Richtig abgesahnt hat ein Betriebsratsmitglied im Volkswagen Konzern. Der Betriebsrat dort besitzt sehr viel Macht, was die Einflussnahme in die Geschäfte angeht. Um diesen Vorsitzenden des Betriebsrats los zu werden, bot der Konzernchef eine Abfindung von 700.000 Euro + ein Oberklasse Modell im Wert von 100.000 Euro. Der Kollege nahm die Abfindung/Bestechung an.
Hätte ich bloß früher ne Rechtschutzversicherung abgeschlossen, ihr Anwälte wisst echt wie man am besten von weg kommt. Danke für die Auskunft in dem Video, drückt mir die Daumen beim Gütetermin dass ich auch ohne Anwalt eine gute Abfindung raus schlagen kann :)
Es gibt da immer noch die Prozesskostenhilfe die ist nicht umonst und muß mann zurückzahlen aber nur wenn man auch wieder gut verdient und vom Gehalt möglich ist.
Hätte ich das Video mal früher gesehen. Hatte das Problem dieses Jahr und war fast 15 Jahre in der Firma.Bin mit unter 15000 rausgegangen.Musst jetzt leider schon oft feststellen, dass ich nicht gut beraten war laut anderen Videos. Erstens falsche Einschätzung vom Anwalt und zweitens falsche Berechnung für die Abfindung. Im Nachinein musste ich von einer Kollegin erfahren das alles erlogen war von den Chefs und die Kollegen unter Druck gesetzt wurden falsche Aussagen zu tätigen.Ich hatte Mobbing ohne Ende.
Mein Chef wollte, das ich mit 58 Jahren in den Vorruhestand gehen sollte und hat mir dafür eine Abfindung angeboten. Kurz vor meinem Urlaub hat er mit mir und im bei sein seines Rechtsanwalt darüber gesprochen. Ich sollte mir das während meiner Urlaubszeit überlegen. Ich habe das mit meinem Mann und meinem ältesten Bruder besprochen und wir 3 sind dann zu einer Rentenberaterin gefahren. Die Rentenberaterin hat mir dazu abgeraten. Habe Gott sei Dank auch auf sie gehört. Bin nicht in den Vorruhestand gegangen. Erst 5 Jahre später ging ich in Rente und das war der 01.10.2006. Das würde ich jedem dazu raten, wenn der Chef einem den Vorruhestand anbietet mit Abfindung zuerst mit eine(m) Rentenberater(in) zu sprechen.
Hallo Frau Graske, echte Abfindungen, also Abfindungen als Entschädigungen für den Verlust des Arbeitsplatzes, sind sozialversicherungsfrei, weil es sich dabei nicht um Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) IV handelt. Das heißt der Arbeitgeber muss hierauf keine Sozialabgaben zahlen.
Es geht nicht nur um diese (direkte) Kosten/Nutzenrechnung, sondern auch darum, was es dem Betrieb Wert ist diesen Arbeitnehmer loszuwerden: entweder er arbeitet schlecht (wohl eher selten der Grund), dass heißt bei erfolgloser Kündigung habe ich diesen Arbeiter und seine Leistung auf Jahre noch zu tragen (und nach einer gescheiterten Kündigung wird es auch nicht einfacher), oder der Arbeitnehmer stört mich, weil er Gewerkschaftsmitglied ist und auf verbriefte Rechte pocht bzw. bzw. einfordert, einen Betriebsrat gründen will, "Unruhe" in die Truppe bringt (OT Geschäftsführer). Überstunden und Samstagsarbeit sind bei uns das große Thema - beides ohne Betriebsrat nicht zulässig (=> Tarifvertrag), wird aber dennoch eingefordert. Konzerne wie Lidl stampfen eher ganze Filialen oder Standorte ein (=> Rittal in unserer Region), als sich mit einem Betriebsrat rumzuärgern. Und was kostet der Abriss und Neuaufbau - von Dingen wie Bauanträgen etc. pp. ganz zu schweigen - allein des Filialgebäudes?! Mehr als 25 oder 30TSD.
Vielen Dank für den Hinweis! Nach meiner Erfahrung ist es sehr sinnvoll das Gespräch zu suchen und eine außergerichtliche Lösung zu finden. Das ist für beide Seiten vor allem psychologisch aber natürlich auch für das Betriebsklima wesentlich besser, als dies vor Gericht auszutragen. Was schlussendlich die Beweggründe für den "Trennungswillen" sind, sei einmal dahingestellt. Aber wenn eine vernünftige Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist würde ich dringend davon abraten die Gründe hierfür vor Gericht "auszubreiten". Mittlerweile gibt es auch Anbieter für Outplacement-Beratungen, die sich genau auf diesen Prozess des einvernehmlichen Trennens konzentrieren.
@@frau_rechtsanwaeltin Ich bin 73Jahre alt, habe Schwerbehinderung 80%( Krebs) , arbeite 10Jahren. Bei Kündigung vom Arbeitgeber habe ich Recht auf Abfindung?
Eine Frage; mein Chef hat vor einem Jahr unsere Firma mit Angestellten gekauft und jetzt wird mir nahgelegt das ich doch besser kündigen soll . Darf er das ? Gibt es ein sonderkündigung recht ?
Nein, es gibt kein Sonderkündigungsrecht Ihres neuen Chefs, etwa deswegen, weil er das Unternehmen vor einem Jahr gekauft hat. Im Gegenteil: Es ist gesetzlich ausdrücklich sogar geregelt, dass nur wegen eines Betriebsübergangs gerade keine Kündigungen ausgesprochen werden dürfen: § 613a BGB Absatz 4: „Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils ist unwirksam.“ Aber: das heißt nicht, dass Ihr neuer Arbeitgeber Sie nicht aus anderen Gründen kündigen darf (z.B. betriebsbedingt oder verhaltensbedingt). Allerdings sollten Sie keinesfalls von sich aus kündigen und dies schon gar nicht wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen dies nahelegt! Denn wenn Sie selbst kündigen und keinen sehr wichtigen Grund dafür haben, kann Ihnen dann das Arbeitslosengeld gekürzt werden bzw. bekommen Sie eine Sperrzeit von der Arbeitsagentur. Aus welchen Gründen ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer kündigen darf, erfahren Sie in diesem Video von uns: ua-cam.com/video/XGKqvixXyOI/v-deo.html Für den Fall, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kündigung ausspricht, schauen Sie sich unbedingt dieses Video an: ua-cam.com/video/qN-kUsIt4HE/v-deo.html Das ist eine Checkliste, was Sie tun müssen, wenn Sie gekündigt worden sind. Bitte beachten Sie, dass das nur allgemeine Tipps sind und kein verbindlicher Rechtsrat. Denn hierfür muss immer der Einzelfall individuell geprüft und dafür der Sachverhalt aufgearbeitet werden, um eine rechtsverbindliche Aussage geben zu können.
4:05 das stimmt einfach nicht. Sie beziehen sich hier auf § 1a KSchG. Der ist aber aufgrund des § 1a Abs. 1 S. 2 KSChG quasi nie anwendbar. Also so pauschal ist das schlicht nicht richtig. In der Praxis ist es doch so, dass Abfindungen eigentlich nur im Vergleichswege zu leisten sind und nicht, weil ein originärer Anspruch darauf besteht.
Wie ist das bei Langzeit Krankheit Ich bin seit 2009 in der Firma und.seit Jan.21 krank und jetzt aktuell hab ich die volle Erwerbsminderungsrente befristet bis Dez.23. Ich würde gern in der Firma bleiben rechne aber mit der Kündigung. Wie verhalte ich mich da u.steht mir eine Abfindung zu? Lg.Marion
Meine Firma hatte mir Abfindung angeboten wenn ich in rente gehen will wurde auch von einem Mitarbeiter des Betriebsrats angerufen er sagte mir den Betrag soweit so gut da ich da aber ins Krankenhaus musste sagte ich aber schon zu So dann ging die lugerei der Firma los man sagte mir der Antrag geht klar muss nur unterschrieben werden wenn Chef aus dem Urlaub kommt dann hieß es aufeinmal der Antrag liegt noch beim anderen Chef aber er hat auch Urlaub was mich da schon komisch vorkam ok es ging weiter also dann wurde der Antrag weitergeleitet zum gesamt Vorstand der aber in Griechenland sitzt bis heute nichts gehört Dann ab mit dem BR. Nach Ratingen dort wurde ich vertröstet man arbeitet dran. Aber ich bekomme bescheid bis Heut nix gehört LG Karl
Wurde im Betrieb krank, nach 4 Wochen der Krankmeldung wurde ich gekündigt. War beim Anwalt, Kündigung wurde zurück genommen und ich sollte wieder arbeiten kommen, ging aber nicht weill ich immer noch krank war. Nun hab ich die Erwerbsminderungsrente. Was ist mit der Abfindung? Was ist wenn ich wieder dort arbeiten wollte.? Danke LG
Das ist richtig, hier habe ich in dem Video die Trennung von Abfindung und Lohnnachzahlungen, die ich dabei im Hinterkopf hatte, nicht deutlich genug gemacht. Grundsätzlich ist es so: Abfindungen sind lohnsteuerpflichtig nach der sog. Fünftelregelung. Auf Abfindungen müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, wenn es sich bei der Abfindung nicht um für die Vergangenheit geschuldetes, verstecktes Arbeitsentgelt handelt, sondern tatsächlich um eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Bei diesem Punkt ging es mir um Folgendes: Oftmals (gerade in größeren umfangreichen Verfahren) wird oft nicht nur über eine Abfindung gestritten, sondern noch über offene Gehälter und ggf. Provisionen o.ä.. Da die meisten Kündigungsschutzklagen in einem Vergleich enden, einigt man sich dann am Ende auf eine Gesamtsumme (die Abfindung, Lohnnachzahlung und u.U. weitere Positionen enthalten) mit dem Arbeitgeber. Diese Gesamtsumme klingt dann für den Arbeitnehmer zunächst sehr hoch. Wenn dann aber der Arbeitnehmer später feststellt, dass von diesem (vereinbarten) Bruttobetrag noch einiges an Steuern (bei Abfindung + Lohnnachzahlungen) und Sozialabgaben (nur bei Lohnnachzahlungen, nicht bei Abfindungen) einbehalten werden, ist die anfänglich große Summe, keine so Große mehr und führt bisweilen zu Enttäuschung auf Seiten des Arbeitnehmers. Gleichwohl ist der Hinweis absolut richtig, vielen Dank!
Eine Frage, ich hoffe du kannst antworten. Ich arbeite seit 8 Jahren wurde zum 31.05 gekündigt (fristgerecht) (Kündigung erhalten am 15.05 ) Grund für Kündigung: anscheinend unentschuldigt gefehlt (im April) obwohl ich mein Chef angerufen habe. Ich kann auch nachweisen dass ich an dem Tag nicht konnte. Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?
Wenn man als Arbeitnehmer den Kündigungsschutz-Prozess verliert, muss man dann das zwischenzeitlich erhaltene Gehalt zurückzahlen? Plus ggf. Anwaltskosten?
Grundsätzlich sind die Kriterien gleich. Allerdings muss man immer die Umstände des Einzelfalles ansehen, die maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Abfindung haben. Gerade bei Krankheiten werden die individuellen Umstände eine ganz besondere Rolle spielen.
Mich interessiert sehr wie wird Abfindung Höhe berechnet bei 100% Schwerbehinderung, Beispiel ein Dialyse patient, ein Monat brutto Lohn oder sogar ein halb brutto Lohn, stimmt das???
Das ist richtig, hier habe ich in dem Video die Trennung von Abfindung und Lohnnachzahlungen, die ich dabei im Hinterkopf hatte, nicht deutlich genug gemacht. Grundsätzlich ist es so: Abfindungen sind lohnsteuerpflichtig nach der sog. Fünftelregelung. Auf Abfindungen müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, wenn es sich bei der Abfindung nicht um für die Vergangenheit geschuldetes, verstecktes Arbeitsentgelt handelt, sondern tatsächlich um eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Bei diesem Punkt ging es mir um Folgendes: Oftmals (gerade in größeren umfangreichen Verfahren) wird oft nicht nur über eine Abfindung gestritten, sondern noch über offene Gehälter und ggf. Provisionen o.ä.. Da die meisten Kündigungsschutzklagen in einem Vergleich enden, einigt man sich dann am Ende auf eine Gesamtsumme (die Abfindung, Lohnnachzahlung und u.U. weitere Positionen enthalten) mit dem Arbeitgeber. Diese Gesamtsumme klingt dann für den Arbeitnehmer zunächst sehr hoch. Wenn dann aber der Arbeitnehmer später feststellt, dass von diesem (vereinbarten) Bruttobetrag noch einiges an Steuern (bei Abfindung + Lohnnachzahlungen) und Sozialabgaben (nur bei Lohnnachzahlungen, nicht bei Abfindungen) einbehalten werden, ist die anfänglich große Summe, keine so Große mehr und führt bisweilen zu Enttäuschung auf Seiten des Arbeitnehmers. Gleichwohl ist der Hinweis absolut richtig, vielen Dank!
Das haben Sie wirklich sehr gut erklärt. Das ist eine gute Unterhaltung und ich merke richtig wieviel Spaß Ihnen der Job macht. Wir sollten mal nach der Coronazeit zu einem Essen gehen und uns näher über das Thema besprechen. Vielen Dank.
Danke für dieses kanalinfo... Habe ich eine Frage, gibt Möglichkeit dass ich als Arbeitsnehmerin mich kündige und Abfindungsgeld bekomme. Wegen Gesundheitliche Gründen
Es gibt einige wenige Einzelfälle (z.B. § 628 Abs. 2 BGB), wo das tatsächlich mal möglich ist, aber das sind absolute Ausnahmen (mit hohen Risiken) und keinesfalls ist das ein Automatismus. Bevor Sie kündigen, sollten Sie sich in jedem Fall individuell anwaltlich beraten lassen, weil Sie durch die Kündigung auch einige Nachteile haben bzgl. Arbeitslosengeld. Generell würde ich dringend davon abraten unüberlegt zu kündigen. Dass Sie eine Abfindung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, wenn Sie selber kündigen halte ich in der Praxis für sehr unwahrscheinlich und kaum durchsetzbar, weil sie dadurch das einzige rechtliche "Druckmittel" verloren haben.
Das hängt davon ab, was genau in dem Aufhebungsvertrag vereinbart worden ist. Wenn der Aufhebungsvertrag eine Verschwiegenheitsklausel enthält, wonach man über den Inhalt des Vertrages nicht sprechen darf, dann sollte man über die Abfindung auch nicht sprechen. Meistens steht solch eine Verschwiegenheitsklausel auch schon im Arbeitsvertrag, weshalb man durchaus die Auffassung vertreten könnte, dass sich auch die Vereinbarung über eine Abfindung darauf erstreckt. Wenn man sich allerdings im Gerichtsverfahren befindet und sich über die Abfindung öffentlich in der Gerichtsverhandlung geeinigt wurde (der jeder als unbeteiligter Zuschauer beiwohnen kann) ist es aus meiner Sicht keine geheime interne Information mehr über die man nicht sprechen dürfte, weil sie wurde ja bereits öffentlich besprochen. Im Zweifel würde ich mich aber an die schriftliche Aufhebungsvereinbarung halten.
Halbes Gehalt? Wer es nicht schafft 1,5 zu erreichen ist ein schlechter Anwalt. Außerdem kann man auch Grunde vorbringen. Wer gut ist Schaft auch 3 extra Gehälter, wenn man von Amt gesperrt werden sollte. Aber es gibt kein allgemeines, da es am Einzelfall schon anders aussehen kann. Abfindung kann der Arbeitgeber plus Sprinterprämie wenn er Leute los werden will ohne das es zu Betriebsbedingte Kündigung.
mein chef wollte mich mit einer Abmahnung unter druck setzen.mein Chef hatte mir dann angeboten mir 2 monate frei zustellen bezahlt damit ich mir ein anderen Arbeitgeber umgucke.oder mich Arbeitslos melde. hab ich abgelehnt. da fragte er warum da sagte ich Darum.7200 Abfindung müßte ich vielleicht kriegen für 12 jahre.
Hallo, vielen Dank für Ihre Nachricht! Die Faustregel ist am Ende eben nur eine Faustregel und je nach Verhandlungsgeschick und den Umständen des jeweiligen Einzelfalles kann das auch schon einmal stark abweichen. Aber an dieser Regel orientieren sich nunmal die Gerichte, weil sie in der Fachliteratur anerkannt ist und wenn man davon (erheblich) abweichen möchte, muss man das überzeugend begründen. Oder haben Sie hier andere Erfahrungen gemacht?
Graske Rechtsanwälte der Durchschnitt liegt Gott sei dank darüber über dieser Faustregel. Letztlich ist es aber nicht selbstverständlich-das muss man auch mal festhalten.
@@m.f.8255 Wie bestimmen Sie den Durchschnitt und woher wissen Sie, dass die Durchschnitts-Abfindung über dieser Faustregel liegt? Gibt es eine offizielle Statistik über die Höhe von Abfindungen? Dann verlinken Sie uns die gerne einmal in den Kommentaren, das wäre natürlich sehr interessant! Aber so wie Sie sagen, es ist nicht selbstverständlich. Was am Ende für eine Abfindung gezahlt wird, hängt zu großen Teilen von den Verhandlungen ab, aber auch z.B. vom jeweiligen Gericht und den örtlichen Gegebenheiten. Je höher die Erfolgschancen der Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers, desto höher wird die Abfindung ausfallen, weil der Arbeitgeber sonst befürchten muss, dass der Arbeitnehmer wieder eingestellt werden muss, weil er die Klage verliert. Sind die Erfolgschancen eher schlecht für den Arbeitnehmer (z.B. weil er sich tatsächlich nachweislich ein relevantes Fehlverhalten zu schulde kommen lassen hat) dann kann die Abfindung eben auch unterdurchschnittlich ausfallen, d.h. sogar unter der Faustregel. Alles eine Frage eines geschickten Verhandlungspartners, also des geeigneten Anwalts ;-)
Hallo, Frau Graske, Danke für dieses interessante Video. könnten Sie bitte noch einmal den Titel d. angesprochenen Buches angeben, konnte es nicht gut hören, vielen Dank!
Hier wird vergessen darauf hinzuweisen, das bei Entlassungsentschädigung § 158 SGB III sowie bei Sperrfrist § 159 SGB III keine Leistungen gezahlt werden. Es ergibt also nur bedingt unter gewissen Voraussetzungen ein Sinn, als AN eine Abfindung einzufordern. Dazu kommt, in erster Instanz sind die Anwaltskosten selbst zu tragen. Der Anwalt ist natürlich daran interessiert, einen hohen Streitwert zu erzielen, dann danach errechnet sich seine Kostennote. Bei einem Streitwert von 10 TSD € kommen da schnell 2800 € zusammen. Also erst das Hirn und dann Anwalt einschalten sowie gut zuhören was er für eine Strategie vorschlägt !!
Es ist richtig, dass bei Zahlung einer Abfindung eine Sperrfrist durch die Arbeitsagentur drohen kann. Hier kommt es aber konkret darauf an, wie der gerichtliche Vergleich geschlossen wird. Durch eine vorausschauende Vertragsgestaltung kann der Arbeitnehmeranwalt also verhindern, dass die Vereinbarung negative Konsequenzen bei der Arbeitsagentur hat. Genau aus diesem Grund ist es ratsam in solchen Fällen einen Anwalt mit ins Boot zu holen, um solche Fallstricke zu vermeiden. Seinen Anwalt (oder Berater im Allgemeinen) kritisch zu hinterfragen und sich die Strategie des Beraters genau erklären zu lassen bis man sie versteht, ist auch unsere Auffassung. Bei Interesse schauen Sie sich einmal diese Videos von uns an: Wie verhindere ich Ärger mit Rechtsanwälten und Steuerberatern? ua-cam.com/video/cZYNgQpx5Ao/v-deo.html Ich verstehe meinen Anwalt nicht: ua-cam.com/video/FYYYlBl4OxQ/v-deo.html
Hallo Frau Graske ! Ich habe eine Frage. Ich bin 73, habe 80% Behinderung( Krebs) , arbeite 10 Jahren( Minijob). Habe ich Anspruch auf Abfindung, wenn Arbeitgeber mich kündigt?
Man muss auch mal als Arbeitgeber klein bei geben und an sein Geschäft denken und den Arbeitnehmer zufrieden stellen. Aber nein man haut Abertausende Euros raus nur damit man sein Willen und seine macht durchsetzen kann . Schade eigentlich
Na ja, das würde ich etwas differenzierter sehen: Sobald ein Arbeitnehmer unter das Kündigungsschutzgesetz fällt (d.h. mehr als 10 Mitarbeiter im Betrieb), ist er in sehr hohem Maße vor einer Kündigung geschützt. Für den Arbeitgeber heißt das: Einen Mitarbeiter zu kündigen, z.B. einfach weil er nicht gut ins Team passt, seine Leistung nicht ordentlich erbringt oder keine Motivation aufbringen kann für seinen Job, ist rein nach dem Kündigungsschutz nicht möglich. Das bedeutet aber: Dass sich gerade kleine Arbeitgeber sehr genau überlegen, ob sie überhaupt jemanden einstellen. Denn ein Arbeitgeber ist durch diese Gesetzeslage faktisch „gezwungen“ einem Arbeitnehmer immer eine Abfindung zahlen zu müssen (wegen der Kündigungsschutzklage), wofür es eigentlich überhaupt keinen Rechtsgrund gibt, selbst wenn der Arbeitnehmer konstant schlechte Leistungen erbringt und z.B für schlechte Stimmung im Team sorgt. Kurzum: Es geht Arbeitgebern oftmals gar nicht darum „Recht“ zu haben oder ihren Willen durchzusetzen, sondern die Zahlung einer Abfindung ist die einzige Möglichkeit sich von einem Arbeitnehmer zu trennen, was in der Praxis teils zu absurden Ergebnissen für Arbeitgeber führt, nämlich die Zahlung einer hohen Summe an Arbeitnehmer, die durch ihr Verhalten den Betrieb sogar schädigen und das Betriebsklima stören und am Ende dafür noch eine Abfindung gezahlt bekommen. Da wir als Anwälte beide Seiten vertreten und kennen, muss ich immer wieder sagen: Etwas mehr Verständnis für die jeweils andere Seite würde definitiv Streitigkeiten verhindern. Aber oftmals will keiner sich ernsthaft in die Situation des anderen hineinversetzen. Beste Grüße Romy
@@ilkinbabayev6826 Alles!!! Ich darf kritisieren, was ich möchte!!! Aber typisch Mädchen, kannst Du natürlich keine Kritik eines Typen an einer Frau ab!!!
Vielen Dank für dieses tolle Video Frau Graske ❤
Sehr gutes Video, Danke 😊
Hoher Informationsgehalt und gut sowie flüssig rüber gebracht. Vielen Dank!
Gut
Super Erklärt Vielen Dank
Prima erklärt, vielen Dank!
Danke für tolle Videos und gute Informationen 👍💯👑❤
Vielen, vielen Dank👍👍👍
Richtig abgesahnt hat ein Betriebsratsmitglied im Volkswagen Konzern. Der Betriebsrat dort besitzt sehr viel Macht, was die Einflussnahme in die Geschäfte angeht. Um diesen Vorsitzenden des Betriebsrats los zu werden, bot der Konzernchef eine Abfindung von 700.000 Euro + ein Oberklasse Modell im Wert von 100.000 Euro. Der Kollege nahm die Abfindung/Bestechung an.
Top Infos, vielen Dank. Könnte ich vielleicht noch brauchen.
Das wünsche ich Ihnen zwar nicht, aber sollte der Fall doch einmal eintreten, besuchen Sie mich gern auf meiner Website: romygraske.de/
Sehr kompetent!
Vielen Dank! :)
Sehr schön
Hätte ich bloß früher ne Rechtschutzversicherung abgeschlossen, ihr Anwälte wisst echt wie man am besten von weg kommt. Danke für die Auskunft in dem Video, drückt mir die Daumen beim Gütetermin dass ich auch ohne Anwalt eine gute Abfindung raus schlagen kann :)
Es gibt da immer noch die Prozesskostenhilfe die ist nicht umonst und muß mann zurückzahlen aber nur wenn man auch wieder gut verdient und vom Gehalt möglich ist.
wie ist es ausgegangen falls du dazu stellung nehmen kannst ? ein Like erklärt alles
Hätte ich das Video mal früher gesehen. Hatte das Problem dieses Jahr und war fast 15 Jahre in der Firma.Bin mit unter 15000 rausgegangen.Musst jetzt leider schon oft feststellen, dass ich nicht gut beraten war laut anderen Videos. Erstens falsche Einschätzung vom Anwalt und zweitens falsche Berechnung für die Abfindung. Im Nachinein musste ich von einer Kollegin erfahren das alles erlogen war von den Chefs und die Kollegen unter Druck gesetzt wurden falsche Aussagen zu tätigen.Ich hatte Mobbing ohne Ende.
super, danke!!!!!!
Wenn die KschKlage erfolgreich ist, kann ich ja sagen, zahl mir so viel Abfindung, dass es wehtut. Ansonsten komm ich weiter arbeiten.
Mein Chef wollte, das ich mit 58 Jahren in den Vorruhestand gehen sollte und hat mir dafür eine Abfindung angeboten. Kurz vor meinem Urlaub hat er mit mir und im bei sein seines Rechtsanwalt darüber gesprochen. Ich sollte mir das während meiner Urlaubszeit überlegen. Ich habe das mit meinem Mann und meinem ältesten Bruder besprochen und wir 3 sind dann zu einer Rentenberaterin gefahren. Die Rentenberaterin hat mir dazu abgeraten. Habe Gott sei Dank auch auf sie gehört. Bin nicht in den Vorruhestand gegangen. Erst 5 Jahre später ging ich in Rente und das war der 01.10.2006. Das würde ich jedem dazu raten, wenn der Chef einem den Vorruhestand anbietet mit Abfindung zuerst mit eine(m) Rentenberater(in) zu sprechen.
Toller Kommentar, sehr anschaulichnerklärt!👌👍
Vielen Dank!
Vielen Dank für das Verständliche und nette Video.
Mich würde interessieren wie sich die Lage verhalten würde bei einer Werksschliessung.
Meine Erfahrung : Werkschließung gibt Abfindung da nicht der Betrieb insolvent.
Hallo Frau Graske, echte Abfindungen, also Abfindungen als Entschädigungen für den Verlust des Arbeitsplatzes, sind sozialversicherungsfrei, weil es sich dabei nicht um Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) IV handelt. Das heißt der Arbeitgeber muss hierauf keine Sozialabgaben zahlen.
Gutes Video danke 👍
Vielen Dank! Das freut mich sehr zu hören!
Was mache ich eigentlich, wenn ich gleichzeitig eine Abmahnung und eine Kündigung zugestellt bekommen? Was passiert nun? Ist die Kündigung unwirksam?
Es geht nicht nur um diese (direkte) Kosten/Nutzenrechnung, sondern auch darum, was es dem Betrieb Wert ist diesen Arbeitnehmer loszuwerden: entweder er arbeitet schlecht (wohl eher selten der Grund), dass heißt bei erfolgloser Kündigung habe ich diesen Arbeiter und seine Leistung auf Jahre noch zu tragen (und nach einer gescheiterten Kündigung wird es auch nicht einfacher), oder der Arbeitnehmer stört mich, weil er Gewerkschaftsmitglied ist und auf verbriefte Rechte pocht bzw. bzw. einfordert, einen Betriebsrat gründen will, "Unruhe" in die Truppe bringt (OT Geschäftsführer).
Überstunden und Samstagsarbeit sind bei uns das große Thema - beides ohne Betriebsrat nicht zulässig (=> Tarifvertrag), wird aber dennoch eingefordert.
Konzerne wie Lidl stampfen eher ganze Filialen oder Standorte ein (=> Rittal in unserer Region), als sich mit einem Betriebsrat rumzuärgern. Und was kostet der Abriss und Neuaufbau - von Dingen wie Bauanträgen etc. pp. ganz zu schweigen - allein des Filialgebäudes?! Mehr als 25 oder 30TSD.
Vielen Dank für den Hinweis! Nach meiner Erfahrung ist es sehr sinnvoll das Gespräch zu suchen und eine außergerichtliche Lösung zu finden. Das ist für beide Seiten vor allem psychologisch aber natürlich auch für das Betriebsklima wesentlich besser, als dies vor Gericht auszutragen. Was schlussendlich die Beweggründe für den "Trennungswillen" sind, sei einmal dahingestellt. Aber wenn eine vernünftige Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist würde ich dringend davon abraten die Gründe hierfür vor Gericht "auszubreiten". Mittlerweile gibt es auch Anbieter für Outplacement-Beratungen, die sich genau auf diesen Prozess des einvernehmlichen Trennens konzentrieren.
@@frau_rechtsanwaeltin Ich bin 73Jahre alt, habe Schwerbehinderung 80%( Krebs) , arbeite 10Jahren. Bei Kündigung vom Arbeitgeber habe ich Recht auf Abfindung?
Eine Frage; mein Chef hat vor einem Jahr unsere Firma mit Angestellten gekauft und jetzt wird mir nahgelegt das ich doch besser kündigen soll .
Darf er das ? Gibt es ein sonderkündigung recht ?
Nein, es gibt kein Sonderkündigungsrecht Ihres neuen Chefs, etwa deswegen, weil er das Unternehmen vor einem Jahr gekauft hat. Im Gegenteil: Es ist gesetzlich ausdrücklich sogar geregelt, dass nur wegen eines Betriebsübergangs gerade keine Kündigungen ausgesprochen werden dürfen:
§ 613a BGB Absatz 4:
„Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils ist unwirksam.“
Aber: das heißt nicht, dass Ihr neuer Arbeitgeber Sie nicht aus anderen Gründen kündigen darf (z.B. betriebsbedingt oder verhaltensbedingt).
Allerdings sollten Sie keinesfalls von sich aus kündigen und dies schon gar nicht wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen dies nahelegt! Denn wenn Sie selbst kündigen und keinen sehr wichtigen Grund dafür haben, kann Ihnen dann das Arbeitslosengeld gekürzt werden bzw. bekommen Sie eine Sperrzeit von der Arbeitsagentur.
Aus welchen Gründen ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer kündigen darf, erfahren Sie in diesem Video von uns: ua-cam.com/video/XGKqvixXyOI/v-deo.html
Für den Fall, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kündigung ausspricht, schauen Sie sich unbedingt dieses Video an: ua-cam.com/video/qN-kUsIt4HE/v-deo.html
Das ist eine Checkliste, was Sie tun müssen, wenn Sie gekündigt worden sind.
Bitte beachten Sie, dass das nur allgemeine Tipps sind und kein verbindlicher Rechtsrat. Denn hierfür muss immer der Einzelfall individuell geprüft und dafür der Sachverhalt aufgearbeitet werden, um eine rechtsverbindliche Aussage geben zu können.
4:05 das stimmt einfach nicht. Sie beziehen sich hier auf § 1a KSchG. Der ist aber aufgrund des § 1a Abs. 1 S. 2 KSChG quasi nie anwendbar. Also so pauschal ist das schlicht nicht richtig. In der Praxis ist es doch so, dass Abfindungen eigentlich nur im Vergleichswege zu leisten sind und nicht, weil ein originärer Anspruch darauf besteht.
Wie ist das bei Langzeit Krankheit
Ich bin seit 2009 in der Firma und.seit Jan.21 krank und jetzt aktuell hab ich die volle Erwerbsminderungsrente befristet bis Dez.23.
Ich würde gern in der Firma bleiben rechne aber mit der Kündigung.
Wie verhalte ich mich da u.steht mir eine Abfindung zu?
Lg.Marion
Meine Firma hatte mir Abfindung angeboten wenn ich in rente gehen will wurde auch von einem Mitarbeiter des Betriebsrats angerufen er sagte mir den Betrag soweit so gut da ich da aber ins Krankenhaus musste sagte ich aber schon zu
So dann ging die lugerei der Firma los man sagte mir der Antrag geht klar muss nur unterschrieben werden wenn Chef aus dem Urlaub kommt dann hieß es aufeinmal der Antrag liegt noch beim anderen Chef aber er hat auch Urlaub was mich da schon komisch vorkam ok es ging weiter also dann wurde der Antrag weitergeleitet zum gesamt Vorstand der aber in Griechenland sitzt bis heute nichts gehört
Dann ab mit dem BR. Nach Ratingen dort wurde ich vertröstet man arbeitet dran. Aber ich bekomme bescheid bis Heut nix gehört
LG Karl
Wurde im Betrieb krank, nach 4 Wochen der Krankmeldung wurde ich gekündigt. War beim Anwalt, Kündigung wurde zurück genommen und ich sollte wieder arbeiten kommen, ging aber nicht weill ich immer noch krank war. Nun hab ich die Erwerbsminderungsrente. Was ist mit der Abfindung? Was ist wenn ich wieder dort arbeiten wollte.? Danke LG
Buch : Frag immer erst warum von Simon Sineck hört sich echt gut an.
Ist die Abfindung nicht SV-frei?
Das ist richtig, hier habe ich in dem Video die Trennung von Abfindung und Lohnnachzahlungen, die ich dabei im Hinterkopf hatte, nicht deutlich genug gemacht.
Grundsätzlich ist es so: Abfindungen sind lohnsteuerpflichtig nach der sog. Fünftelregelung. Auf Abfindungen müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, wenn es sich bei der Abfindung nicht um für die Vergangenheit geschuldetes, verstecktes Arbeitsentgelt handelt, sondern tatsächlich um eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Bei diesem Punkt ging es mir um Folgendes: Oftmals (gerade in größeren umfangreichen Verfahren) wird oft nicht nur über eine Abfindung gestritten, sondern noch über offene Gehälter und ggf. Provisionen o.ä.. Da die meisten Kündigungsschutzklagen in einem Vergleich enden, einigt man sich dann am Ende auf eine Gesamtsumme (die Abfindung, Lohnnachzahlung und u.U. weitere Positionen enthalten) mit dem Arbeitgeber. Diese Gesamtsumme klingt dann für den Arbeitnehmer zunächst sehr hoch. Wenn dann aber der Arbeitnehmer später feststellt, dass von diesem (vereinbarten) Bruttobetrag noch einiges an Steuern (bei Abfindung + Lohnnachzahlungen) und Sozialabgaben (nur bei Lohnnachzahlungen, nicht bei Abfindungen) einbehalten werden, ist die anfänglich große Summe, keine so Große mehr und führt bisweilen zu Enttäuschung auf Seiten des Arbeitnehmers.
Gleichwohl ist der Hinweis absolut richtig, vielen Dank!
Eine Frage, ich hoffe du kannst antworten. Ich arbeite seit 8 Jahren wurde zum 31.05 gekündigt (fristgerecht) (Kündigung erhalten am 15.05 ) Grund für Kündigung: anscheinend unentschuldigt gefehlt (im April) obwohl ich mein Chef angerufen habe. Ich kann auch nachweisen dass ich an dem Tag nicht konnte. Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?
Wenn man als Arbeitnehmer den Kündigungsschutz-Prozess verliert, muss man dann das zwischenzeitlich erhaltene Gehalt zurückzahlen? Plus ggf. Anwaltskosten?
Auf Abfindungszahlen sind nur Lohnsteuerpflichtig, Sozialversicherungspflichtig sind sie nicht, da keine Bezahlung für Arbeitsleistung.
Wird eine Abfindung jetzt aufs Arbeitslosengeld angerechnet oder nicht ?
Nein ! Nur beim.job Center
Wie sieht es den bei einer Abfindung bzw einen Ausgleich aus bei einer krankheitsbedingten Kündigung ?
Grundsätzlich sind die Kriterien gleich. Allerdings muss man immer die Umstände des Einzelfalles ansehen, die maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Abfindung haben. Gerade bei Krankheiten werden die individuellen Umstände eine ganz besondere Rolle spielen.
@@romygraske Vielen Dank für ihre Antwort !
Ist das eine hübsche Anwältin.😉😊👌🏻
Mich interessiert sehr wie wird Abfindung Höhe berechnet bei 100% Schwerbehinderung, Beispiel ein Dialyse patient, ein Monat brutto Lohn oder sogar ein halb brutto Lohn, stimmt das???
Hallo, mein Arbeitgeber will mir keine Abfindung zahlen was kamen dagegen juristisch tun?
Hübsche Frau ⚘
Ab 9:00 Abfindungen sind von der Sozialversicherung befreit. Es fallen nur Steuern an.
Das ist richtig, hier habe ich in dem Video die Trennung von Abfindung und Lohnnachzahlungen, die ich dabei im Hinterkopf hatte, nicht deutlich genug gemacht.
Grundsätzlich ist es so: Abfindungen sind lohnsteuerpflichtig nach der sog. Fünftelregelung. Auf Abfindungen müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, wenn es sich bei der Abfindung nicht um für die Vergangenheit geschuldetes, verstecktes Arbeitsentgelt handelt, sondern tatsächlich um eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Bei diesem Punkt ging es mir um Folgendes: Oftmals (gerade in größeren umfangreichen Verfahren) wird oft nicht nur über eine Abfindung gestritten, sondern noch über offene Gehälter und ggf. Provisionen o.ä.. Da die meisten Kündigungsschutzklagen in einem Vergleich enden, einigt man sich dann am Ende auf eine Gesamtsumme (die Abfindung, Lohnnachzahlung und u.U. weitere Positionen enthalten) mit dem Arbeitgeber. Diese Gesamtsumme klingt dann für den Arbeitnehmer zunächst sehr hoch. Wenn dann aber der Arbeitnehmer später feststellt, dass von diesem (vereinbarten) Bruttobetrag noch einiges an Steuern (bei Abfindung + Lohnnachzahlungen) und Sozialabgaben (nur bei Lohnnachzahlungen, nicht bei Abfindungen) einbehalten werden, ist die anfänglich große Summe, keine so Große mehr und führt bisweilen zu Enttäuschung auf Seiten des Arbeitnehmers.
Gleichwohl ist der Hinweis absolut richtig, vielen Dank!
@@romygraske Danke für die Klarstellung.
huh..... a very simple situation... like the language itself!!!
severance pay/redundancy compensation.
Das haben Sie wirklich sehr gut erklärt. Das ist eine gute Unterhaltung und ich merke richtig wieviel Spaß Ihnen der Job macht. Wir sollten mal nach der Coronazeit zu einem Essen gehen und uns näher über das Thema besprechen. Vielen Dank.
Danke für dieses kanalinfo... Habe ich eine Frage, gibt Möglichkeit dass ich als Arbeitsnehmerin mich kündige und Abfindungsgeld bekomme. Wegen Gesundheitliche Gründen
Es gibt einige wenige Einzelfälle (z.B. § 628 Abs. 2 BGB), wo das tatsächlich mal möglich ist, aber das sind absolute Ausnahmen (mit hohen Risiken) und keinesfalls ist das ein Automatismus. Bevor Sie kündigen, sollten Sie sich in jedem Fall individuell anwaltlich beraten lassen, weil Sie durch die Kündigung auch einige Nachteile haben bzgl. Arbeitslosengeld. Generell würde ich dringend davon abraten unüberlegt zu kündigen. Dass Sie eine Abfindung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, wenn Sie selber kündigen halte ich in der Praxis für sehr unwahrscheinlich und kaum durchsetzbar, weil sie dadurch das einzige rechtliche "Druckmittel" verloren haben.
@@romygraske vielen lieben Dank.
Verlangt 30000 Euro und nicht die Lächerliche 1500 Euro pro Jahr
👍✌️
Fristlose Kündigung?
Hallo, darf man nach Ausscheiden öffentlich über seine Abfindung sprechen?
Das hängt davon ab, was genau in dem Aufhebungsvertrag vereinbart worden ist. Wenn der Aufhebungsvertrag eine Verschwiegenheitsklausel enthält, wonach man über den Inhalt des Vertrages nicht sprechen darf, dann sollte man über die Abfindung auch nicht sprechen. Meistens steht solch eine Verschwiegenheitsklausel auch schon im Arbeitsvertrag, weshalb man durchaus die Auffassung vertreten könnte, dass sich auch die Vereinbarung über eine Abfindung darauf erstreckt. Wenn man sich allerdings im Gerichtsverfahren befindet und sich über die Abfindung öffentlich in der Gerichtsverhandlung geeinigt wurde (der jeder als unbeteiligter Zuschauer beiwohnen kann) ist es aus meiner Sicht keine geheime interne Information mehr über die man nicht sprechen dürfte, weil sie wurde ja bereits öffentlich besprochen. Im Zweifel würde ich mich aber an die schriftliche Aufhebungsvereinbarung halten.
Halbes Gehalt?
Wer es nicht schafft 1,5 zu erreichen ist ein schlechter Anwalt. Außerdem kann man auch Grunde vorbringen. Wer gut ist Schaft auch 3 extra Gehälter, wenn man von Amt gesperrt werden sollte. Aber es gibt kein allgemeines, da es am Einzelfall schon anders aussehen kann. Abfindung kann der Arbeitgeber plus Sprinterprämie wenn er Leute los werden will ohne das es zu Betriebsbedingte Kündigung.
Keine Sozialabgaben nur Lohnsteuer, Kirchensteuer
mein chef wollte mich mit einer Abmahnung unter druck setzen.mein Chef hatte mir dann angeboten mir 2 monate frei zustellen bezahlt damit ich mir ein anderen Arbeitgeber umgucke.oder mich Arbeitslos melde. hab ich abgelehnt. da fragte er warum da sagte ich Darum.7200 Abfindung müßte ich vielleicht kriegen für 12 jahre.
❤️👑❤️🙏
Ganz ehrlich wer sich auf diese Faustregel einlässt, dem ist nicht mehr zu helfen.🤷🏼♂️
Hallo, vielen Dank für Ihre Nachricht!
Die Faustregel ist am Ende eben nur eine Faustregel und je nach Verhandlungsgeschick und den Umständen des jeweiligen Einzelfalles kann das auch schon einmal stark abweichen. Aber an dieser Regel orientieren sich nunmal die Gerichte, weil sie in der Fachliteratur anerkannt ist und wenn man davon (erheblich) abweichen möchte, muss man das überzeugend begründen. Oder haben Sie hier andere Erfahrungen gemacht?
Graske Rechtsanwälte der Durchschnitt liegt Gott sei dank darüber über dieser Faustregel. Letztlich ist es aber nicht selbstverständlich-das muss man auch mal festhalten.
@@m.f.8255 Wie bestimmen Sie den Durchschnitt und woher wissen Sie, dass die Durchschnitts-Abfindung über dieser Faustregel liegt? Gibt es eine offizielle Statistik über die Höhe von Abfindungen? Dann verlinken Sie uns die gerne einmal in den Kommentaren, das wäre natürlich sehr interessant! Aber so wie Sie sagen, es ist nicht selbstverständlich. Was am Ende für eine Abfindung gezahlt wird, hängt zu großen Teilen von den Verhandlungen ab, aber auch z.B. vom jeweiligen Gericht und den örtlichen Gegebenheiten. Je höher die Erfolgschancen der Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers, desto höher wird die Abfindung ausfallen, weil der Arbeitgeber sonst befürchten muss, dass der Arbeitnehmer wieder eingestellt werden muss, weil er die Klage verliert. Sind die Erfolgschancen eher schlecht für den Arbeitnehmer (z.B. weil er sich tatsächlich nachweislich ein relevantes Fehlverhalten zu schulde kommen lassen hat) dann kann die Abfindung eben auch unterdurchschnittlich ausfallen, d.h. sogar unter der Faustregel. Alles eine Frage eines geschickten Verhandlungspartners, also des geeigneten Anwalts ;-)
Neuronium spectacular Keine Götter, aber ab und zu unverzichtbar.
Ich brauche kein Kündigungsschutzgesetz es muss alles überprüft werden...
seksii Romy!!
Moment mal, muss bei Verhaltensbedingter Kündigung nicht erst 2 mal abgemahnt werden? Dann entsprechend widersprechen und diese ungültig machen..?
Nein. Bei einer Kündigung aus sog. "wichtigem Grund" (z.B. Diebstahl / Arbeitszeitbetrug / falsche Spesenabrechnung etc.) bedarf es keiner Abmahnung.
Hallo, Frau Graske,
Danke für dieses interessante Video.
könnten Sie bitte noch einmal den Titel d. angesprochenen Buches angeben, konnte es nicht gut hören, vielen Dank!
Hier wird vergessen darauf hinzuweisen, das bei Entlassungsentschädigung § 158 SGB III sowie bei Sperrfrist § 159 SGB III keine Leistungen gezahlt werden. Es ergibt also nur bedingt unter gewissen Voraussetzungen ein Sinn, als AN eine Abfindung einzufordern. Dazu kommt, in erster Instanz sind die Anwaltskosten selbst zu tragen. Der Anwalt ist natürlich daran interessiert, einen hohen Streitwert zu erzielen, dann danach errechnet sich seine Kostennote. Bei einem Streitwert von 10 TSD € kommen da schnell 2800 € zusammen. Also erst das Hirn und dann Anwalt einschalten sowie gut zuhören was er für eine Strategie vorschlägt !!
Es ist richtig, dass bei Zahlung einer Abfindung eine Sperrfrist durch die Arbeitsagentur drohen kann. Hier kommt es aber konkret darauf an, wie der gerichtliche Vergleich geschlossen wird. Durch eine vorausschauende Vertragsgestaltung kann der Arbeitnehmeranwalt also verhindern, dass die Vereinbarung negative Konsequenzen bei der Arbeitsagentur hat. Genau aus diesem Grund ist es ratsam in solchen Fällen einen Anwalt mit ins Boot zu holen, um solche Fallstricke zu vermeiden. Seinen Anwalt (oder Berater im Allgemeinen) kritisch zu hinterfragen und sich die Strategie des Beraters genau erklären zu lassen bis man sie versteht, ist auch unsere Auffassung. Bei Interesse schauen Sie sich einmal diese Videos von uns an:
Wie verhindere ich Ärger mit Rechtsanwälten und Steuerberatern? ua-cam.com/video/cZYNgQpx5Ao/v-deo.html
Ich verstehe meinen Anwalt nicht: ua-cam.com/video/FYYYlBl4OxQ/v-deo.html
Abfindungen sind nicht Sozialabgaben pflichtig! Es wird nur Lohnsteuer fällig!
Hallo Frau Graske ! Ich habe eine Frage. Ich bin 73, habe 80% Behinderung( Krebs) , arbeite 10 Jahren( Minijob). Habe ich Anspruch auf Abfindung, wenn Arbeitgeber mich kündigt?
10:00 deswegen hab ich meine Abfindung abgelehnt ... 👍🕯️
Wie hübsch du bist 🎈
Eliyah Du auch
hahahaha alle Gesetze bedienen immer Arbeitgeber lüstig
Man muss auch mal als Arbeitgeber klein bei geben und an sein Geschäft denken und den Arbeitnehmer zufrieden stellen. Aber nein man haut Abertausende Euros raus nur damit man sein Willen und seine macht durchsetzen kann . Schade eigentlich
Na ja, das würde ich etwas differenzierter sehen:
Sobald ein Arbeitnehmer unter das Kündigungsschutzgesetz fällt (d.h. mehr als 10 Mitarbeiter im Betrieb), ist er in sehr hohem Maße vor einer Kündigung geschützt. Für den Arbeitgeber heißt das: Einen Mitarbeiter zu kündigen, z.B. einfach weil er nicht gut ins Team passt, seine Leistung nicht ordentlich erbringt oder keine Motivation aufbringen kann für seinen Job, ist rein nach dem Kündigungsschutz nicht möglich. Das bedeutet aber: Dass sich gerade kleine Arbeitgeber sehr genau überlegen, ob sie überhaupt jemanden einstellen. Denn ein Arbeitgeber ist durch diese Gesetzeslage faktisch „gezwungen“ einem Arbeitnehmer immer eine Abfindung zahlen zu müssen (wegen der Kündigungsschutzklage), wofür es eigentlich überhaupt keinen Rechtsgrund gibt, selbst wenn der Arbeitnehmer konstant schlechte Leistungen erbringt und z.B für schlechte Stimmung im Team sorgt.
Kurzum: Es geht Arbeitgebern oftmals gar nicht darum „Recht“ zu haben oder ihren Willen durchzusetzen, sondern die Zahlung einer Abfindung ist die einzige Möglichkeit sich von einem Arbeitnehmer zu trennen, was in der Praxis teils zu absurden Ergebnissen für Arbeitgeber führt, nämlich die Zahlung einer hohen Summe an Arbeitnehmer, die durch ihr Verhalten den Betrieb sogar schädigen und das Betriebsklima stören und am Ende dafür noch eine Abfindung gezahlt bekommen.
Da wir als Anwälte beide Seiten vertreten und kennen, muss ich immer wieder sagen: Etwas mehr Verständnis für die jeweils andere Seite würde definitiv Streitigkeiten verhindern. Aber oftmals will keiner sich ernsthaft in die Situation des anderen hineinversetzen. Beste Grüße Romy
Toll sie haben mich auf eine Idee gebracht. Dankeschön
@@Noobikus1 lol
Ich brauchen euer und das schoner gesicht fur einen guten alt zeit. Und ich willst tot ein glucklich man lol
Hüpsche Frau
Deine Lippen sollten nicht so dunkel geschminkt werden!!! Das wirkt immer schlecht!!! Bei *jeder* Frau!!!
Was geht dir o
Was geht dich das an?
@@ilkinbabayev6826 Alles!!! Ich darf kritisieren, was ich möchte!!! Aber typisch Mädchen, kannst Du natürlich keine Kritik eines Typen an einer Frau ab!!!