місяці тому

    Vielen Dank! Super nützlich!

  • @adrianreichi
    @adrianreichi 5 місяців тому

    Danke für dieses tolle Video! Habe genau danach gesucht🙏

  • @gnork973
    @gnork973 День тому

    Ich hab dieses Jahr angefangen in Aktien, Zertifikate und Krypto zu investiereun und auch zu traden
    Muss ich also fortan "Einkünfte aus Kapitalvermögen" wählen und dort alles eintragen?
    Und wie wird kontrolliert, ob meine Angaben korrekt sind?

  • @dianeyabaralvarez8451
    @dianeyabaralvarez8451 8 місяців тому +1

    Hallo :)
    Danke für das Video, jedoch habe ich zwei Fragen:
    - Wo füge ich die Betreibsausgaben aus?
    - Muss ich zwei verschiedene Einkommensteuererklärungen machen, wenn ich zwei Betriebe habe?

    • @arbeiterkammer
      @arbeiterkammer  8 місяців тому +2

      Hallo!
      Bei mehreren Betrieben wird nur eine Einkommensteuererklärung durchgeführt - und zwar mit mehreren Beilagen. In den Beilagen findest du die Möglichkeit, die tatsächlichen Betriebsausgaben einzutragen.
      Statt den tatsächlichen Betriebsausgaben könntest du auch die Kleinunternehmerpauschalierung in Anspruch nehmen. Hier wird der Pauschalbetrag auf Grundlage der Branchenkennzahl automatisch von der Finanz berechnet.
      Bei weiteren Fragen melde dich gerne direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
      Alles Gute und liebe Grüße

  • @energiesparen2go416
    @energiesparen2go416 Місяць тому

    Muss man in der Einkommenssteuererklärung auch ,wie bei E109a Meldung, Gehälter von festen Anstellungen nochmal wo extra angeben, oder werden diese automatisch aufgrund der Lohnzettel berücksichtigt?

    • @arbeiterkammer
      @arbeiterkammer  Місяць тому

      Hi,
      nein, das musst du nicht. Das Finanzamt greift hier direkt auf den Jahreslohnzettel zu. Aber: beim Punkt zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit musst du die Anzahl der bezugsauszahlenden Stellen eintragen.
      Bei weiteren Fragen melde dich auch gerne telefonisch bei uns: +43 1 501 65 1207
      Gutes Gelingen 😀

  • @fabiennest844
    @fabiennest844 8 місяців тому

    Hallo, danke für die genaue Anleitung. Muss ich in diesem Fall danach noch separat die Umsatzsteuererklärung auf FinanzOnline abgeben oder wird diese automatisch "gestrichen", da ich die als Kleinunternehmen nicht machen muss? Danke

    • @arbeiterkammer
      @arbeiterkammer  8 місяців тому

      Hallo,
      wenn du die Einkommensteuererklärung als Kleinunternehmer durchführst, dann musst du keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Zu beachten ist, dass du in deinen Honorarnoten die Umsatzsteuer nicht extra ausweisen darfst.
      Bei weiteren Fragen melde dich gerne direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
      Liebe Grüße

    • @fabiennest844
      @fabiennest844 8 місяців тому +1

      @@arbeiterkammer Vielen Dank. :)

  • @thEagle12
    @thEagle12 9 місяців тому +1

    Guten Tag. Wie bzw was muss man ausfüllen wenn man bei einer Firma als Freier Dienstnehmer gearbeitet und die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten hat. Bei mir steht zum Beispiel.; Neben Vollzeit Beschäftigung L1 und neben dem Freien Dienstnehmer M. Reicht hier eine normale Arbeitnehmerveranlagung ? Wenn ja, wird aber bei der Berechnung mit Berechnungsblatt die Firma wo ich als Freier Dienstnehmer tätig war nicht berücksichtigt bzw ist nicht oben drauf. Wäre super toll wenn sie mich aufklären würden. Liebe Grüße

    • @arbeiterkammer
      @arbeiterkammer  9 місяців тому +1

      Hallo! Die Einkünfte aus dem freien Dienstverhältnis müssen Sie dann in der Einkommensteuererklärung angeben, wenn Ihr Gesamteinkommen im Kalenderjahr die Steuergrenze (12.816 Euro für 2024) überschreitet und der Gewinn aus dem freien Dienstvertag mehr als 730 Euro beträgt. In diesem Fall ersetzt die Einkommensteuererklärung die Arbeitnehmerveranlagung.
      Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne direkt bei uns: +43 1 501 65 1207

  • @MoniTheMoxi
    @MoniTheMoxi 6 місяців тому

    Guten Tag!
    Vielen vielen Dank für diese Anleitung - ich war schon sehr am Verzweifeln!
    Eine Frage hätte ich noch: Wovon hängt es denn ab, ob ich das E1a oder E1a-K ausfüllen muss?

    • @arbeiterkammer
      @arbeiterkammer  6 місяців тому

      Hallo! Super, das freut uns, dass wir dir helfen konnten! Das Formular E1a-K kann anstelle der Beilage E1a für Kleinbetriebe verwendet werden. Es handelt sich unter anderem um einen Kleinbetrieb, wenn die Summe der Betriebseinnahmen im Kalenderjahr den Betrag von € 35.000,00 (bei USt-Netto) bzw. den Betrag von € 42.000,00 (Ust- Brutto) nicht überschreiten. Liebe Grüße

    • @lukasaichberger3081
      @lukasaichberger3081 5 місяців тому

      ​@@arbeiterkammer Vielen Dank für die Auskunft! Das heißt, ich kann als Einzelunternehmer frei wählen, ob ich E1a-K oder E1a ausfülle (sofern ich die genannten Beträge nicht überschreite)?

    • @arbeiterkammer
      @arbeiterkammer  5 місяців тому

      Ja, in diesem Fall kannst du frei wählen, ob du das Formular E1a oder E1a-K verwenden möchtest. Liebe Grüße

  • @cerealbusiness8289
    @cerealbusiness8289 6 місяців тому

    Hallo, danke für das Video. :)
    Gibt es so ein Video auch für die Vermietung einer Wohnung? VuV E1b.
    Bin mit den ganzen Angaben etwas überfordert. Vermiete eine kleine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus.

    • @arbeiterkammer
      @arbeiterkammer  6 місяців тому +1

      Hallo! Diesbezüglich können wir dir leider nicht weiterhelfen, da dies nicht in unserem Zuständigkeitsbereich liegt. Liebe Grüße

  • @babs_456
    @babs_456 5 місяців тому +1

    Guten Tag! Ich habe bei meinem Erklärungswechsel im Jänner 23 angegeben, dass meine Einkünfte "Einkünfte aus selbständiger Arbeit
    " sind, obwohl ich freie Dienstnehmer in Ingenieurbüro für Landschaftsplanung und -pflege bin und somit "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" habe. Soll ich jetzt vor Einreichung meiner Einkommenssteuererklärung noch einen Erklärungswechsel machen, oder genügt es, dass ich bei meiner Einkommenssteuererklärung 2023 eingebe, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind? Danke und liebe Grüße!

    • @arbeiterkammer
      @arbeiterkammer  5 місяців тому +1

      Hallo! Es genügt, wenn Sie bei der Einkommensteuererklärung die korrekte Einkunftsart (in Ihrem Fall „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“) auswählen. Liebe Grüße

  • @tb9217
    @tb9217 7 місяців тому +1

    Hallo, Habe alle Daten angegeben aber bei mir wechselt die Ansicht nicht sofort von Arbeitnehmerveranlagung auf die Einkommenssteuer Seite. Kann das länger dauern?

    • @arbeiterkammer
      @arbeiterkammer  7 місяців тому +1

      Hallo,
      grundsätzlich sollte der Erklärungswechsel von der Arbeitnehmerveranlagung in die Einkommensteuererklärung sofort passieren. Um dann in die Einkommensteuererklärung einzusteigen, muss man unter „Weitere Services > Erklärungen“ das jeweilige Jahr eingeben.
      Sollte es weiterhin nicht klappen, wende dich bitte telefonisch an uns: +43 1 501 65 1207
      Alles Gute und liebe Grüße

    • @speising0
      @speising0 7 місяців тому +1

      da ist ziemlich wichtig, die ansicht im video gibt es nämlich nicht (mehr).

  • @ninounana4952
    @ninounana4952 8 місяців тому

    Hallo ich habe freibetragsbescheid 2025 eine jahresfreibetrag 2280 euro und Monatesfreibetrag 190 euro was bedeutet das bitte ?

    • @arbeiterkammer
      @arbeiterkammer  8 місяців тому

      Hallo,
      die Antwort ist leider nicht ganz einfach.
      Die Höhe deines Freibetragsbescheids ergibt sich aus den Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen, die du bei der Einkommensteuererklärung angegeben hast. Der Freibetragsbescheid wird dir zusammen mit dem Einkommensteuerbescheid zugeschickt und er gilt immer für das übernächste Kalenderjahr - in deinem Fall also für das Jahr 2025.
      Du hast die Möglichkeit, diesen Bescheid in der Personalabteilung abzugeben, damit dein Arbeitgeber 2025 diesen Betrag bereits in der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigen kann. Es wird dann davon ausgegangen, dass du wieder Ausgaben in dieser Höhe haben wirst. Ist das nicht der Fall, solltest du den Freibetragsbescheid beim Arbeitgeber nicht abgeben. Die Konsequenz wäre eine verpflichtende Veranlagung mit einer entsprechenden Nachzahlung.
      Mehr Infos zum Freibetragsbescheid findest du hier: www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/arbeitnehmerInnenveranlagung/Freibetragsbescheid.html
      Bei Nachfragen melde dich bitte am besten direkt bei unseren Expertinnen und Experten: +43 1 501 65 1207
      Alles Gute und liebe Grüße

  • @Escapism1
    @Escapism1 7 місяців тому +1

    Hallo,
    Ich habe Im Oktober 2023 ein Kleinunternehmen (mit Kleinunterneherregelung/USt Befreiung) angemeldet aber bis jetzt keine Einnahmen erzielt (abgesehen von meinem Hauptjob als Angestellte). Laut FinanzOnline muss ich eine Einkommenssteuererklärung (E1) abgeben. Wie gehe ich hier am besten vor?

    • @arbeiterkammer
      @arbeiterkammer  7 місяців тому +3

      Hallo,
      als Arbeiterkammer dürfen wir nur zu nichtselbstständigen Einkünften beraten. Bei speziellen Fragen zu deinen selbstständigen Einkünften müsstest du dich bitte an eine Steuerberaterin bzw einen Steuerberater wenden.
      Ganz grundsätzlich können wir dir aber sagen: Wenn du im letzten Jahr tatsächlich keinen selbstständigen Gewinn erwirtschaftet hast, dann füllst du nur jene Felder aus, die dich wirklich betreffen. Heißt: du füllst die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aus. Die selbstständigen Einkünfte kannst du leer lassen oder du trägst eine „0“ ein.
      Alles Gute und liebe Grüße

  • @babs_456
    @babs_456 7 місяців тому

    Guten Tag! Vielen Dank für die Anleitung! Ich habe noch eine Frage: Muss ich in der Einkommenssteuererklärung alle Einkünfte die im Steuerakt erscheinen angeben, also in meinem Fall auch Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (Art L1) (1050€/ Jahr) und Krankengeld der ÖGK (Art L3) (46€) angeben?
    Vielen Dank!

    • @arbeiterkammer
      @arbeiterkammer  7 місяців тому

      Hallo,
      bei der Einkommensteuererklärung musst du auch die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit angeben. Hierbei zählen nur die L1-Meldungen.
      Die Meldungen der ÖGK zählen nicht als bezugsauszahlende Stelle und musst diese daher auch nicht angeben.
      Alles Gute und liebe Grüße

    • @babs_456
      @babs_456 7 місяців тому

      @@arbeiterkammer Vielen Dank für die Antwort! Wo muss ich die L1 Meldungen angeben? Kann es sein, dass diese automatisch übernommen werden, ohne dass ich bei der Einkommenssteuererklärung extra Felder ausfüllen muss? Liebe Grüße!

    • @arbeiterkammer
      @arbeiterkammer  6 місяців тому

      Die L1-Meldungen werden automatisch übernommen. Du musst allerdings beim Unterpunkt „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“ die Anzahl der gehaltsauszahlenden Stellen im betreffenden Jahr eintragen. Hattest du also zB einen Arbeitgeber, dann trägst du „1“ ein.

  • @raffaelhoelzl3158
    @raffaelhoelzl3158 4 місяці тому

    Hallo! Wenn ich als Freelancer im Internet mehr als 1000€ Gewinn mache, muss ich dann auch so eine Einkommensteuererklärung machen?

    • @arbeiterkammer
      @arbeiterkammer  4 місяці тому

      Hallo,
      wenn dein Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit mehr als 730 Euro im Kalenderjahr beträgt, dann musst du eine Einkommensteuererklärung machen. Diese musst du bis spätestens 30. Juni des Folgejahres via FinanzOnline einreichen (bzw mit Papierformular bis 30. April). Dabei wird dein gesamtes Jahreseinkommen besteuert.
      Alles Gute und liebe Grüße

  • @Chrisko1492
    @Chrisko1492 8 місяців тому

    Hallo,
    ich habe nur eine kleine selbständige Tätigkeit (>300€/Jahr), zusätzlich zu meinem normalen Angestelltenjob. In Finanzonline steht aber nur „Einkommenssteuererklärung“, keine ANV. Muss ich jetzt E1 und E1A ausfüllen und dort auch die ganzen Einkünfte aus meinem Angestelltenverhältnis angeben?

    • @arbeiterkammer
      @arbeiterkammer  8 місяців тому

      Hallo,
      wenn einmal eine Einkommensteuererklärung eingereicht wurde, musst du wieder aktiv einen Erklärungswechsel beantragen, um eine Arbeitnehmerveranlagung machen zu können. Du kannst aber auch die Einkommensteuererklärung einreichen, auch wenn es nicht notwendig ist.
      Bei weiteren Fragen melde dich gerne telefonisch bei uns: +43 1 501 65 1207
      Alles Gute und liebe Grüße

    • @Chrisko1492
      @Chrisko1492 8 місяців тому +1

      Danke!

  • @VerenaLazic
    @VerenaLazic 8 місяців тому

    Hallo, bin als selbstständige Nageldesignerin tätig und habe sonst noch einen Teilzeitjob im Büro. Ist die Anleitung im Video die selbe?

    • @arbeiterkammer
      @arbeiterkammer  8 місяців тому

      Hallo,
      du wirst höchstwahrscheinlich eine Einkommensteuererklärung machen müssen. Unser Video richtet sich aber vor allem an Personen mit einem Werkvertrag oder einem freiem Dienstvertrag.
      Die Einkommensteuererklärung musst du machen, wenn du mit deiner Selbstständigkeit ein Einkommen über 730 Euro hast und gemeinsam mit deinem Teilzeitjob in Summe mehr als 12.756 (für 2023) verdient hast.
      Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne direkt telefonisch bei uns melden: +43 1 501 65 1207
      Alles Gute und liebe Grüße

  • @fisch_ICT
    @fisch_ICT 4 місяці тому

    Tolles Video! Könnten Sie bitte ein Video machen zur Besteuerung von nichtselbständiger Arbeit in Kombination von Kryptogewinnen die mit der Kest zu besteuern sind und Gewinne aus Derivaten die mit der Einkommensteuer zu berechen sind?

    • @arbeiterkammer
      @arbeiterkammer  4 місяці тому

      Hallo,
      danke für dein positives Feedback! Hallo,
      Gewinne mit Kryptowährungen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und steuerpflichtig. Wir als Arbeiterkammer beraten zu Kapitalerträgen aber nicht. Wende dich diesbezüglich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
      Alles Gute und liebe Grüße