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Verträge über digitale Produkte 2 - Rechte und Pflichten der Vertragspartner

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  • Опубліковано 11 січ 2022
  • Das war unser Video „Verträge über digitale Produkte 2 - Rechte und Pflichten der Vertragspartner“ aus der Playlist „Schuldrecht AT“.
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    Playlist „Schuldrecht AT“:
    • Schuldrecht AT
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    Lehrstuhl Zivilrecht V: www.zivilrecht...

КОМЕНТАРІ • 16

  • @norareulein7361
    @norareulein7361 Місяць тому

    Toll erklärt, Hammer! Großes Dankeschön

    • @6MinutenJura
      @6MinutenJura  Місяць тому

      Danke für das Lob! Imme sehr gerne, das motiviert für weitere Filme.

  • @glorianobili4858
    @glorianobili4858 2 роки тому +2

    So erklärt man etwas sehr kompliziertes auf eine sehr pädagogische und leichtere Weise! super

    • @6MinutenJura
      @6MinutenJura  2 роки тому

      Danke fürs Feedback! Soetwas motiviert uns sehr.

  • @LL-oo3gp
    @LL-oo3gp 4 місяці тому

    Herzlichen Dank!!!

  • @glorianobili4858
    @glorianobili4858 2 роки тому

    Tausend Dank Professor!
    Ihre Quizze sind auch super!!!

    • @6MinutenJura
      @6MinutenJura  2 роки тому

      Leite ich gleich an die Leute weiter, die sich die Fragen ausdenken - Danke

  • @elixreads
    @elixreads Рік тому

    Vielen Dank!! Die Strukturen sind jetzt viel klarer für mich.

  • @galinakhegay4323
    @galinakhegay4323 Рік тому

    Danke

    • @6MinutenJura
      @6MinutenJura  Рік тому

      Kein Problem und alles Gute aus Bayreuth

  • @glorianobili4858
    @glorianobili4858 2 роки тому

    Sie machen einem das Studium leichter!

    • @6MinutenJura
      @6MinutenJura  2 роки тому

      Na das ist super - so soll es sein.

  • @SoulinTheBowl
    @SoulinTheBowl Рік тому

    Würden Sie Kaffeemaschinen, die per App steuerbar sind, als digitales Produkt einorden?

    • @6MinutenJura
      @6MinutenJura  Рік тому

      Bei einer Kaffeemaschine, die mittels App steuerbar ist, handelt es sich nicht ausschließlich um ein digitales Produkt i.S.d. § 327 Abs. 1 S. 1 BGB. Allerdings dürfte regelmäßig eine Sache vorliegen, die mit einem digitalen Produkt verbunden ist. Nach § 327a Abs. 2 S. 2 BGB finden in einem solchen Fall die §§ 327b ff. BGB auf den digitalen Bestandteil des Produktes Anwendung, also in Ihrem Beispiel auf die App-Steuerung. Bezüglich der Kaffeemaschine als solche (Mahlwerk, Wassertank etc.) bleibt es bei der Anwendbarkeit der §§ 434 ff. BGB.