Danke für das sehr informatives Video! Ich bin dabei einen neuen Shop aufzubauen, diese Abmahnungen auf Grund von der dsgvo sind ziemlich beängstigend für Anfänger. Kann ich auch abgemahnt werden wenn ich keine Newsletter hab? Oder haben sie es tatsächlich "nur" auf Newsletter abgesehen? Danke im voraus :)
Und machen das Groß Unternehmen z.b. Amazon wenn auf einmal viele Auskunftserteilung anstehen. Kann man das nicht als Datenschutzerklärung vereinfachen lassen?
Dumme Frage, aber ist ein Kästchen wo man einen Haken setzt, notwendig? Ich habe vor ein Newsletter Formular einzubinden, wo man die Email einträgt, einen kurzen Text schreibt welche Emails man zugesendet bekommt, den Link zur Datenschutzerkärung und eben das Double Opt-In Verfahren. Muss bei diesem Text ein Häckchen dabei sein, da das Double Opt-In bereits im Grunde die Zustimmung ist?
Sehr gute Frage: es gibt weder Rechtsprechung noch Gesetzestext, die dieses Kästchen voraussetzen. Die Betätigung des Buttons ist ja die aktive Handlung.
wie kann eine email, die nicht als klarnamen ersichtlich ist, als personenbezogene Daten bezeichnet werden? btw ich habe noch nie einen shop gefunden, wo im newsletter nochmal abgefragt wird
Danke für das sehr informatives Video!
Ich bin dabei einen neuen Shop aufzubauen, diese Abmahnungen auf Grund von der dsgvo sind ziemlich beängstigend für Anfänger.
Kann ich auch abgemahnt werden wenn ich keine Newsletter hab? Oder haben sie es tatsächlich "nur" auf Newsletter abgesehen?
Danke im voraus :)
Viel Erfolg erst mal für das Projekt! Es gibt auch andere Schwachstellen, aber Newsletter sind derzeit wirklich sehr beliebt.
@@Max.Greger Vielen Dank! erstmal und vielen Dank für die Antwort! Dann werde ich mich wohl gut informieren bevor ich damit online gehe.
Und machen das Groß Unternehmen z.b. Amazon wenn auf einmal viele Auskunftserteilung anstehen. Kann man das nicht als Datenschutzerklärung vereinfachen lassen?
Frage habe ich nicht genau verstanden. Was soll vereinfacht werden?
Dumme Frage, aber ist ein Kästchen wo man einen Haken setzt, notwendig?
Ich habe vor ein Newsletter Formular einzubinden, wo man die Email einträgt, einen kurzen Text schreibt welche Emails man zugesendet bekommt, den Link zur Datenschutzerkärung und eben das Double Opt-In Verfahren.
Muss bei diesem Text ein Häckchen dabei sein, da das Double Opt-In bereits im Grunde die Zustimmung ist?
Sehr gute Frage: es gibt weder Rechtsprechung noch Gesetzestext, die dieses Kästchen voraussetzen. Die Betätigung des Buttons ist ja die aktive Handlung.
wie kann eine email, die nicht als klarnamen ersichtlich ist, als personenbezogene Daten bezeichnet werden? btw ich habe noch nie einen shop gefunden, wo im newsletter nochmal abgefragt wird
maxine.musterfrau@ ist klar ein personenbezogenes Datum. (Name, Vorname, Unternehmen)