Wahnsinn, hätte ich Sie doch nur früher gefunden ??? Bei mir ist alles schief gelaufen. Muß mit 68 Jahren arbeiten gehen, weil ich ganz gemein über den Tisch gezogen wurde, von Anwälten, die von meinem Bruder ausgesucht wurden, der viel Geld hat und ich war immer arm und nun noch ärmer . Habe meine Eltern gepflegt und bekomme wenig Rente, deshalb gehe ich nun noch arbeiten. Es sträuben sich bei mir alle Haare zu Berge , wenn ich Ihnen zuhöre . Vielen Dank für Ihre Ehrlichkeit . Denn das Vertrauen zu Anwälten und Notaren war mir gänzlich abhanden gekommen. Aber es ist nun leider zu spät für mich . Alles Gute für die Menschen, die Sie , sehr geehrten Herrn Rose, noch früh genug gefunden haben.
Ihre Erfahrung machen leider nicht wenige Erben in einer Erbengemeinschaft. Am Ende wünschen sich viele, sie hätten rechtzeitig irgendwie den Absprung geschafft und am Ende wäre noch irgendwas vom Erbe übrig geblieben. Vielen Dank für Ihren freundlichen Kommentar zum Video!
Moin. Ist es möglich nur ein Grundstück zu verkaufen? Der Rest ist bereits verteilt. Das Grundstück ist auch schon auf mich und meine Schwester gem. Erbschein überschrieben. Danke für eine Antwort.
Die Erbquote bezieht sich auf den Gesamtnachlass. Seinen "Anteil" an einem Gegenstand zu veräußern, der sich noch in der nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft befindet, ist grundsätzlich nicht möglich.
Guten Tag Herr Rose, es geht um 2 verschiedene große Grundstücke, jeweils Acker-und Grünland im Naturschutzgebiet , nach Bodenrichtwert ca. €T 29 und €T20. Meine Schwester und ich wollen nicht verkaufen, weder an "Fremde" noch an die andere. Meine Frage an Sie: welchen Betrag muß diejenige, die das größere nimmt, der anderen auszahlen? Sind das €T8 oder €T4 ? Ich bin der Meinung es sind die €T4 ? Ist das ein Denkfehler? Vielen Dank für Ihre Rückantwort.
Rechtlich gibt es hier keine Vorgaben. Wenn Sie die Erbengemeinschaft so auflösen wollen, dass jede von Ihnen ein Grundstück übernimmt, können Sie als Ausgleich vereinbaren, was Sie wollen. Mathematisch gerecht wäre, wenn die mit dem 29.000 Euro-Grundstück der anderen 4.500 Euro zahlt. Dann hätten beide unterm Strich 4.500 Euro. Aber, wie gesagt: alles Verhandlungssache...
Hallo, ich habe eine Frage. Wieviel Steuern fallen an, wenn ich als Kind des Erblassers mein 1/3 Erbteil verkaufe ? Kann ich trotzdem den 400.000 € Freibetrag, den ich als Kind habe, in Anspruch nehmen ?
Die 400.000 Euro Freibetrag für die Erbschaft bleiben gültig. Ausführliche Informationen zur Steuerthemen beim Erbteilsverkauf finden Sie hier: www.rosepartner.de/erbteil-verkaufen-erbe.html
Hallo, wir sind eine Erbengemeinschaft von vier Geschwistern und erhielten aus dem Nachlass unserer Mutter eine Immobilie zu 50%. Die andere Hälfte gehört unserem Onkel. Ist auch dann eine Teilungsersteigerung möglich wenn nur die Hälfte der Immobilie der Erbengemeinschaft gehört?
Die Teilungsversteigerung kann sowohl die Erbengemeinschaft auflösen, als auch die Miteigentümergemeinschaft mit dem Onkel. Rechtslage und Taktik sind hier komplex.
Ich habe eine Frage. Ich muss ja innerhalb von 6 Wochen bescheid Geben, ob ich das Erbe annehmen möchte. Was ist, wenn ich das Erbteil verkaufen will, aber innerhalb dieser 6 Wochen keinen Käufer finde?
Sie müssen ein Erbe nicht "annehmen", können es aber unter Beachtung der Frist ausschlagen. Wenn Sie ausschlagen, haben sie aber auch kein Erbe, das Sie verkaufen könnten.
Wann genau gilt das Vorkaufsrecht? Meine Mutter und zwei Tanten sind in einer erbgemeinschaft. Ich möchte das Grundstück kaufen mit Haus. Meine zweite Tante möchte das nicht
Die Immobilie kann nur von ALLEN Erben der Erbengemeinschaft gemeinsam veräußert werden. Alternativ können Sie den Erbteil Ihrer Mutter erwerben. Dann haben Sie aber noch nicht die Immobilie und die Tanten haben ein Vorkaufsrecht hinsichtlich des Erbteils.
Hallo. Vielen Dank für das aufschlussreiche Video. 2 Fragen hätte ich: 1.) wir sind eine Erbengemeinschaft mit 4 Leuten. Das Erbe ist ein Haus. Ich möchte nun gerne meinen Erbanteil an dem Haus für einen symbolischen Wert (1€) veräußern. Verstehe ich es richtig, dass ich auch nach Verkauf noch haftbar gemacht werden kann? Abbezahlt ist das Haus. Aber wie wäre es mit Schäden oder anderen Kosten - können Gläubiger da auf mich zukommen? Und wenn ja wie soll das gehen? Ich stehe ja dann nicht mehr im Grundbuch als Eigentümer. 2.) wie ist der Ablauf bezüglich des Verkaufes, wenn sich Käufer und Verkäufer mündlich einig sind? Macht man dann einfach einen Notartermin und dieser macht alles weitere? Ist es egal, wo der Notar seinen Sitz hat? Vielen Dank 🤗🙏☺️
Kontaktieren Sie einen beliebigen Notar. Der kümmert sich um alles und erklärt Ihnen auch die Haftungsregeln (zu komplex für eine Diskussion auf UA-cam).
Super Video und Top Kanal. Bin aus Zufall auf den Kanal gestoßen und ab jetzt treuer Zuschauer geworden.
Vielen Dank für das gute Feedback!
Wahnsinn, hätte ich Sie doch nur früher gefunden ???
Bei mir ist alles schief gelaufen. Muß mit 68 Jahren arbeiten gehen, weil ich ganz gemein über den Tisch gezogen wurde, von Anwälten, die von meinem Bruder ausgesucht wurden, der viel Geld hat und ich war immer arm und nun noch ärmer . Habe meine Eltern gepflegt und bekomme wenig Rente, deshalb gehe ich nun noch arbeiten. Es sträuben sich bei mir alle Haare zu Berge , wenn ich Ihnen zuhöre . Vielen Dank für Ihre Ehrlichkeit . Denn das Vertrauen zu Anwälten und Notaren war mir gänzlich abhanden gekommen. Aber es ist nun leider zu spät für mich . Alles Gute für die Menschen, die Sie , sehr geehrten Herrn Rose, noch früh genug gefunden haben.
Ihre Erfahrung machen leider nicht wenige Erben in einer Erbengemeinschaft. Am Ende wünschen sich viele, sie hätten rechtzeitig irgendwie den Absprung geschafft und am Ende wäre noch irgendwas vom Erbe übrig geblieben. Vielen Dank für Ihren freundlichen Kommentar zum Video!
Moin. Ist es möglich nur ein Grundstück zu verkaufen? Der Rest ist bereits verteilt. Das Grundstück ist auch schon auf mich und meine Schwester gem. Erbschein überschrieben. Danke für eine Antwort.
Die Erbquote bezieht sich auf den Gesamtnachlass. Seinen "Anteil" an einem Gegenstand zu veräußern, der sich noch in der nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft befindet, ist grundsätzlich nicht möglich.
Guten Tag Herr Rose, es geht um 2 verschiedene große Grundstücke, jeweils Acker-und Grünland im Naturschutzgebiet , nach Bodenrichtwert ca. €T 29 und €T20. Meine Schwester und ich wollen nicht verkaufen, weder an "Fremde" noch an die andere. Meine Frage an Sie: welchen Betrag muß diejenige, die das größere nimmt, der anderen auszahlen? Sind das €T8 oder €T4 ? Ich bin der Meinung es sind die €T4 ? Ist das ein Denkfehler? Vielen Dank für Ihre Rückantwort.
Rechtlich gibt es hier keine Vorgaben. Wenn Sie die Erbengemeinschaft so auflösen wollen, dass jede von Ihnen ein Grundstück übernimmt, können Sie als Ausgleich vereinbaren, was Sie wollen.
Mathematisch gerecht wäre, wenn die mit dem 29.000 Euro-Grundstück der anderen 4.500 Euro zahlt. Dann hätten beide unterm Strich 4.500 Euro. Aber, wie gesagt: alles Verhandlungssache...
@@KanzleiRosePartner vielen Dank für Ihre Antwort, genauso dachte ich es mir, wollte nur noch eine Meinung hören.
Hallo, ich habe eine Frage. Wieviel Steuern fallen an, wenn ich als Kind des Erblassers mein 1/3 Erbteil verkaufe ? Kann ich trotzdem den 400.000 € Freibetrag, den ich als Kind habe, in Anspruch nehmen ?
Die 400.000 Euro Freibetrag für die Erbschaft bleiben gültig. Ausführliche Informationen zur Steuerthemen beim Erbteilsverkauf finden Sie hier:
www.rosepartner.de/erbteil-verkaufen-erbe.html
@@KanzleiRosePartner Danke für den Link und die schnelle Antwort. LG
Hallo,
wir sind eine Erbengemeinschaft von vier Geschwistern und erhielten aus dem Nachlass unserer Mutter eine Immobilie zu 50%. Die andere Hälfte gehört unserem Onkel.
Ist auch dann eine Teilungsersteigerung möglich wenn nur die Hälfte der Immobilie der Erbengemeinschaft gehört?
Die Teilungsversteigerung kann sowohl die Erbengemeinschaft auflösen, als auch die Miteigentümergemeinschaft mit dem Onkel. Rechtslage und Taktik sind hier komplex.
Ich habe eine Frage. Ich muss ja innerhalb von 6 Wochen bescheid Geben, ob ich das Erbe annehmen möchte. Was ist, wenn ich das Erbteil verkaufen will, aber innerhalb dieser 6 Wochen keinen Käufer finde?
Sie müssen ein Erbe nicht "annehmen", können es aber unter Beachtung der Frist ausschlagen. Wenn Sie ausschlagen, haben sie aber auch kein Erbe, das Sie verkaufen könnten.
Kann man auch für 1,- eur den Erbteil verkaufen?
Der Preis für den Erbteil ist grundsätzlich frei verhandelbar und kann daher auch symbolisch 1 Euro betragen.
Kann man auch seinen Plfichtteilsanspruch verkaufen?
Ja, der Pflichtteisanspuch kann veräußert werden.
Wann genau gilt das Vorkaufsrecht?
Meine Mutter und zwei Tanten sind in einer erbgemeinschaft.
Ich möchte das Grundstück kaufen mit Haus.
Meine zweite Tante möchte das nicht
Die Immobilie kann nur von ALLEN Erben der Erbengemeinschaft gemeinsam veräußert werden. Alternativ können Sie den Erbteil Ihrer Mutter erwerben. Dann haben Sie aber noch nicht die Immobilie und die Tanten haben ein Vorkaufsrecht hinsichtlich des Erbteils.
@@KanzleiRosePartner Danke für Ihre Antwort
Hallo. Vielen Dank für das aufschlussreiche Video.
2 Fragen hätte ich:
1.) wir sind eine Erbengemeinschaft mit 4 Leuten. Das Erbe ist ein Haus.
Ich möchte nun gerne meinen Erbanteil an dem Haus für einen symbolischen Wert (1€) veräußern. Verstehe ich es richtig, dass ich auch nach Verkauf noch haftbar gemacht werden kann? Abbezahlt ist das Haus. Aber wie wäre es mit Schäden oder anderen Kosten - können Gläubiger da auf mich zukommen? Und wenn ja wie soll das gehen? Ich stehe ja dann nicht mehr im Grundbuch als Eigentümer.
2.) wie ist der Ablauf bezüglich des Verkaufes, wenn sich Käufer und Verkäufer mündlich einig sind? Macht man dann einfach einen Notartermin und dieser macht alles weitere? Ist es egal, wo der Notar seinen Sitz hat?
Vielen Dank 🤗🙏☺️
Kontaktieren Sie einen beliebigen Notar. Der kümmert sich um alles und erklärt Ihnen auch die Haftungsregeln (zu komplex für eine Diskussion auf UA-cam).