So ein Blödsinn! Wer sowas empfield hat nicht zugehört. Denn 50%der Summe fällt weg und da eine steuerunterstützung gezahlt wurde, würde eine nachträgliche zahlung des Bundes mit zinseszins kommen. Und jetzt sagen sie mir wie sie das in der kürzenzeit mit Wert papieren wieder Auffüllen wollen? Denn man zahlt auf börsen erziehlten Gewinnen 33%steuern p. A. Und eine Rendite von 20% vor Steuern ist schon sehr gut. Aber das geht nur mit Illegallen geschäften (Drogen Plantage, spied labor oder mit diebesbanden Räubern )
Hat mit sehr geholfen! Vielen Dank. Ich bin vor 2 Jahren in die Schweiz ausgewandert, habe weniger als 5 Jahre eingezahlt und bin Deutscher Staatsbürger. Ich habe mir auch überlegt meine Beiträge erstatten zu lassen, da ich nicht viel von dem Rentenkonstrukt halte. Nach Deinen Ausführungen hier ist dies jedoch fast nicht möglich, da ja auch ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz besteht und ich “freiwilllig” in diese Konstrukt einbezahlen könnte. Schade. Aber super Erklärung!
Vielen Dank für den Kommentar! Solange Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gestaltet sich das mit der Beitragserstattung tatsächlich schwierig und selbst wenn man diese ablegen sollte, käme eine Beitragserstattung nicht in Betracht bei Wohnsitz in der Schweiz.
Mein Freundin lebt schon länger in der Türkei und möchte sich ihre in Deutschland erarbeitete Rente komplett auf einmal auszahlen lassen. Sie hat aber noch ihre türkische Staatsbürgerschaft. Können Sie uns sagen, was Sie da machen kann. Sie will nicht darauf warten 67 Jahre alt zu werden. Lg
Sie meinten, Ihre Freundin besitzt noch die deutsche Staatsangehörigkeit. In dem Fall gilt: Solange sie deutsche Staatsangehörige ist, ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen. Hier gibt es keine Gestaltungsmöglichkeiten.
Vielen Dank für das tolle Video! Ich habe zwei Pässe (brasilianische und italienische) und wohne zurzeit in Italien. Vor fast 2 Jahren bin ich aus Deutschland, wo ich 3 Jahre gearbeitet habe, ausgezogen. Gab es für mich die Möglichkeit, die Rentenversicherung ausgezahlt zu bekommen, oder ist es bereits ausgeschlossen? Vielen Dank noch einmal!
Vielen Dank für die Rückfrage, die ich gerne beantworte: Solange Sie die italienische Staatsangehörigkeit inne haben, ist eine Beitragserstattung rein rechtlich nicht möglich - unabhängig davon, in welchem Land Sie leben. Eine Beitragserstattung käme nur dann in Betracht, wenn Sie die italienische Staatsangehörigkeit ablegen und zudem ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der EU verlegen. Hier müsste man dann nochmal genau schauen, ob es mit dem jeweiligen Staat ein Sozialversicherungsabkommen gibt und unter welchen Voraussetzungen dieses eine Beitragserstattung zulässt. Mit Brasilien gibt es zum Beispiel ein Sozialversicherungsabkommen. Dieses sagt: Eine Beitragserstattung ist bei Wohnsitz in Brasilien möglich, sofern in Deutschland weniger als 60 Monate Rentenbeiträge gezahlt wurden.
Ich wusste nicht mal, dass es eine Auszahlungsmöglichkeit gibt. Ich bin vor 18 Jahren Ausgewandert, habe davor 23 Jahre in Deutschland gearbeitet und neben der Deutschen inzwischen auch eine weitere Staatsbürgerschaft. Da es sich dabei aber um die Schweiz handelt, kann ich das wohl nicht nutzen.
Solange Sie die deutsche Staatsangehörigkeit inne haben, ist eine Beitragserstattung eh nicht möglich. Wahrscheinlich würde ich Ihnen hiervon auch dringend abraten: Bis zum Rentenbeginn dürfte es bei Ihnen vermutlich nicht mehr allzu lange hin sein. Wenn Sie sich für die lebenslange Rentenzahlung entscheiden, dürfte schnell der Punkt gekommen sein, ab dem Sie mehr Geld erhalten haben als es bei der Beitragserstattung der Fall wäre.
Wie sieht es aus, wenn man 5 Jahre eingezahlt hat, aber dann Beamter geworden ist? Man zahlt als Beamter ja auch nciht mehr in das Rentensystem ein. Macht es da sinn/ist es möglich, die Beiträge auszahlen zulassen?
Eine Beitragserstattung als Beamter ist nur möglich, wenn man die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt hat. Wenn man vor der Lebenszeitverbeamtung bereits auf 60 Monate mit Pflichtbeiträgen kommt, erlischt diese Möglichkeit. Dafür hat man im Alter dann zusätzlich zu seiner Pension Anspruch auf eine kleine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Hallo Rentenfuchs ,ich bin türkischer Staatsbürger und lebe auch seit 20 Jahren in der Türkei, doch davor habe ich 20 jahre in Deutschland gelebt und 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt, hätte ich denn anspruch auf eine Auszahlung
Hallo, für türkische Staatsangehörige gilt Folgendes: Verlegen türkische Staatsangehörige ihren Wohnsitz in die Türkei, können sie sich ihre in Deutschland gezahlten Rentenversicherungsbeiträge erstatten lassen, wenn sie bereits mindestens zwei Jahre in der Türkei wohnen und in diesen zwei Jahren keinen Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung in der Türkei gezahlt haben. Wenn in der Türkei Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden, ist eine Beitragserstattung erst dann möglich, wenn die Beitragszahlung endet und seit der letzten Beitragszahlung mindestens 24 Monate vergangen sind. Wenn Sie nun in der Türkei leben, vermute ich, dass Sie auch hier arbeiten und vermutlich auch in der Türkei in die Rentenversicherung einzahlen. Damit wäre eine Beitragserstattung zunächst ausgeschlossen - zumindest solange Sie Beiträge zur türkischen Rentenversicherung zahlen.
Hallo, vielen Dank für die Infos! Ich habe die Frage bei denen Deutschland ein sozial Abkommen hat. Die Türkei. Bei mein Vater, Deutsch -türkische doppelstaatsbürger. Rentner als Gastarbeiter 1969 angekommen und Witwer Rente seit 2009. geboren 1942. Er ist nach alten Recht. Laut ihrem Video darf er einnahmen haben. Bezieht auch eine türkische Rente. Diese Witwenrente ihm jetzt laut Bescheid zurückzahlen muss in Deutschland. Er ist seit einem Jahr aus Deutschland abgemeldet weil er mehr in der Türkei lebt. Er hat eine rückzahlung über16 tausend. Ist das rechtens was können wir tun? Auf eine Antwort freue ich mich 😊
Guten Tag, ich kann mir vorstellen, dass das eine nicht ganz einfache Situation ist. Tatsächlich wird im Antrag auf die Witwerrente auch abgefragt, ob eine Rente aus dem Ausland gezahlt wird. Wenn Ihr Vater die türkische Rentenzahlung hier nicht angegeben hat, dürfte die Rücknahme des Bescheids aufgrund der unvollständigen Angaben im Antrag rechtmäßig sein. Gleiches gilt, wenn Ihr Vater die türkische Rente erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalten und die Rentenversicherung hierüber nicht in Kenntnis gesetzt hat. Natürlich können Sie sich auch rechtlichen Beistand suchen und den Fall nochmal im Detail prüfen lassen, ich vermute jedoch nicht, dass es hier hohe Erfolgschancen gibt - kann dies letztlich aber nicht beurteilen, weil ich den Fall im Detail nicht kenne. Was man auf jeden Fall versuchen könnte, wäre mit der Rentenversicherung eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Ggf. könnte man den Rückzahlungszeitpunkt auch noch über ein Widerspruchsverfahren etwas hinauszögern.
Hallo. So, ich bin Grieche, und hab gearbeitet in Deutschland die letzte 10 jahre. November ich will nach Griechenland gehe und dort bleiben. Darf ich mein Rente ausbezahlen lassen?? Danke!
Nein, das ist nicht möglich, da Sie weiterhin innerhalb der Europäischen Union leben. Eine Beitragserstattung ist nämlich ausgeschlossen, wenn man eine EU-Staatsangehörigkeit besitzt bzw. innerhalb der EU seinen Wohnsitz hat.
Es gibt auch ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Nordmazedonien. Demnach ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen, wenn jemand mit mazedonischer Staatsangehörigkeit mindestens 5 Jahre lang in Deutschland Beiträge gezahlt hat, oder z. B. auch dann, wenn man in bestimmen Ländern in der dortigen Alterssicherung versicherungspflichtig ist (u.a. in Mazedonien, der Türkei, einem EU-Staat). @@Ematuresco
Was hier keiner sagt das hier renten auslandssteuern mit 30%besteuert werden und man darf bei Auszahlung der Rentenpunkte nicht schon in der Renten zahlung sein. Nach meiner Ansicht lohnt die Auszahlung in keinem Fall ( ausser man weis man lebt noch 6 Monate wegen Krebs) oder man ist/wurde Milionär. Zumal andere Staaten ein Umbuchen oder Übertragen ins Renten system in das neue Heimatland nicht zulassen
Ich bin mittlerweile 41 Jahre Deutsch Marokkaner also Doppelte Staatsangehörigkeit, will ein versuch starten nach Marokko aus zu wandern wie würde es da mit Auszahlung aussehen wäre das möglich ? Und was ist wenn ich auswander zuvor eine Auszahlung abgelehnt wurde und ich dauerhaft in Marokko bleibe wird mir dann die Rente erst ausgezahlt wenn ich das beitritts alter erreicht habe ? Man meldet sich ja bei den behörden bei Auswanderung ab wird da das Rentenversicherungskonto weiter geführt ??
Vielen Dank für den Kommentar. Solange Sie die deutsche Staatsangehörigkeit inne haben, ist eine Beitragserstattung nicht möglich. Sollten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit ablegen, käme eine Erstattung nach zwei Jahren in Marokko in Betracht. Wenn Sie sich die Beiträge nicht erstatten lassen, können Sie sich die Rente im Alter nach Marokko überweisen lassen. Das Rentenkonto bleibt auch nach Abmeldung bestehen.
Hallo,ich habe nur einen Deutschen Pass und bin seit seit 10 Jahre aus Deutschland abgemeldet und lebe in Paraguay(Habe eine Aufenthaltserlaubnis),da gibt es kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland .Kann ich mir die gesamte Rente unter diesen Vorraussetzungen auszahlen lassen??Und wenn ja kommen da Zinsen auf die Rentenbeiträge drauf ?
Solange Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist - wie im Video erläutert - eine Beitragserstattung ausgeschlossen. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Land Sie wohnen.
Hallo Rentenfuchs, ich habe die italienische Staatsbürgerschaft und habe nun 40 Jahre in Deutschland gelebt. Heute habe ich mich in Deutschland abgemeldet und wandere nach Thailand aus. Muss ich einen Wohnsitz in Thailand nachweisen ? Ist die Auszahlung steuerfrei? Und ich habe gelesen die Wartezeit bis zur Auszahlung sind 12 Monate stimmt das ? Danke für deine Hilfe
Hallo, solange Sie die italienische Staatsangehörigkeit inne haben, ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen - unabhängig davon, wo Sie wohnen. Sollten Sie die Staatsangehörigkeit ablegen und wollen sich die Beiträge erstatten lassen, müssten Sie nachweisen, dass Sie Ihren Wohnsitz in Thailand haben. Eine Auszahlung wäre zudem frühestens nach 24 Monaten möglich. Was die Steuer betrifft ist es so, dass diese in Deutschland steuerfrei ist. Ob ggf. das Wohnsitzland auf diese Steuern erhebt, kann ich Ihnen nicht sagen.
Wie sieht es mit Beiträgen aus, die man in einem anderen EU-Land geleistet hat, die Zeit der Arbeit dort jedoch nicht ausreicht, um von diesem EU-Land später auch eine Rente erhalten zu dürfen? Sind das verlorene Jahre? Oder können die Beiträge (nicht nur die Zeit) auf die deutsche Rente angerechnet werden, womit sich diese dann entsprechend erhöht?
Nein, die Zeiten sind nicht verloren. Per Sozialversicherungsabkommen ist geregelt, dass in der EU zurückgelegte Versicherungszeiten auch bei den Mindestversicherungszeiten anderer EU-Staaten berücksichtigt werden. Wenn Sie beispielsweise nur zwei Jahre in Deutschland gearbeitet haben, aber zum Beispiel noch 20 Jahre in Italien, würden Sie dennoch auch eine Rente aus Deutschland bekommen. Diese dürfte aber relativ niedrig sein, weil Grundlage für die Berechnung nur die zwei Jahre sind, die Sie in Deutschland Beiträge gezahlt haben.
Ich habe folgendes Anliegen, bin 1980 ausgewandert und in dieser Zeit ist leider mein Mann verstorben.2012 bin ich nach Deutschland zurück gekommen und bekomme natürlich eine Witwenrente. 2021 bin ich wieder ausgewandert.Meine Frage ist, kann meine Krankenkasse weiterhin von meiner Witwenrente einen prozentualen Beitrag abziehen obwohl ich nicht mehr in Deutschland lebe?
Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Ob Sie weiterhin Beiträge zur deutschen Krankenversicherung abführen müssen, hängt insbesondere davon ab, in welches Land Sie ausgewandert sind.
Wie kommen Sie darauf, dass die DRV pleite sei? 1. Ist die gesetzliche Rente im Umlageverfahren organisiert, was eine Pleite schon einmal schwierig macht und 2. lag die Nachhaltigkeitsrücklage Ende 2022 bei rund 42,7 Milliarden Euro, während der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bei historisch niedrigen 18,6 % lag.
@@rentenfuchs wen meinten sie jetzt? ich bin nicht der meinung, dass die drv pleite sei. aber angesichts der demographischen entwicklung und ganz besonders wegen der degrowth pläne einiger parteien, hat das umlageverfahren keine zukunft. jeder sollte für sich selbst vorsorgen.
Bei Selbstvorsorgen bin ich komplett bei Ihnen. Mein Kommentar bezog sich auf die Aussage von Martin Frey ("Die DRV ist ja bereits pleite und wenn blad die BRD pleite sein wird,kann man seine komplette BRD-rente abschreiben.")
Ich bin österreichischer Staatsbürger und habe 3 Jahre in Deutschland gearbeitet mittlerweile lebe ich in der Schweiz ist die Auszahlung möglich? Danke im voraus
Vielen Dank fur das tolle Video! Ich bin Spanischer Staatsbuerger und habe in Deutschland 9 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt. Ich wohne seit uber 2 Jahren in den USA und zahle hier in die Sozialversicherung ein. Wie wuerde es denn bei mir aussehen mit einer Rentenbeitraegenerstattung? Vielen Dank im Voraus.
Eigentlich wollten wir nach Japan auswandern. Aber wie sieht die Situation aus, wenn wir 2 Jahre nach China auswandern Rentenauszahlen lassen und dann nach Japan?
Ich bin leztes Jahr in februar in die türkei ausgewandert hab 17 jahre in deutschland gearbeitet bin türkische Staatsbürger hatte aufhebungsvertrag mein lohn in deutschland bezahlt bekommen bis ende april arbeite in der türkei kann ich nach ablauf der 2 jahre meine rente auszahlen lassen
Hallo, für türkische Staatsangehörige gilt Folgendes: Verlegen türkische Staatsangehörige ihren Wohnsitz in die Türkei, können sie sich ihre in Deutschland gezahlten Rentenversicherungsbeiträge erstatten lassen, wenn sie bereits mindestens zwei Jahre in der Türkei wohnen und in diesen zwei Jahren keinen Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung in der Türkei gezahlt haben. Wenn in der Türkei Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden, ist eine Beitragserstattung erst dann möglich, wenn die Beitragszahlung endet und seit der letzten Beitragszahlung mindestens 24 Monate vergangen sind. Wenn Sie nun in der Türkei arbeiten, zahlen Sie vermutlich auch dort in die Rentenversicherung ein. Damit wäre eine Beitragserstattung ausgeschlossen, solange Sie Beiträge zur türkischen Rentenversicherung zahlen.
Nichts wie raus aus dem System !!!
Die deutsche rentenversicherung ist bereits pleite,und die gesamte BRD folgt bald und somit alle eingezahlte Beitraege fuer immer verloren .
©🌅🏃🏃♂🏃♀🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏃🏂⛷🏄🚴🚴🚴🚴🚴🚴🚴♀
Aktien!
So ein Blödsinn!
Wer sowas empfield hat nicht zugehört. Denn 50%der Summe fällt weg und da eine steuerunterstützung gezahlt wurde, würde eine nachträgliche zahlung des Bundes
mit zinseszins kommen.
Und jetzt sagen sie mir wie sie das in der kürzenzeit mit Wert papieren wieder Auffüllen wollen?
Denn man zahlt auf börsen erziehlten Gewinnen 33%steuern p. A. Und eine Rendite von 20% vor Steuern ist schon sehr gut.
Aber das geht nur mit Illegallen geschäften (Drogen Plantage, spied labor oder mit diebesbanden Räubern )
Hat mit sehr geholfen! Vielen Dank. Ich bin vor 2 Jahren in die Schweiz ausgewandert, habe weniger als 5 Jahre eingezahlt und bin Deutscher Staatsbürger. Ich habe mir auch überlegt meine Beiträge erstatten zu lassen, da ich nicht viel von dem Rentenkonstrukt halte.
Nach Deinen Ausführungen hier ist dies jedoch fast nicht möglich, da ja auch ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz besteht und ich “freiwilllig” in diese Konstrukt einbezahlen könnte.
Schade. Aber super Erklärung!
Vielen Dank für den Kommentar! Solange Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gestaltet sich das mit der Beitragserstattung tatsächlich schwierig und selbst wenn man diese ablegen sollte, käme eine Beitragserstattung nicht in Betracht bei Wohnsitz in der Schweiz.
💐 Dankeschön - war wieder einmal ein sehr interessantes Video 👍❣️
Vielen Dank ☺️
Hallo Maik
Du bist.einer der wenigen die sich diesen Tha.angenommen haben
Vielen Dank 😊
Mein Freundin lebt schon länger in der Türkei und möchte sich ihre in Deutschland erarbeitete Rente komplett auf einmal auszahlen lassen. Sie hat aber noch ihre türkische Staatsbürgerschaft. Können Sie uns sagen, was Sie da machen kann. Sie will nicht darauf warten 67 Jahre alt zu werden. Lg
Sie meinten, Ihre Freundin besitzt noch die deutsche Staatsangehörigkeit. In dem Fall gilt: Solange sie deutsche Staatsangehörige ist, ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen. Hier gibt es keine Gestaltungsmöglichkeiten.
Das ist nicht fair wenn die Arbeitgeber Beiträge nicht ausgezahlt werden. Die Beiträge sind doch für den Arbeitnehmer gezahlt werden 😮
Vielen Dank für das tolle Video! Ich habe zwei Pässe (brasilianische und italienische) und wohne zurzeit in Italien. Vor fast 2 Jahren bin ich aus Deutschland, wo ich 3 Jahre gearbeitet habe, ausgezogen. Gab es für mich die Möglichkeit, die Rentenversicherung ausgezahlt zu bekommen, oder ist es bereits ausgeschlossen? Vielen Dank noch einmal!
Vielen Dank für die Rückfrage, die ich gerne beantworte: Solange Sie die italienische Staatsangehörigkeit inne haben, ist eine Beitragserstattung rein rechtlich nicht möglich - unabhängig davon, in welchem Land Sie leben. Eine Beitragserstattung käme nur dann in Betracht, wenn Sie die italienische Staatsangehörigkeit ablegen und zudem ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der EU verlegen. Hier müsste man dann nochmal genau schauen, ob es mit dem jeweiligen Staat ein Sozialversicherungsabkommen gibt und unter welchen Voraussetzungen dieses eine Beitragserstattung zulässt. Mit Brasilien gibt es zum Beispiel ein Sozialversicherungsabkommen. Dieses sagt: Eine Beitragserstattung ist bei Wohnsitz in Brasilien möglich, sofern in Deutschland weniger als 60 Monate Rentenbeiträge gezahlt wurden.
Ich wusste nicht mal, dass es eine Auszahlungsmöglichkeit gibt. Ich bin vor 18 Jahren Ausgewandert, habe davor 23 Jahre in Deutschland gearbeitet und neben der Deutschen inzwischen auch eine weitere Staatsbürgerschaft. Da es sich dabei aber um die Schweiz handelt, kann ich das wohl nicht nutzen.
Solange Sie die deutsche Staatsangehörigkeit inne haben, ist eine Beitragserstattung eh nicht möglich. Wahrscheinlich würde ich Ihnen hiervon auch dringend abraten: Bis zum Rentenbeginn dürfte es bei Ihnen vermutlich nicht mehr allzu lange hin sein. Wenn Sie sich für die lebenslange Rentenzahlung entscheiden, dürfte schnell der Punkt gekommen sein, ab dem Sie mehr Geld erhalten haben als es bei der Beitragserstattung der Fall wäre.
23 Jahre kann man sich nicht mehr erstatten lassen...
Wie sieht es aus, wenn man 5 Jahre eingezahlt hat, aber dann Beamter geworden ist? Man zahlt als Beamter ja auch nciht mehr in das Rentensystem ein. Macht es da sinn/ist es möglich, die Beiträge auszahlen zulassen?
Eine Beitragserstattung als Beamter ist nur möglich, wenn man die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt hat. Wenn man vor der Lebenszeitverbeamtung bereits auf 60 Monate mit Pflichtbeiträgen kommt, erlischt diese Möglichkeit. Dafür hat man im Alter dann zusätzlich zu seiner Pension Anspruch auf eine kleine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Hallo Rentenfuchs ,ich bin türkischer Staatsbürger und lebe auch seit 20 Jahren in der Türkei, doch davor habe ich 20 jahre in Deutschland gelebt und 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt, hätte ich denn anspruch auf eine Auszahlung
Hallo, für türkische Staatsangehörige gilt Folgendes:
Verlegen türkische Staatsangehörige ihren Wohnsitz in die Türkei, können sie sich ihre in Deutschland gezahlten Rentenversicherungsbeiträge erstatten lassen, wenn sie bereits mindestens zwei Jahre in der Türkei wohnen und in diesen zwei Jahren keinen Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung in der Türkei gezahlt haben.
Wenn in der Türkei Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden, ist eine Beitragserstattung erst dann möglich, wenn die Beitragszahlung endet und seit der letzten Beitragszahlung mindestens 24 Monate vergangen sind.
Wenn Sie nun in der Türkei leben, vermute ich, dass Sie auch hier arbeiten und vermutlich auch in der Türkei in die Rentenversicherung einzahlen. Damit wäre eine Beitragserstattung zunächst ausgeschlossen - zumindest solange Sie Beiträge zur türkischen Rentenversicherung zahlen.
Vielen dank für ihre ausführliche Rückmeldung
Hallo, vielen Dank für die Infos!
Ich habe die Frage bei denen Deutschland ein sozial Abkommen hat. Die Türkei. Bei mein Vater, Deutsch -türkische doppelstaatsbürger. Rentner als Gastarbeiter 1969 angekommen und Witwer Rente seit 2009.
geboren 1942.
Er ist nach alten Recht. Laut ihrem Video darf er einnahmen haben.
Bezieht auch eine türkische Rente. Diese Witwenrente ihm jetzt laut Bescheid zurückzahlen muss in Deutschland. Er ist seit einem Jahr aus Deutschland abgemeldet weil er mehr in der Türkei lebt. Er hat eine rückzahlung über16 tausend.
Ist das rechtens was können wir tun?
Auf eine Antwort freue ich mich 😊
Guten Tag, ich kann mir vorstellen, dass das eine nicht ganz einfache Situation ist. Tatsächlich wird im Antrag auf die Witwerrente auch abgefragt, ob eine Rente aus dem Ausland gezahlt wird. Wenn Ihr Vater die türkische Rentenzahlung hier nicht angegeben hat, dürfte die Rücknahme des Bescheids aufgrund der unvollständigen Angaben im Antrag rechtmäßig sein. Gleiches gilt, wenn Ihr Vater die türkische Rente erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalten und die Rentenversicherung hierüber nicht in Kenntnis gesetzt hat. Natürlich können Sie sich auch rechtlichen Beistand suchen und den Fall nochmal im Detail prüfen lassen, ich vermute jedoch nicht, dass es hier hohe Erfolgschancen gibt - kann dies letztlich aber nicht beurteilen, weil ich den Fall im Detail nicht kenne. Was man auf jeden Fall versuchen könnte, wäre mit der Rentenversicherung eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Ggf. könnte man den Rückzahlungszeitpunkt auch noch über ein Widerspruchsverfahren etwas hinauszögern.
@@rentenfuchs vielen Dank für die Rückmeldung
Hallo. So, ich bin Grieche, und hab gearbeitet in Deutschland die letzte 10 jahre. November ich will nach Griechenland gehe und dort bleiben. Darf ich mein Rente ausbezahlen lassen?? Danke!
Nein, das ist nicht möglich, da Sie weiterhin innerhalb der Europäischen Union leben. Eine Beitragserstattung ist nämlich ausgeschlossen, wenn man eine EU-Staatsangehörigkeit besitzt bzw. innerhalb der EU seinen Wohnsitz hat.
@@rentenfuchs Gilt dies auch für z.B. Mazedonien mit dieser Staatsangehörigkiet ?
Es gibt auch ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Nordmazedonien. Demnach ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen, wenn jemand mit mazedonischer Staatsangehörigkeit mindestens 5 Jahre lang in Deutschland Beiträge gezahlt hat, oder z. B. auch dann, wenn man in bestimmen Ländern in der dortigen Alterssicherung versicherungspflichtig ist (u.a. in Mazedonien, der Türkei, einem EU-Staat). @@Ematuresco
Was hier keiner sagt das hier renten auslandssteuern mit 30%besteuert werden und man darf bei Auszahlung der Rentenpunkte nicht schon in der Renten zahlung sein.
Nach meiner Ansicht lohnt die Auszahlung in keinem Fall ( ausser man weis man lebt noch 6 Monate wegen Krebs) oder man ist/wurde Milionär.
Zumal andere Staaten ein Umbuchen oder Übertragen ins Renten system in das neue Heimatland nicht zulassen
Ich bin mittlerweile 41 Jahre Deutsch Marokkaner also Doppelte Staatsangehörigkeit, will ein versuch starten nach Marokko aus zu wandern wie würde es da mit Auszahlung aussehen wäre das möglich ?
Und was ist wenn ich auswander zuvor eine Auszahlung abgelehnt wurde und ich dauerhaft in Marokko bleibe wird mir dann die Rente erst ausgezahlt wenn ich das beitritts alter erreicht habe ?
Man meldet sich ja bei den behörden bei Auswanderung ab wird da das Rentenversicherungskonto weiter geführt ??
Vielen Dank für den Kommentar. Solange Sie die deutsche Staatsangehörigkeit inne haben, ist eine Beitragserstattung nicht möglich. Sollten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit ablegen, käme eine Erstattung nach zwei Jahren in Marokko in Betracht. Wenn Sie sich die Beiträge nicht erstatten lassen, können Sie sich die Rente im Alter nach Marokko überweisen lassen. Das Rentenkonto bleibt auch nach Abmeldung bestehen.
Hallo,ich habe nur einen Deutschen Pass und bin seit seit 10 Jahre aus Deutschland abgemeldet und lebe in Paraguay(Habe eine Aufenthaltserlaubnis),da gibt es kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland .Kann ich mir die gesamte Rente unter diesen Vorraussetzungen auszahlen lassen??Und wenn ja kommen da Zinsen auf die Rentenbeiträge drauf ?
Solange Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist - wie im Video erläutert - eine Beitragserstattung ausgeschlossen. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Land Sie wohnen.
Kann man sich seine Betriebsrente auszahlen lassen, wenn man ins Ausland geht?
Danke!
Eine derartige Möglichkeit ist mir zumindest nicht bekannt. Habe mich mit dieser Frage bisher aber auch noch nicht tiefergehend auseinandergesetzt.
Ja können Sie. Die Hälfte ist aber weg.
@@aselyakocer8543 Danke, mein Versicherer hat mir gesagt, dass das nicht geht.
Hallo Rentenfuchs, ich habe die italienische Staatsbürgerschaft und habe nun 40 Jahre in Deutschland gelebt. Heute habe ich mich in Deutschland abgemeldet und wandere nach Thailand aus. Muss ich einen Wohnsitz in Thailand nachweisen ? Ist die Auszahlung steuerfrei? Und ich habe gelesen die Wartezeit bis zur Auszahlung sind 12 Monate stimmt das ? Danke für deine Hilfe
Hallo, solange Sie die italienische Staatsangehörigkeit inne haben, ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen - unabhängig davon, wo Sie wohnen. Sollten Sie die Staatsangehörigkeit ablegen und wollen sich die Beiträge erstatten lassen, müssten Sie nachweisen, dass Sie Ihren Wohnsitz in Thailand haben. Eine Auszahlung wäre zudem frühestens nach 24 Monaten möglich. Was die Steuer betrifft ist es so, dass diese in Deutschland steuerfrei ist. Ob ggf. das Wohnsitzland auf diese Steuern erhebt, kann ich Ihnen nicht sagen.
@@rentenfuchs besten Dank 🙏🏼
@@rentenfuchs einen Tipp welche Staatsbürgerschaft leicht zu erhalten ist, die es ermöglicht die Beitragserstattung zu erhalten ?
@@m4m741 Da kann ich aufgrund fehlenden Wissens leider keine Tipps geben.
@@rentenfuchs Dann heisst das wenn mann kein EU Staatsbürger ist und ausserhalb EU auswandert geht das oder wie ??
Wie sieht es mit Beiträgen aus, die man in einem anderen EU-Land geleistet hat, die Zeit der Arbeit dort jedoch nicht ausreicht, um von diesem EU-Land später auch eine Rente erhalten zu dürfen?
Sind das verlorene Jahre? Oder können die Beiträge (nicht nur die Zeit) auf die deutsche Rente angerechnet werden, womit sich diese dann entsprechend erhöht?
Nein, die Zeiten sind nicht verloren. Per Sozialversicherungsabkommen ist geregelt, dass in der EU zurückgelegte Versicherungszeiten auch bei den Mindestversicherungszeiten anderer EU-Staaten berücksichtigt werden. Wenn Sie beispielsweise nur zwei Jahre in Deutschland gearbeitet haben, aber zum Beispiel noch 20 Jahre in Italien, würden Sie dennoch auch eine Rente aus Deutschland bekommen. Diese dürfte aber relativ niedrig sein, weil Grundlage für die Berechnung nur die zwei Jahre sind, die Sie in Deutschland Beiträge gezahlt haben.
Ich habe folgendes Anliegen, bin 1980 ausgewandert und in dieser Zeit ist leider mein Mann verstorben.2012 bin ich nach Deutschland zurück gekommen und bekomme natürlich eine Witwenrente. 2021 bin ich wieder ausgewandert.Meine Frage ist,
kann meine Krankenkasse weiterhin von meiner Witwenrente einen prozentualen Beitrag abziehen obwohl ich nicht mehr in Deutschland lebe?
Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Ob Sie weiterhin Beiträge zur deutschen Krankenversicherung abführen müssen, hängt insbesondere davon ab, in welches Land Sie ausgewandert sind.
@@rentenfuchs Ein Land in der EU
@@rentenfuchs Ich möchte mich rechtherzlich bei Ihnen für die Antwort bedanken. Mit freundlichen Grüßen P.C.
ich würde gerne die 2,5 jahre erstattet bekommen, die ich da einzahen musste. ich sehe das als schneeballsystem.
Die DRV ist ja bereits pleite und wenn blad die BRD pleite sein wird,kann man seine komplette BRD-rente abschreiben.
@@martinfrey7267 genau so ist es.
Wie kommen Sie darauf, dass die DRV pleite sei? 1. Ist die gesetzliche Rente im Umlageverfahren organisiert, was eine Pleite schon einmal schwierig macht und 2. lag die Nachhaltigkeitsrücklage Ende 2022 bei rund 42,7 Milliarden Euro, während der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bei historisch niedrigen 18,6 % lag.
@@rentenfuchs wen meinten sie jetzt? ich bin nicht der meinung, dass die drv pleite sei. aber angesichts der demographischen entwicklung und ganz besonders wegen der degrowth pläne einiger parteien, hat das umlageverfahren keine zukunft. jeder sollte für sich selbst vorsorgen.
Bei Selbstvorsorgen bin ich komplett bei Ihnen. Mein Kommentar bezog sich auf die Aussage von Martin Frey ("Die DRV ist ja bereits pleite und wenn blad die BRD pleite sein wird,kann man seine komplette BRD-rente abschreiben.")
Ich bin österreichischer Staatsbürger und habe 3 Jahre in Deutschland gearbeitet mittlerweile lebe ich in der Schweiz ist die Auszahlung möglich? Danke im voraus
Nein, solange man die Staatsbürgerschaft eines EU-Staates inne hat, ist eine Beitragserstattung gesetzlich ausgeschlossen.
Vielen Dank fur das tolle Video! Ich bin Spanischer Staatsbuerger und habe in Deutschland 9 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt. Ich wohne seit uber 2 Jahren in den USA und zahle hier in die Sozialversicherung ein. Wie wuerde es denn bei mir aussehen mit einer Rentenbeitraegenerstattung? Vielen Dank im Voraus.
Vielen Dank für den netten Kommentar 😊. Als spanische Staatsbürgerin ist eine Beitragserstattung (leider) ausgeschlossen.
@@rentenfuchs danke fur die schnelle Rueckmeldung! ❤
Eigentlich wollten wir nach Japan auswandern. Aber wie sieht die Situation aus, wenn wir 2 Jahre nach China auswandern Rentenauszahlen lassen und dann nach Japan?
Seid ihr deutsche Staatsangehörige und wollt es auch bleiben? Wenn ja ist eine Beitragserstattung eh ausgeschlossen - egal, wohin es euch verschlägt.
Sorry , das soll deutsche Staatsbürgerschaft. Danke
Solange sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen. Hier gibt es auch keine Gestaltungsmöglichkeiten.
Ich bin leztes Jahr in februar in die türkei ausgewandert hab 17 jahre in deutschland gearbeitet bin türkische Staatsbürger hatte aufhebungsvertrag mein lohn in deutschland bezahlt bekommen bis ende april arbeite in der türkei kann ich nach ablauf der 2 jahre meine rente auszahlen lassen
Hallo, für türkische Staatsangehörige gilt Folgendes:
Verlegen türkische Staatsangehörige ihren Wohnsitz in die Türkei, können sie sich ihre in Deutschland gezahlten Rentenversicherungsbeiträge erstatten lassen, wenn sie bereits mindestens zwei Jahre in der Türkei wohnen und in diesen zwei Jahren keinen Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung in der Türkei gezahlt haben.
Wenn in der Türkei Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden, ist eine Beitragserstattung erst dann möglich, wenn die Beitragszahlung endet und seit der letzten Beitragszahlung mindestens 24 Monate vergangen sind.
Wenn Sie nun in der Türkei arbeiten, zahlen Sie vermutlich auch dort in die Rentenversicherung ein. Damit wäre eine Beitragserstattung ausgeschlossen, solange Sie Beiträge zur türkischen Rentenversicherung zahlen.
@@rentenfuchsdas ist krass. Heißt also mindestens 24 Monate nicht arbeiten in der Türkei. Gut zu wissen. Danke👍🏻
Ganz wichtiger Punkt!
@@HaciMurat-k3c Korrekt, freut mich, dass ich weiterhelfen konnte!