Lecturio Jura
Lecturio Jura
  • 159
  • 206 042
Baurecht Berlin I Die Baugenehmigung (§§ 59 ff. LBauO Bln) I RA Kai Renken
Der Kurs "Die Baugenehmigung (§§ 59 ff. LBauO Bln)" ist Teil des Kurses "Behördliche Bescheide und Rechtsschutz im Baurecht Berlin".
Bei Lecturio registrieren und beispielsweise den Kurs "Behördliche Bescheide und Rechtsschutz im Baurecht Berlin" gratis testen:
🞂 www.lecturio.de/jura
Dieser Kurs befasst sich mit den Grundlagen des öffentlichen Bauplanungs- und Bauordnungsrechts im Land Berlin. Neben einer Einführung in das Baurecht werden im Detail die Baugenehmigung und mit ihr verwandte Entscheidungsformen wie Teilbaugenehmigung, Vorbescheid und planungsrechtlicher Bescheid besprochen; auch werden Ihnen die verschiedenen Genehmigungsverfahren übersichtlich dargestellt.
Detailliert dargestellt werden darüber hinaus die bauordnungsrechtlichen Maßnahmen vom Baustopp über die Nutzungsuntersagung bis hin zur Abrissverfügung. Ebenso finden sich ausführliche Darstellungen des Bauplanungsrechts in Form der §§29-31, 34 und 35 BauGB. Schließlich wird der Bestandsschutz erläutert und auch atypische Maßnahmen werden erörtert. Im Ergebnis beherrschen Sie die klausurrelevanten Problemstellungen des Baurechts Berlin.
Die wichtigsten Lerninhalte sind:
▪ Beherrschung der bauordnungsrechtlichen Maßnahmen
▪ Beherrschung des Prüfungsschemas für die Baugenehmigung und verwandte Maßnahmen sowie die jeweilige Abgrenzung der verschiedenen Genehmigungen/Bescheide zueinander
▪ Vermittlung des Inhalts der bauplanungsrechtlichen Vorschriften §§29-31, 34 und 35 BauGB
▪ Unterscheidung der verschiedenen Genehmigungsverfahren voneinander und Wissen, wann welches Verfahren angewandt wird und was der jeweilige Prüfungsinhalt ist
🞂 www.lecturio.de/jura
Lecturio ist die Plattform für interaktives Online und Mobile Learning. Auf www.lecturio.de ist personalisierte Weiterbildung in über 80 Bereichen wie Software, Jura, Medizin und Business möglich.
🞂 Lecturio auf Facebook: lecturio
Переглядів: 852

Відео

Baurecht Berlin I Einführung ins Baurecht Berlin (§§ 1 ff. LBauO Bln) I RA Kai Renken
Переглядів 827Рік тому
Der Kurs "Einführung ins Baurecht Berlin (§§ 1 ff. LBauO Bln)" ist Teil des Kurses "Behördliche Bescheide und Rechtsschutz im Baurecht Berlin". Bei Lecturio registrieren und beispielsweise den Kurs "Behördliche Bescheide und Rechtsschutz im Baurecht Berlin" gratis testen: 🞂 www.lecturio.de/jura Der Vortrag "Einführung ins Baurecht Berlin (§§ 1 ff. LBauO Bln)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil d...
Rechtsschutz I Begründetheit der Anfechtungsklage (§§ 42 I 1. Fall, 113 I S. 1 VwGO) I RA Kai Renken
Переглядів 1,3 тис.Рік тому
Der Kurs "Die Begründetheit der Anfechtungsklage (§§ 42 I 1. Fall, 113 I S. 1 VwGO)" ist Teil des Kurses "Endgültiger Rechtsschutz bei Gericht". Bei Lecturio registrieren und beispielsweise den Kurs "Endgültiger Rechtsschutz bei Gericht" gratis testen: 🞂 www.lecturio.de/jura Wann ist eine Klage zulässig und wie muss sie begründet sein? Im Basiskurs „Der endgültige Rechtsschutz bei Gericht“ erfa...
Baurecht Berlin I Materielle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung (§§ 59 ff. LBauO Bln) I RA Kai Renken
Переглядів 618Рік тому
Der Kurs "Die materielle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung (§§ 59 ff. LBauO Bln)" ist Teil des Kurses "Behördliche Bescheide und Rechtsschutz im Baurecht Berlin". Bei Lecturio registrieren und beispielsweise den Kurs "Behördliche Bescheide und Rechtsschutz im Baurecht Berlin" gratis testen: 🞂 www.lecturio.de/jura Dieser Kurs befasst sich mit den Grundlagen des öffentlichen Bauplanungs- und Bauo...
Recht Berlin I Polizei- und ordnungsbehördliches Handeln (§§ 1 ff. ASOG Bln) I RA Kai Renken
Переглядів 943Рік тому
Der Kurs "Die Voraussetzungen des polizei- und ordnungsbehördlichen Handelns (§§ 1 ff. ASOG Bln)" ist Teil des Kurses "Rechtsgrundlage und allgemeine Befugnisse der Polizei- und Ordnungsbehörden". Bei Lecturio registrieren und beispielsweise den Kurs "Rechtsgrundlage und allgemeine Befugnisse der Polizei- und Ordnungsbehörden" gratis testen: 🞂 www.lecturio.de/jura Der Vortrag „Die Voraussetzung...
Allgemeine Grundrechtslehre I Die geschichtliche Entwicklung der Grundrechte I RA Kai Renken
Переглядів 273Рік тому
Der Kurs "Die geschichtliche Entwicklung der Grundrechte" ist Teil des Kurses "Allgemeine Grundrechtslehre". Bei Lecturio registrieren und beispielsweise den Kurs "Allgemeine Grundrechtslehre" gratis testen: 🞂 www.lecturio.de/jura Was sind die Funktionen der Grundrechte? Mit RA Kai Renken lernen Sie alles zur geschichtlichen Entwicklung der Grundrechte und deren Benennung sowie zur Frage der Wi...
Staatsorganisationsrecht I Die Geschichte des Grundgesetzes I RA Kai Renken
Переглядів 558Рік тому
Der Kurs "Die Geschichte des Grundgesetzes" ist Teil des Kurses "Grundlagen des Staatsorganisationsrechts". Bei Lecturio registrieren und beispielsweise den Kurs "Grundlagen des Staatsorganisationsrechts" gratis testen: 🞂 www.lecturio.de/jura Lernen Sie in den Grundlagen des Staatsorganisationsrechts alles Wesentliche zur Geschichte der Verfassung, den Wesensmerkmalen der BRD sowie: • die Drei-...
Justizgrundrechte I Die Rechtsweggarantie (Art. 19 IV GG) I RA Kai Renken
Переглядів 945Рік тому
Der Kurs "Die Rechtsweggarantie (Art. 19 IV GG)" ist Teil des Kurses "Justizgrundrechte". Bei Lecturio registrieren und beispielsweise den Kurs "Justizgrundrechte" gratis testen: 🞂 www.lecturio.de/jura In den Justizgrundrechten geht RA Kai Renken insbesondere auf die Rechtsweggarantie und das Recht auf den gesetzlichen Richter ein. Auch die relevanten Themen “Anspruch auf rechtliches Gehör” und...
Verwaltungsprozessrecht I Die Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit I RA Kai Renken
Переглядів 443Рік тому
Der Kurs "Die Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit" ist Teil des Kurses "Allgemeine Grundlagen des Verwaltungsprozessrechts". Bei Lecturio registrieren und beispielsweise den Kurs "Allgemeine Grundlagen des Verwaltungsprozessrechts" gratis testen: 🞂 www.lecturio.de/jura Die Grundlagen des Verwaltungsprozessrechts beinhalten Fakten zum Verhältnis zwischen der Bundes- und Landesverfassungs...
Baurecht Berlin I Übersicht: Bauplanungsrechtliches Verfahren I RA Kai Renken
Переглядів 597Рік тому
Der Kurs "Bauplanungsrechtliches Verfahren: Übersicht" ist Teil des Kurses "Bauplanungsrechtliches Verfahren und Rechtsschutz". Bei Lecturio registrieren und beispielsweise den Kurs "Bauplanungsrechtliches Verfahren und Rechtsschutz" gratis testen: 🞂 www.lecturio.de/jura Diese Kurseinheit beschäftigt sich mit bauplanungsrechtlichen Verfahren und Rechtsschutz. Wie erhält man eine Baugenehmigung?...
Staatsorganisationsrecht I Bedeutung und Aufgaben des Bundestages (Art. 38-49 GG) I RA Kai Renken
Переглядів 316Рік тому
Der Kurs "Bedeutung und Aufgaben des Bundestages (Art. 38-49 GG)" ist Teil des Kurses "Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland". Bei Lecturio registrieren und beispielsweise den Kurs "Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland" gratis testen: 🞂 www.lecturio.de/jura Der Vortrag „Bedeutung und Aufgaben des Bundestages (Art. 38-49 GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Staatsorgan...
Freiheitsgrundrechte I Die Freiheit der Person (Art. 2 II S. 2 GG) I RA Kai Renken
Переглядів 312Рік тому
Der Kurs "Die Freiheit der Person (Art. 2 II S. 2 GG)" ist Teil des Kurses "Freiheitsgrundrechte". Bei Lecturio registrieren und beispielsweise den Kurs "Freiheitsgrundrechte" gratis testen: 🞂 www.lecturio.de/jura Der erste Teil der Grundrechte sind die sogenannten Freiheitsgrundrechte. RA Kai Renken geht einzeln auf diese ein und erläutert deren Inhalte. Neben den Videos haben Sie außerdem Zug...
Verwaltungsprozessrecht I Dispositionsmaxime und Untersuchungsgrundsatz I RA Kai Renken
Переглядів 172Рік тому
Der Kurs "Dispositionsmaxime und Untersuchungsgrundsatz" ist Teil des Kurses "Allgemeine Grundlagen des Verwaltungsprozessrechts". Bei Lecturio registrieren und beispielsweise den Kurs "Allgemeine Grundlagen des Verwaltungsprozessrechts" gratis testen: 🞂 www.lecturio.de/jura Die Grundlagen des Verwaltungsprozessrechts beinhalten Fakten zum Verhältnis zwischen der Bundes- und Landesverfassungsge...
Polizei- & Ordnungsrecht Berlin I Die Spezialbefugnisse (§§ 18 ff. ASOG Bln) I RA Kai Renken
Переглядів 1,1 тис.Рік тому
Der Kurs "Die Spezialbefugnisse (§§ 18 ff. ASOG Bln)" ist Teil des Kurses "Spezielle Befugnisse der Polizei- und Ordnungsbehörden". Bei Lecturio registrieren und beispielsweise den Kurs "Staatsprinzipien und Staatsziele" gratis testen: 🞂 www.lecturio.de/jura Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt: • Einordnung der Spezialbefugnisse • Informationelle Befugnisse • Prüfungsschema der...
Staatshaftungsrecht I Die staatshaftungsrechtlichen Anspruchsgrundlagen I RA Kai Renken
Переглядів 1,2 тис.Рік тому
Der Kurs "Die staatshaftungsrechtlichen Anspruchsgrundlagen" ist Teil des Kurses "Allgemeines und spezielles Staatshaftungsrecht". Bei Lecturio registrieren und beispielsweise den Kurs "Allgemeines und spezielles Staatshaftungsrecht" gratis testen: 🞂 www.lecturio.de/jura Der Vortrag „Die staatshaftungsrechtlichen Anspruchsgrundlagen“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Allgemeines und...
Rechtsschutz I Systematik des § 80 VwGO und das Verhältnis von § 80 zu § 123 VwGO I RA Kai Renken
Переглядів 3,2 тис.Рік тому
Rechtsschutz I Systematik des § 80 VwGO und das Verhältnis von § 80 zu § 123 VwGO I RA Kai Renken
Staatsorganisationsrecht I Die Wahl zum Bundestag (Art. 38 GG) I RA Kai Renken
Переглядів 714Рік тому
Staatsorganisationsrecht I Die Wahl zum Bundestag (Art. 38 GG) I RA Kai Renken
Staatsorganisationsrecht I Wesensmerkmale der Bundesrepublik Deutschland (Art.1 & 20 GG) I RA Renken
Переглядів 260Рік тому
Staatsorganisationsrecht I Wesensmerkmale der Bundesrepublik Deutschland (Art.1 & 20 GG) I RA Renken
Rechtsschutz I Die Zulässigkeit der Verpflichtungsklage (§ 42 I 2. Fall VwGO) I RA Kai Renken
Переглядів 846Рік тому
Rechtsschutz I Die Zulässigkeit der Verpflichtungsklage (§ 42 I 2. Fall VwGO) I RA Kai Renken
Verwaltungsprozessrecht I Die Zulässigkeit des Antrags nach § 80 V VwGO I RA Kai Renken
Переглядів 373Рік тому
Verwaltungsprozessrecht I Die Zulässigkeit des Antrags nach § 80 V VwGO I RA Kai Renken
Verwaltungsprozessrecht I Rechtsmittel: Die Berufung (§§ 124 ff. VwGO) I RA Kai Renken
Переглядів 837Рік тому
Verwaltungsprozessrecht I Rechtsmittel: Die Berufung (§§ 124 ff. VwGO) I RA Kai Renken
Gleichheitsrechte I Der Allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 I GG) I RA Kai Renken
Переглядів 1,4 тис.Рік тому
Gleichheitsrechte I Der Allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 I GG) I RA Kai Renken
Verwaltungsprozessrecht I Der Ablauf des Widerspruchsverfahrens (§ 69 VwGO) I RA Kai Renken
Переглядів 3 тис.2 роки тому
Verwaltungsprozessrecht I Der Ablauf des Widerspruchsverfahrens (§ 69 VwGO) I RA Kai Renken
Staatshaftungsrecht I Der Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m Art. 34 GG) I RA Kai Renken
Переглядів 1,9 тис.2 роки тому
Staatshaftungsrecht I Der Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m Art. 34 GG) I RA Kai Renken
Freiheitsgrundrechte I Der Schutz der Menschenwürde (Art. 1 I GG) I RA Kai Renken
Переглядів 3132 роки тому
Freiheitsgrundrechte I Der Schutz der Menschenwürde (Art. 1 I GG) I RA Kai Renken
Freiheitsgrundrechte I Die Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG) I RA Kai Renken
Переглядів 4012 роки тому
Freiheitsgrundrechte I Die Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG) I RA Kai Renken
Verwaltungsprozessrecht I Die Bedeutung des Widerspruchsverfahrens (§ 69 VwGO) I RA Kai Renken
Переглядів 8012 роки тому
Verwaltungsprozessrecht I Die Bedeutung des Widerspruchsverfahrens (§ 69 VwGO) I RA Kai Renken
Freiheitsgrundrechte I Leben & körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II S. 1 GG) I RA Kai Renken
Переглядів 2692 роки тому
Freiheitsgrundrechte I Leben & körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II S. 1 GG) I RA Kai Renken
Rechtsschutz I Die Zulässigkeit der Anfechtungsklage (§ 42 I 1. Fall VwGO) I RA Kai Renken
Переглядів 1,1 тис.2 роки тому
Rechtsschutz I Die Zulässigkeit der Anfechtungsklage (§ 42 I 1. Fall VwGO) I RA Kai Renken
Rechtsschutz I Begründetheit der Verpflichtungsklage (§ 42 I 2.Fall, 113 V S.1 VwGO) I RA Kai Renken
Переглядів 2 тис.2 роки тому
Rechtsschutz I Begründetheit der Verpflichtungsklage (§ 42 I 2.Fall, 113 V S.1 VwGO) I RA Kai Renken

КОМЕНТАРІ

  • @RK-iz6xq
    @RK-iz6xq 13 днів тому

    tolles Video! Vielen Dank :)

  • @Alexander-nh9if
    @Alexander-nh9if 21 день тому

    danke

  • @t.j.e.h.7099
    @t.j.e.h.7099 22 дні тому

    Zudem ist anzumerken, dass auf die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte einzugehen wäre. Im Idealfall als 1. Anwendbarkeit der Grundrechte.

  • @t.j.e.h.7099
    @t.j.e.h.7099 22 дні тому

    Tipp: vgl. §§22, 23 KunstUrhG als einfachrechtlicher Leitfaden.

  • @crissykloth3721
    @crissykloth3721 Місяць тому

    Das macht so gehört Sinn, doch in meinem eigenen Leben und die durchaus knackigen Erfahrungen haben mich gelehrt dass das Gesetz nicht für alle gleich gilt und der richtige Anwalt ist elementar! Ist ja gut für Ihre Branche, danke für das Teilen, viele Grüße Crissy

  • @crissykloth3721
    @crissykloth3721 Місяць тому

    Herzlichen Dank, dass war mir noch niemals zu Ohren gekommen. Die Sache mit den Begriffen ist wirklich tricky und ich hoffe, mittels diesem und anderen aus Ihren heiligen Kanälen resp. den so super präsentierten leicht verdaulichen Inhalten, mir noch mehr Gelassenheit und Zuversicht durch Erweiterung meines Horizontes zu verschaffen. Bedankt und ein gesegnetes Pfingstfest, viele Grüße Crissy

  • @crissykloth3721
    @crissykloth3721 Місяць тому

    traurige Beispiele, dass das Autofahren und der Tierschutz so herunter gekommen sind. Naja, für die Rechtsanwälte glaube ich , gibt es ganz schön viel zu beachten und v.a. immer die Betrachtungsweise wie ein Eisblock- so gefühllos. Aber Sie bringen die vielen wichtigen Perspektiven gleichwertig und unvoreingenommen hier online auf dasTapet. Ich bin ja inhaltlich überhaupt keine Kompetenz, mein Schwerpunkt liegt eher im Unfassbaren. Das beruhigt mich und lässt mich hoffen, dass Sie Ihre Schützlinge - Studenten des Rechts als "anständige" Menschen in der Rechtswissenschaft sensibilisiert und nicht Paragraphen engstirnig auswendig lernen und verabreichend in diese doch so bedürftige Welt entlassen. Ich plädiere für einen Lehrstuhl in Ihrem Fachbereich - sorgfältiges Lernen, Hirn und Verstand in angemessener Relation einsetzen und für das Große Ganze wirken. Mir gefallen Ihre Vertiefung Lern.Quickies super gut. Das schult mein hitziges Temperament und ich kann fauxpas durch stümperhaft verwendete Rechtsbegriffe präventiv entsorgen. Vielen vielen Dank, dass ich mich hier weiterbilden darf.. viele Grüße Crissy

  • @crissykloth3721
    @crissykloth3721 Місяць тому

    hervorragend für mein Seelenheil! Dankeschön, dass Sie eigentlich Ihre Zielgruppen schulen und trainieren wollen, der allerbeste Nebeneffekt: ich habe mein fast 10 Jahre Jubiläums Frustszenario wegen einem megagigantischen Vermögensschadenseinfall mit soooo vielen ätzend auswirkenden bis heute mein Leben etwas herausfordernder machenden Konsequenzen heute wirklich verabschiedet. Nun weiß ich, ich wurde getäuscht aber ordentlich und mir war nicht klar, dass ich nicht doof oder einfältig - gutgläubig ja - war, sondern meine Bezugsperson sich knallhart einen echten Fischzug in Höhe von 360000 auf die mütterliche Tour mit "och Schatz" beinahe erbeutet hat. Wie es im Leben so ist, der Partner dieser Bezugsperson hat als Alleinerbe vor zwei Jahren voll durchgedreht mit Gewalt und Co und Lügen und so weiter... Das ist jetzt alles unwichtig geworden. Irgendwie wird mein Ego das überwinden und ich hab viel über mein Leben gelernt. Aber die Zeit wird mir eine Auflösung dieser miserablen Ausbeuterangelegenheit und eine Lösungsmöglichkeit anschwemmen. Oh ich danke Ihnen aus allertiefster Seele, viele Grüße Crissy - cool, dass ich mich hier immer noch weiterbilden kann ohne schief angeschaut zu werden, es lebe UA-cam und Sie natürlich hoooooch!!!!!

  • @crissykloth3721
    @crissykloth3721 Місяць тому

    mie eröffnen sich Himmel und Paradies gleichzeitig, herzlichen Dank! Crissy

  • @Diebeiden67
    @Diebeiden67 Місяць тому

    wie ist es abzugrenzen: Beleiding mit irrtümlich angenommen gerechtfertigte Mord als Notwehr versus irrtümlich angenommen im Angriff und Abwehr durch Elektroschocker. Das ist doch eigentlich das selbe, oder?

  • @crissykloth3721
    @crissykloth3721 Місяць тому

    so oft gehört, gelesen und gedacht, ich weiß bereits alles. Danke Ihnen, diese knifflige Thematik für mich als Interessierte aber auch aktuell betroffene Lebensschülerin so perfekt aufbereitet. Leider ist es in der Natur , zumindest in meiner Lebenswelt, dann doch immer noch ein Level ausgefuchster. Aber das System egal ob jetzt Prüfungsschemata Relevanz oder ähnliches - Leben besteht momentan aus reiner Examenswochen- habe ich aufgenommen, verdaut und lasse es in mir durchwirken. Seien Sie bedankt nochmals und ich freue mich auf die nächste juristische Mahlzeit:-) einen schönen Abend, viele Grüße Crissy (Highlight - die Komponente elementarer Natur - die Selbstschädigung, das geht mir durch und durch und in Resonanz)

  • @t.j.e.h.7099
    @t.j.e.h.7099 Місяць тому

    Verkennt ihr Endergebnis nicht, dass die Menschenwürde eine nichtdisponibles Grundrecht darstellt und folglich eine Abwägung im Rahmen eines Grundrechtsverzichts nicht zu beachten ist ? Überdies indiziert der Sachverhalt nichts hinsichtlich der Entscheidung der Betroffenen. Eine künstlerische Verfremdung konstituiert schließlich ein Änderung der Körper der Verstorbenen. Diese ist nur aus dem Grunde möglich geworden, dass sie wie ein künstlerisches Objekt gehandhabt wurden.

    • @t.j.e.h.7099
      @t.j.e.h.7099 Місяць тому

      Auf VG Augsburg, Beschluss vom 04.09.2009 (- Au 7 S 09.1266 -, juris, Rn. 4.) wird hingewiesen.

  • @EmilieMatzke
    @EmilieMatzke 2 місяці тому

    Guten Tag, ich habe zwei Fragen. Einmal wie der Raser im Abschlussfall überhaupt strafbar sein konnte. Müsste hier nicht gem. §20 die Schuldunfähigkeit greifen? Zweitens, warum wurde in der Falllösung §315d Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 nicht erwähnt? Vielen Dank für das tolle Video, hat mir trotz der abschließenden Fragen sehr geholfen.

    • @Nenenenenedulassmal
      @Nenenenenedulassmal 23 дні тому

      Ich kann gerne versuchen, dir die Frage zu beantworten. § 20 StGB insb. im Zusammenhang mit Alkohol wird idR erst bei einem BAK von 3 Promille oder drüber angesehen. Letztlich ist die Verwertbarkeit der Aussage ab 3,6 BAK anzunehmen, daher könnte man § 20 StGB kurz anprüfen, jedoch wird dieser bei dieser "klaren" Unterschreitung schnell zu verneinen sein. § 315d StGB ist auf ein Kraftfahrzeugrennen zugeschnitten. Hier fährt zwar der Täter mit 80 Km/h in einer 30-er Zone, jedoch tut er dies nicht um "um eine Höchstgeschwindigkeit zu erreichen" wie es § 315d I Nr. 3 StGB a.E. festsetzt. Daher könnte man dies auch anprüfen, müsste es jedoch schnell verneinen. Ich hoffe ich konnte helfen.

  • @josephinekappl8947
    @josephinekappl8947 2 місяці тому

    Kommt der Strafbefehl bei Heranwachsenden in Betracht ? Wie beim Beschleunigten Verfahren ?

  • @Miss-Undercover
    @Miss-Undercover 2 місяці тому

    Sehr gute Erklärung. Dankeschön!

  • @dreamymalem
    @dreamymalem 3 місяці тому

    Sehr hilfreich, danke!

  • @PhilSmith94420
    @PhilSmith94420 3 місяці тому

    Als was gelten Anscheinwaffen wie Softairs?

  • @PhilSmith94420
    @PhilSmith94420 4 місяці тому

    Ich wundere mich ja oft über Beamtendeutsch. Warum sagt man "Lichtbild" statt "Foto" oder zumindest "Fotografie"? Am merkwürdigsten finde ich ja immer noch das Wort "Beischlaf". Liegt das einfach daran, dass die Gesetze so alt sind?

  • @PhilSmith94420
    @PhilSmith94420 4 місяці тому

    Ich mag diese Reihe, da ich sie auch als juristischer Laie verstehe. Ich habe drei Fragen bzw. Anmerkungen. Gibt es große Unterschiede zwischen Zeugenvernehmungen im Zivil- oder Strafprozess? Im Zivilprozess war ich Kläger und ein Zeuge wurde vernommen und es kam mir Zivilprozess recht ähnlich vor. Wobei zwei weitere geladene Zeugen gar nicht erschienen sind und der Richter davon etwas überrascht war. Die können ggfs. dafür eine Geldstrafe bekommen, oder? Ich habe gehört, dass der Eid in der Theorie die Regel sein soll und in der Praxis die Ausnahme ist. Wieso ist das so? Mir fällt mal wieder ein Unterschied zum US-Recht ein, mit dem ja leider oft vieles verglichen wird. Da gibt es ja vor jeder Zeugenvernehmung eine Vereidigung. Warum wird das dort immer gemacht und in Deutschland nur selten und nur in der Theorie immer? Traut man den Zeugen hier einfach mehr? Mir scheint ja das deutsche Recht und bis auf das in UK allgemein das europäische Recht immer deutlich humaner, aber such vernünftiger als in den USA.

  • @PhilSmith94420
    @PhilSmith94420 4 місяці тому

    Das sollten mal Leute sehen, die immer behaupten Deutschland sei "ein Unrechtsstaat" ...

  • @user-lp1ho9yl9t
    @user-lp1ho9yl9t 4 місяці тому

    Bei dem Fallbeispiel wäre doch die Verpflichtungsklage gar nicht statthaft da er ja einen realakt begehrt hat

  • @layalhamadi3215
    @layalhamadi3215 4 місяці тому

    So gut erklärt Dankeschön 🫶🏽

  • @Shark-dt2mk
    @Shark-dt2mk 4 місяці тому

    Gegen welchen Bescheid hat K hier Widerspruch erhoben? Es gibt ja nur die Zusicherung und dann ein Unterlassen. Warum wird dann eine Versagungsgegenklage und keine Untätigkeitsklage geprüft (bei der das Vorverfahren entbehrlich wäre)

  • @leandra7185
    @leandra7185 4 місяці тому

    Ich finde das Video zu § 243 leider nicht. Habt ihr das gelöscht oder existiert das noch?

  • @leandra7185
    @leandra7185 4 місяці тому

    Sehr schön gemacht! Knapp und übersichtlich, aber trotzdem alles Wichtige zusammengestellt. Für die Wiederholung in Bezug auf die Zwischenprüfungsklausur sehr gut.

  • @chen3659
    @chen3659 5 місяців тому

    sehr hilfreich !

  • @NurfurJurahier
    @NurfurJurahier 5 місяців тому

    An sich ein sehr schönes und informatives Video, leider sind manche Aspekte nicht mehr aktuell.

  • @huberthoffmann4679
    @huberthoffmann4679 5 місяців тому

    Alles Bla bla bla .Es sind nicht alle Menschen gleich vor dem Gesetz .Politiker missbrauchen Ihre Macht und ändern eigenmächig Gesetze zu Ihrem Vorteil und legalisieren Ihre eigene Korruption seit 1960.!

  • @MvH315
    @MvH315 5 місяців тому

    großartig

  • @hannismeier417
    @hannismeier417 5 місяців тому

    Was macht die Polizei wenn der Beschuldigte absolut nicht mitmacht z.b. den Mund auf oder Grimassen bei Bildern ?

  • @Isdera1985
    @Isdera1985 5 місяців тому

    Mir wurde im Juli 2023 in der ersten Instanz der Führerschein für 7 Monate entzogen. Vorab gabs schon eine vorläufige Führerscheinentziehung seit 04.2023. Die Führerscheinsperre wäre eigentlich 11.2023 geendet. Da ich aber in Berufung gegangen bin, wurde die Berufungsverhandlung auf 24.02.2024 angesetzt, offenbar um mich dazu, zu bewegen, die Berufung zurückzunehmen. Nun ist der November schon vorbei und ich habe dennoch nicht meinen Lappen wieder. Sollte die Richterin das Urteil der ersten Instanz bestätigen, würde ich im worst Case den Lappen erst im Juni wiederbekommen! 14 Monate anstelle 7 Monate! Und da soll noch einer sagen, in Deutschland gäbs bei einer Berufung ein Verschlechterungsverbot! Deutschland ist ne abgefuckte Bananenrepublik wo sich die Justiz in weiten Teilen nicht von anderen autokratischen Staaten unterscheidet!

  • @WuTangNash
    @WuTangNash 5 місяців тому

    Sehr angenehm, kompetent und ruhig erklärt. Vielen Dank!

  • @Pacifista09
    @Pacifista09 6 місяців тому

    Tolle Aufbereitung! Aber haben §§ 212 Abs. 2, 213 StGB nicht eine geringe Klausurrelevanz?

  • @user-xk4hx4tb8u
    @user-xk4hx4tb8u 6 місяців тому

    Ich habe frajvilige geriscvolcija mir scmaz raus in mein vonung

  • @iremyalimm
    @iremyalimm 7 місяців тому

    Tolles video

  • @atki4917
    @atki4917 7 місяців тому

    Sehr verständlich und anschaulich erklärt! Danke für Ihre Mühe!

  • @sosospdpdwnn
    @sosospdpdwnn 7 місяців тому

    Warum wurde beim Fallbeispiel jetzt nicht die Spruchreife geprüft ?

    • @user-lp1ho9yl9t
      @user-lp1ho9yl9t 4 місяці тому

      Er sagt das es oft vergessen wird und vergisst es selbst damit du es jetzt nicht mehr vergisst 😂😂😂

  • @legolas6767
    @legolas6767 7 місяців тому

    18:33 diese Festlegung ist bereits überholt. Sehr wohl können Schöffen Akteneinsicht verlangen, um sich im Selbststudium in den Fall einzuarbeiten. Auf Verlangen des Schöffens muss wenigstens vom Anklagesatz I eine Kopie gefertigt und dem Schöffen zugänglich gemacht werden (Akteneinsichtsrecht des Schöffens).

  • @philippweissbach6611
    @philippweissbach6611 8 місяців тому

    Muss ich meinen Arbeitgeber bei den persönlichen Verhältnisse benennen oder darf ich über meinen Arbeitgeber schweigen? Und versucht das Gericht herauszufinden wo ich arbeite um eventuell dorthin auch das Urteil zu übermitteln (Stichwort öffentlicher Dienst)

  • @Samberzi
    @Samberzi 8 місяців тому

    Ganz tolle Vortragsarbeit! Schade, dass so wenig Resonanz...

  • @soppelchen6718
    @soppelchen6718 8 місяців тому

    Putze ist total abwertend warum nicht einfach Reinigungskraft 🙄

  • @riesenbuhai
    @riesenbuhai 8 місяців тому

    Die Welt ist ein Trümmerhaufen. Die besten Erdbeeren der Welt verursachen eine Systemkrise.

  • @riesenbuhai
    @riesenbuhai 8 місяців тому

    Keine Einladung zum Tee annehmen und weg von den Fenstern. Danke 🙏

  • @amyb210
    @amyb210 8 місяців тому

    Das Erarbeiten des gleichen Themas am trockenen Skript meines Reps ist mir sehr schwer gefallen, wohingegen dieses Video mit den anschaulichen Fallbeispielen sehr hilfreich und sogar spannend war! Vielen Dank!

  • @riesenbuhai
    @riesenbuhai 9 місяців тому

    Hells Angels Seminar.

  • @dersimtugal3712
    @dersimtugal3712 9 місяців тому

    Hallo, ich verstehe das Beispiel zu 316 nicht so ganz. Ist min der Auflösung zum Beispiel schreiben sie, dass eine konkrete Gefährdung nicht notwendig ist. Ist es dann hierbei als Gefährdung eingestuft oder nicht ? 316 mit 0,8 Promille gibt beispielsweise 2 Punkte. Liegt eine Gefährdung vor, sinds 3 punkte

  • @kokusnusschen9827
    @kokusnusschen9827 9 місяців тому

    Danke für dieses tolle Video! Wirklich super erklärt, hat mir gut geholfen :)

  • @kadirjaaadiggerr9309
    @kadirjaaadiggerr9309 9 місяців тому

    Haben Sie ein Prüfungsschema zum Finanzierungsleasing i.V.m. einem Rücktritt?

  • @sonkelaurids3975
    @sonkelaurids3975 9 місяців тому

    Top Video. Keine Ahnung, warum das nur so wenig Klicks hat.

  • @arndbogatzki2496
    @arndbogatzki2496 9 місяців тому

    Rechtssicherheit in Deutschland: In dem Bürohaus gab es nur wenige WCs, Waschbecken und 2 Teeküchen. Bis zum Jahr 2013 und ab dem Jahr 2015 betrugen die jährlichen Wasserkosten nur wenige hundert Euro. Im Jahr 2014 führten die Stadtwerke Haan Arbeiten in der Nähe der Wasseruhr und Wasserleitung durch. Dabei kam es zu einem Rollensprung, und die Wasseruhr zeigte einen enormen Verbrauch von über 15.300.000 Litern Wasser für einen Zeitraum von 301 Tagen an. Dies entsprach einem Verbrauch von mehr als 339 vollgefüllten Badewannen pro Tag. Die Stadtwerke entfernten die Wasseruhr und zerstörten sie beim Öffnen. Eine Fehlfunktion wie der Rollensprung konnte später nicht mehr festgestellt werden. Der Fall wurde vor das Landgericht Wuppertal gebracht. Um zu klären, ob die Wassermengen tatsächlich durch die Zuleitungen und Abflüsse des Bürohauses geflossen sein konnten, bat das Unternehmen die IHK um einen Sachverständigen. Dieser besichtigte die Wasserleitungen vor Ort und kam zu dem Schluss, dass der durch die defekte Wasseruhr angezeigte Verbrauch für das Jahr 2014 "sowohl praktisch als auch theoretisch gar nicht möglich" war. Trotzdem verlor das Unternehmen den Prozess vor dem Landgericht Wuppertal und musste über 140.000 Euro an Gerichts-, Anwalts-, Gutachter-, Wasser- und Kanalbenutzungskosten zahlen. Das Unternehmen legte Berufung beim OLG Düsseldorf ein, aber die Richterinnen Katrin van Rossum, Dr. Ira Jürging und Richter Gerhard Tischner wiesen die Berufung ohne Gerichtsverhandlung einstimmig zurück. Sie ignorierten die Fehler des Landgerichts und fantasierten stattdessen, dass die enorme Wassermenge durch etwa 20 tropfende Wasserhähne oder durchlaufende Toilettenspülungen verursacht worden sein könnte. Das Unternehmen betonte, dass es nur 14 Wasserentnahmestellen gab und für die strittige Menge zwischen 1.100 und 4.200 Wasserhähne über 301 Tage hinweg permanent hätten tropfen müssen. Die Richter ignorierten auch das Gutachten, das besagte, dass durchlaufende WC-Spülkästen und Auslaufarmaturen nicht in der Lage seien, einen so hohen Wasserverbrauch zu verursachen. Obwohl alle Zeugen vor Gericht bezeugten, dass sie keinen einzigen tropfenden Wasserhahn oder eine durchlaufende WC-Spülung gesehen hatten, wurden ihre Aussagen von den Richtern nicht berücksichtigt, obwohl sie diese gelesen hatten, aber an einigen Stellen unvollständig zitierten: Beschluss OLG Seite 11: „der hohe Verbrauch ggfs. durch defekte Wasserverbrauchsstellen wie Druckspüler. Toilettenspülkästen…verursacht worden ist. Vereidigter Sachverständige: „Durchlaufende WC-Spülkästen sowie Auslaufarmaturen an Spülen, Waschtischen oder Ausgussbecken sind nicht annährend in der Lage, einen derart hohen Wasserverbrauch zu verursachen.“ (Gutachten, Punkt 5. Beurteilung Seite 10) Beschluss OLG: keine Ausführungen zu den Zeugen Sitzungsprotokoll: Zeugenaussagen vom 18.09.2022 von Andreas Della Mora: „Einen Wasserschaden habe ich im Jahr 2014 nicht festgestellt. Ich kann sicher sagen, dass jedenfalls in einer Größenordnung, um die es hier geht, kein Wasser irgendwo im Haus vorhanden war oder ausgetreten ist. Dies hätte ich bemerkt.“ Und weiter: „Wenn dort (WC Anlage) durch eine Spülanlage das Wasser permanent gelaufen wäre, dann hätte ich das gehört.“ Die Tatsache, dass die 15.300.000 Liter Wasser nicht abfließen konnten, da die Hebeanlage defekt und außer Betrieb war, behandeln die Richter auch nicht. Es drängt sich die Vermutung auf, dass hier zum Nachteil einer Partei geurteilt wurde indem man in beispielloser Art alle Argumente unter den Tisch fallen lässt. Auf ein eigenes Gutachten, welches diese Fehler aufdeckt, verzichten die Richter bewusst. Die dem Staatskonzern zu Unrecht zugestandene Wassermenge entspricht etwa dem 15-fachen Wasserinhalt des vor kurzem geplatzten größten Aquariums Deutschlands in Berlin oder meinem kleinen See. Googeln Sie selbst: Stadtwerke Haan 15 Mio. Liter So viel zu Charakter von Ira Jürging, Katrin van Rossum und Gerhard Tischner.