Der Arbeitnehmer müsste die Anwaltskosten selbst tragen. Anders wäre es nur dann, wenn sich ein Viertel der Belegschaft zusammentun und beim Arbeitsgericht die Auflösung des Betriebsrats wegen "grober Pflichtverletzung" beantragen würde. Dann müsste der Arbeitgeber die Anwaltskosten tragen, falls der Antrag eine hinreichende Erfolgsaussicht hat.
Wie ist das mit den Anwaltskosten wenn der Arbeitnehmer einen Anwalt einschaltet, weil der Betriebsrat nicht tätig wird ?
Der Arbeitnehmer müsste die Anwaltskosten selbst tragen. Anders wäre es nur dann, wenn sich ein Viertel der Belegschaft zusammentun und beim Arbeitsgericht die Auflösung des Betriebsrats wegen "grober Pflichtverletzung" beantragen würde. Dann müsste der Arbeitgeber die Anwaltskosten tragen, falls der Antrag eine hinreichende Erfolgsaussicht hat.