Sachenrecht I - Eigentumserwerb an beweglichen Sachen

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  • Опубліковано 3 жов 2024
  • ÜBERBLICK - EIGENTUMSERWERB AN BEWEGLICHEN SACHEN
    Der Eigentumserwerb an beweglichen Sachen kann sich in dreierlei Art vollziehen.
    I. RECHTSGESCHÄFTLICH, §§ 929 FF. BGB
    II. GESETZLICH
    III. HOHEITSAKT
    Weitere Lernvideos, Definitionen, Skripte, Prüfung- und Aufbauschemata sowie Fallbesprechungen findest Du auf www.jura-onlin... - Deiner Lernplattform vom 1. Semester bis zum 2. Examen. Dieses Video wurde von Sören A. Croll erstellt.

КОМЕНТАРІ • 1

  • @maechel200
    @maechel200 3 роки тому

    Danke für Ihre gute Erklärung.