Hi. Was meinst du mit dem Punkt "- gleiche Fristen" , die sind dann umgekehrt -> andere Fristen, wenn die Kommune einen Wärmeplan vor dem Stichtag erstellt.
Hi, genau. Ich habe mich da vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt. Die kommunale Wärmeplanung hat die gleichen Fristen (spätestens Fertigstellung bis zum 30.06.26/28) wie das Gebäudeenergiegesetz für den Übergangszeitraum. Sofern sich das Gebäude im Netzausbaugebiet befindet gemäß Wärmeplanung gilt dann schon früher die strengere Anforderung. Also vollkommen richtig erkannt👍🏼
Hi. Was meinst du mit dem Punkt "- gleiche Fristen" , die sind dann umgekehrt -> andere Fristen, wenn die Kommune einen Wärmeplan vor dem Stichtag erstellt.
Hi, genau. Ich habe mich da vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt. Die kommunale Wärmeplanung hat die gleichen Fristen (spätestens Fertigstellung bis zum 30.06.26/28) wie das Gebäudeenergiegesetz für den Übergangszeitraum. Sofern sich das Gebäude im Netzausbaugebiet befindet gemäß Wärmeplanung gilt dann schon früher die strengere Anforderung. Also vollkommen richtig erkannt👍🏼
danke@@immomind
ich hätte den Punkt als "- ggf. andere Fristen" genannt
Habe ich recht? Oder ich verstehe, was nicht? Gruß aus Berlin