Daumen hoch, Abo raus. Hatte heute das Thema Beitragabemessungsgrenze aufm Tisch und musste mein Wissen aus der Fortbildung wieder auffrischen. 1 Video von dir geschaut, super easy. Alles leicht verständlic, kurz und prägnant erklärt, und gute Beispiele. Danke! Hab gleich noch noch zwei Videos drangehangen und noch mehr dazu gelernt 🤙
Vielen Dank 👍 das freut mich sehr. Ich hatte letztes auch ein Thema auf dem Tisch, zur Auffrischung habe ich mein eigenes Video angeschaut... 😂 Viele Grüße
Nein, die Beiträge (Geld) fließen im aktuellen Abrechnungsmonat an die KV. Durch die DEÜV Meldung 54 (Märzklausel) bekommt die KV die nötigen Infos, damit sie dann die Beiträge ins Vorjahr zuordnen kann.
Genauer gesagt, wenn der Einmalbezug die monatliche BBG im Januar, Februar oder im März übersteigt, muss geprüft werden ob im Vorjahr noch SV Luft übrig ist. Wenn ja, werden die SV Beiträge (alle im Januar, Februar oder März entstandenen Beiträge) ins Vorjahr übertragen. Beispiel: Im Januar gibt es einen kleinen Bonus und die BBG wird nicht überschritten, dann bleiben die Beiträge im Januar. Jetzt gibt es beispielsweise zusätzlich im März noch einen großen Bonus der die BBG im Monat übersteigt, dann gehen die März SV Beiträge komplett ins Vorjahr. Ist das Beispiel für dich verständlich oder habe ich zu kompliziert geschrieben?
Payroll Kollege ich glaube, dass ich es jetzt verstanden habe. Morgen werde ich mal nach Übungsaufgaben suchen und sehen , ob ich das richtig lösen kann.
Hi Sophia, genau nur der Bonus wird in diesem Fall ins Vorjahr gepackt. Das laufende Gehalt gleibt im aktuellen Jahr und wird hier versteuert und verbeitragt. Der Bonus allerdings wird im aktuellen Jahr versteuert, die Sozialversicherungsbeiträge werden aber dem Vorjahr zugeordnet. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Danke, super erklärt!
Daumen hoch, Abo raus. Hatte heute das Thema Beitragabemessungsgrenze aufm Tisch und musste mein Wissen aus der Fortbildung wieder auffrischen. 1 Video von dir geschaut, super easy. Alles leicht verständlic, kurz und prägnant erklärt, und gute Beispiele. Danke! Hab gleich noch noch zwei Videos drangehangen und noch mehr dazu gelernt 🤙
Vielen Dank 👍 das freut mich sehr. Ich hatte letztes auch ein Thema auf dem Tisch, zur Auffrischung habe ich mein eigenes Video angeschaut... 😂 Viele Grüße
nicht so richtig verstanden aber ich versuchs noch mal
Stellenweise hast du vieles zu schnell erklärt, aber an sich super veranschaulicht und gut erklärt. Danke dafür 👍🏼
Hi, vielen lieben Dank für dein Feedback. Ich werde zukünftig darauf achten mein Tempo zu drosseln.
Muss man dann die beitragsnachweise alle nachträglich ändern?
Nein, die Beiträge (Geld) fließen im aktuellen Abrechnungsmonat an die KV. Durch die DEÜV Meldung 54 (Märzklausel) bekommt die KV die nötigen Infos, damit sie dann die Beiträge ins Vorjahr zuordnen kann.
also wenn ich den Einmalbezug aus Januar, Februar MÄrz noch was ins alte Jahr packen kann, dann ist es die Märzklausel?
Genauer gesagt, wenn der Einmalbezug die monatliche BBG im Januar, Februar oder im März übersteigt, muss geprüft werden ob im Vorjahr noch SV Luft übrig ist. Wenn ja, werden die SV Beiträge (alle im Januar, Februar oder März entstandenen Beiträge) ins Vorjahr übertragen. Beispiel: Im Januar gibt es einen kleinen Bonus und die BBG wird nicht überschritten, dann bleiben die Beiträge im Januar. Jetzt gibt es beispielsweise zusätzlich im März noch einen großen Bonus der die BBG im Monat übersteigt, dann gehen die März SV Beiträge komplett ins Vorjahr. Ist das Beispiel für dich verständlich oder habe ich zu kompliziert geschrieben?
Payroll Kollege ich glaube, dass ich es jetzt verstanden habe. Morgen werde ich mal nach Übungsaufgaben suchen und sehen , ob ich das richtig lösen kann.
@payroll Kollege, bedeutet es dann, dass nur der Bonus ins Vorjahr geht oder auch das in dem Monat gezahlte Arbeitsentgelt?
Hi Sophia,
genau nur der Bonus wird in diesem Fall ins Vorjahr gepackt. Das laufende Gehalt gleibt im aktuellen Jahr und wird hier versteuert und verbeitragt.
Der Bonus allerdings wird im aktuellen Jahr versteuert, die Sozialversicherungsbeiträge werden aber dem Vorjahr zugeordnet.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Gilt die SV Luft /März-Klausel nur für Einmalzahlungen oder auch für mein laufendes Entgelt?