Jura lernen: Alles zum Polizeirecht in 15 Minuten (oder weniger) - endlich jura.

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  • Опубліковано 3 січ 2025

КОМЕНТАРІ • 34

  • @endlichjura
    @endlichjura  3 роки тому +1

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  • @brushemteeth9159
    @brushemteeth9159 3 роки тому +25

    Mir ist aufgefallen, wie genial du gewisse Dinge normativ anknüpfst, wie ich es nirgends anders gehört habe!
    Irrtum > § 55 VwVfG
    Gefahr > § 252 BGB
    Ex ante > §§ 119, 276 II BGB
    ETUI > § 35 II StGB

  • @CHREEZY
    @CHREEZY 3 роки тому +6

    Bitte mehr solcher Videos, die sind klasse!

    • @endlichjura
      @endlichjura  3 роки тому

      Danke dir - kommen ganz sicher! Wünsche?

    • @CHREEZY
      @CHREEZY 3 роки тому +1

      @@endlichjura Da freue ich mich schon drauf! Mir persönlich würde „Alles zum Strafverfahrensrecht“ oder „Alles zum Verwaltungsakt“ sehr helfen! Beste Grüße 😁

    • @endlichjura
      @endlichjura  3 роки тому +1

      @@CHREEZY - ist notiert! 😜

  • @dominikdebinski6953
    @dominikdebinski6953 3 роки тому +20

    Das ist noch nicht mal annähernd eine nützliche Zusammenfassung des Polizeirechts. Du hast hier lediglich einige Normen aus dem PolG NRW vorgelesen und etwas erläutert. Sry, ich fand es nicht gut.

    • @endlichjura
      @endlichjura  3 роки тому +5

      Danke für dein Feedback. Muss dir nicht leidtun.

  • @crazygirly660
    @crazygirly660 3 роки тому

    Danke dafür:)!
    Deine Mail kam genau zum richtigen Zeitpunkt
    LG A. C

    • @endlichjura
      @endlichjura  3 роки тому +1

      Gerne! Schreibst du heute 'ne Klausur im Polizeirecht? :-D

    • @crazygirly660
      @crazygirly660 3 роки тому

      @@endlichjura ja😅

    • @endlichjura
      @endlichjura  3 роки тому +1

      @@crazygirly660 - gut gelaufen? :-)

    • @crazygirly660
      @crazygirly660 3 роки тому

      @@endlichjura leider nicht :/ Mangels ausreichender Vorkenntnisse

    • @endlichjura
      @endlichjura  3 роки тому

      @@crazygirly660 Das wird schon! :-)

  • @sunflowercoffee2583
    @sunflowercoffee2583 2 роки тому

    Super Video, danke!! :)

    • @endlichjura
      @endlichjura  2 роки тому +1

      Gern geschehen, danke dir! :)

  • @vodir789
    @vodir789 3 роки тому +4

    Könntest du die Aussage, dass du den Gefahrenbegriff direkt § 252 BGB entnehmen konntest nochmal erläutern?

    • @endlichjura
      @endlichjura  3 роки тому +7

      Klar! Ich spreche von den Formulierungen "nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge" und "mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte", die sich in S. 2 finden. :-)

  • @brucewillisvonhinten1417
    @brucewillisvonhinten1417 3 роки тому +2

    Gutes Video. Eine Frage zur Sicherstellung: Meines Erachtens ergibt sich der Umstand, dass die Gefahr "von der Sache selbst" ausgehen muss, nicht aus § 43 Nr.2 PolG NRW (Bei uns Art. 25 I Nr.2 PAG), sondern aus § 43 Nr.3 PolG NRW (Bei uns Art. 25 I Nr.3 PAG) - Denn bei Nr.2 geht die Gefahr "nicht von der Sache selbst" aus, sondern vom Störer; und bei Nr.3 geht die Gefahr sehr wohl "von der Sache selbst" aus. Michael, was sagst du dazu? LG

    • @endlichjura
      @endlichjura  3 роки тому +1

      Schöner Gedanke. Für mich ergibt sich aus dem Vergleich von Nr. 1 und Nr. 3 vor allem, dass die für die Sache verantwortliche Person bei Nr. 1 nicht anwesend ist und daher die Gefahr nur von (!) der Sache ausgehen kann. Ist das das, was du meintest? 😊

    • @brucewillisvonhinten1417
      @brucewillisvonhinten1417 3 роки тому

      @@endlichjura Vielen Dank für die Antwort. Ja, genau das meinte ich. Aber mir leuchtet noch nicht ganz ein, wie man das aus der Nr.2 systematisch ableiten kann...

    • @endlichjura
      @endlichjura  3 роки тому +1

      @@brucewillisvonhinten1417 - wenn du Nr. 3 ausblendest: Nr. 2 regelt eindeutig den Fall, dass eine Gefahr für die Sache besteht. Da du für ein polizeiliches Einschreiten aber irgendeine Form der Gefahrenlage brauchst und sich der Sachverhalt offensichtlich um eine Sache dreht, muss die Sache die Gefahr sein.

    • @brucewillisvonhinten1417
      @brucewillisvonhinten1417 3 роки тому

      @@endlichjura Okay, verstanden! Danke :)

    • @endlichjura
      @endlichjura  3 роки тому +1

      @@brucewillisvonhinten1417 - gerne! Bis bald! ♥️

  • @Rafjol
    @Rafjol 2 роки тому

    Danke Michael! Hast ein Like und Abonnement von mir.

    • @endlichjura
      @endlichjura  2 роки тому

      Vielen Dank! Hast du dir denn auch die schriftliche Zusammenfassung des Videos heruntergeladen? 😊

  • @user-eh1es3hr9u
    @user-eh1es3hr9u 9 місяців тому

    Klasse Video! Kleine Anmerkung: die Musik stört ein wenig.

    • @endlichjura
      @endlichjura  9 місяців тому

      Würdest du sagen, sie ist bei dem Video zu laut oder einfach was anderes? :D Und findest du das bei anderen Videos von mir auch?

    • @user-eh1es3hr9u
      @user-eh1es3hr9u 9 місяців тому

      @@endlichjura Bei anderen Videoformaten finde ich Musik in Ordnung. Allerdings bin ich der Meinung, dass gerade wenn es um materielles Recht geht, Musik (egal wie laut oder leise) ablenkt. Alles Gute :)

    • @endlichjura
      @endlichjura  8 місяців тому

      Fair enough!

  • @boxfreak93
    @boxfreak93 3 роки тому

    Lol das mit 252 s. 2 bgb kannte ich noch nicht.

    • @endlichjura
      @endlichjura  3 роки тому +1

      Ich bis zehn Minuten vor dem Video auch nicht. Da fiel‘s mir ein. 😅

  • @Frage-qf5yf
    @Frage-qf5yf 8 місяців тому

    Zu krass, 252 bgb ❤

    • @endlichjura
      @endlichjura  8 місяців тому

      ♥️🙏🏻🙃💪🏻