So ist es, soll sowieso doch alles bald digital verknüpft werden mit einer Personennummer, Impfpass etc., dann nur noch digitales Geld. Und wer nicht lieb ist, dem werden kurzerhand Konten gesperrt, wie letztes Jahr in Australien bei der Truckerdemo geschehen. Der gläserne Bürger unter Kontrolle einer Weltregierung ist das Ziel der Finanzelite, der feuchte Traum vom WEF.
Um das alles richtig zu ermitteln, braucht man wohl mindestens ein Hochschulstudium oder eine Schulung im Steuerrecht. Es ist schon krass, dass die Finanzämter solche Forderungen an die Bürger stellen. Dann muss man alles auch noch elektronisch erbringen.
Wie soll das gehen? Ich alleine kenne mehrere ältere Leute, die Hausbesitzer sind und keinen Computer haben. Ich warte. Irgendwann bringen sie dann schon auch eine schriftliche Aufforderung. Wie sie es mit dem Zensus ja auch gemacht haben.
Ich vermute, dass hier was anderes dahintersteckt. Dem Finanzamt liegen alle Daten vor sonst hätten sie bislang keine Haus- und Grundsteuer erheben können und den Hebesatz bestimmt die Gemeinde individuell. Eigentumsveränderungen also Käufe oder Verkäufe oder Vererbung werden in der Regel notariell beurkundet. Aus meiner Sicht hat doch eine notarielle Beurkundung mehr Gewicht als meine.
Die hoffen darauf, das du dir bei den hohen Kosten dein Haus nicht mehr leisten kannst. Dann kaufen sie dir das Haus für wenig Geld ab und du kannst dann in deinem eigenen Haus, weiter wohnen bleiben und Miete zahlen. Oder sie wollen dir Flüchtlinge unterjubeln, die Grünen sind der Meinung, das man pro Person nur jeder 40 Quadratmeter braucht.😅😂✌🏽
Ich höre mir das an und denke: "Ich mag nicht......." Muss man denn studiert haben, um das zu machen? Sollen sie doch die Unterlagen nehmen, die sie die ganzen Jahre über schon haben und es einfach neu berechnen. Außerdem stimmt es nicht, dass es keine Neuberechnung gab. Ich erinnere mich, dass wir seit vielen Jahren Steuern dafür bezahlen, dass Regen auf unser Dach fällt. Damals mussten wir schon angeben, wieviel vom Grundstück bebaut ist und wo das Regenwasser einfach in den Boden laufen kann.
@Pia, stimmt, aber die für Regen ist eine andere Steuer. Die Finanzverwaltung ist sehr kreativ im erfinden, aber bei der Grundsteuer wurden immer nur die Hebesätze nach oben angepasst, wenn die eingenommene Steuer zu gering war. Scheinbar waren die Grundstücke im Osten geringer bewertet als im Westen. Das fiel nach 40 Jahren Vereinigung auf. Da sehen jetzt viele ein hohes Einnahmepotential für den Staat, der immer klamm ist und jetzt Gelder für die Bundeswehr und den Wiederaufbau der Ukraine benötigt. Und die Immobilienbesitzer dafür zu belasten scheint legitim.
Richtig. Das es sooooolange her ist,in den neuen Ländern,ist gelogen. Das wurde bewertet,als wir zur Bearbeitung der Gräben durchleuchtet wurden. Es hat uns schon gereicht,das die Wasserwerke uns für die Anschlüsse der Trinkwasserversorgung,des Hauses ,aus dem Jahr 1928 ,zur Kassen gebeten haben. Es gab Menschen,die sich darüber erbost hatten,das sie Geld zahlen sollten. Dabei,hatten unsere Großeltern schon geblecht. Das war nicht wenig Geld. Jeder kommt und kassiert! Was bleibt uns zum Schluss,zum Leben,? Nix,denn der Westen hat nach der Wende dafür gesorgt,das wir ausgenommen wurden,wie ne Weihnachtsgans. Jetzt schon wieder? Liegt dich alles auf den Ämtern. Ne,die brauchen alles,um uns zu durchleuchten. Diese Bande kriegt Lohn,Inge was dafür geleitet zuhaben. Das sind alles BWL Studenten,die Mist bauen ,weil,zudumm
@@christelpohlhaus5860 ,wer sich §247 und §251 des Reformgesetzes anschaut, der bekommt einen Riesenschrecken. Es bestimmt der Gutachterausschuss den Bodenrichtwert. Und egal was da drauf steht sichert die Norm 75% des ermittelten Bodenwerts, egal ob alles bebaut werden kann. Dann scheint es legitim nach Ertrag zu bewerten. Pflanze ich Gemüse an und verkaufe das auf dem Markt, dann ist das der Ertrag. Ich weiß nur nicht ob es ein Wahlrecht gibt, oder ob dazu die Laube vermietet werden muss.
@@paulkirchhof9546 Der Grund ist mir schon klar. Aber warum brauchen sie die Angaben noch mal. Sie wissen doch, wem was gehört. Dann können sie das doch als Grundlagen für die neue Berechnung nehmen. Wieso muss man nun als Grundbesitzer alles noch mal an Katasterauszügen und Co anfordern und ihnen, das was sie doch sowieso besitzen noch mal zukommen lassen? Unnötige Arbeit und natürlich Geldmacherei, weil die Katasterauszüge auch Geld kosten.
@@piah.3670 , wenn es sich keiner gefallen lassen würde, dann kämen sie nicht weit. Sie wollen sich die Arbeit ersparen und der Computer berechnet nach den Eigentümerangaben. Und da wir die Bewertungskriterien des Computers nicht kennen, so kann man die Steuer auch nicht minimieren . Und da zumindest die Größe des Grundstücks den Ämtern bekannt ist, so lässt sich leicht überprüfen, ob die gemachten Angaben stimmen. Was auf den Grundstücken liegt wissen viele Finanzämter tatsächlich nicht. Die Bauten sind ohne Bewertung nur zweidimensional in den Karten eingetragen. Es bedeutet eine riesige Datenerhebung, weshalb das ganze mehr als zwei Jahre in Anspruch nimmt. Wie viele Arbeitsplätze dadurch entstehen und wie viele Steuerberater und Gutachter damit beschäftigt werden weiß noch niemand. Es wird alles auf den Kopf gestellt. Sollten die Eigentümer nicht mitmachen, dann kann das auch sechs oder acht Jahre dauern.
Ich soll deren Arbeit machen und im Endeffekt auch noch dafür bezahlen. Die Informationen über die bebauten Grundstücke liegen erstens dem Katasteramt vor und der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Sonst brauchten wir ja keine Grundsteuer zu zahlen.
Ich habe das Video jetzt abgebrochen. Und kann viele Menschen verstehen, die das nicht alleine schaffen können. Eigentlich glaube ich eher, daß es bei dieser Grundsteuerermittlung um eine staatliche Zwangshypothek gehen wird. 🤢
Ich bin auch gerade dabei, zu sammeln. Grundbuch mit Flurstücksnummern liegt vor. Eine Bewertung hat es nie gegeben (Sachsen) Wo soll man die geforderten Sachen herbekommen? Das ist ein Unding, genau so, wie ältere Menschen, die nicht mit dem PC umgehen können, das auf dem elektronischen Weg über Elster bewerkstelligen sollen!
Hallo Uwe, die Bewertung findet durch die Steuererklärung statt. Den letzten Einheitswertbescheid hast Du von deinem Finanzamt erhalten, oder kannst Du dort anfordern. Die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster hast Du vorliegen, würdest Du jedoch vom zuständigen Amt für Bodenmanagement erhalten. Alle weiteren Angaben hast du entweder vom Kauf, oder kannst du selbst nennen. Wenn du noch Fragen haben solltest, schreib mir einfach. Ich bin bei dir, dass viele Ältere Menschen sich für die Erstellung der Erklärung Hilfe holen müssen. Mit besten Grüßen Nelson
@@NelsonCremers-SteuerMentoring wenn ich mir dafür einen Steuerberater kaufenuss, wohin ist die Rechnung für diese Auslagen zu senden? Wer trägt also die Kosten? Wer die Musik bestellt, der zahlt.
Ich schließe mich der vielen Antworten hier an. Das Video erkärt alles das gleiche, wo in tausend andere Erklärungen schon gibt und sogar auch schon vom Finanzamt, aber es fehlen viele Teilinformationen, denn auch jedes Bundesland hat sein eigenes Modell. Dann kommen einiges noch hinzu, das sich ändert. Wie ich ersehen konnte, stehen die Grundstückfläche im Grundbuch andere Flächen als online in dem Register der Kanaster. Dann auch jedes Bundesland sehen teilweise einige Räume, wie Keller, Treppenhaus, Dachboden anders an, ob Wohn- oder Nutzfläche sind. Dann für Wohnungseigentümer:innen im Grundbuchamt steht nichts von einer Gebäudefläche. In den weiteren Unterlagen steht nur die größe der eigenen Wohnungseigentum. Aber nichts von der gesamten größe. Aber wie im Finanzamt erklärt, müsste das dann jeder Eigentümer:innen dann selbst übernehmen und selbst eigenhändisch messen. Wenn nun eine Wohnfläche über mehrere Stockwerke gehen, dann wird das auch nicht so einfach, die richtige Wohnfläche zu ermitteln. Da gibt es zwar den Wert vom Zähler, Nenner, aber das bezieht sich wieder auf das gesamte Grundstück, die darauf eingeteilt wurde, nicht nur auf das Gebäude. Es gibt dann auch einige Rechenmodelle, die vieles genau zeigen, wie was berechnet wird, aber nichts über Eigentumswohnung wo auch zusätzlich den Zähler, Nenner eingetragen werden kann, dass wirklich festgetellt werden kann, wie es bei den Wohnungseigentümern wirklich berechnet wird und dasauch Rückschlüsse gesehen werden kann, ob auch seine Angaben auch passt, die dan nabgegeben werden. Wie dann auch weiter für Vermieter:innen kommen dann auch weiter einiges hinzu, wie auch bei der Landwirtschaft, die werden darüber weniger erfreut sein, denn diese Daten müssen erst einmal erhoben werden, und wenn ein Steuerberater übernimmt, der wird auch erst einmal an den Eigentümer:innen an die Daten fragen. Im Grunde kommt dann vieles zusammen, das keine Daten vorhanden sind und da wird sicherlich auch wieder Ungleichheit heraus kommen. Nach dem Gerichtsurteil sollte keine Ungleichheiten geben und dann wird danach auch nichts wirklich geändert haben und es würde dann auch wieder zu Verfassungswidrigkeiten führen. Denn bei diesen Neuerungen, habe ich Zweifel, dass jeder alles richtig abgeben kann, dann ist dann nur noch nach besten Gewissen, das jeder seine Daten abgeben kann. Da kann jeder gespannt sein, wie das weiter geht und ob dann auch langsam anfängt und städig Änderungen kommen. Dann ist irgendwann ein Eigenheim auchn nur noch mit sorgen verbunden.
Ich glaube nicht, dass ein Steuerberater nützlich ist, wenn z.B. im Grundbuch für eine Wohnungseigentümergemeinschaft in der Teilungserklärung 1/17 von Gesamt mit Bebauung (16 Doppelhaushälften und einem Einfamilienhaus) mit Hinweis auf den Sondernutzungsplan und extrem unterschiedlich großen anteiligen Sondernutzungsflächen. Gleiches gilt, für die Wohnfläche. Wenn die Heizkostenabrechnung 100,5 qm Nutzfläche ausweist und ganz wahrscheinlich 124 qm Nutzfläche beheizt werden?
Ist auch kompliziert und ja, die haben tatsächlich viele Infos schon selbst. Ab diesem Monat will das Finanzamt alle Haushalte anschreiben, die Grundvermögen haben und Infoschreiben verschicken, aus denen die Daten, die das Finanzamt schon hat, entnommen werden können.
Dem Finanzamt liegt alles vor, denn quartalsweise wird die Grundsteuer vom Finanzamt eingezogen/überwiesen. Diese Grundsteuer wurde bei uns 2001 berechnet. Was soll das alles????
Ich werde nichts tun, was schon vorrätig ist. Ich möchte wissen, was fehlt. Der Steuerberater trägt die Zahlen ein, die ich ihm mitteile. Dafür erhalte ich dann eine Rechnung???? Was soll das...
Erst wird die Grundsteuer unverschämt angepasst, das wird in Kombination mit den unverschämten Energiekosten für viele zum finanziellen Kollaps und dann kommt noch eine Zwangshypothek obendrauf. Dann muss für einen Appel und Ei "verkauft" werden. Zack - getarnt enteignet!
Der Staat brauch Geld ! Für Ukrainekrieg /Wiederaufbau , Corona , Affenpocken und was sonst noch so alles in Zukunft kommt ! Da wird sicher umverteilt ......ich sage nur Lastenausgleich !
Wann wird man denn vom Finanzamt aufgefordert? Seltsam, denn die Steuermesszahl und der Hebesatz ist doch dem Finanzamt bekannt. Der Hebesatz wurde vor ein paar Jahren angepasst. Der alte Steuerbescheid ist doch die Grundlage. Wo kann man denn die Paragrafen dazu finden? Wahrscheinlich werden die Widersprungsverfahren die Kapazitäten sprengen.
Hallo Paul, eine Aufforderung durch das Finanzamt findet wahrscheinlich erst bei zu später Einreichung der Erklärung statt. Eine Benachrichtigung über die Gesetzesänderung und die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung erfolgt durch eine öffentliche Bekanntmachung (zum Beispiel im Amtsblatt der Gemeinde). Das zugrundeliegende Gesetzt ist das Grundsteuer-Reformgesetz - GrStRefG und ist über die Seite des Bundesfinanzministeriums einzusehen. Hier ist der Link zum Dokument für Dich: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2019-12-02-Grundsteuer-Reformgesetz-GrStRG/3-Verkuendetes-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=5 Wie ich auch schon im Video erkläre, wird es in einer massiven Arbeitsbelastung für die Ämter. Ich persönlich gehe davon aus, dass die Fristen für die Einreichung der Erklärung deshalb auch verlängert werden dürften. Mit besten Grüßen Nelson Cremers
@@NelsonCremers-SteuerMentoring , vielen Dank für die Antwort. Wenn ich diese Steuererklärung machen soll, dann obliegt es meiner Einschätzung welchen Wert das Grundstück hat. Bei ungenutzten Baugrundstücken sehe ich das Problem, dass nur ein Gutachter einen Wert ermitteln kann, da es kein wirtschaftliche Nutzung gibt. Wer will denn prognostizieren, welchen Wert das Grundstück für einen Käufer hätte, falls ich das verkaufen wollte? Wenn 1935 oder später eine Bewertung vorgenommen wurde, dann war das willkürlich vom Finanzamt festgesetzt. Wenn das Grundstück als Wirtschaftsgut betrachtet wird, es aber keine Einnahmen für dieses gibt, dann wäre der Nutzwert bei Null für den Eigentümer. Nur für das Finanzamt gibt es einen Nutzen durch die Grundsteuer. Mich würde interessieren, ob es da Begrenzungen der Abweichung nach oben oder unten zur gültigen Grundsteuer, letzter Bescheid gibt, oder kann das plötzlich das 30-fache sein?
@@gisam.4294 , es soll so eine Ausfüllhilfe geben, vielleicht kann man die verstehen. Ich warte auf die Aufforderung, werden doch wohl alle bekommen. Da ich kein Computer für Steuern benutze benötige ich auch Formulare auf Papier. Mal sehen wie ich die bekomme.
@@paulkirchhof9546 Mal beim Finanzamt fragen oder in der Gemeinde. Wir gehen immer für Steuererklärung zur Lohnsteuerhilfe, aber die machen das wohl nicht . Mein Mann hat sich erkundigt ,beim Finanzamt gibt es Formulare wohl ab Anfang Juni .
War auch mein 1. GEDANKE! Die Grundstücke sind lange bewertet und im Katasteramt registriert!!!! Könnten die alles einsehen, da der deutsche Bürger eh gläsern ist.... 😡 Also wozu wollen das Ganze wohl nochmal? 😡😡😡
Wie sieht es mit Erholungsgrundstücken aus? Bebaut mit einer Laube, nicht zum Wohnen geeignet? Bei Boris sind unzutreffende Richtwerte für den Boden genannt. Z. B. baureifes Land oder Uferlage. Was kann man tun, um diese Höherbewertung zu korrigieren?
Für den ohnehin schon extrem geplagten Bundesbürger eine weitere zeit- und kostspielige " Beschäftigungstherapie" im ständig wachsenden deutschen Bürokratismus - Dschungel. Erinnert an die Aussage von Klaus Schwab: "Ihr werdet froh sein, nichts mehr zu besitzen" Danke für das wertvolle aufklärende Video.
Hi, Luan. Glaubst Du an den Weihnachtsmann? Mein Bodenrichtwert ist um 458% gestiegen. Das sagt ja wohl alles. Ich habe mein Landratsamt für Steuern und Finanzen (zuständige Behörde) schriftlich um eine Erklärung gebeten. Das war vor 2 Wochen. Ob ich eine Antwort erhalte und welche weiß ich nicht.Auf jedenfall müssen sie meine Anfrage beantworten. Der Brief wurde mit Rückschein versandt. Ich glaube, ich habe noch etwas mehr Zeit um meine Unterlagen einzureichen. Mal sehen. 🤫
@@gabrielewei4430 wie? Gibts den nicht den Weihnachtsmann? Ich habe mich erkundigt. Massgeblich soll der Bodenrichtwert sein, den Dein Grundstück am 1.1.2022 hatte. 🤦🏼♂️🤦🏼♂️🤦🏼♂️🤦🏼♂️🤦🏼♂️🤦🏼♂️
Die Behörde haben doch alle Daten, was wollen die denn noch... Sonst hätten die doch kein Grundsteuer fruher berechnet.. Und noch online, sollen mir Unterlagen zuschucken. Mache ich das schriftlich...
Ich frage mich mal wieder, wie beim Zensus auch, ob denn wohl in den sogenannten Problemvierteln, in denen Araberclans das Sagen haben und wo sich keine Polizei mehr hin traut, ob dort auch diese Daten abgefragt werden, unter Androhung von hohen Geldbußen ??? Und wie will man dort diese Geldbußen dann eintreiben???
Mein Steuerberater hat auf Anfrage, schon mal sein Honorar mitgeteilt und seine Liste erstellt € 360 ich bin Rentnerin, die Rentner haben inzwischen weniger Unterstützung bei denHeizkosten und die Inflation frisst zusätzlich die Rücklagen ; geschweige denn die gestiegenen Lebensmittel, nebst Diesel und Benzin Wenn die Ämter alle Unterlagen haben, könnten sie jene mal digitalisieren und ihre Arbeit machen!!!🤬
Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich habe mir Formulare zuschicken lassen. ABER ich habe eine Frage: Ich habe 2007 einen Bungalow auf Kirchenboden erworben. Erbpacht auf 99 Jahre sozusagen. Das GRUNDSTÜCK gehört mir also NICHT. Weshalb muss auch ICH diese Formulare ausfüllen? Diese sind nicht einfach zu verstehen. Habe sie ausgefüllt, wie ich es denke, wird fehlerhaft sein. Na ja. Vielen Dank. MfG
Ich bewohne meine eigene kleine ETW in einem mehrgeschossigen Wohnhaus. Die Eigentümergemeinschaft erstreckt sich auf 2 Wohnhäuser. Es gibt 2 Flurstücke. Wie soll man das in der Erklärung bei "Grundstücksfläche" angeben? Soll man die qm der beiden Flurstücke mit Komma getrennt eintragen oder muss man die beiden Flächen zusammenaddieren? Muss ich die Fläche gemäß meinem Miteigentumsanteil direkt umrechnen? Bei "Wohnfläche": Ist die Wohnfläche meiner ETW gemeint oder die Gesamtwohnfläche der 2 Häuser? Wenn Letzteres, wo kann man diese einsehen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und Hilfe.
@@NelsonCremers-SteuerMentoring Danke ...die Berechnung müsste das FA ja anhand Eckdaten Haus Baujahr, Lage Wohnfläche vs Grundfläche...sowieso selbst machen....
Und wenn nicht? Eine Ältere, die ich kenne, hat zuletzt bei der Arbeit einenSteuer Berater gebraucht. Sie hat ein uraltes Haus geerbt. Da gibt es keinen Kaufvertrag.
...bin aus Niedersachsen - es sind Wintergärten bei der Angabe angeführt die aber nur zum Teil in die Berechnung eingehen aber z.B. nicht von Carports. Ich führe als Rentner einen kleinen Betrieb im Keller der mit 20% steuerlich erfasst wird - muss ich diesen als Nutzfläche ausweisen ? Besten Dank. JK
Wird in Zukunft die Miete billiger als das Eigentum? Na dann muss der Staat langfristig alle Wohnungen neu bauen Und den Altbestand renovieren. Mal sehen was für den Staat billiger wird.
Die Miete wird immer teurer sein als Eigentum. Denn der Vermieter legt alle Kosten, auch eine höhere Grundsteuer, auf die Miete um. Der einzige, für den es nicht teurer wird, ist der Vermieter. Die Leidtragenden sind die Eigenheim - Besitzer, die nicht vermieten und die Mieter.
Wie berechne ich einen Tiefgaragenplatz der nicht zum Wohnhaus gehört also in einem anderen Ort. Wie ist der zu berechnen. Nicht vermietet! Wohnhaus und TG Platz der zu einer Eigentuemeranlage gehört, aber mein Eigentum ist. Ein TGplatz?
Hallo Frau Ruf, wenn der Tiefgaragenplatz in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Wohneigentum steht, muss dafür eine eigene Feststellungserklärung abgegeben werden. Ein Indiz der für diesen Fall spricht ist, wenn für den Tiefgaragenplatz ein eigenes Aktenzeichen vergeben worden ist. Die Feststellungserklärung wird dann wie bei einem anderen bebauten Grundstück im Formular ausgefüllt. Die Art des Grundstücks ist in diesem Fall Teileigentum. Wenn die Erklärung direkt mittels Elster-Formular erstellt wird, müssen neben den allgemeinen Angaben im Hauptvordruck in den Anlagen zum Grundstück die Seiten 1, 4 und 6 ausgefüllt werden. Die restlichen Seiten befassen sich mit Steuervergünstigungen oder Steuerbefreiungen. Diese sind in 99% der Fälle nicht vorhanden. Alle notwendigen Angaben findet Sie Grundsätzlich im Grundbuchblatt des jeweiligen Grundstücks. Das Aktenzeichen im Einheitswertbescheid.
Nie mehr Steuerberater! Habe einmal gemacht. Es war fehlerhafte und muß ich nach 10 Jahr noch sein falsche Angabe korrigieren, obwohl ich die ganze Unterlagen sorgfältig für ihm vorbereiten habe. Habe viel mehr bezahlt als es sein muss. Er kassiert noch für sein schlechter Arbeit sehr viel Geld.
Und was passiert, wenn man es nicht abgibt? Nichts...denn bis die Ämter das alles ausgewertet haben, oder drauf kommen, dass du nichts abgegeben hast, wirst pauschal "irgendwie" bewertet... Glaube ich... Strafe wird man nicht zahlen. Oder Elster Spalt einen tagtäglich zu, dass man es abgeben muss.....
´Martin, wer sagt denn, dass das über Elster abgegeben werden muss. Habe keinen eigenen Computer, also alles hinschicken. Und kaufen werde ich mir deshalb auch keinen. Über einen geborgten Computer mache ich es grundsätzlich nicht. Fertig.
@@Ztilue, was im Anschreiben steht ist vollkommem egal, wenn ich keinen Computer habe , habe ich keinen und zwingen können die nicht, einen anzuschaffen.
@@dagmaramethyst6160 man kann Papierformulare anfordern. Es gibt Strafen zwischen 50üü und 25.000 Euro wenn man nicht kooperiert. Kann man die nicht zahlen, wird eine Hypothek auf's Haus gelegt!
@@NelsonCremers-SteuerMentoring, sie machen es sich unverschämt einfach. Was machen die Ämter eigentlich? Die sollten doch auf Augenhöhe mit dem Bürger stehen, wurde sogar mal im Bundestag gesagt. Die lassen sich in jeder Hinsicht von vorne bis hinten bedienen, und als Dank werden wir noch kräftig abgezockt, und beim Steuerberater ist es keinesfalls anders. Oder gibt der Berater Hilfe und Tipps umsonst. Wohl kaum. Ist schon unverschämt.
Nelson, normalerweise sollten die Ämter für den Bürger da sein. Hier ist es anders, der Bürger hat gefälligst für das Amt da zu sein. Ziemlich armselig, das Ganze.
Sei der Sand im Getriebe 🙂 seit kreativ schließt euch zusammen wenn alle dagegen halten wird das System kollabieren schaut euch Andreas Claus an Musterschreiben ans Finanzamt
Eine Frage, ich bin eine Mieterin in eine Wohnung in einem Haus mit 3 Parteien,. Alle 3 Wohnungen sind Eigentümer, außer mir,. Ich Bezahle 306,00 Euro im Jahr Grundsteuer für meine Wohnung, und ich finde das es zu teuer ist. Weil ich wohne in einen Dorf, und die andere die im Haus wohnen, die 2 Familien/Eigentümer, sollten auch Grundsteuer zahlen, Frage lebe ich in einen Penthouse???
Hallo Marta, als Mieterin trägst du die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung. Den Betrag kann man letztlich nicht beeinflussen. Die Höhe hängt auch nicht von der Anzahl der Bewohner pro Wohnung ab. Die Eigentümer der anderen Wohnungen im Haus werden auch ihre Grundsteuer bezahlen. Der von dir angegeben Grundsteuerbetrag ist für eine 70 - 80 qm Wohnung plausibel. Für ein Penthaus würdest du jedenfalls deutlich mehr Grundsteuer bezahlen. Mit besten Grüßen Nelson Cremers
Ich habe Vergleich beim meinen Bekannten, die im Hauser wohnen, die eigene Häuser gemerkt, die zahlen beim 200 m2, Wohnfläche 250. 00 Euro für Grundsteuer,. und außerdem Zahle ich auch für die Wohnung Sach-und Haftpflichtversicherung 370, 00 Euro im Jahr.
Warum soll ich dir Arbeit fürs Finanzamt machen. Steuerberater kostet Geld. Ausserdem ist doch alles da. (Baugenehmigung, Gemeinde, Katasteramt...). Breche hier ab, da blickt doch keiner durch.
Wenn unser Staat Geld benoetigt, waere es einfacher, die Grundsteuer prozentual hoeher zu besteuern. Wir muessen ja irgendwie die Kriegsmilliarden-Schulden wieder zurueckbezahlen.
@@maiblumchen5060 Das schafft er nicht mehr. Er hat die letzten 2 Jahre neue Schulden über 500 Milliarden Euro gemacht. Selbst wenn der Staat jeden Eigenheimbesitzer enteignen würde wäre dieses Geld ein Tropfen auf den heißen Stein....
@@hanneloreslaugh4956 Da gebe ich Ihnen, voll und ganz recht ! In Dtschl.ist das Wort Milliarden Euro nicht mehr wegzudenken, handelt sich überall um Milliarden Beträge! Wie weit kann Dtschl noch gehen?
Schulden bezahlen die der Staat für andere nur nicht für Deutsche ausgibt. Deutsche wurden immer schon ausgenommen. Das ist der Neid auf deutsche Menschen , die alles können und dafür an nichts Könner zahlen bis zum Untergang.
Das sind alles Unterlagen, die den Behörden vorliegen.
Wenn sie das haben möchten, können sie in ihre eigenen Unterlagen schauen.
So ist es, soll sowieso doch alles bald digital verknüpft werden mit einer Personennummer, Impfpass etc., dann nur noch digitales Geld. Und wer nicht lieb ist, dem werden kurzerhand Konten gesperrt, wie letztes Jahr in Australien bei der Truckerdemo geschehen.
Der gläserne Bürger unter Kontrolle einer Weltregierung ist das Ziel der Finanzelite, der feuchte Traum vom WEF.
Genau meine Meinung.
Bìn such ihrer meinung
Nee, Nee Anaka, das musst Du anders sehen. Wenn Du einen Fehler machst, kann die Behörde nicht belangt werden. Das könnte einer der Gründe sein.🤢
@@gabrielewei4430 Na, dann mache ich lieber auch nix...🥳
Bei den Ämtern liegt doch schon alles. Wenn man gebaut hat mußte man doch schon alles beantragen. Es geht hier wieder nur ums Geld.
Karola ,du hast es auf dem.Punkt gemacht..sie wollen unser geld ,weilmsie pleite sind .und wem.kann man melken.der sich ein Häuschen geschaffen hat..
@@helenerosler2390 mal abwarten , wenn wir eine zwangshypothek im grundbuch stehen haben.hatten wir alles schon mal.
55
@@helenerosler2390 1¹1¹
Um das alles richtig zu ermitteln, braucht man wohl mindestens ein Hochschulstudium oder eine Schulung im Steuerrecht. Es ist schon krass, dass die Finanzämter solche Forderungen an die Bürger stellen. Dann muss man alles auch noch elektronisch erbringen.
Nach Pharmaindustrie, Rüstungskonzernen, wollen nun auch Steuerberater und Rechtsanwälte endlich richtig tief in unsere Taschen langen ...
Wie soll das gehen? Ich alleine kenne mehrere ältere Leute, die Hausbesitzer sind und keinen Computer haben. Ich warte. Irgendwann bringen sie dann schon auch eine schriftliche Aufforderung. Wie sie es mit dem Zensus ja auch gemacht haben.
Deshalb ist das Zeitfenster auch so knapp bemessen damit du dir auch keine Hilfe holen kannst. Habe den scheiss Heute im Briefkasten gehabt
@@piah.3670 ,genau die Geschichte. Warte ich auch ab.
Da habe ich leider keinen PC.😎und warte ab.
Wie kompliziert unsere Regierung die Enteignung macht. 🤔
Ich vermute, dass hier was anderes dahintersteckt. Dem Finanzamt liegen alle Daten vor sonst hätten sie bislang keine Haus- und Grundsteuer erheben können und den Hebesatz bestimmt die Gemeinde individuell.
Eigentumsveränderungen also Käufe oder Verkäufe oder Vererbung werden in der Regel notariell beurkundet. Aus meiner Sicht hat doch eine notarielle Beurkundung mehr Gewicht als meine.
Die hoffen darauf, das du dir bei den hohen Kosten dein Haus nicht mehr leisten kannst. Dann kaufen sie dir das Haus für wenig Geld ab und du kannst dann in deinem eigenen Haus, weiter wohnen bleiben und Miete zahlen. Oder sie wollen dir Flüchtlinge unterjubeln, die Grünen sind der Meinung, das man pro Person nur jeder 40 Quadratmeter braucht.😅😂✌🏽
Wir lassen uns doch alles gefallen ,typisch deutsch
Komplizierter geht es nicht.
Arbeitsbeschaffung für uns Bürger.Verstanden habe ich nichts von der Erklärung wie,wo was ?
Raus auf die Straße. Neuwahlen.
Ich höre mir das an und denke: "Ich mag nicht......." Muss man denn studiert haben, um das zu machen? Sollen sie doch die Unterlagen nehmen, die sie die ganzen Jahre über schon haben und es einfach neu berechnen. Außerdem stimmt es nicht, dass es keine Neuberechnung gab. Ich erinnere mich, dass wir seit vielen Jahren Steuern dafür bezahlen, dass Regen auf unser Dach fällt. Damals mussten wir schon angeben, wieviel vom Grundstück bebaut ist und wo das Regenwasser einfach in den Boden laufen kann.
@Pia, stimmt, aber die für Regen ist eine andere Steuer. Die Finanzverwaltung ist sehr kreativ im erfinden, aber bei der Grundsteuer wurden immer nur die Hebesätze nach oben angepasst, wenn die eingenommene Steuer zu gering war.
Scheinbar waren die Grundstücke im Osten geringer bewertet als im Westen. Das fiel nach 40 Jahren Vereinigung auf. Da sehen jetzt viele ein hohes Einnahmepotential für den Staat, der immer klamm ist und jetzt Gelder für die Bundeswehr und den Wiederaufbau der Ukraine benötigt. Und die Immobilienbesitzer dafür zu belasten scheint legitim.
Richtig. Das es sooooolange her ist,in den neuen Ländern,ist gelogen. Das wurde bewertet,als wir zur Bearbeitung der Gräben durchleuchtet wurden. Es hat uns schon gereicht,das die Wasserwerke uns für die Anschlüsse der Trinkwasserversorgung,des Hauses ,aus dem Jahr 1928 ,zur Kassen gebeten haben. Es gab Menschen,die sich darüber erbost hatten,das sie Geld zahlen sollten. Dabei,hatten unsere Großeltern schon geblecht. Das war nicht wenig Geld. Jeder kommt und kassiert! Was bleibt uns zum Schluss,zum Leben,? Nix,denn der Westen hat nach der Wende dafür gesorgt,das wir ausgenommen wurden,wie ne Weihnachtsgans. Jetzt schon wieder? Liegt dich alles auf den Ämtern. Ne,die brauchen alles,um uns zu durchleuchten. Diese Bande kriegt Lohn,Inge was dafür geleitet zuhaben. Das sind alles BWL Studenten,die Mist bauen ,weil,zudumm
@@christelpohlhaus5860 ,wer sich §247 und §251 des Reformgesetzes anschaut, der bekommt einen Riesenschrecken. Es bestimmt der Gutachterausschuss den Bodenrichtwert. Und egal was da drauf steht sichert die Norm 75% des ermittelten Bodenwerts, egal ob alles bebaut werden kann. Dann scheint es legitim nach Ertrag zu bewerten. Pflanze ich Gemüse an und verkaufe das auf dem Markt, dann ist das der Ertrag. Ich weiß nur nicht ob es ein Wahlrecht gibt, oder ob dazu die Laube vermietet werden muss.
@@paulkirchhof9546 Der Grund ist mir schon klar. Aber warum brauchen sie die Angaben noch mal. Sie wissen doch, wem was gehört. Dann können sie das doch als Grundlagen für die neue Berechnung nehmen. Wieso muss man nun als Grundbesitzer alles noch mal an Katasterauszügen und Co anfordern und ihnen, das was sie doch sowieso besitzen noch mal zukommen lassen? Unnötige Arbeit und natürlich Geldmacherei, weil die Katasterauszüge auch Geld kosten.
@@piah.3670 , wenn es sich keiner gefallen lassen würde, dann kämen sie nicht weit. Sie wollen sich die Arbeit ersparen und der Computer berechnet nach den Eigentümerangaben. Und da wir die Bewertungskriterien des Computers nicht kennen, so kann man die Steuer auch nicht minimieren . Und da zumindest die Größe des Grundstücks den Ämtern bekannt ist, so lässt sich leicht überprüfen, ob die gemachten Angaben stimmen. Was auf den Grundstücken liegt wissen viele Finanzämter tatsächlich nicht. Die Bauten sind ohne Bewertung nur zweidimensional in den Karten eingetragen. Es bedeutet eine riesige Datenerhebung, weshalb das ganze mehr als zwei Jahre in Anspruch nimmt. Wie viele Arbeitsplätze dadurch entstehen und wie viele Steuerberater und Gutachter damit beschäftigt werden weiß noch niemand. Es wird alles auf den Kopf gestellt. Sollten die Eigentümer nicht mitmachen, dann kann das auch sechs oder acht Jahre dauern.
Frage mich warum wir eine ID Nummer haben .Die Gemeinde schickt doch eh die Bescheide zur Jahresabrechnung.Die Daten sind doch da.
Ich soll deren Arbeit machen und im Endeffekt auch noch dafür bezahlen.
Die Informationen über die bebauten
Grundstücke liegen erstens dem
Katasteramt vor und der jeweiligen
Stadt oder Gemeinde. Sonst brauchten wir ja keine Grundsteuer zu zahlen.
Danke
Das ist alles s heiße suhen katastra und andere sahe
Kommst du nach hause und rennt noh ,,STADT BRAUCHT NOCH GELD, NICHT GENUG SCHOH STEUERN B.Z.
Klar freuen sich die Ämter, wenn wir ihre Arbeit machen. Haben wohl nicht genug personelle Kapazitäten
Ist mir WURSCHT , sie werden bezahlt fürs tun , oder !!
Die bekommen( nicht verdienen) das mehrfache eines ehrlich arbeitenden menschen.dafür muß man doch nicht arbeiten?!
Das wird garantiert grandios in die Hose gehen! Wetten?
Ja und wieder eine neue Abzocker dem Bürger kann man ja stendig mit neuen Steuern abzocken wir bezahlen ja noch nicht genug Steuern
Die Parasiten müssen wir ja unterstützen.
Sehe ich ebenso! Ja unsere neuen Fachkräfte brauchen Wohnungen u. da wird sicher bei Manchen die Wohnfläche zu großzügig sein?
@@catlady6849
@Catlady
😱😱😱
Ich habe das Video jetzt abgebrochen. Und kann viele Menschen verstehen, die das nicht alleine schaffen können. Eigentlich glaube ich eher, daß es bei dieser Grundsteuerermittlung um eine staatliche Zwangshypothek gehen wird. 🤢
Du hast es verstanden.
Ich bin auch gerade dabei, zu sammeln. Grundbuch mit Flurstücksnummern liegt vor. Eine Bewertung hat es nie gegeben (Sachsen) Wo soll man die geforderten Sachen herbekommen? Das ist ein Unding, genau so, wie ältere Menschen, die nicht mit dem PC umgehen können, das auf dem elektronischen Weg über Elster bewerkstelligen sollen!
Hallo Uwe,
die Bewertung findet durch die Steuererklärung statt.
Den letzten Einheitswertbescheid hast Du von deinem Finanzamt erhalten, oder kannst Du dort anfordern.
Die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster hast Du vorliegen, würdest Du jedoch vom zuständigen Amt für Bodenmanagement erhalten.
Alle weiteren Angaben hast du entweder vom Kauf, oder kannst du selbst nennen.
Wenn du noch Fragen haben solltest, schreib mir einfach.
Ich bin bei dir, dass viele Ältere Menschen sich für die Erstellung der Erklärung Hilfe holen müssen.
Mit besten Grüßen
Nelson
@@NelsonCremers-SteuerMentoring wenn ich mir dafür einen Steuerberater kaufenuss, wohin ist die Rechnung für diese Auslagen zu senden? Wer trägt also die Kosten? Wer die Musik bestellt, der zahlt.
@@NelsonCremers-SteuerMentoring Unglaublich, dass wir für die Beratung Geld bezahlen müssen.
Neue Abzocke
Ich schließe mich der vielen Antworten hier an. Das Video erkärt alles das gleiche, wo in tausend andere Erklärungen schon gibt und sogar auch schon vom Finanzamt, aber es fehlen viele Teilinformationen, denn auch jedes Bundesland hat sein eigenes Modell. Dann kommen einiges noch hinzu, das sich ändert. Wie ich ersehen konnte, stehen die Grundstückfläche im Grundbuch andere Flächen als online in dem Register der Kanaster. Dann auch jedes Bundesland sehen teilweise einige Räume, wie Keller, Treppenhaus, Dachboden anders an, ob Wohn- oder Nutzfläche sind. Dann für Wohnungseigentümer:innen im Grundbuchamt steht nichts von einer Gebäudefläche. In den weiteren Unterlagen steht nur die größe der eigenen Wohnungseigentum. Aber nichts von der gesamten größe. Aber wie im Finanzamt erklärt, müsste das dann jeder Eigentümer:innen dann selbst übernehmen und selbst eigenhändisch messen. Wenn nun eine Wohnfläche über mehrere Stockwerke gehen, dann wird das auch nicht so einfach, die richtige Wohnfläche zu ermitteln. Da gibt es zwar den Wert vom Zähler, Nenner, aber das bezieht sich wieder auf das gesamte Grundstück, die darauf eingeteilt wurde, nicht nur auf das Gebäude. Es gibt dann auch einige Rechenmodelle, die vieles genau zeigen, wie was berechnet wird, aber nichts über Eigentumswohnung wo auch zusätzlich den Zähler, Nenner eingetragen werden kann, dass wirklich festgetellt werden kann, wie es bei den Wohnungseigentümern wirklich berechnet wird und dasauch Rückschlüsse gesehen werden kann, ob auch seine Angaben auch passt, die dan nabgegeben werden.
Wie dann auch weiter für Vermieter:innen kommen dann auch weiter einiges hinzu, wie auch bei der Landwirtschaft, die werden darüber weniger erfreut sein, denn diese Daten müssen erst einmal erhoben werden, und wenn ein Steuerberater übernimmt, der wird auch erst einmal an den Eigentümer:innen an die Daten fragen. Im Grunde kommt dann vieles zusammen, das keine Daten vorhanden sind und da wird sicherlich auch wieder Ungleichheit heraus kommen. Nach dem Gerichtsurteil sollte keine Ungleichheiten geben und dann wird danach auch nichts wirklich geändert haben und es würde dann auch wieder zu Verfassungswidrigkeiten führen. Denn bei diesen Neuerungen, habe ich Zweifel, dass jeder alles richtig abgeben kann, dann ist dann nur noch nach besten Gewissen, das jeder seine Daten abgeben kann. Da kann jeder gespannt sein, wie das weiter geht und ob dann auch langsam anfängt und städig Änderungen kommen. Dann ist irgendwann ein Eigenheim auchn nur noch mit sorgen verbunden.
Die 3E Reglung
💙👍🏼💙 Jedoch ohne die 3E Regelung wird es nichts, die müsste schon umgesetzt werden!
Entmachten-Enteignen-Erziehen.
👍🏻💙🇩🇪💙👍🏻..!
Genau du hast es erkannt.......Alois Irlmeier sie werden an den Bäumen hängen......Piraten
Ich glaube nicht, dass ein Steuerberater nützlich ist, wenn z.B. im Grundbuch für eine Wohnungseigentümergemeinschaft in der Teilungserklärung 1/17 von Gesamt mit Bebauung (16 Doppelhaushälften und einem Einfamilienhaus) mit Hinweis auf den Sondernutzungsplan und extrem unterschiedlich großen anteiligen Sondernutzungsflächen. Gleiches gilt, für die Wohnfläche. Wenn die Heizkostenabrechnung 100,5 qm Nutzfläche ausweist und ganz wahrscheinlich 124 qm Nutzfläche beheizt werden?
Es wäre zum nachvollziehen schön gewesen wenn die Rechnungen mit Zahlen als Beispiel ausgeführt würden .
Kapier gar nichts. Außerdem haben die doch quasi alle Informationen.
Ist auch kompliziert und ja, die haben tatsächlich viele Infos schon selbst. Ab diesem Monat will das Finanzamt alle Haushalte anschreiben, die Grundvermögen haben und Infoschreiben verschicken, aus denen die Daten, die das Finanzamt schon hat, entnommen werden können.
1c3,
ganz deiner Meinung🤮
Dem Finanzamt liegt alles vor, denn quartalsweise wird die Grundsteuer vom Finanzamt eingezogen/überwiesen. Diese Grundsteuer wurde bei uns 2001 berechnet. Was soll das alles????
Nun ja es sind Piraten.......
Ich werde nichts tun, was schon vorrätig ist. Ich möchte wissen, was fehlt. Der Steuerberater trägt die Zahlen ein, die ich ihm mitteile. Dafür erhalte ich dann eine Rechnung???? Was soll das...
Sie erzählen das mit solche Freude, das ich erschütert bin,Geld her!
Natürlich ist er erfreut. Er ist Steuerberater. Er verdient damit sein Geld.
Wie ist das mit land- und forstwirtschaftlichen Flächen, muss man die auch angeben? Welche Unterlagen benötigt ,man dazu? Wie ist die Berechnung?
Vielen Dank für alles. Das gibt einen Daumen hoch. Das müsste man doch auch ohne Steuerberater hinkriegen, oder?
Und danach werden wir enteignet?
Natürlich werden wir enteignet....wir leben doch in Deutschland.....wo dumme behaupten wir schaffen das aber du sollst es bezahlen. Bananenrepublik
Erst wird die Grundsteuer unverschämt angepasst, das wird in Kombination mit den unverschämten Energiekosten für viele zum finanziellen Kollaps und dann kommt noch eine Zwangshypothek obendrauf. Dann muss für einen Appel und Ei "verkauft" werden. Zack - getarnt enteignet!
@@katarinaklos8504 und dann ziehen Migranten für lau in mein Haus ein
Der Staat brauch Geld ! Für Ukrainekrieg /Wiederaufbau , Corona , Affenpocken und was sonst noch so alles in Zukunft kommt ! Da wird sicher umverteilt ......ich sage nur Lastenausgleich !
@@katarinaklos8504 nun wenn sie das echt glauben .
Dann müssen Sie jetzt verkaufen....
Wann wird man denn vom Finanzamt aufgefordert?
Seltsam, denn die Steuermesszahl und der Hebesatz ist doch dem Finanzamt bekannt. Der Hebesatz wurde vor ein paar Jahren angepasst. Der alte Steuerbescheid ist doch die Grundlage. Wo kann man denn die Paragrafen dazu finden?
Wahrscheinlich werden die Widersprungsverfahren die Kapazitäten sprengen.
Hallo Paul,
eine Aufforderung durch das Finanzamt findet wahrscheinlich erst bei zu später Einreichung der Erklärung statt.
Eine Benachrichtigung über die Gesetzesänderung und die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung erfolgt durch eine öffentliche Bekanntmachung (zum Beispiel im Amtsblatt der Gemeinde).
Das zugrundeliegende Gesetzt ist das Grundsteuer-Reformgesetz - GrStRefG und ist über die Seite des Bundesfinanzministeriums einzusehen.
Hier ist der Link zum Dokument für Dich: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2019-12-02-Grundsteuer-Reformgesetz-GrStRG/3-Verkuendetes-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Wie ich auch schon im Video erkläre, wird es in einer massiven Arbeitsbelastung für die Ämter. Ich persönlich gehe davon aus, dass die Fristen für die Einreichung der Erklärung deshalb auch verlängert werden dürften.
Mit besten Grüßen
Nelson Cremers
@@NelsonCremers-SteuerMentoring , vielen Dank für die Antwort. Wenn ich diese Steuererklärung machen soll, dann obliegt es meiner Einschätzung welchen Wert das Grundstück hat. Bei ungenutzten Baugrundstücken sehe ich das Problem, dass nur ein Gutachter einen Wert ermitteln kann, da es kein wirtschaftliche Nutzung gibt. Wer will denn prognostizieren, welchen Wert das Grundstück für einen Käufer hätte, falls ich das verkaufen wollte? Wenn 1935 oder später eine Bewertung vorgenommen wurde, dann war das willkürlich vom Finanzamt festgesetzt. Wenn das Grundstück als Wirtschaftsgut betrachtet wird, es aber keine Einnahmen für dieses gibt, dann wäre der Nutzwert bei Null für den Eigentümer. Nur für das Finanzamt gibt es einen Nutzen durch die Grundsteuer. Mich würde interessieren, ob es da Begrenzungen der Abweichung nach oben oder unten zur gültigen Grundsteuer, letzter Bescheid gibt, oder kann das plötzlich das 30-fache sein?
Wir haben schon die Aufforderung.......wenn die Geld wollen stehen sie sofort auf der Matte !😎
@@gisam.4294 , es soll so eine Ausfüllhilfe geben, vielleicht kann man die verstehen. Ich warte auf die Aufforderung, werden doch wohl alle bekommen. Da ich kein Computer für Steuern benutze benötige ich auch Formulare auf Papier. Mal sehen wie ich die bekomme.
@@paulkirchhof9546 Mal beim Finanzamt fragen oder in der Gemeinde. Wir gehen immer für Steuererklärung zur Lohnsteuerhilfe, aber die machen das wohl nicht . Mein Mann hat sich erkundigt ,beim Finanzamt gibt es Formulare wohl ab Anfang Juni .
Bevor man irgendetwas macht, sollte man doch erst auf eine Aufforderung warten.
Die haben wir bekommen !! Oder ???
@@petrathews4035 wir nicht…
Haben wir vor knapp 4 Wochen erhalten.
"Dir wird nichts gehören und du wirst glücklich sein"
2030...
schwaetzer
@@hasenfuss4308 du scheinst noch genug Toast in Kühlschrank zu haben und Fussball läuft auch noch im Fernsehen...
Was braucht man mehr.
Gut Bier noch.
Genau, darauf läuft das hin ....K.S
War auch mein 1. GEDANKE! Die Grundstücke sind lange bewertet und im Katasteramt registriert!!!! Könnten die alles einsehen, da der deutsche Bürger eh gläsern ist.... 😡 Also wozu wollen das Ganze wohl nochmal? 😡😡😡
Wenn es um Grundsteuer geht, wieso brauchen die Angaben über das Gebäude die drauf steht und über den Kaufvertrag?
Wie sieht es mit Erholungsgrundstücken aus? Bebaut mit einer Laube, nicht zum Wohnen geeignet?
Bei Boris sind unzutreffende Richtwerte für den Boden genannt. Z. B. baureifes Land oder Uferlage. Was kann man tun, um diese Höherbewertung zu korrigieren?
Bei einem alten Haus was wer geerbt hat, ist eh kein Kaufvertrag
vorhanden.
Das habe ich mich auch schon beim Zensus gefragt.
Schwieriger geht's nicht.
Wird doch immer schwieriger gemacht, dass der Eigentümer des Grundstücks, gar nicht durch sehen kann!
Für den ohnehin schon extrem geplagten Bundesbürger eine weitere zeit- und kostspielige
" Beschäftigungstherapie" im ständig wachsenden deutschen Bürokratismus - Dschungel. Erinnert an die Aussage von Klaus Schwab: "Ihr werdet froh sein, nichts mehr zu besitzen"
Danke für das wertvolle aufklärende Video.
Ein wichtiger Punkt wurde vergessen : das typische Einfamilienhaus, das der Eigentümer selber nutzt.
Es geht ausschließlich darum dass du in Zukunft mehr Grundsteuer zahlen musst. SONST NIX.
Wird die Grundsteuer auch wieder neu berechnet, wenn die Bodenrichtwerte fallen oder nutzen die die momentanen RekordWerte aus?
Hi, Luan. Glaubst Du an den Weihnachtsmann? Mein Bodenrichtwert ist um 458% gestiegen. Das sagt ja wohl alles. Ich habe mein Landratsamt für Steuern und Finanzen (zuständige Behörde) schriftlich um eine Erklärung gebeten. Das war vor 2 Wochen. Ob ich eine Antwort erhalte und welche weiß ich nicht.Auf jedenfall müssen sie meine Anfrage beantworten. Der Brief wurde mit Rückschein versandt. Ich glaube, ich habe noch etwas mehr Zeit um meine Unterlagen einzureichen. Mal sehen. 🤫
@@gabrielewei4430 wie? Gibts den nicht den Weihnachtsmann?
Ich habe mich erkundigt. Massgeblich soll der Bodenrichtwert sein, den Dein Grundstück am 1.1.2022 hatte. 🤦🏼♂️🤦🏼♂️🤦🏼♂️🤦🏼♂️🤦🏼♂️🤦🏼♂️
@@luanlosch1438 Richtig. 2013 gekauft und jetzt eine Erhöhung von über 400 %. So sieht es aus.
Bitte auch fuer Gebete mit selbtgenutztrn Eigentumswohnungen!! 😢 Info mitteilen
Die Behörde haben doch alle Daten, was wollen die denn noch... Sonst hätten die doch kein Grundsteuer fruher berechnet.. Und noch online, sollen mir Unterlagen zuschucken. Mache ich das schriftlich...
Meine Grundsteuer wurde in den letzten 5 Jahren erhöht. Fast 100% mehr. Was kommt jetzt?
Die Enteignung.
Die Handschrift ist leider nicht lesbar 😆 Aber trotzdem, danke 🙂
2030: Du wirst nichts besitzen, aber glücklich sein!
Nach der Wende wurde in den Neuen Bundesländern schon neu bewertet.
Ich frage mich mal wieder, wie beim Zensus auch, ob denn wohl in den sogenannten Problemvierteln, in denen Araberclans das Sagen haben und wo sich keine Polizei mehr hin traut, ob dort auch diese Daten abgefragt werden, unter Androhung von hohen Geldbußen ??? Und wie will man dort diese Geldbußen dann eintreiben???
Mann dreht durch, wieder neu Abzocke
Die lassen uns arbeiten...
Das werden viele nicht können und auch kein Geld haben für den Steuerberater..ich werde Düse Kosten bei den Steuern absetzen
. Wir müssen für alles und Alle bezahlen. 🤭
Mein Steuerberater hat auf Anfrage, schon mal sein Honorar mitgeteilt und seine Liste erstellt € 360 ich bin Rentnerin, die Rentner haben inzwischen weniger Unterstützung bei denHeizkosten und die Inflation frisst zusätzlich die Rücklagen ; geschweige denn die gestiegenen Lebensmittel, nebst Diesel und Benzin Wenn die Ämter alle Unterlagen haben, könnten sie jene mal digitalisieren und ihre Arbeit machen!!!🤬
Seit wann kriegen Rentner überhaupt eine Unterstützung
bei den Heizkosten
was soll die duzerei?
Vielen Dank für Ihre Ausführungen.
Ich habe mir Formulare zuschicken lassen.
ABER ich habe eine Frage: Ich habe 2007 einen Bungalow auf Kirchenboden erworben. Erbpacht auf 99 Jahre sozusagen. Das GRUNDSTÜCK gehört mir also NICHT.
Weshalb muss auch ICH diese Formulare ausfüllen?
Diese sind nicht einfach zu verstehen. Habe sie ausgefüllt, wie ich es denke, wird fehlerhaft sein. Na ja.
Vielen Dank.
MfG
Ich bewohne meine eigene kleine ETW in einem mehrgeschossigen Wohnhaus. Die Eigentümergemeinschaft erstreckt sich auf 2 Wohnhäuser. Es gibt 2 Flurstücke. Wie soll man das in der Erklärung bei "Grundstücksfläche" angeben? Soll man die qm der beiden Flurstücke mit Komma getrennt eintragen oder muss man die beiden Flächen zusammenaddieren?
Muss ich die Fläche gemäß meinem Miteigentumsanteil direkt umrechnen?
Bei "Wohnfläche": Ist die Wohnfläche meiner ETW gemeint oder die Gesamtwohnfläche der 2 Häuser? Wenn Letzteres, wo kann man diese einsehen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und Hilfe.
Muss uns das Finanzamt nicht erst mal informieren.
Frage.....ist also der Steuerberater ein Muss oder zumindest maximal empfehlenswert
Man braucht nicht unbedingt einen Steuerberater, wenn man etwas Zeit mitbringt und schon mal mit Elster gearbeitet hat
@@NelsonCremers-SteuerMentoring Danke ...die Berechnung müsste das FA ja anhand Eckdaten Haus Baujahr, Lage Wohnfläche vs Grundfläche...sowieso selbst machen....
Und wenn nicht?
Eine Ältere, die ich kenne, hat zuletzt bei der Arbeit einenSteuer
Berater gebraucht.
Sie hat ein uraltes Haus geerbt. Da gibt es keinen Kaufvertrag.
Wird mir der Steuerberater dafür gestellt und natürlich werden die Kosten dafür sicher überkommen?!
Klaus,
🤮 träum weiter
Was ist wenn man ein Grundstück hat das auf Erbpacht Bebaut ist?
...bin aus Niedersachsen - es sind Wintergärten bei der Angabe angeführt die aber nur zum Teil in die Berechnung eingehen aber z.B. nicht von Carports. Ich führe als Rentner einen kleinen Betrieb im Keller der mit 20% steuerlich erfasst wird - muss ich diesen als Nutzfläche ausweisen ? Besten Dank. JK
Wird in Zukunft die Miete billiger als das Eigentum?
Na dann muss der Staat langfristig alle Wohnungen neu bauen
Und den Altbestand renovieren.
Mal sehen was für den Staat billiger wird.
Die Miete wird immer teurer sein als Eigentum. Denn der Vermieter legt alle Kosten, auch eine höhere Grundsteuer, auf die Miete um. Der einzige, für den es nicht teurer wird, ist der Vermieter. Die Leidtragenden sind die Eigenheim - Besitzer, die nicht vermieten und die Mieter.
Gerade wenn Gewerbe dabei ist, kann doch nicht das Sachwertverfahren gelten, das widerspricht doch der Bewertungslehre???
Wie berechne ich einen Tiefgaragenplatz der nicht zum Wohnhaus gehört also in einem anderen Ort. Wie ist der zu berechnen. Nicht vermietet! Wohnhaus und TG Platz der zu einer Eigentuemeranlage gehört, aber mein Eigentum ist. Ein TGplatz?
Hallo Frau Ruf, wenn der Tiefgaragenplatz in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Wohneigentum steht, muss dafür eine eigene Feststellungserklärung abgegeben werden. Ein Indiz der für diesen Fall spricht ist, wenn für den Tiefgaragenplatz ein eigenes Aktenzeichen vergeben worden ist.
Die Feststellungserklärung wird dann wie bei einem anderen bebauten Grundstück im Formular ausgefüllt. Die Art des Grundstücks ist in diesem Fall Teileigentum. Wenn die Erklärung direkt mittels Elster-Formular erstellt wird, müssen neben den allgemeinen Angaben im Hauptvordruck in den Anlagen zum Grundstück die Seiten 1, 4 und 6 ausgefüllt werden. Die restlichen Seiten befassen sich mit Steuervergünstigungen oder Steuerbefreiungen. Diese sind in 99% der Fälle nicht vorhanden.
Alle notwendigen Angaben findet Sie Grundsätzlich im Grundbuchblatt des jeweiligen Grundstücks. Das Aktenzeichen im Einheitswertbescheid.
Kann man das nicht einfacher gestalten? Dazu braucht man ja ein Sonderstudium😩
Nie mehr Steuerberater! Habe einmal gemacht. Es war fehlerhafte und muß ich nach 10 Jahr noch sein falsche Angabe korrigieren, obwohl ich die ganze Unterlagen sorgfältig für ihm vorbereiten habe. Habe viel mehr bezahlt als es sein muss. Er kassiert noch für sein schlechter Arbeit sehr viel Geld.
Die wollen deine persönliche Bestätigung über deinen Besitz haben,bevor dann 2024 das Lastenausgleichsgesetz abgewendet wird!
Ich mache gar nichts.
Auf dem Amt liegt alles vor, also selber machen wenn ihr was wollt.
Bei Eigentumswohnungen?
Elster ist total überlastet und funktioniert nicht.
Und was passiert, wenn man es nicht abgibt?
Nichts...denn bis die Ämter das alles ausgewertet haben, oder drauf kommen, dass du nichts abgegeben hast, wirst pauschal "irgendwie" bewertet...
Glaube ich...
Strafe wird man nicht zahlen.
Oder Elster Spalt einen tagtäglich zu, dass man es abgeben muss.....
´Martin, wer sagt denn, dass das über Elster abgegeben werden muss. Habe keinen eigenen Computer, also alles hinschicken. Und kaufen werde ich mir deshalb auch keinen. Über einen geborgten Computer mache ich es grundsätzlich nicht. Fertig.
Doch, man ist verpflichtet, über Elster das elektronisch zu erstellen. So steht es im Anschreiben des hiesigen Finanzamtes
@@Ztilue, was im Anschreiben steht ist vollkommem egal, wenn ich keinen Computer habe , habe ich keinen und zwingen können die nicht, einen anzuschaffen.
@@dagmaramethyst6160 Bei uns ( Bayern ) soll es Papierformulare geben, auf dem Finanzamt !
@@dagmaramethyst6160 man kann Papierformulare anfordern. Es gibt Strafen zwischen 50üü und 25.000 Euro wenn man nicht kooperiert. Kann man die nicht zahlen, wird eine Hypothek auf's Haus gelegt!
Mega gut erklärt.
Vielen Dank!
Wenn man die hils Datei runterladen will bekommt man vom antivirus die Meldung das die Website unsicher ist
Vielen Dank für den Hinweis. Der Download sollte jetzt wieder Problemlos funktionieren. Mit besten Grüßen Nelson Cremers
@@NelsonCremers-SteuerMentoring, sie machen es sich unverschämt einfach. Was machen die Ämter eigentlich? Die sollten doch auf Augenhöhe mit dem Bürger stehen, wurde sogar mal im Bundestag gesagt. Die lassen sich in jeder Hinsicht von vorne bis hinten bedienen, und als Dank werden wir noch kräftig abgezockt, und beim Steuerberater ist es keinesfalls anders. Oder gibt der Berater Hilfe und Tipps umsonst. Wohl kaum. Ist schon unverschämt.
Nelson, normalerweise sollten die Ämter für den Bürger da sein. Hier ist es anders, der Bürger hat gefälligst für das Amt da zu sein. Ziemlich armselig, das Ganze.
Sei der Sand im Getriebe 🙂 seit kreativ schließt euch zusammen wenn alle dagegen halten wird das System kollabieren schaut euch Andreas Claus an Musterschreiben ans Finanzamt
Öolloiiiiìķki
Was kostet das ? Ist wieder Geldverbrennung . wir gehen immer zur Lohnsteuerhilfe .Eine Steuerberater ist zu teuer ! Ich werde nichts ausrechnen !
👍Gisa
Ich habe vor 3 Wochen Elster kontaktiert. Keine Reaktion.
Die haben doch alle Papiere ,
Eine Frage, ich bin eine Mieterin in eine Wohnung in einem Haus mit 3 Parteien,. Alle 3 Wohnungen sind Eigentümer, außer mir,. Ich Bezahle 306,00 Euro im Jahr Grundsteuer für meine Wohnung, und ich finde das es zu teuer ist. Weil ich wohne in einen Dorf, und die andere die im Haus wohnen, die 2 Familien/Eigentümer, sollten auch Grundsteuer zahlen, Frage lebe ich in einen Penthouse???
Hallo Marta,
als Mieterin trägst du die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung. Den Betrag kann man letztlich nicht beeinflussen. Die Höhe hängt auch nicht von der Anzahl der Bewohner pro Wohnung ab.
Die Eigentümer der anderen Wohnungen im Haus werden auch ihre Grundsteuer bezahlen.
Der von dir angegeben Grundsteuerbetrag ist für eine 70 - 80 qm Wohnung plausibel. Für ein Penthaus würdest du jedenfalls deutlich mehr Grundsteuer bezahlen.
Mit besten Grüßen
Nelson Cremers
Im Gummersbach Einfamilienhaus mit Anliegerwohnung bezahle ich 270€ für Quartal !!!!
Ich habe Vergleich beim meinen Bekannten, die im Hauser wohnen, die eigene Häuser gemerkt, die zahlen beim 200 m2, Wohnfläche 250. 00 Euro für Grundsteuer,. und außerdem Zahle ich auch für die Wohnung Sach-und Haftpflichtversicherung 370, 00 Euro im Jahr.
Ohne Piraten ........keine Steuern
Ich habe fast keiner dieser Unterlagen.
Viel Spaß:)
Ich auch nicht 😭
So ein Blödsinn ,
Angewendet wird.sorry
Unleserliche Schrift …
Is ja gut. Macht kein Mensch so
Warum soll ich dir Arbeit fürs Finanzamt machen. Steuerberater kostet Geld. Ausserdem ist doch alles da. (Baugenehmigung, Gemeinde, Katasteramt...). Breche hier ab, da blickt doch keiner durch.
Wo kommt dieser Dilli schon wieder her
Wenn unser Staat Geld benoetigt, waere es einfacher, die Grundsteuer prozentual hoeher zu besteuern. Wir muessen ja irgendwie die Kriegsmilliarden-Schulden wieder zurueckbezahlen.
Der Staat muss doch irgendwie, seine Milliarden Schulden tigen!
@@maiblumchen5060 Das schafft er nicht mehr. Er hat die letzten 2 Jahre neue Schulden über 500 Milliarden Euro gemacht. Selbst wenn der Staat jeden Eigenheimbesitzer enteignen würde wäre dieses Geld ein Tropfen auf den heißen Stein....
@@hanneloreslaugh4956 Da gebe ich Ihnen, voll und ganz recht ! In Dtschl.ist das Wort Milliarden Euro nicht mehr wegzudenken, handelt sich überall um Milliarden Beträge! Wie weit kann Dtschl noch gehen?
Schulden bezahlen die der Staat für andere nur nicht für Deutsche ausgibt. Deutsche wurden immer schon ausgenommen. Das ist der Neid auf deutsche Menschen , die alles können und dafür an nichts Könner zahlen bis zum Untergang.
Endlich fliegen mal die ...Schwarzbesitzer von Grundstücken und Immobilien auf 😏
Schaemt euch
)