Also, meiner Meinung nach, fährst du da bei den Engstellen etwas zu zügig lang. Und insgesamt eigentlich fast alles sehr überschaubare Situationen, die man vorausschend mitdenkend ohne "rechthaberische" Kommentare absolvieren kann.
1:44 - Spiez ist keine Stadt und 2tens die Oberlandstrasse auf der du gefahren bist ist eine Einkaufstrasse somit Zone 30 und die Fussgänger dürfen auch ohne fussgängerstreifen über die Strasse bzw hätten vortritt
zone 30 dürfen sie überall rüberlaatschen, haben aber KEIN Vortritt!! 20er zone, ja.. und ja, ist ein dashcam freak.. jeden scheiss Online stellen wo er oftmals auch dran genommen werden kann. zu schnell in engstellen, nix zensiert, usw. ist eben noch jung un hat wenig/keine erfahrung.. lassen wir den jungen oder in Berndeutsch "Bueb" sein soass haben.. so ein echt knappes ding hatte der noch nie! so idioten brauchts echt nicht auf der strasse.. ps: a dä "toll" dashcam held. darfi rate: du hesch es FR bläch a dim tupperware?!
8:00 nur so zur Info. In der Schweiz werden die Spiegel bei der Definition der Breite, NICHT zur Fahrzeugbreite eingerechnet. Und Nein, der Sprinter ist somit ganz knapp nicht 2m Breit. Siehe SSV Artikel 21 und VTS Artikel 38 Im VTS wird die Definition des Begriffes (Berite) festgelegt. Die SSV Artikel 21 bezieht sich eben genau auf die Definition der Breite/Länge/Hohe (schild 2.18) und nicht wie in DE Über das Lichte Mass gemessen. Um Fahrzeuge auszuschliesen deren Aussenmasse eine bestimmte Breite überschreitet werden die Signale wie folgt verwendet: Das Signal 1.07 (Engstelle) in kompination mit dem Zusatzschild 5.15 mit aufgedruckter Breite der Fahrbahn. Sprich: Ist das Schild 2.18 mit der Breite 2.6m in einer Baustelle aufgestellt, kann und darf ich es mit meinem LKW mit einer Breite von 2.6m (resp. 2.9m über die Spiegel gemessen) befahren. Ist aber das Schild 1.07 mit Zusatzschild 5.15 das eine Breite von 2.7m ausweisst aufgestellt, darf ich diese Strasse mit dem selben LKW NICHT befahren. Der Grund wiso das so ist, ist eigentlich ganz einfach. Es gibt Fahrzeugkombinationen die auf Fahrbahnhöhe das Mass von bis 3m Aufweisen dürfen, wird jetzt des Schild 2.18 mit 2.6m aufgestellt, weden diese Fahrzeuge ausgeschlossen, nomale LKW können die selbe Strasse aber befahren. Wäre es anders, müsste bei jede Baustelle für Fahrzeugkombinationen von über mindestens 3m problemlos passierbar sein, was nicht immer der Fall ist. Denn wenn die Barken 2.9m auseinander stehen, komme ich mit meinem LKW mit einer Breite von 2.6m und Spiegel 2.9m problemlos durch. Anders mit dem überbreiten Sonderfahrzeug (Landwirtschaft, Baustellenfahrzeug usw., das eine Breite von 2.8m aufweisst und dies auf Strassenniveau.
Da fehlt es noch ein bisschen an suverenität... Im Vekehr ist man kein hilfpolizist sondern sollte deffensiv fahren um eben auch die Fehler der anderen zu überleben.... Hat bisher 26 Jahre lang geklappt...
Jein... Kinder bis 12 dürfen 'zu jeder Zeit' auf dem Trottoir fahren. Wenn dabei keine Fussgänger behindert würden, wie hier, wird es geduldet, 'für kurze Zeit' auf dem Trottoir zu fahren, um eben z.B. aufgestaute Fahrzeuge hinter einem durchzulassen. Ausser es gibt einen Fahrradschutzstreifen, gekennzeichneten Fahrradweg oder das Trottoir ist als reiner Fussweg gekennzeichnet. Aaaber ich sehe auch, dass es da mehrere Ausfahrten von Wohnhäusern hat... Es wäre also so oder so nicht ideal gewesen... Es ging ja auch weniger darum 'darf er oder nicht', sondern mehr, dass er genau dann auf's Trottoir ging, als kurz danach ein Fahrradschutzstreifen anfängt...
9:06 Da bin ich anderer Meinung als du. Der Bus war bereits 3-4 m im Kreisverkehr drin als der Weiße die Begrenzung der Kreisverkehrsfahrbahn in Form der Dreiecke erreicht hat. Er ist nicht verpflichtet, so lange zu warten, bis auch sein Heck niemanden mehr ausbremst, der dort schneller als er fahren kann. Der Busfahrer hat somit nichts falsch gemacht. 8:50 Ich sehe da keinerlei Fehlverhalten von dir weil : 1. der Einbieger Vorfahrt zu gewähren hat 2. Du, als du ihn überholt hast, deutlich schneller als er warst. Erst dann wenn der Einbieger in etwa gleich schnell ist, kann man über "partnerschaftliches Verhalten" nachdenken. 3. Solche Bremsvorgänge können , wenn eine Schnarchnase hinter dir unterwegs ist, zu einem Auffahrunfall führen und eventuell noch 4. hinter dir genügend Platz war um problemlos auf die Autobahn einfahren zu können ( kann man aber nicht am Video festmachen)
9:00 nun Ja, streng genommen ist ein Kreisverkehr nichts anderes als eine Kreuzung mit Linksvortritt (Vortritt = Vorfahrt). Bei einer Kreuzung mit rechtsvortritt, hat das von rechts ankommende FZ schon Vortritt, bevor es in die Kreuzung einfährt und nicht erst dann, wenn es in der Kreuzung drinn ist. Sprich, auch im Kreisverkehr darf das von links kommende Fahrzeug nicht behindert werden, auch wenn es noch nicht in den Kreisverkehr eingefahren ist. Die Haifischzähne ändern daran nichts. Nur, da gibt es noch zu beachten, dass das Vortrittsrecht auf die Überschaubare Strecke begrenzt ist. Bei Kreisverkehrsflächen mit Sichtbehinderung was ja offt extra der Fall ist (Kreiselkunst, Grünbepflanzung usw. )dürfen die Fahrzeuge auch innerhalb des Kreisverkehres nur so schnell fahren, dass sie innerhalb der Überschaubarenstrecke problemlos anhalten können, den ausserhalb dieser Strecke haben sie selber kein Vortrittsrecht.
Grundsätzlich ja wie nach DE-Recht, aber nach CH-Recht hat man schon Fahrzeugen von links den Vortritt in den Kreisel zu gewähren, die sich _nähern_ und nich nur denen direkt vor dem Kreisel. Oder anders ausgedrükt, allen, denen du eine Reibungslose durchfahrt im Kreisel verhinderst, hast du den Vortritt genommen...
Aber - aber. Weihermannshausbrücke mit 86km/h anstelle von 80 km/h. Kreisverkehr in Bern - Generell kein Vortritt auch für Dich - es gilt Reissverschlusssystem !!!
Einfach zu geil, wie du kommentierst. "Der Fahrlehrer" hat schon recht, wenn er dir empfiehlt, Hörgeschichten zu besprechen. Du hast eine sehr angenehme Stimme, so dass es wirklich Spaß macht, dir zuzuhören. Klar, dass ich dich abonniert habe. Mach weiter so!
Hmm, Schweizerdeutsch ist dezent anders ... auf Hochdeutsch haben nur Personen eine Meinung, aber Dinge haben eine Bedeutung. Da rätsel ich schon mal, was gemeint war.
Hat ne scheiss Qualität dein Garmin. Müsstest deshalb auch keine Videos pixeln. 🤣 Jedenfalls nicht das gesamte Bild! Vielleicht suchst du ein anderes Hobby? Das Meiste sind normale Verkehrssituationen. Nichts Besonderes zu sehen.
sehr nice vids. ich bin absoluter schweiz fan und es freut mich die schönen bilder aus der schweiz zu sehen und.... ja auch in der schweiz scheint manchmal intelligenz mangelware zu sein. stress dich nicht wegen der idioten auf der strasse immer cool bleiben und immer gute fahrt! aber bitte nicht immer tschüss am ende der vids sagen-das ist definitiv nicht swiss like!
Kolleg...bisch scho chli e bünzli
i be de meinig du besch sälber chli es sensibelchen. Nemms mol easy em auto
Also, meiner Meinung nach, fährst du da bei den Engstellen etwas zu zügig lang.
Und insgesamt eigentlich fast alles sehr überschaubare Situationen, die man vorausschend mitdenkend ohne "rechthaberische" Kommentare absolvieren kann.
1:44 - Spiez ist keine Stadt und 2tens die Oberlandstrasse auf der du gefahren bist ist eine Einkaufstrasse somit Zone 30 und die Fussgänger dürfen auch ohne fussgängerstreifen über die Strasse bzw hätten vortritt
zone 30 dürfen sie überall rüberlaatschen, haben aber KEIN Vortritt!! 20er zone, ja.. und ja, ist ein dashcam freak.. jeden scheiss Online stellen wo er oftmals auch dran genommen werden kann. zu schnell in engstellen, nix zensiert, usw. ist eben noch jung un hat wenig/keine erfahrung.. lassen wir den jungen oder in Berndeutsch "Bueb" sein soass haben.. so ein echt knappes ding hatte der noch nie! so idioten brauchts echt nicht auf der strasse..
ps: a dä "toll" dashcam held. darfi rate: du hesch es FR bläch a dim tupperware?!
oukchei garmin seif video
ha genau das welle kommentiere, dä siech esch eis z'vell xd
dis läbä muess so langwilig si... suechder än andere job... so typisch bünzli...
Du fahrsch wiene Schlafmütze uf de Autobahn 65kmh ide 80er Zone. Autobahn isch nüt für dich probiers doch mal miteme e-Bike oderso
E bikes can be dangerous and maybe even slow! You cant drive them on the highway
8:00 nur so zur Info. In der Schweiz werden die Spiegel bei der Definition der Breite, NICHT zur Fahrzeugbreite eingerechnet. Und Nein, der Sprinter ist somit ganz knapp nicht 2m Breit. Siehe SSV Artikel 21 und VTS Artikel 38 Im VTS wird die Definition des Begriffes (Berite) festgelegt. Die SSV Artikel 21 bezieht sich eben genau auf die Definition der Breite/Länge/Hohe (schild 2.18) und nicht wie in DE Über das Lichte Mass gemessen.
Um Fahrzeuge auszuschliesen deren Aussenmasse eine bestimmte Breite überschreitet werden die Signale wie folgt verwendet: Das Signal 1.07 (Engstelle) in kompination mit dem Zusatzschild 5.15 mit aufgedruckter Breite der Fahrbahn.
Sprich: Ist das Schild 2.18 mit der Breite 2.6m in einer Baustelle aufgestellt, kann und darf ich es mit meinem LKW mit einer Breite von 2.6m (resp. 2.9m über die Spiegel gemessen) befahren. Ist aber das Schild 1.07 mit Zusatzschild 5.15 das eine Breite von 2.7m ausweisst aufgestellt, darf ich diese Strasse mit dem selben LKW NICHT befahren.
Der Grund wiso das so ist, ist eigentlich ganz einfach. Es gibt Fahrzeugkombinationen die auf Fahrbahnhöhe das Mass von bis 3m Aufweisen dürfen, wird jetzt des Schild 2.18 mit 2.6m aufgestellt, weden diese Fahrzeuge ausgeschlossen, nomale LKW können die selbe Strasse aber befahren. Wäre es anders, müsste bei jede Baustelle für Fahrzeugkombinationen von über mindestens 3m problemlos passierbar sein, was nicht immer der Fall ist. Denn wenn die Barken 2.9m auseinander stehen, komme ich mit meinem LKW mit einer Breite von 2.6m und Spiegel 2.9m problemlos durch. Anders mit dem überbreiten Sonderfahrzeug (Landwirtschaft, Baustellenfahrzeug usw., das eine Breite von 2.8m aufweisst und dies auf Strassenniveau.
Da fehlt es noch ein bisschen an suverenität... Im Vekehr ist man kein hilfpolizist sondern sollte deffensiv fahren um eben auch die Fehler der anderen zu überleben.... Hat bisher 26 Jahre lang geklappt...
Dä ams SVG abeläse während em Autofahre. Keis wunder dänked alli usem Usland mer send turbo Autiste.
Z Aubligä het mer o mau fasch einä dr Spiegu kabutt gfahrä. Di Ängsteu kenni z guet!
Ich habe das Grfühl, dass du das Gesetz nicht kennst... nichts was man gesehen haben muss
Wie lange hast du schon deinen Führerschein?
Das ist doch Schwarzenberg umgebeung😅
so geili komentär man, ha di ganz ziit nur lachflash
Hey, habe auf dein Video reagiert. Kommt dann die tage Online.
Ich dachte wir in D wären die Datenschutzbekloppten und du aus der Schweiz pixelst einfach gleich das ganze Bild. 😂
😂 fahr velo
Die sind so langsam. Da kann man stundenlang fahren für 100Km und bei einem auto ist es 1 stunde oder so
9:55 Herzlichen Glückwunsch. Wie nennt man in der Schweiz den Gesellenbrief?
Danke! ^^
EFZ (Eidgenössisches Fähigkeits-Zeugniss)
Oder EBA (Eidgenössisches Berufs-Atest) bei einer Anlehre
Fahren mit dem Fahrrad auf dem Trottoir ist nur Kindern bis 12 Jahren gestattet, andernfalls muss es auf dem Trottoir entsprechend signalisiert sein.
Jein...
Kinder bis 12 dürfen 'zu jeder Zeit' auf dem Trottoir fahren. Wenn dabei keine Fussgänger behindert würden, wie hier, wird es geduldet, 'für kurze Zeit' auf dem Trottoir zu fahren, um eben z.B. aufgestaute Fahrzeuge hinter einem durchzulassen. Ausser es gibt einen Fahrradschutzstreifen, gekennzeichneten Fahrradweg oder das Trottoir ist als reiner Fussweg gekennzeichnet.
Aaaber ich sehe auch, dass es da mehrere Ausfahrten von Wohnhäusern hat...
Es wäre also so oder so nicht ideal gewesen...
Es ging ja auch weniger darum 'darf er oder nicht', sondern mehr, dass er genau dann auf's Trottoir ging, als kurz danach ein Fahrradschutzstreifen anfängt...
Scho pinlich
abo beendet.. sorry oder exgüsi..
😂😂😂😂😂😂 ok Garmin save video Dutzend Male während einer kurzen Autofahrt. Was für einen Mimose sie sind 😂😂😂😂😂
wiso chunt do en dütschā komentar wenn mor do i dä Schweiz isch.. omg
Garmin kann keinen Schweizer Dialekt 😅
9:06 Da bin ich anderer Meinung als du. Der Bus war bereits 3-4 m im Kreisverkehr drin als der Weiße die Begrenzung der Kreisverkehrsfahrbahn in Form der Dreiecke erreicht hat. Er ist nicht verpflichtet, so lange zu warten, bis auch sein Heck niemanden mehr ausbremst, der dort schneller als er fahren kann. Der Busfahrer hat somit nichts falsch gemacht.
8:50 Ich sehe da keinerlei Fehlverhalten von dir weil :
1. der Einbieger Vorfahrt zu gewähren hat
2. Du, als du ihn überholt hast, deutlich schneller als er warst. Erst dann wenn der Einbieger in etwa gleich schnell ist, kann man über "partnerschaftliches Verhalten" nachdenken.
3. Solche Bremsvorgänge können , wenn eine Schnarchnase hinter dir unterwegs ist, zu einem Auffahrunfall führen
und eventuell noch 4. hinter dir genügend Platz war um problemlos auf die Autobahn einfahren zu können ( kann man aber nicht am Video festmachen)
9:06 gebe ich dir recht. Man muss genau hinschauen, dann erkennt man, dass der Bus zuerst im Kreisel war.
9:00 nun Ja, streng genommen ist ein Kreisverkehr nichts anderes als eine Kreuzung mit Linksvortritt (Vortritt = Vorfahrt). Bei einer Kreuzung mit rechtsvortritt, hat das von rechts ankommende FZ schon Vortritt, bevor es in die Kreuzung einfährt und nicht erst dann, wenn es in der Kreuzung drinn ist. Sprich, auch im Kreisverkehr darf das von links kommende Fahrzeug nicht behindert werden, auch wenn es noch nicht in den Kreisverkehr eingefahren ist. Die Haifischzähne ändern daran nichts. Nur, da gibt es noch zu beachten, dass das Vortrittsrecht auf die Überschaubare Strecke begrenzt ist. Bei Kreisverkehrsflächen mit Sichtbehinderung was ja offt extra der Fall ist (Kreiselkunst, Grünbepflanzung usw. )dürfen die Fahrzeuge auch innerhalb des Kreisverkehres nur so schnell fahren, dass sie innerhalb der Überschaubarenstrecke problemlos anhalten können, den ausserhalb dieser Strecke haben sie selber kein Vortrittsrecht.
Grundsätzlich ja wie nach DE-Recht, aber nach CH-Recht hat man schon Fahrzeugen von links den Vortritt in den Kreisel zu gewähren, die sich _nähern_ und nich nur denen direkt vor dem Kreisel. Oder anders ausgedrükt, allen, denen du eine Reibungslose durchfahrt im Kreisel verhinderst, hast du den Vortritt genommen...
Aber - aber. Weihermannshausbrücke mit 86km/h anstelle von 80 km/h. Kreisverkehr in Bern - Generell kein Vortritt auch für Dich - es gilt Reissverschlusssystem !!!
Was für eine cam hast du ?
Einfach zu geil, wie du kommentierst. "Der Fahrlehrer" hat schon recht, wenn er dir empfiehlt, Hörgeschichten zu besprechen. Du hast eine sehr angenehme Stimme, so dass es wirklich Spaß macht, dir zuzuhören. Klar, dass ich dich abonniert habe. Mach weiter so!
Hmm, Schweizerdeutsch ist dezent anders ... auf Hochdeutsch haben nur Personen eine Meinung, aber Dinge haben eine Bedeutung. Da rätsel ich schon mal, was gemeint war.
ach sorry hab vergessen abo ist raus!
Hat ne scheiss Qualität dein Garmin. Müsstest deshalb auch keine Videos pixeln. 🤣 Jedenfalls nicht das gesamte Bild! Vielleicht suchst du ein anderes Hobby? Das Meiste sind normale Verkehrssituationen. Nichts Besonderes zu sehen.
Ich mache mir bei den Videos einen Sport drauss, ob ich da auch schon gefahren bin.
Meistens erkenne ich die Strecke. 😎
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sehr nice vids. ich bin absoluter schweiz fan und es freut mich die schönen bilder aus der schweiz zu sehen und.... ja auch in der schweiz scheint manchmal intelligenz mangelware zu sein.
stress dich nicht wegen der idioten auf der strasse immer cool bleiben und immer gute fahrt! aber bitte nicht immer tschüss am ende der vids sagen-das ist definitiv nicht swiss like!
wie hesh gwüsst dassi bünzli bi
ändli eine wo sini viedeos kommentiert 👍
verchersregle si doch blos empfelige zumindescht chunts mer so vor 🤔
und hgw zur abschlussprüefig