Sachenrecht I - Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
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- Опубліковано 3 жов 2024
- ÜBERBLICK - EIGENTUMSERWERB AN BEWEGLICHEN SACHEN
Der Eigentumserwerb an beweglichen Sachen kann sich in dreierlei Art vollziehen.
I. RECHTSGESCHÄFTLICH, §§ 929 FF. BGB
II. GESETZLICH
III. HOHEITSAKT
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Danke für Ihre gute Erklärung.