Eine Frage dazu. Sie erwähnen des Öfteren, die Kündigungsschutzklage ist gewonnen, da die Kündigung durch eine Formalie ("falsche" Unterschrift) unwirksam sei. Hat man als Mitarbeiter jedoch nicht tatsächlich nur etwas Zeit gewonnen? Denn was hält den Arbeitgeber denn ab, eine weitere Kündigung einen Monat später (diesmal formal richtig) schriftlich auszusprechen? Vielen Dank für ein kurzes Statement hierzu.
Auf meiner Kündigung ist das Datum falsch. Vermutlich ein Tippfehler: 25.25.2021 statt 25.05.2021 Ist das auch ein Formfehler? Hab es selbst nicht gleich bemerkt.
Hm.. zu: _'richtig'_ unterschreiben. Eine Unterschrift ist auch Ausdruck der Persönlichkeit des Unterschreibenden. Jetzt soll ich als AG also im Hinterkopf behalten, ja so zu unterschreiben, daß meine Unterschrift nich als *Nicht-Unterschrift* gewertet werden kann. Ich soll mich also _verbiegen_ und nicht mehr so unterschreiben, wie ich es seit Jahrzehnten gewohnt bin. Wo komm'wer da denn hin? Das greift m.E. in das Persönlichkeitsrecht ein.
Super Video 👍
Was mit wenn es von betriebsrat. Eschimesi worden ist und die kùdigung bekomme ??
Eine Frage dazu. Sie erwähnen des Öfteren, die Kündigungsschutzklage ist gewonnen, da die Kündigung durch eine Formalie ("falsche" Unterschrift) unwirksam sei. Hat man als Mitarbeiter jedoch nicht tatsächlich nur etwas Zeit gewonnen? Denn was hält den Arbeitgeber denn ab, eine weitere Kündigung einen Monat später (diesmal formal richtig) schriftlich auszusprechen?
Vielen Dank für ein kurzes Statement hierzu.
Im Video ab 7:43 gehe ich darauf ein.
Stichwort Interessensabwägung. Muss das auch schriftlich z.B. in der Betriebsratsanhörung dokumentiert werden? Danke vorab!
Was geht mit eine kùndigung in der probezeit???
Auf meiner Kündigung ist das Datum falsch. Vermutlich ein Tippfehler: 25.25.2021 statt 25.05.2021 Ist das auch ein Formfehler? Hab es selbst nicht gleich bemerkt.
Wie ging es aus ?
Interessiert mich auch
7:35 mein Fall!😂 hoffe ich
Hm.. zu: _'richtig'_ unterschreiben. Eine Unterschrift ist auch Ausdruck der Persönlichkeit des Unterschreibenden. Jetzt soll ich als AG also im Hinterkopf behalten, ja so zu unterschreiben, daß meine Unterschrift nich als *Nicht-Unterschrift* gewertet werden kann. Ich soll mich also _verbiegen_ und nicht mehr so unterschreiben, wie ich es seit Jahrzehnten gewohnt bin. Wo komm'wer da denn hin? Das greift m.E. in das Persönlichkeitsrecht ein.
Das war schon immer so steht im Gesetz schon seit 100 Jahren.