Gelddarlehen und Sachdarlehen

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  • Опубліковано 21 тра 2024
  • 00:00 Herzlich willkommen!
    07:47 Rückblick auf die vorangehende Einheit (Verjährung und Regress)
    15:24 Zinsen
    26:51 #Darlehensvertrag und Grundlagen des Darlehensrechts
    39:22 #Verbraucherdarlehen
    55:37 Zahlungsaufschub, Ratenzahlung, Teilzahlung, Ratenlieferung
    1:10:04 #Sachdarlehen

КОМЕНТАРІ • 2

  • @matoni19
    @matoni19 Рік тому +1

    Zum § 502 BGB (Minute 38:10) habe ich noch eine kleine Anmerkung. Grundsätzlich ist der Paragrafh aufgrund der Verbaucherdarlehnsrichtlinie (2008/48/EG) sowie der Wohnimmobilienrichtlinie (2014/17/EU) entstanden.
    Wenn man nun den Artikel 25 der Wohnimmobilienrichtline ließt, so wird immer zwischen Zinsen und Kosten unterschieden. Und in Artikel 25 III der Richtlinie sollen nur die Kosten, die mit der vorzeitigen Rückzahlung im zusammenhang stehen, vom Darlehnsgeber verlangt werden können. Wenn man nun den § 502 BGB europarechtlich auslegt, so würde ich behaupt, dürfte der Darlehnsgeber die nach Rückzahlung fälligen Zinsen nicht verlangen sondern ledglich die Kosten, die durch die Rückzahlung entstanden sind.
    Außerdem habe ich noch eine Frage.
    Wenn man beim § 502 BGB den Schadensbegriff des BGB anwendet, dann müsste man doch auch den nun gestiegenen Leitzins mit einrechnen. Es soll ja bei einem Schadensausgleich niemand besser gestellt werden, als wenn der Vertrag normal verlaufen wäre. Bei den jetzt steigenden Zinsen verdient die Bank an einem neuen Darlehn deutlich mehr. Das heißt, gibt eine Darlehnsnehmer das Geld vor Fälligkeit zurück, so entsteht für die Bank doch die Möglichkeit ein noch besseres Geschäft mit höheren Zinsen abzuschließen. Somit müsste der zusätzliche Gewinn doch in der Schadensabwicklung berücksichtigt werden oder kommt es auf die deutlich bessere Position, in der der Darlehnsgeber steck, nicht an?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  Рік тому

      Das ist ein interessanter Gedanke, quasi eine Vorteilanrechnung auf Null. Ich kenne keine BGH-Rechtsprechung dazu, finde das aber durchaus nicht abwegig...