Strafrecht I Der Ablauf der Hauptverhandlung (§ 243 StPO) I RA Stefan Koslowski
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- Опубліковано 6 лип 2024
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Im Kurs „Hauptverfahren“ erfahren Sie das nötige Wissen über die Vorbereitung und den Ablauf der Hauptverhandlung, die Nachtragsanklage und den richterlichen Hinweis. Sie lernen die Beteiligten im Verfahren kennen:
• Richter
• Staatsanwaltschaft
• Angeklagter und Verteidiger
Weiterhin beinhaltet der Kurs den strafprozessualen Deal, den Zeugenbeweis, den Sachverständigenbeweis und den Beweis durch Augenschein.
Darüber hinaus geht es um den Grundsatz der Verlesung von Urkunden bzw. die Verlesungsverbote und die Verlesung von Protokollen und Erklärungen nach den §§ 253, 254 und 256 StPO bzw. deren Verwertungsverbot nach § 252 StPO. Zuletzt wird der Beweisantrag und dessen Ablehnungsgründe erörtert.
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Danke !!! Hab jetzt einen Einblick bekommen was eine Hauptverhandlung ist !
Ganz tolle Vortragsarbeit! Schade, dass so wenig Resonanz...
18:33 diese Festlegung ist bereits überholt. Sehr wohl können Schöffen Akteneinsicht verlangen, um sich im Selbststudium in den Fall einzuarbeiten. Auf Verlangen des Schöffens muss wenigstens vom Anklagesatz I eine Kopie gefertigt und dem Schöffen zugänglich gemacht werden (Akteneinsichtsrecht des Schöffens).
Muss ich meinen Arbeitgeber bei den persönlichen Verhältnisse benennen oder darf ich über meinen Arbeitgeber schweigen? Und versucht das Gericht herauszufinden wo ich arbeite um eventuell dorthin auch das Urteil zu übermitteln (Stichwort öffentlicher Dienst)
Ich finde bei der Strafprozeßordnung den Geltungsbereich nicht. Welcher § ist es?