boah super typ! super erklärt! ich mag es, dass er so schnell spricht (musste video nicht mal auf erhöhte Geschwindigkeit stellen und auch keine Sprünge machen XD) und echt nur das wichtigste erzählt mit guten beispielen. mega video! vielen Dank!!
Versuche mich als fast fertiger Jurist Grundkenntnisse im Steuerrecht anzueignen und Ihre Vorlesungen eignen sich klasse dafür. Daumen hoch! Ich hätte zwei Fragen: 1. Sie sagten, wenn jemand eine Wohnung in Deutschland besitzt, machte ihn das schon zum Steuerinländer, weil das allein schon unter § 8 AO fällt. Kann das sein? Wäre ein Ausländer, der in Deutschland Eigentum an einer Wohnung hat und sie vermietet, nicht viel eher beschränkt Steuerpflichtiger mit Einnahmen im Sinne des § 49 EStG? Kann ja nicht sein, dass er allein deshalb auch seine Einnahmen in Timbuktu hier versteuern muss, oder? 2. Unter welche Art von Einnahmen nach § 2 I Nr.1-7 EStG fiel denn die Renovierung durch die RTL Show (Einsatz in vier Wänden?)? Wüsste auf Anhieb nicht, wo sich das subsumieren ließe.
zu 1) § 8 AO: Er muss die Wohnung zur eigenen Nutzung vorhalten. Wenn er vermietet, hat der Mieter dort ggf. seinen steuerlichen Wohnsitz, nicht aber der Vermieter. zu 2) Nr. 2 oder Nr. 7, je nach dem, wie der Vertrat zwischen RTL (bzw. der Produktionsfirma) und dem Hausbesitzer aussieht.
Sehr gutes Video. Nur als kleine Korrektur am Rande: § 4 V Nr. 8 EStG erfasst nur Geldbußen (also OWis), Geldstrafen (§ 40 StGB) werden hingegen durch § 12 Nr. 4 EStG vom Abzug ausgenommen.
Das stimmt. Zu stark vereinfacht. In der Live-Vorlesung habe ich auch mal erläutert, dass VW seine 1-Mrd.-Euro-Geldbuße sogar steuerlich geltend machen konnte. Aber das ist für eine Einführungsvorlesung dann noch ein bisschen komplex... (ausführlich hier: www.nwb-experten-blog.de/dieselskandal-setzt-vw-die-milliardenbusse-von-der-steuer-ab )
Sehr sehr gute Videos, immer praktisch. Aber ich habe eine Frage und es wäre super wenn mir die hie jemand beantworten kann. Angenommen ich habe ein Unternehmen im Ausland aber lebe in Deutschland wohin versteuer ich mein Einkommen. Auf der einen Seite ist es kein Einkommen aus deutschen Quellen, aber ich meine ich zu erinnern, dass er meinte wenn du in Deutschland lebst musst du in Deutschland versteuern... Was passiert in der Situation?
Wohnsitz in Deutschland heißt erstmal, dass auch ausländisches Einkommen hier versteuert wird. In bestimmten Fällen kann es aber sein, dass Deutschland nach einem sog. Doppelbesteuerungsabkommen auf die Besteuerung verzichtet und der ausländische Staat das Einzelunternehmen besteuert.
boah super typ! super erklärt! ich mag es, dass er so schnell spricht (musste video nicht mal auf erhöhte Geschwindigkeit stellen und auch keine Sprünge machen XD) und echt nur das wichtigste erzählt mit guten beispielen. mega video! vielen Dank!!
Habe leider Vorlesungen in meiner Uni zur Steuerlehre verpasst und deine Videos helfen mir so sehr mit meiner Prüfungsvorbereitung. Vielen Dank
1a
Versuche mich als fast fertiger Jurist Grundkenntnisse im Steuerrecht anzueignen und Ihre Vorlesungen eignen sich klasse dafür. Daumen hoch!
Ich hätte zwei Fragen:
1. Sie sagten, wenn jemand eine Wohnung in Deutschland besitzt, machte ihn das schon zum Steuerinländer, weil das allein schon unter § 8 AO fällt. Kann das sein? Wäre ein Ausländer, der in Deutschland Eigentum an einer Wohnung hat und sie vermietet, nicht viel eher beschränkt Steuerpflichtiger mit Einnahmen im Sinne des § 49 EStG? Kann ja nicht sein, dass er allein deshalb auch seine Einnahmen in Timbuktu hier versteuern muss, oder?
2. Unter welche Art von Einnahmen nach § 2 I Nr.1-7 EStG fiel denn die Renovierung durch die RTL Show (Einsatz in vier Wänden?)? Wüsste auf Anhieb nicht, wo sich das subsumieren ließe.
zu 1) § 8 AO: Er muss die Wohnung zur eigenen Nutzung vorhalten. Wenn er vermietet, hat der Mieter dort ggf. seinen steuerlichen Wohnsitz, nicht aber der Vermieter.
zu 2) Nr. 2 oder Nr. 7, je nach dem, wie der Vertrat zwischen RTL (bzw. der Produktionsfirma) und dem Hausbesitzer aussieht.
Sehr gutes Video. Nur als kleine Korrektur am Rande: § 4 V Nr. 8 EStG erfasst nur Geldbußen (also OWis), Geldstrafen (§ 40 StGB) werden hingegen durch § 12 Nr. 4 EStG vom Abzug ausgenommen.
Das stimmt. Zu stark vereinfacht. In der Live-Vorlesung habe ich auch mal erläutert, dass VW seine 1-Mrd.-Euro-Geldbuße sogar steuerlich geltend machen konnte. Aber das ist für eine Einführungsvorlesung dann noch ein bisschen komplex... (ausführlich hier: www.nwb-experten-blog.de/dieselskandal-setzt-vw-die-milliardenbusse-von-der-steuer-ab )
Hallo,
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese geschriebenen Seiten mit mir teilen könnten
❤
Vielen vielen lieben Dank für die super Vorlesung, Sie haben mir mit Ihren tollen Beiträgen geholfen. DANKE💪👍💯💯
wann geht´s weiter? herzliche Grüße
Heute Abend (hoffe ich....)
@@Kanzleitxt stark, ich freu mich: sehr gut gemacht sowohl im Vortrag als auch im Detail und sehr angenehme Stimme : hörspielverdächtig :-)
Sehr sehr gute Videos, immer praktisch.
Aber ich habe eine Frage und es wäre super wenn mir die hie jemand beantworten kann.
Angenommen ich habe ein Unternehmen im Ausland aber lebe in Deutschland wohin versteuer ich mein Einkommen.
Auf der einen Seite ist es kein Einkommen aus deutschen Quellen, aber ich meine ich zu erinnern, dass er meinte wenn du in Deutschland lebst musst du in Deutschland versteuern... Was passiert in der Situation?
Wohnsitz in Deutschland heißt erstmal, dass auch ausländisches Einkommen hier versteuert wird. In bestimmten Fällen kann es aber sein, dass Deutschland nach einem sog. Doppelbesteuerungsabkommen auf die Besteuerung verzichtet und der ausländische Staat das Einzelunternehmen besteuert.
Vielen Dank für das Video. Sehr schön erklärt!
Sehr deutlich erklärt 👌
Hervorragend und praxisnah!
Super Video💗
Was ist denn mit dem Verlustausgleich?:) Glg
Vielen Dank!