Kündigungsanhörung - Dürfen Betriebsräte betroffene Mitarbeiter informieren? | Betriebsrat Video

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  • Опубліковано 22 вер 2016
  • Stellen Sie sich vor, Ihr Chef möchte den Kollegen Meier aus der Produktion kündigen. Der Arbeitgeber muss Sie als Betriebsrat im Vorfeld zur Kündigung also anhören, Ihnen eine Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
    Im Anhörungsschreiben steht im Wesentlichen zum Kündigungsgrund:
    „Herr Meier erschien am zehnten dieses Monats im Büro seines Vorgesetzten. Er verlangte eine Gehaltserhöhung. Als der Vorgesetzte ihm diese verweigerte, trat Herr Meier in den Sitzstreik. Der Sitzstreik dauerte mehrere Stunden. Das Büro des Vorgesetzten war für diese Zeit nicht mehr benutzbar.“
    Sie im Betriebsrat können sich das jetzt kaum vorstellen.
    Kollege Meier, Sitzstreik? Im Büro des Vorgesetzten?
    Die große Frage nun, dürfen Sie als Betriebsrat mit dem Kollegen mal darüber sprechen, dass der Arbeitgeber dessen Kündigung plant.
    Dürfen Sie ihn dazu fragen was am Zehnten passiert ist, beziehungsweise auch einfach nur darüber informieren?
    Die Antwort lautet ja!
    Als Betriebsrat haben Sie nicht nur das grundsätzliche Recht, sondern vielmehr sogar die grundsätzliche Pflicht den Arbeitnehmer zu informieren.
    Und womit das alles zusammenhängt und weitere wichtige Informationen erfahren Sie im Video!
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КОМЕНТАРІ • 1

  • @schmittiskitchen
    @schmittiskitchen 10 місяців тому +1

    Wenn sich dann das Gremium auch „traut“ das zu tun ☝️