Unmöglichkeit der Leistung #5

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  • Опубліковано 5 жов 2024
  • Das war unser Video „Unmöglichkeit der Leistung“ aus der Playlist „Schuldrecht AT“.
    #6minutenjura #kwl
    Playlist „Schuldrecht AT“:
    • Schuldrecht AT
    Mehr von 6 Minuten Jura gibt es auf Instagram: 6minutenjura
    Lehrstuhl Zivilrecht V: www.zivilrecht...
    Literaturhinweis: Lange, Schuldrecht AT, Jurakompakt, 5. Auflage

КОМЕНТАРІ • 13

  • @kristinschoellkopf6268
    @kristinschoellkopf6268 3 роки тому +6

    Vielen Dank für dieses Video. Es fasst meinen Lernstoff sehr gut zusammen.

    • @6MinutenJura
      @6MinutenJura  3 роки тому

      Danke zurück; freut uns sehr, wenn unsere Videos hilfreich sind.

  • @maa5130
    @maa5130 3 роки тому +6

    Sie sind großartig

    • @6MinutenJura
      @6MinutenJura  3 роки тому

      1000 Dank! Eine super Motivation für weitere Filme.

  • @benniwinter7662
    @benniwinter7662 3 роки тому +5

    Was genau ist ein Sache mittlerer Art und Güter? by the way mir hilft ihre Filmreihe sehr weiter, vielen Dank.

    • @6MinutenJura
      @6MinutenJura  3 роки тому +4

      Mit "Art" ist die Gattung der Sache und mit "Güte" deren Qualität gemeint. Was "mittlerer Art und Güte" ist, muss im Einzelfall entscheiden werden, zumal das Gesetz keinen Maßstab benennt. Kriterien sind die übliche Verwendung, die Art der Fertigung (Industrienormen etc.), aber auch der Preis.

  • @uhbaoifuhoiafj456
    @uhbaoifuhoiafj456 2 роки тому +4

    Ein echt gute Zusammenfassung!

    • @6MinutenJura
      @6MinutenJura  2 роки тому

      Vielen Dank und alles Gute aus Bayreuth

  • @MH-pw2tv
    @MH-pw2tv 5 місяців тому

    Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lange,
    vielen Dank für diese sehr gut komprimierte Zusammenfassung. Bzgl. Abs. 2 & Abs. 3 hätte ich eine kurze Nachfrage: Würden Sie mir zustimmen, dass diese (anders als Abs. 1 -> Anspruch erloschen? Rechtsvernichtende Einwendungen) unter dem Prüfungspunkt 3 (Anspruch durchsetzbar? - rechtshemmende Einwendungen) zu subsumieren sind?
    LG Matthias

    • @6MinutenJura
      @6MinutenJura  5 місяців тому

      Die §§ 275 Abs. 2 und 3 geben dem Schuldner nach h.M. eine Einrede - er kann die Leistungserbringung verweigern, muss dies aber nicht. Anders als § 275 Abs. 1 BGB sind § 275 Abs. 2 und Abs. 3. daher in der Tat am Prüfungspunkt „Anspruch durchsetzbar“ zu verorten. Viele Grüße aus Bayreuth!

    • @MH-pw2tv
      @MH-pw2tv 5 місяців тому

      @@6MinutenJura Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für eine Antwort genommen haben. Sie haben mir sehr geholfen. LG

  • @justus7985
    @justus7985 3 роки тому +4

    Geiles Video Knut! Weiter so!

    • @6MinutenJura
      @6MinutenJura  3 роки тому

      Danke, danke - mach ich. Im Herbst geht es mit Sachenrecht los.