Steht das Direktionsrecht über dem Bundesdatenschutzgesetzt? Muss man einer Anweisung vom Arbeitgeber nachkommen, die gegen das Bundesdatenschutzgesetzt verstößt?
Wenn ich den Arbeitgeber gewechselt habe, ist dann mein alter Arbeitgeber dazu verpflichtet meine Daten mit denen er auf seiner Homepage wirbt zu entfernen (Foto, Tietel, verknüpfungen zu meinem Namen)? Wenn ja, an wen kann ich mich wenden um das durch zu setzten?
darf der Arbeitgeber in einem Dokument (auf dem über 30 Mitarbeiter zugriff haben) in der Spalte dieser Person bei einem Termin "Krank" eintragen und diese Personen können es sehen ? Danke Ihnen
Hey. Nein dürfen sie nicht. Das muss normal unkenntlich sein. Es muss nur von vorgesetzten zu erkennen sein in ihrem dienstprogramm. Bei uns sieht man offen gar nix, nur die dienste. Seine stunden kriegt man seperat, das wäre dsvg geregelt dass keiner das einsehen darf
Schön, dass sich jmd die Zeit nimmt das zusammen zu fassen und zu erklären :)
Danke für die Infos!
Steht das Direktionsrecht über dem Bundesdatenschutzgesetzt? Muss man einer Anweisung vom Arbeitgeber nachkommen, die gegen das Bundesdatenschutzgesetzt verstößt?
Wenn ich den Arbeitgeber gewechselt habe, ist dann mein alter Arbeitgeber dazu verpflichtet meine Daten mit denen er auf seiner Homepage wirbt zu entfernen (Foto, Tietel, verknüpfungen zu meinem Namen)? Wenn ja, an wen kann ich mich wenden um das durch zu setzten?
darf der Arbeitgeber in einem Dokument (auf dem über 30 Mitarbeiter zugriff haben) in der Spalte dieser Person bei einem Termin "Krank" eintragen und diese Personen können es sehen ? Danke Ihnen
Hey. Nein dürfen sie nicht. Das muss normal unkenntlich sein. Es muss nur von vorgesetzten zu erkennen sein in ihrem dienstprogramm. Bei uns sieht man offen gar nix, nur die dienste. Seine stunden kriegt man seperat, das wäre dsvg geregelt dass keiner das einsehen darf
Ist es unerheblich, ob man Angestellter einer Behörde, Angestellter einer Körperschaft d.ö.R., einer AG, GmbH oder einer natürlichen Person ist?