Großkonzerne haben im Normalfall sichere Wege, um um dieses Thema herumzukommen. Hier ist es bspw. oft so, dass ein Personaldienstleister zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer steht und dieser dann die gewerbliche Schranke darstellt. Aus meiner Sicht auch i.O., da bei Freelancern oft ein Jahresgehalt weit über 100.000 EUR erzielt wird und dann ohnehin "genug" in die Taschen des Staates fließt. So meine bescheidene Meinung, die natürlich in rechtlichen Themen nichts verloren hat ;-) Danke für die Infos. Sympathisch dargestellt, deshalb habe ich es durch geschaut. Am Format lässt sich ggf. noch Schrauben.
Es gebe überhaupt keine probleme wenn richter das grundgesetz auch anwenden würden. Hier insbesondere das recht auf Berufswahlfreiheit und das jeder das recht hat sich frei zu entfalten.....
Kann ich meinem Arbeitgeber bei dem ich angestellt bin zusätzlich Rechnungen über meinen Gewerbe für ein Tätigkeit schreiben, die nichts mit meiner Tätigkeit die ich in meiner Festanstellung ausübe zu tun hat?
Super Video, danke für die Infos. Ein Punkt ist mir nicht ganz klar. Folgendes Szenario: Ich bin ein freier Mitarbeiter als Bauleiter. Ich werde über eine Agentur geworben. Arbeitszeit 40h/Woche. Dauer des Auftrags 12 Monate. Da ich voll ausgelastet bin, kann ich keinen zweiten Auftrag annehmen. Folglich bin ich für eine bestimmte Dauer nur für einen Kunden tätig. Frage: Gelte ich als arbeitsnähmerähnlich und/oder als scheinselbständig? Besten Dank im Voraus!
ich bin einzelunternehmer und ein pole arbeitet ziemlich viel für mich und wenig für andere kunden. keine ahnung ob mich das jetzt betrifft. alles schwachsinn diese gesetze.
Wann und wie kommt es denn zur Überprüfung - außer, wenn man zB selber einen Antrag bei der Clearingstelle der Rentenversicherung stellt? Ich hab selber jahrelang hauptsächlich für einen Auftraggeber als Sales Promoter gearbeitet. Ich hatte bisher keine Probleme und hoffe, dass es auch so bleibt. Allerdings bin ich mir mittlerweile sicher, dass ich scheinselbstständig gearbeitet habe, ohne es beabsichtigt zu haben. Ich kenne viele junge Menschen wie mich, die sich anfangs nicht wirklich mit dieser Thematik beschäftigen und einfach ein Gewerbe anmelden, weil viele Agenturen/Auftraggeber das voraussetzen. Oftmals sind es Studenten, aber ich kenne auch viele, die das hauptberuflich machen.
Ein Beispiel bezüglich "Digital Natives": Aktuell habe ich ein Angebot einer niederländischen Firma, welche den Kundendienst für große Unternehmen aus den den Branchen Unterhaltungselektronik und Videospiele übernimmt. Laut eigenen Angaben haben sie seit mehrere Monaten und teilweise über ein Jahr auch deutsche, sogenannte "Customer Support Agents" , die als selbstständige Unternehmer für sie arbeiten. "Digital Natives", weil es sich um eine Remote-Position handelt und man von fast überall arbeiten könnte. Man wird komplett in die Infrastruktur eingebunden, handelt weisungsgebunden, arbeitet in Vollzeit bei festen Arbeitagen und -zeiten, Pause wird von "Traffic controllern" bestimmt und man bekommt einen festen Stundenlohn. Meines Erachtens nach liegt hier offensichtlich keine Selbstständigkeit vor. Zuletzt habe ich drei Jahre lang in Europas größtem Store für Unterhaltungselektronik gearbeitet und gefühlt sind dort 90% der externen Mitarbeiter scheinselbstständig. Bei all den Leuten von denen ich weiß, dass sie ein eigenens Gewerbe haben, ohne wirklich einer selbständigen Tätigkeit nachzugehen, ist mir nur ein Fall bekannt, in dem jemand Probleme hatte und Sozialabgaben nachzahlen musste. Auch wenn seitens der Auftraggeber ein großes Risiko besteht, so sieht man doch sehr viele, die bewusst nach Selbstständigen suchen, welche dann aber eher wie in einem Angestelltenverhätnis arbeiten, ohne aber die diesbezüglichen Rechte in Anspruch nehmen zu können. Warum diese Unternehmen das machen ist plausibel, weniger Arbeitsaufwand, Schutz vor Arbeitnehmerrechten und vor allem Kosteneinsparung. Aber wie ist das möglich? Man sieht Rahmenverträge, die vorteilhaft formuliert werden, der Arbeitsalltag dann aber einem Angestelltenverhältnis gleichen. Man hört, dass man einfach mehrere Auftraggeber haben soll, dann bekäme man keine Probleme. Man findet bei kurzer Recherche viele Informationen, aber obwohl es eigentlich relativ klare Gesetze gibt, sieht die Realität ganz anders aus. Ich frage mich einfach, wer kümmert sich darum oder eher, warum wird sich nicht darum gekümmert?
Das freut uns zu hören! Wie in dem Video schon angedeutet, nicht jeder Freelancer ist potenziell scheinselbstständig. Ziel des Videos ist es vor allem ein Problembewusstsein (für Auftraggeber) zu schaffen. Wenn es tatsächlich dazu kommt, dass der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit seitens der Sozialversicherungsträger geäußert wird, ist es vor allem ein Problem für den Auftraggeber und weniger für den Auftragnehmer (also den Freelancer). Alles Gute für Deine Zukunft!
Gut strukturiert dargelegt - danke.
Vielen Dank!
Großkonzerne haben im Normalfall sichere Wege, um um dieses Thema herumzukommen. Hier ist es bspw. oft so, dass ein Personaldienstleister zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer steht und dieser dann die gewerbliche Schranke darstellt. Aus meiner Sicht auch i.O., da bei Freelancern oft ein Jahresgehalt weit über 100.000 EUR erzielt wird und dann ohnehin "genug" in die Taschen des Staates fließt. So meine bescheidene Meinung, die natürlich in rechtlichen Themen nichts verloren hat ;-)
Danke für die Infos. Sympathisch dargestellt, deshalb habe ich es durch geschaut. Am Format lässt sich ggf. noch Schrauben.
Es gebe überhaupt keine probleme wenn richter das grundgesetz auch anwenden würden. Hier insbesondere das recht auf Berufswahlfreiheit und das jeder das recht hat sich frei zu entfalten.....
Kann ich meinem Arbeitgeber bei dem ich angestellt bin zusätzlich Rechnungen über meinen Gewerbe für ein Tätigkeit schreiben, die nichts mit meiner Tätigkeit die ich in meiner Festanstellung ausübe zu tun hat?
Super Video, danke für die Infos.
Ein Punkt ist mir nicht ganz klar.
Folgendes Szenario: Ich bin ein freier Mitarbeiter als Bauleiter. Ich werde über eine Agentur geworben. Arbeitszeit 40h/Woche. Dauer des Auftrags 12 Monate. Da ich voll ausgelastet bin, kann ich keinen zweiten Auftrag annehmen. Folglich bin ich für eine bestimmte Dauer nur für einen Kunden tätig.
Frage: Gelte ich als arbeitsnähmerähnlich und/oder als scheinselbständig?
Besten Dank im Voraus!
Bin gerade in der Thematik - klare Antwort jaaaaa
ich bin einzelunternehmer und ein pole arbeitet ziemlich viel für mich und wenig für andere kunden. keine ahnung ob mich das jetzt betrifft. alles schwachsinn diese gesetze.
Kontaktier uns gern für eine Einzelfallprüfung. Ansonsten wünschen wir dir weiterhin maximale Erfolge!
Wann und wie kommt es denn zur Überprüfung - außer, wenn man zB selber einen Antrag bei der Clearingstelle der Rentenversicherung stellt? Ich hab selber jahrelang hauptsächlich für einen Auftraggeber als Sales Promoter gearbeitet. Ich hatte bisher keine Probleme und hoffe, dass es auch so bleibt. Allerdings bin ich mir mittlerweile sicher, dass ich scheinselbstständig gearbeitet habe, ohne es beabsichtigt zu haben. Ich kenne viele junge Menschen wie mich, die sich anfangs nicht wirklich mit dieser Thematik beschäftigen und einfach ein Gewerbe anmelden, weil viele Agenturen/Auftraggeber das voraussetzen. Oftmals sind es Studenten, aber ich kenne auch viele, die das hauptberuflich machen.
Ein Beispiel bezüglich "Digital Natives": Aktuell habe ich ein Angebot einer niederländischen Firma, welche den Kundendienst für große Unternehmen aus den den Branchen Unterhaltungselektronik und Videospiele übernimmt. Laut eigenen Angaben haben sie seit mehrere Monaten und teilweise über ein Jahr auch deutsche, sogenannte "Customer Support Agents" , die als selbstständige Unternehmer für sie arbeiten. "Digital Natives", weil es sich um eine Remote-Position handelt und man von fast überall arbeiten könnte. Man wird komplett in die Infrastruktur eingebunden, handelt weisungsgebunden, arbeitet in Vollzeit bei festen Arbeitagen und -zeiten, Pause wird von "Traffic controllern" bestimmt und man bekommt einen festen Stundenlohn.
Meines Erachtens nach liegt hier offensichtlich keine Selbstständigkeit vor.
Zuletzt habe ich drei Jahre lang in Europas größtem Store für Unterhaltungselektronik gearbeitet und gefühlt sind dort 90% der externen Mitarbeiter scheinselbstständig. Bei all den Leuten von denen ich weiß, dass sie ein eigenens Gewerbe haben, ohne wirklich einer selbständigen Tätigkeit nachzugehen, ist mir nur ein Fall bekannt, in dem jemand Probleme hatte und Sozialabgaben nachzahlen musste.
Auch wenn seitens der Auftraggeber ein großes Risiko besteht, so sieht man doch sehr viele, die bewusst nach Selbstständigen suchen, welche dann aber eher wie in einem Angestelltenverhätnis arbeiten, ohne aber die diesbezüglichen Rechte in Anspruch nehmen zu können. Warum diese Unternehmen das machen ist plausibel, weniger Arbeitsaufwand, Schutz vor Arbeitnehmerrechten und vor allem Kosteneinsparung.
Aber wie ist das möglich? Man sieht Rahmenverträge, die vorteilhaft formuliert werden, der Arbeitsalltag dann aber einem Angestelltenverhältnis gleichen. Man hört, dass man einfach mehrere Auftraggeber haben soll, dann bekäme man keine Probleme. Man findet bei kurzer Recherche viele Informationen, aber obwohl es eigentlich relativ klare Gesetze gibt, sieht die Realität ganz anders aus.
Ich frage mich einfach, wer kümmert sich darum oder eher, warum wird sich nicht darum gekümmert?
Ich bin Freelancer unter anderen für Headhunting, und Marketing. Habe kein Problem.
Das freut uns zu hören! Wie in dem Video schon angedeutet, nicht jeder Freelancer ist potenziell scheinselbstständig. Ziel des Videos ist es vor allem ein Problembewusstsein (für Auftraggeber) zu schaffen. Wenn es tatsächlich dazu kommt, dass der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit seitens der Sozialversicherungsträger geäußert wird, ist es vor allem ein Problem für den Auftraggeber und weniger für den Auftragnehmer (also den Freelancer). Alles Gute für Deine Zukunft!
Muss ich die deutsche Staatsbürgerschaft haben, um meine Dienste als Freiberufler in Deutschland anbieten zu können?
Nein, es reicht wenn du in Deutschland wohnst und hier arbeiten darfst