Als angestellter grafiker: inwieweit ist man mitverantwortlich wenn man fraglich geschütztes Material weiterverarbeiten soll. Oder unsichere Schriften, Bilder, Texte usw. Muss sich der angestellte vergewissern, dass die Daten verwendet werden dürfen, durch Rückfrage an den Arbeitgeber, oder kann der Gestalter einfach setzen was auf den Tisch kommt?
Als angestellter grafiker: inwieweit ist man mitverantwortlich wenn man fraglich geschütztes Material weiterverarbeiten soll. Oder unsichere Schriften, Bilder, Texte usw. Muss sich der angestellte vergewissern, dass die Daten verwendet werden dürfen, durch Rückfrage an den Arbeitgeber, oder kann der
Gestalter einfach setzen was auf den Tisch kommt?