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Lecturio Jura
Germany
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Baurecht Berlin I Die Baugenehmigung (§§ 59 ff. LBauO Bln) I RA Kai Renken
Der Kurs "Die Baugenehmigung (§§ 59 ff. LBauO Bln)" ist Teil des Kurses "Behördliche Bescheide und Rechtsschutz im Baurecht Berlin".
Bei Lecturio registrieren und beispielsweise den Kurs "Behördliche Bescheide und Rechtsschutz im Baurecht Berlin" gratis testen:
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Dieser Kurs befasst sich mit den Grundlagen des öffentlichen Bauplanungs- und Bauordnungsrechts im Land Berlin. Neben einer Einführung in das Baurecht werden im Detail die Baugenehmigung und mit ihr verwandte Entscheidungsformen wie Teilbaugenehmigung, Vorbescheid und planungsrechtlicher Bescheid besprochen; auch werden Ihnen die verschiedenen Genehmigungsverfahren übersichtlich dargestellt.
Detailliert dargestellt werden darüber hinaus die bauordnungsrechtlichen Maßnahmen vom Baustopp über die Nutzungsuntersagung bis hin zur Abrissverfügung. Ebenso finden sich ausführliche Darstellungen des Bauplanungsrechts in Form der §§29-31, 34 und 35 BauGB. Schließlich wird der Bestandsschutz erläutert und auch atypische Maßnahmen werden erörtert. Im Ergebnis beherrschen Sie die klausurrelevanten Problemstellungen des Baurechts Berlin.
Die wichtigsten Lerninhalte sind:
▪ Beherrschung der bauordnungsrechtlichen Maßnahmen
▪ Beherrschung des Prüfungsschemas für die Baugenehmigung und verwandte Maßnahmen sowie die jeweilige Abgrenzung der verschiedenen Genehmigungen/Bescheide zueinander
▪ Vermittlung des Inhalts der bauplanungsrechtlichen Vorschriften §§29-31, 34 und 35 BauGB
▪ Unterscheidung der verschiedenen Genehmigungsverfahren voneinander und Wissen, wann welches Verfahren angewandt wird und was der jeweilige Prüfungsinhalt ist
🞂 www.lecturio.de/jura
Lecturio ist die Plattform für interaktives Online und Mobile Learning. Auf www.lecturio.de ist personalisierte Weiterbildung in über 80 Bereichen wie Software, Jura, Medizin und Business möglich.
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Detailliert dargestellt werden darüber hinaus die bauordnungsrechtlichen Maßnahmen vom Baustopp über die Nutzungsuntersagung bis hin zur Abrissverfügung. Ebenso finden sich ausführliche Darstellungen des Bauplanungsrechts in Form der §§29-31, 34 und 35 BauGB. Schließlich wird der Bestandsschutz erläutert und auch atypische Maßnahmen werden erörtert. Im Ergebnis beherrschen Sie die klausurrelevanten Problemstellungen des Baurechts Berlin.
Die wichtigsten Lerninhalte sind:
▪ Beherrschung der bauordnungsrechtlichen Maßnahmen
▪ Beherrschung des Prüfungsschemas für die Baugenehmigung und verwandte Maßnahmen sowie die jeweilige Abgrenzung der verschiedenen Genehmigungen/Bescheide zueinander
▪ Vermittlung des Inhalts der bauplanungsrechtlichen Vorschriften §§29-31, 34 und 35 BauGB
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Dieses Video ist viel besser als alle anderen Videos auf UA-cam zum Organstreitverfahren. Ich kann sagen, dass ich dazu alle Videos die momentan verfügbar sind, geguckt habe und Iris ist nicht nur das detaillierte ist es, sondern auch das am besten verständlichste. Besten Dank und Grüße aus der Examensvorbereitung
suaber erklärt vielen Dank
Danke:)
wieso wird von Verwaltungsrecht geredet am Anfang
"Die Putze P" ist abwertend und sexistisch. Schade, eigentlich didaktisch ein tolles Video aber leider war ich zu wütend über das Patriachat um Inhalt mitzunehmen.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufbereitung! 🙏🏻 Aber wo ist das dazugehörige Video zur Begründetheit?
Meine Partnerin hat eine Vorladung als Beschuldigte für eine falsche uneidliche Aussage bekommen. In der Vorladung steht als Ort des Geschehens ihre Wohnanschrift und ein Datum vor knapp 2 Jahren, an dem überhaupt nichts vorgefallen ist. An diesem Datum hat sie nirgendwo irgendeine Aussage gemacht oder vor Gericht gestanden. Wir machen uns gerade große Sorgen und wissen nicht, was dahinter steckt.
Angenehme Stimmlage!!! Besten Dank, sehr gute Arbeit!!!
Gutes Video, aber wahnsinnig viele Werbeunterbrechungen🫤
Ich habe kein Lust über lernen, bin ich profi ich brauche nicht lernen
scheint die alte fassung zu sein, weil bei der gbr haften doch die gesellschafter nach § 721 BGB
Dankeschön
Hallo lecturio Jura Team, gibt es ein Muster Beispiel für Berufung einlegen ohne Anwalt?
Grandioser Fall ! Chapeau !
Sehr gut gemacht und verständlich erklärt. Danke!
Art. 123 I GG gilt es - für vorkonstitutionelle Gesetze - zu beachten.
Hallo, sollte ich überhaupt warten wenn ich z.B gegen ein Gegenstand fahren? Was ist das richtige Verhalten? LG
❤❤❤
Danke für das Video. Zur Falllösung (Lösungskizze, Punkt II): Ihr Ergebnis (Mietrecht anwendbar) ist zwar folgerichtig, verkennt aber die Erforderlichkeit einer klaren Abrenzung zu den neuen Vorschriften über digitale Produkte nach den §§327ff. BGB. Tatsächlich handelt es sich bei der Recherchesoftware um einen digitalen Inhalt iSd §327 I, II S. 1 BGB. Folglich sind die Vorschriften der §§327ff. BGB anwendbar. Da es sich aufgrund der (1) Entgeltlichkeit und der Zeitvereinbarung (2) um einen Mietvertrag im Sinne des §535 I iVm §145, 147 I BGB handelt, gilt §578b I BGB. Diese Abgrenzung ist aus dem Grunde wichtig, dass die mietrechtlichen Mängelrechte der §§536, 536aff. BGB gem. §578b I S. 1 Nr.1 BGB von §327i BGB verdängt werden. Kurzgesagt gilt zwar das Mietrecht, aber nur unter den besodneren Voraussetzungen des §578b BGB !
Achtung: Ihre Außage (18:56), dass der Fremdgeschäftsführungswille regelmäßig von der Rechtsprechung angenommen wird trifft nur hinsichtlich objektiv fremde Geschäfte und für auch-fremde Geschäfte zu. Für neutrale Geschäfte bedarf es einer Differenzierung (BGH NJW, 1963, 1825).
Bei 5:50min wird die DS der Sachen angesprochen und auf Beweismaterial hingewiesen, wie Diebesgut. Dabei handelt es sich nicht um eine DS zur Identitätsfeststellung sondern eine DS nach Beweismittel. Das wäre dann Paragraph 102 StPO. LG
Vielen Dank! Super vorgetragen
Inhaltlich super! Aber "Putze P" könnte man auch galanter verpacken.
tolles Video! Vielen Dank :)
danke
Zudem ist anzumerken, dass auf die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte einzugehen wäre. Im Idealfall als 1. Anwendbarkeit der Grundrechte.
Tipp: vgl. §§22, 23 KunstUrhG als einfachrechtlicher Leitfaden.
Das macht so gehört Sinn, doch in meinem eigenen Leben und die durchaus knackigen Erfahrungen haben mich gelehrt dass das Gesetz nicht für alle gleich gilt und der richtige Anwalt ist elementar! Ist ja gut für Ihre Branche, danke für das Teilen, viele Grüße Crissy
Herzlichen Dank, dass war mir noch niemals zu Ohren gekommen. Die Sache mit den Begriffen ist wirklich tricky und ich hoffe, mittels diesem und anderen aus Ihren heiligen Kanälen resp. den so super präsentierten leicht verdaulichen Inhalten, mir noch mehr Gelassenheit und Zuversicht durch Erweiterung meines Horizontes zu verschaffen. Bedankt und ein gesegnetes Pfingstfest, viele Grüße Crissy
traurige Beispiele, dass das Autofahren und der Tierschutz so herunter gekommen sind. Naja, für die Rechtsanwälte glaube ich , gibt es ganz schön viel zu beachten und v.a. immer die Betrachtungsweise wie ein Eisblock- so gefühllos. Aber Sie bringen die vielen wichtigen Perspektiven gleichwertig und unvoreingenommen hier online auf dasTapet. Ich bin ja inhaltlich überhaupt keine Kompetenz, mein Schwerpunkt liegt eher im Unfassbaren. Das beruhigt mich und lässt mich hoffen, dass Sie Ihre Schützlinge - Studenten des Rechts als "anständige" Menschen in der Rechtswissenschaft sensibilisiert und nicht Paragraphen engstirnig auswendig lernen und verabreichend in diese doch so bedürftige Welt entlassen. Ich plädiere für einen Lehrstuhl in Ihrem Fachbereich - sorgfältiges Lernen, Hirn und Verstand in angemessener Relation einsetzen und für das Große Ganze wirken. Mir gefallen Ihre Vertiefung Lern.Quickies super gut. Das schult mein hitziges Temperament und ich kann fauxpas durch stümperhaft verwendete Rechtsbegriffe präventiv entsorgen. Vielen vielen Dank, dass ich mich hier weiterbilden darf.. viele Grüße Crissy
hervorragend für mein Seelenheil! Dankeschön, dass Sie eigentlich Ihre Zielgruppen schulen und trainieren wollen, der allerbeste Nebeneffekt: ich habe mein fast 10 Jahre Jubiläums Frustszenario wegen einem megagigantischen Vermögensschadenseinfall mit soooo vielen ätzend auswirkenden bis heute mein Leben etwas herausfordernder machenden Konsequenzen heute wirklich verabschiedet. Nun weiß ich, ich wurde getäuscht aber ordentlich und mir war nicht klar, dass ich nicht doof oder einfältig - gutgläubig ja - war, sondern meine Bezugsperson sich knallhart einen echten Fischzug in Höhe von 360000 auf die mütterliche Tour mit "och Schatz" beinahe erbeutet hat. Wie es im Leben so ist, der Partner dieser Bezugsperson hat als Alleinerbe vor zwei Jahren voll durchgedreht mit Gewalt und Co und Lügen und so weiter... Das ist jetzt alles unwichtig geworden. Irgendwie wird mein Ego das überwinden und ich hab viel über mein Leben gelernt. Aber die Zeit wird mir eine Auflösung dieser miserablen Ausbeuterangelegenheit und eine Lösungsmöglichkeit anschwemmen. Oh ich danke Ihnen aus allertiefster Seele, viele Grüße Crissy - cool, dass ich mich hier immer noch weiterbilden kann ohne schief angeschaut zu werden, es lebe UA-cam und Sie natürlich hoooooch!!!!!
mie eröffnen sich Himmel und Paradies gleichzeitig, herzlichen Dank! Crissy
wie ist es abzugrenzen: Beleiding mit irrtümlich angenommen gerechtfertigte Mord als Notwehr versus irrtümlich angenommen im Angriff und Abwehr durch Elektroschocker. Das ist doch eigentlich das selbe, oder?
Bist du dumm?
so oft gehört, gelesen und gedacht, ich weiß bereits alles. Danke Ihnen, diese knifflige Thematik für mich als Interessierte aber auch aktuell betroffene Lebensschülerin so perfekt aufbereitet. Leider ist es in der Natur , zumindest in meiner Lebenswelt, dann doch immer noch ein Level ausgefuchster. Aber das System egal ob jetzt Prüfungsschemata Relevanz oder ähnliches - Leben besteht momentan aus reiner Examenswochen- habe ich aufgenommen, verdaut und lasse es in mir durchwirken. Seien Sie bedankt nochmals und ich freue mich auf die nächste juristische Mahlzeit:-) einen schönen Abend, viele Grüße Crissy (Highlight - die Komponente elementarer Natur - die Selbstschädigung, das geht mir durch und durch und in Resonanz)
Verkennt ihr Endergebnis nicht, dass die Menschenwürde eine nichtdisponibles Grundrecht darstellt und folglich eine Abwägung im Rahmen eines Grundrechtsverzichts nicht zu beachten ist ? Überdies indiziert der Sachverhalt nichts hinsichtlich der Entscheidung der Betroffenen. Eine künstlerische Verfremdung konstituiert schließlich ein Änderung der Körper der Verstorbenen. Diese ist nur aus dem Grunde möglich geworden, dass sie wie ein künstlerisches Objekt gehandhabt wurden.
Auf VG Augsburg, Beschluss vom 04.09.2009 (- Au 7 S 09.1266 -, juris, Rn. 4.) wird hingewiesen.
Guten Tag, ich habe zwei Fragen. Einmal wie der Raser im Abschlussfall überhaupt strafbar sein konnte. Müsste hier nicht gem. §20 die Schuldunfähigkeit greifen? Zweitens, warum wurde in der Falllösung §315d Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 nicht erwähnt? Vielen Dank für das tolle Video, hat mir trotz der abschließenden Fragen sehr geholfen.
Ich kann gerne versuchen, dir die Frage zu beantworten. § 20 StGB insb. im Zusammenhang mit Alkohol wird idR erst bei einem BAK von 3 Promille oder drüber angesehen. Letztlich ist die Verwertbarkeit der Aussage ab 3,6 BAK anzunehmen, daher könnte man § 20 StGB kurz anprüfen, jedoch wird dieser bei dieser "klaren" Unterschreitung schnell zu verneinen sein. § 315d StGB ist auf ein Kraftfahrzeugrennen zugeschnitten. Hier fährt zwar der Täter mit 80 Km/h in einer 30-er Zone, jedoch tut er dies nicht um "um eine Höchstgeschwindigkeit zu erreichen" wie es § 315d I Nr. 3 StGB a.E. festsetzt. Daher könnte man dies auch anprüfen, müsste es jedoch schnell verneinen. Ich hoffe ich konnte helfen.
Kommt der Strafbefehl bei Heranwachsenden in Betracht ? Wie beim Beschleunigten Verfahren ?
Sehr gute Erklärung. Dankeschön!
Sehr hilfreich, danke!
Als was gelten Anscheinwaffen wie Softairs?
Ich wundere mich ja oft über Beamtendeutsch. Warum sagt man "Lichtbild" statt "Foto" oder zumindest "Fotografie"? Am merkwürdigsten finde ich ja immer noch das Wort "Beischlaf". Liegt das einfach daran, dass die Gesetze so alt sind?
Ich mag diese Reihe, da ich sie auch als juristischer Laie verstehe. Ich habe drei Fragen bzw. Anmerkungen. Gibt es große Unterschiede zwischen Zeugenvernehmungen im Zivil- oder Strafprozess? Im Zivilprozess war ich Kläger und ein Zeuge wurde vernommen und es kam mir Zivilprozess recht ähnlich vor. Wobei zwei weitere geladene Zeugen gar nicht erschienen sind und der Richter davon etwas überrascht war. Die können ggfs. dafür eine Geldstrafe bekommen, oder? Ich habe gehört, dass der Eid in der Theorie die Regel sein soll und in der Praxis die Ausnahme ist. Wieso ist das so? Mir fällt mal wieder ein Unterschied zum US-Recht ein, mit dem ja leider oft vieles verglichen wird. Da gibt es ja vor jeder Zeugenvernehmung eine Vereidigung. Warum wird das dort immer gemacht und in Deutschland nur selten und nur in der Theorie immer? Traut man den Zeugen hier einfach mehr? Mir scheint ja das deutsche Recht und bis auf das in UK allgemein das europäische Recht immer deutlich humaner, aber such vernünftiger als in den USA.
Das sollten mal Leute sehen, die immer behaupten Deutschland sei "ein Unrechtsstaat" ...
Bei dem Fallbeispiel wäre doch die Verpflichtungsklage gar nicht statthaft da er ja einen realakt begehrt hat
Nein, das Verkehrszeichen ist ein VA in Form einer Allgemeinverfügung die durch das Aufstellen nach hm Bekanntgegeben wird
So gut erklärt Dankeschön 🫶🏽
Gegen welchen Bescheid hat K hier Widerspruch erhoben? Es gibt ja nur die Zusicherung und dann ein Unterlassen. Warum wird dann eine Versagungsgegenklage und keine Untätigkeitsklage geprüft (bei der das Vorverfahren entbehrlich wäre)
Ich finde das Video zu § 243 leider nicht. Habt ihr das gelöscht oder existiert das noch?
Sehr schön gemacht! Knapp und übersichtlich, aber trotzdem alles Wichtige zusammengestellt. Für die Wiederholung in Bezug auf die Zwischenprüfungsklausur sehr gut.
Hast du die Zwischenprüfung bestanden?
@@Querulant1Ja, tatsächlich. Und dieses Video hat ua sehr gut geholfen zur Vertiefung
sehr hilfreich !
An sich ein sehr schönes und informatives Video, leider sind manche Aspekte nicht mehr aktuell.