Nicht nur das Fahren, selbst wenn die Anhänger/Kfz in einer Garage oder abgestellten Fläche stehen, bekommt man die Bussgelder, selbst ohne Teilnahme am Straßenverkehr.
wenn ein Auto beim TÜV durchfällt und man auf den nächsten werkstatttermin warten muss um die Mängel zu beseitigen, dass Auto dann auf der Straße abgestellt wird , kann man dann trotzdem eine Strafe während des Wartens auf den werkstatttermin bekommen?
Ich habe eine Frage und würde mich sehr über eine Antwort von euch freuen. Wenn ein Beifahrer auf der Rückbank nicht angeschnallt ist wer haftet dann wenn der Beifahrer volljährig ist. Und kann ein Blitzer auslösen wenn man nicht zu schnell war der Beifahrer hinten aber nicht angeschnallt war .
Fahren mit Tüv ist legitim wie einen Elektroherd mit Drehstrom auf 220 volt basis anschliessen ... sonst gäbe es ja höhere strafen lasst euch keine angst einjagen
💡Weitere Infos gibt's im Ratgeber: www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-tuev/
Nicht nur das Fahren, selbst wenn die Anhänger/Kfz in einer Garage oder abgestellten Fläche stehen, bekommt man die Bussgelder, selbst ohne Teilnahme am Straßenverkehr.
steht der tüv ablauf jahr nicht auch im Farhzeug schein ?
wenn ein Auto beim TÜV durchfällt und man auf den nächsten werkstatttermin warten muss um die Mängel zu beseitigen, dass Auto dann auf der Straße abgestellt wird , kann man dann trotzdem eine Strafe während des Wartens auf den werkstatttermin bekommen?
Ich habe eine Frage und würde mich sehr über eine Antwort von euch freuen. Wenn ein Beifahrer auf der Rückbank nicht angeschnallt ist wer haftet dann wenn der Beifahrer volljährig ist. Und kann ein Blitzer auslösen wenn man nicht zu schnell war der Beifahrer hinten aber nicht angeschnallt war .
Fahren mit Tüv ist legitim wie einen Elektroherd mit Drehstrom auf 220 volt basis anschliessen ... sonst gäbe es ja höhere strafen lasst euch keine angst einjagen