Senioren aufgepasst: Kommt 2024 die Entscheidung zur Doppelbesteuerung von Renten?

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  • Опубліковано 1 лют 2024
  • Langt der Fiskus bei Rentnern zweimal zu? Diese Frage ließ der Bund der Steuerzahler (BdSt) gerichtlich klären. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt, werden künftige Rentnerinnen und Rentner tatsächlich doppelt besteuert, wenn nicht gehandelt wird. Der BFH hatte bereits im Mai 2021 (Az.: X R 20/19, X R 33/19) erstmals eine Rechenformel aufgestellt, wie eine Doppelbesteuerung konkret zu ermitteln sei. Nach Ansicht der Richter kann es danach vor allem bei künftigen Rentnern zu einer zweifachen Belastung kommen. Deshalb fordert der BdSt mit Nachdruck: Eine Reform ist dringend notwendig! Rechtsanwalt Martin Frömel, Steuerexperte des BdSt Hessen, erklärt die Details.
    Eine nützliche Hilfe für die Steuererklärung für Senioren 2022 bietet der gleichnamige Ratgeber des Bundes der Steuerzahler. Damit vergisst man keine wichtigen Eintragungen. Das Heft kann beim BdSt Hessen auf www.steuerzahler-hessen.de/se... kostenfrei angefordert werden (solange der Vorrat reicht).
    Einen umfassenden Überblick über die Materie bietet die Broschüre "Senioren und Steuern", die hier ebenfalls kostenfrei bestellt werden kann (solange der Vorrat reicht): www.steuerzahler-hessen.de/se...
    Wer immer auf dem Laufenden über die Arbeit des BdSt Hessen für die Interessen der Steuerzahler bleiben will, abonniert am besten gleich kostenfrei:
    - den UA-cam-Kanal des BdSt Hessen: ua-cam.com/users/bdsthessen?su...
    - den Newsletter des BdSt Hessen: www.steuerzahler-hessen.de/ne...
    Auch wenn in den beiden konkreten Klagefällen (Rentenbeginn 2007 bzw. 2009) keine Doppelbesteuerung festgestellt wurde, muss die Politik handeln. Die dazu eingereichte Verfassungsbeschwerde (Az.: 2 BvR 1143/21) hat das Bundesverfassungsgericht zwar nicht angenommen und für unzulässig erachtet. Dennoch hat der Verband erreicht, dass der BFH für künftige Jahrgänge, die in Rente gehen, eine Doppelbesteuerung (offiziell „Zweifachbesteuerung“) feststellte. Diese liegt vor, wenn die aus bereits versteuerten Einkommen gezahlten Versicherungsbeiträge höher waren als der steuerfreie Teil der Rentenzahlungen. Der BFH hat erstmals eine konkrete Rechenformel zur Bestimmung einer solchen Doppelbesteuerung vorgelegt. Dabei hat das Gericht klargestellt, dass bestimmte Rechengrößen im Steuerrecht - etwa der Grundfreibetrag, der zur Absicherung des steuerfreien Existenzminimums dient - nicht zu Ungunsten der Senioren berücksichtigt werden dürfen.
    Der Gesetzgeber muss endlich handeln! Denn die bisherige Rechenweise der Finanzverwaltung, nach der diese zu keiner Doppelbesteuerung kommt, wurde bereits 2021 gekippt. Zwar haben die BFH-Richter die Revisionen zurückgewiesen, weil sie in den betreffenden Fällen rechnerisch keine „Zweifachbesteuerung“ ermitteln konnten - und das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden nicht angenommen. In der Sache jedoch sind die beiden Entscheidungen wegweisend. In diesem Sinne fordern wir: Der Gesetzgeber muss das geltende Recht anpassen! Die Finanzverwaltung muss Fälle von nachgewiesener Doppelbesteuerung ändern!
    Der Bundesfinanzhof hat einige Parameter genannt, wann vor allem eine strukturelle Doppelbesteuerung vorliegt. Dies ist bei Seniorinnen und Senioren der Fall, die
    - erst kürzlich in Rente gegangen sind
    - selbstständig tätig waren und damit keine steuerfreien Arbeitgeberanteile erhalten haben
    - unverheiratet und männlich sind, weil ihre statistische Lebenserwartung dann kürzer ist
    - einen unstetigen Rentenversicherungsverlauf haben
    Wichtig: Dabei müssen prinzipiell mehrere der genannten Voraussetzungen vorliegen, aber nicht zwingend alle vier erfüllt sein. Es können zum Beispiel auch unverheiratete Frauen, die nach einer freiberuflichen Tätigkeit erst kürzlich in Rente gingen, doppelt belastet sein. Dies hängt stets von der individuellen Erwerbs- und Rentenbiografie ab. Ehemalige Arbeitnehmer sind nach der Rechenformel des Bundesfinanzhofs momentan eher nicht betroffen.
    Die bisherigen Regelungen zur Versteuerung von Renten müssen angepasst werden! Der steuerpflichtige Anteil der Rente, je nach Rentenbeginn, muss langsamer ansteigen. Zudem müssen auch laufende Rentensteigerungen vom persönlichen Steuerfreibetrag profitieren. Entsprechende Vorschläge hat der Verband bereits dem Bundesfinanzministerium unterbreitet. Bislang hat das Ministerium noch keine konkrete Handlungsanweisung veröffentlicht. Dies sollte nun zeitnah erfolgen.
    Diejenigen, die nach der Rechenformel des Bundesfinanzhofs nicht von einer Doppelbesteuerung betroffen sind, dies aber bei sich vermuten, können Einspruch gegen ihren Bescheid erheben und sollten die mögliche Doppelbesteuerung darlegen.

КОМЕНТАРІ • 12

  • @elisabethw.5197
    @elisabethw.5197 5 місяців тому +3

    Danke für die sehr wichtige Informationen.

    • @BdStHessen
      @BdStHessen  5 місяців тому +1

      Wir freuen uns, dass Ihnen die Informationen nützlich sind!

  • @fe2392
    @fe2392 5 місяців тому +2

    Guten Tag, gibt es bei Ihnen die Möglichkeit, sich beraten zu lassen? Ich bräuchte dringend Hilfe.

    • @BdStHessen
      @BdStHessen  5 місяців тому

      Wir bieten keine Steuerberatung an, informieren aber gerne über das Steuerrecht und beantworten allgemeine Fragen. Am besten schicken Sie uns mal eine E-Mail an info@steuerzahler-hessen.de mit Ihrem Anliegen und wir schauen, ob und was wir tun können.

  • @Alexander1276
    @Alexander1276 3 місяці тому +7

    Erstmals sind das gute Nachrichten. Und gut das es den Bund der Steuerzahler gibt Aber ich empfinde das als eine Unverschämtheit das Thema über Jahre in die Länge zu ziehen. Schade das Rentner keinen Druck ausüben können wie so manche Gewerkschaften.

    • @BdStHessen
      @BdStHessen  3 місяці тому +2

      Ja, das Thema zieht sich schon Jahre hin. Wir bleiben für alle Betroffenen am Ball. Die gegenwärtige Rentenbesteuerung ist insgesamt reformbedürftig. Die bisherigen Regelungen zur Versteuerung von Renten sind zu hart und müssen angepasst werden. Und auch die Beträge, die Senioren bei der Steuer abziehen dürfen, müssen überprüft werden. Wir werden hinsichtlich unserer Forderungen an die Politik nicht lockerlassen.

  • @arschgeige7178
    @arschgeige7178 5 місяців тому +4

    Am besten wird sein die Renten ganz ab zu schaffen! Scheiß drauf, geht sowieso alles den Bach runter!

    • @BdStHessen
      @BdStHessen  5 місяців тому +1

      Dass Renten grundsätzlich besteuert werden dürfen, haben die Gerichte bestätigt. Das gilt für die Alt- wie auch für Neuregelung. Allerdings darf es zu keiner Doppelbesteuerung kommen. Und hier ist jeder Fall für sich zu prüfen.

    • @arschgeige7178
      @arschgeige7178 5 місяців тому

      @@BdStHessen Hier in unserem Drecksstaat wird ALLES besteuert! Fragt sich immer nur wie hoch, und wer darunter leidet! Renten werden gekürzt, Mehrwertsteuer etc.etc. werden erhöht, nur die Diäten unserer verlogenen und unfähigen Politiker werden NICHT gekürzt! Diese Ungerechtigkeiten in unseren Deutschland kotzt mich nur noch an! Die Politiker haben Ihre eigenen "GESETZE" für sich geschrieben, und sind IMMER fein raus, egal worum es sich handelt! Sie dürfen lügen, betrügen, Meineide leisten, korrupt sein etc.etc. nur mit dem Unterschied zu uns Bürgern ungestraft! Hätte ich das ALLES nur geahnt, hätte ich mich hier schon vor 40 Jahren verdrückt! Für diesen Dreck haben ich nun 45 Jahre schwerst gearbeitet, mir meine Gesundheit nachweislich körperlich und seelisch restlos ruiniert, OHNE jedwede Hilfe oder Wiedergutmachung von diesem Drecksstaat! Aberz.B. 325 Millionen Euro nach Peru überweisen für neue Radwege ist okay, wobei sich der korrupte Präsident auch noch ein paar Millionen in die Taschen steckt, das ist richtig und normal! Dieser, mein Staat kann mich gelinde gesagt nur noch am Ar... lecken. Ich schäme mich ein Deutscher zu sein, der mit ansehen muss wie alles SYSTEMATISCH zerstört wird! Amen!