Herr Juhn, ich verfolge seit mehreren Jahren Ihren Kanal und Ihre wirklich gut strukturierten und anschaulichen Erklärungen. Sie haben mir eine völlig neue und leicht zu verstehende Welt der Steuerersparnis eröffnet. Dafür möchte ich mich bedanken. Ich könnte Ihnen Stundenlang zuhören - für mich sind Sie der Mozart des Steuerrechts!! Konstant über Jahre diesen geballten Content zu liefern - KOSTENLOS. Chapeu!
Zwei fragen: 1. wenn ich das Model wiederholen möchte, beispielsweise weil ein Hotel expandiert und nen neuen Standort möchte. Dann müsste ich doch noch mal eine neue Immo GbR gründen, um dann später die Forderung gegenüber der Holding zu machen. Richtig? Wenn ja, kann die Holding die beiden Immo GmbHs dann problemlos verschmelzen? 2. im doppelten Holding Model: wären die hier Privatpersonen dann durch handeln der Holding KG zu ersetzen?
In dem Zusammenhang habe ich eine Frage ich gründe eine gmbh für Immobilien, kaufe eine Wohnung und vermiete die per Mietkauf an mich selbst. Die Einnahmen aus dem direkten Geschäft werden um die Mieteinnahmen reduziert, damit die Einzelunternehmerregelung weiterhin Anwendung findet. Ausschüttung an sich selbst sind bis zum Sparerpauschbetrag und werden als Darlehen der eigenen GmbH gewährt. Ist die Wohnung abbezahlt wird die Immobilie mit Solar und Erdwärme mit energetischer Sanierung auf A auf Vordermann gebracht und ebenso per Mietkauf übertragen. Nach 20 Jahren ist alles übertragen und wird im Eigennutz benutzt und nach 3 Jahren verkauft. Dann ist das Einkommen im Firmenkonto weitestgehend unversteuert und wird in Aktien ETFs und Einzekaktien investiert. Wie verhalten sich dann Einkünfte aus diesen Kapitalerträgen mit der Einzelunternehmerregelung und kann man so zumindest Firmeneinkünfte Steuerfrei erwirtschaften. Bei der Auszahlung kann dann gerne die Kapitalertragssteuer fällig werden, aber wenn so Einkommen mehrfach versteuert wird ist das echt nicht cool.
Achtung Betriebsaufspaltung, weil dir GmbH und Immobilie gehört. Drum muss die Immobilie mit jemanden zusammen gekauft werden der nicht an der GmbH beteiligt ist.
Ist es möglich wenn man als Privatperson mehrere Beteiligungen hat zwischen 25-51% an deutschen GmbHs diese in eine neue doppelstöckige Holding steuerneutral einzubringen ?
Dieses Modell funktioniert mit jeder Personengesellschaft, also auch einer KG, Ja. Aber die KG ist gesellschaftsrechtlich komplizierter und erfordert, wie vom guten Herrn Juhn angesprochen, eine Bilanzerstellung und es gehen Veröffentlichungspflichten mit ihr einher, im Gegensatz zur GbR. Auch von mir, ein sehr gutes Video, bitte mehr davon! :)
Ein tolles Modell, aber in der Praxis muss es dann auch umsetzbar sein. Die 1,8 Mio müssen als Gewinn auch entstehen und die Person in der Familie muss auch den KP von 1,1, Mio bezahlen oder finanzieren können und wollen, um das Modell richtig effektiv zu machen. Für viele sicher nicht leicht umsetzbar. Trotzdem ein gutes Modell. Ich spinne es aber an einem anderen Punkt mal weiter: Für mich ist die Abschreibung einer Immobilie in der GmbH nicht so entscheidend, weil ich bei einem späteren Verkauf dann um so mehr Steuern (wenn auch nur 15% wegen § 9 I 2 GewStG) auf den Gewinn beim Verkauf der Immobilie zahlen muss. Klar könnte ich die GmbH als Share Deal verkaufen, aber dann hat der Käufer das Problem der latenten Steuern und ich kann dann auch nur die ganze GmbH mit allen Immobilien verkaufen, was ich vielleicht nicht möchte. Eine Alternative wäre eine einzelne GmbH für jede Immobilie, was wieder sehr hohe Administrationskosten verursacht. Was ist Ihre Meinung dazu, Herr Juhn?
Ich hätte eine persönliche und wichtige Frage an sie : Ein Baugrundstück kaufen und darauf eine Immobilie mit 6 Eigentumswohnungen erstellen und daraufhin alle sechs verkaufen und damit Gewinn erwirtschaften. Wie würden sie vorgehen ? Privat das Grundstück kaufen und das Haus komplett eigen finanzieren und dann verkaufen ? Natürlich wird sehr sehr viel Gewinn versteuert. Wie kann man den größten Teil der Steuern umgehen ? Gbr, GmbH oder sonst was ? Auf eine Antwort würde ich mich sehr sehr freuen.
Die spannende Frage sehe ich eher in der Haftung beim Bau der Wohnungen. Wenn da was schiefläuft haftest du in deinem Beispiel komplett mit dem Privatvermögen.
Mir bleibt immer die Frage, wie ist es möglich in der Praxis die Immobilie an die eigene Familie zu verkaufen? Muss der Käufer dann die 1,1 Millionen haben, stelle ich mir irgendwie schwierig vor wenn nur 0,1 Prozent der Mieteinnahmen an den Beteiligten Partner gehen ?
Neben den Notargebühren überweist der Partner dann halt mal einige Millionen hin und her oder es werden eben Schuldscheine auf künftige Veräußerungserlöse rumgereicht, wenn die Steuervorteile bereits jemand anderes verfrühstückt haben sollte 😂
Gesellschafter einer GbR haften immer unbeschränkt, also egal wie sie beteiligt sind haften sie immer mit Ihrem gesamten Vermögen, also auch Privatvermögen, usw. Eine Haftungsbeschränkung bekommt man nur über eine juristische Person oder über eine KG also Kommanditist.
Brilliant! Nach 50 oder 100 Jahren kann man den "Zwischenstep" nochmal machen... wäre vielleicht einfacher und auch sehr interessant, wie man eine gewerblich entprägte GmbH & Co. KG nutzt; auch Vorteile / Nachteile zu einer vvGmbH oder der meist übertriebenen Holdingstruktur, wenn eine GBR nicht in Frage kommt.
Selbstverständlich haben die unterschiedlichen Steuergestaltungen, die wir unseren Mandanten anbieten, immer die individuelle Situation im Blick. Dabei können etwaige Vorteile einer Gestaltung im einen Fall zu negativen Folgen in einem anderen Fall führen. Daher ist eine pauschale Antwort hier wenig sinnvoll. :)
Bin ja wirklich ein Fan von ihren Videos! Wirklich! Allerdings verstehe ich diesen Kapitalgesellschaft vs Personengesellschafts Vergleich nie. Wenn ich als GbR investiere mache ich das doch mit Gewinnen die bereits 30% auf GmbH Level zzgl 25% für Ausschüttung (zzgl Soli) versteuert worden sind. Das muss man doch auch berücksichtigen? Ist dann wirklich noch ein Vorteil vorhanden? Es sei denn ich habe 1Mio steuerfrei im Lotto gewonnen, dann ist die Sache natürlich klar
Hi, Wenn man ein erstes Unternehmen gründen will, von welchem man erwartet innerhalb von 5 bis 8 Jahren mehrere Millionen Umsatz zu machen (dies aber vorher natürlich nicht sicher weiß), wie sollte man dann vorgehen? Gleich mehrstufig gründen? Schrittweise stufen ausbauen? Kann man das startup dann auch jederzeit verkaufen?
Von Anfang an mehrstufig. Nachträglich umstrukturieren ist zum einen mit viel Nerven und Geld verbunden. Zum anderen kann nach der Umstrukturierung ggf. 7 Jahre nicht steuerfrei verkauft werden wegen der Sperrfrist. Wenn zu Beginn die Holding gegründet wird, kann jederzeit steuerfrei aus der Holding verkauft werden.
Eintragung des Immobilienbesitzes im Transparenzregister wird Pflicht ab 01.01.2024 also GBR verliert wichtige Vorteil. Heisst jeder Schmarotzer wird wissen wem die Immobile gehört.
Für die Auskunft aus dem Transparenzregister braucht es genauso ein berechtigtes Interesse, wie beim Grundbuch. Also kann es nicht jeder einfach einsehen.
@@bwljustus8077 Dein Dank geht hier an die falsche Adresse. Tatsächlich geht das Transparenzregister auf eine EU-Richtlinie zurück, die Angela und Olaf umsetzen mussten. 👉Hier der Link: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/18_Legislaturperiode/2017-06-24-EU-Geldwaescherichtlinie/0-Gesetz.html Viele Grüße Dein JUHN Partner Team
@@ingosierck_steuerberater Hierzu haben wir einen informativen Artikel bereitgestellt💡: www.juhn.com/fachwissen/gmbh-steuerrecht/transparenzregister/ Viele Grüße Dein JUHN Partner Team
Kann ich das auch als Privatperson mit einer Wohnung machen? Also, wenn ich eine Holding habe an diese eine Wohnung aus meinem Privatbesitz verkaufen zwecks Geldentnahme?
Es darf sich vorher aber keine Betriebsaufspaltung ergeben haben. Aber grundsätzlich geht es mir da wie Dir. Man könnte ja auch ein Gebäude an eine fremde Firma vermieten und das Gebäude dann nach 10+x Jahren an die eigene Holding veräußern, wo dann zwar Grunderwerbsteuer anfällt, aber man kann es dann quasi auch alleine "durchziehen"
Uns wurde vom Gewerbeamt an die Immobilien GmbH mitgeteilt dass die Voraussetzungen für die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht zutrifft, da es sich um eine reine Gewerbeimmobilie handelt und nicht eine Wohnimmobilie. (Firmenhalle in Immobilien GmbH vermietet an die operative Firma ohne übergeordneter Holding), also bei uns kein Steuerlicher Vorteil. Sie haben dies ja in Ihrem Beispiel so ähnlich angegeben, gibt es dafür andere Voraussetzungen?
Du meinst sicherlich das Finanzamt und nicht das Gewerbeamt? Gegen die Aussage würde ich aber mit einem Steuerberater im Widerspruchsverfahren vor gehen.
@@michaelminz3385 Wenn es sich um eine rein vermögensverwaltende GbR handelt dann nicht (ist in der Regel der Fall, wenn nur Immovermögen verwaltet wird).
Ich finde unser Steuerstystem echt zu arg. Für den einfachen Bürger ist das nicht zu verstehen aber für die reichsten 10% die auch die Politik beeinflussen gibt es immer wieder Steuerschlupflöcher. Am einfachsten wäre einfach eine Umsatzsteuer auf alles gekaufte und gut ist. Luxusartikel 40% Grundversorgung 20% alle happy.
Jetzt Erstberatungstermin vereinbaren: www.juhn.com/terminvereinbarung/
Der Endgegner der Finanzämter.
😂😂😂 der ist gut 😅
Find ich auch genial, gleich mal den Channel umbennennen "Endgegneder des Finanzamtes" :)
Da lobe ich mir das selbstbewohnte Wohneigentum..........mit den Steuern für Reiche
Herr Juhn,
ich verfolge seit mehreren Jahren Ihren Kanal und Ihre wirklich gut strukturierten und anschaulichen Erklärungen.
Sie haben mir eine völlig neue und leicht zu verstehende Welt der Steuerersparnis eröffnet.
Dafür möchte ich mich bedanken.
Ich könnte Ihnen Stundenlang zuhören - für mich sind Sie der Mozart des Steuerrechts!!
Konstant über Jahre diesen geballten Content zu liefern - KOSTENLOS.
Chapeu!
sehr sehr gutes video! ruhig und deutlich erklärt.
Bester Mann 👍
Zwei fragen:
1. wenn ich das Model wiederholen möchte, beispielsweise weil ein Hotel expandiert und nen neuen Standort möchte. Dann müsste ich doch noch mal eine neue Immo GbR gründen, um dann später die Forderung gegenüber der Holding zu machen. Richtig? Wenn ja, kann die Holding die beiden Immo GmbHs dann problemlos verschmelzen?
2. im doppelten Holding Model: wären die hier Privatpersonen dann durch handeln der Holding KG zu ersetzen?
In dem Zusammenhang habe ich eine Frage
ich gründe eine gmbh für Immobilien, kaufe eine Wohnung und vermiete die per Mietkauf an mich selbst. Die Einnahmen aus dem direkten Geschäft werden um die Mieteinnahmen reduziert, damit die Einzelunternehmerregelung weiterhin Anwendung findet. Ausschüttung an sich selbst sind bis zum Sparerpauschbetrag und werden als Darlehen der eigenen GmbH gewährt. Ist die Wohnung abbezahlt wird die Immobilie mit Solar und Erdwärme mit energetischer Sanierung auf A auf Vordermann gebracht und ebenso per Mietkauf übertragen. Nach 20 Jahren ist alles übertragen und wird im Eigennutz benutzt und nach 3 Jahren verkauft. Dann ist das Einkommen im Firmenkonto weitestgehend unversteuert und wird in Aktien ETFs und Einzekaktien investiert. Wie verhalten sich dann Einkünfte aus diesen Kapitalerträgen mit der Einzelunternehmerregelung und kann man so zumindest Firmeneinkünfte Steuerfrei erwirtschaften. Bei der Auszahlung kann dann gerne die Kapitalertragssteuer fällig werden, aber wenn so Einkommen mehrfach versteuert wird ist das echt nicht cool.
Achtung Betriebsaufspaltung, weil dir GmbH und Immobilie gehört. Drum muss die Immobilie mit jemanden zusammen gekauft werden der nicht an der GmbH beteiligt ist.
@@florianalexander9183 Guter Tipp. Das ist einfacher einzufädeln
Ist es möglich wenn man als Privatperson mehrere Beteiligungen hat zwischen 25-51% an deutschen GmbHs diese in eine neue doppelstöckige Holding steuerneutral einzubringen ?
Top Beitrag und wirklich raffiniert😉
Ginge anstatt der GbR auch eine KG?
Dieses Modell funktioniert mit jeder Personengesellschaft, also auch einer KG, Ja. Aber die KG ist gesellschaftsrechtlich komplizierter und erfordert, wie vom guten Herrn Juhn angesprochen, eine Bilanzerstellung und es gehen Veröffentlichungspflichten mit ihr einher, im Gegensatz zur GbR.
Auch von mir, ein sehr gutes Video, bitte mehr davon! :)
Finanzämter hassen diesen Trick 😂😂
Wie lange muss die OHG bestehen, bevor ich sie in eine GmbH umwandeln kann?
Was kostet es mich das Konstrukt so einzuleiten und es steuerlich so umzustellen bei Ihnen? Gibt es hier eine Formel oder eine Schätzung
Ein tolles Modell, aber in der Praxis muss es dann auch umsetzbar sein. Die 1,8 Mio müssen als Gewinn auch entstehen und die Person in der Familie muss auch den KP von 1,1, Mio bezahlen oder finanzieren können und wollen, um das Modell richtig effektiv zu machen. Für viele sicher nicht leicht umsetzbar.
Trotzdem ein gutes Modell. Ich spinne es aber an einem anderen Punkt mal weiter: Für mich ist die Abschreibung einer Immobilie in der GmbH nicht so entscheidend, weil ich bei einem späteren Verkauf dann um so mehr Steuern (wenn auch nur 15% wegen § 9 I 2 GewStG) auf den Gewinn beim Verkauf der Immobilie zahlen muss. Klar könnte ich die GmbH als Share Deal verkaufen, aber dann hat der Käufer das Problem der latenten Steuern und ich kann dann auch nur die ganze GmbH mit allen Immobilien verkaufen, was ich vielleicht nicht möchte. Eine Alternative wäre eine einzelne GmbH für jede Immobilie, was wieder sehr hohe Administrationskosten verursacht.
Was ist Ihre Meinung dazu, Herr Juhn?
Ich hätte eine persönliche und wichtige Frage an sie :
Ein Baugrundstück kaufen und darauf eine Immobilie mit 6 Eigentumswohnungen erstellen und daraufhin alle sechs verkaufen und damit Gewinn erwirtschaften.
Wie würden sie vorgehen ?
Privat das Grundstück kaufen und das Haus komplett eigen finanzieren und dann verkaufen ?
Natürlich wird sehr sehr viel Gewinn versteuert. Wie kann man den größten Teil der Steuern umgehen ?
Gbr, GmbH oder sonst was ?
Auf eine Antwort würde ich mich sehr sehr freuen.
Die spannende Frage sehe ich eher in der Haftung beim Bau der Wohnungen. Wenn da was schiefläuft haftest du in deinem Beispiel komplett mit dem Privatvermögen.
Mir bleibt immer die Frage, wie ist es möglich in der Praxis die Immobilie an die eigene Familie zu verkaufen?
Muss der Käufer dann die 1,1 Millionen haben, stelle ich mir irgendwie schwierig vor wenn nur 0,1 Prozent der Mieteinnahmen an den Beteiligten Partner gehen ?
Neben den Notargebühren überweist der Partner dann halt mal einige Millionen hin und her oder es werden eben Schuldscheine auf künftige Veräußerungserlöse rumgereicht, wenn die Steuervorteile bereits jemand anderes verfrühstückt haben sollte 😂
Verkäuferdarlehen
Wow. Cool 😮
Frage an Christoph: Wenn ich meine Frau mit 0,1 Prozent an der GBR beteilige haftet sie dann auch nur für diese 0,1 Prozent?
Gesellschafter einer GbR haften immer unbeschränkt, also egal wie sie beteiligt sind haften sie immer mit Ihrem gesamten Vermögen, also auch Privatvermögen, usw. Eine Haftungsbeschränkung bekommt man nur über eine juristische Person oder über eine KG also Kommanditist.
Funktioniert das auch bei einer Arztpraxis, meine Frau ist Ärztin das wäre interessant ?
Wenn deine Frau ihre Praxis als GmbH und nicht als Freiberuflerin führt sollte das gehen.
Brilliant! Nach 50 oder 100 Jahren kann man den "Zwischenstep" nochmal machen... wäre vielleicht einfacher und auch sehr interessant, wie man eine gewerblich entprägte GmbH & Co. KG nutzt; auch Vorteile / Nachteile zu einer vvGmbH oder der meist übertriebenen Holdingstruktur, wenn eine GBR nicht in Frage kommt.
Selbstverständlich haben die unterschiedlichen Steuergestaltungen, die wir unseren Mandanten anbieten, immer die individuelle Situation im Blick. Dabei können etwaige Vorteile einer Gestaltung im einen Fall zu negativen Folgen in einem anderen Fall führen. Daher ist eine pauschale Antwort hier wenig sinnvoll. :)
Liegt die Abschreibung seit diesem Jahr nicht bei 3%?
Nur für Neubauten ab 2023?
@@khaledkhiri3400 ah richtig, danke
Bin ja wirklich ein Fan von ihren Videos! Wirklich! Allerdings verstehe ich diesen Kapitalgesellschaft vs Personengesellschafts Vergleich nie. Wenn ich als GbR investiere mache ich das doch mit Gewinnen die bereits 30% auf GmbH Level zzgl 25% für Ausschüttung (zzgl Soli) versteuert worden sind. Das muss man doch auch berücksichtigen? Ist dann wirklich noch ein Vorteil vorhanden? Es sei denn ich habe 1Mio steuerfrei im Lotto gewonnen, dann ist die Sache natürlich klar
Musst du ein Darlehen nehmen aus der Holding 🤷♂️
Kann meine Holding auch einfach meine fremdvermietete Wohnimmobilie von mir abkaufen?
Ja aber hier könnte Grunderwerbsteuer fällig werden
Hi,
Wenn man ein erstes Unternehmen gründen will, von welchem man erwartet innerhalb von 5 bis 8 Jahren mehrere Millionen Umsatz zu machen (dies aber vorher natürlich nicht sicher weiß), wie sollte man dann vorgehen? Gleich mehrstufig gründen? Schrittweise stufen ausbauen?
Kann man das startup dann auch jederzeit verkaufen?
Von Anfang an mehrstufig. Nachträglich umstrukturieren ist zum einen mit viel Nerven und Geld verbunden. Zum anderen kann nach der Umstrukturierung ggf. 7 Jahre nicht steuerfrei verkauft werden wegen der Sperrfrist. Wenn zu Beginn die Holding gegründet wird, kann jederzeit steuerfrei aus der Holding verkauft werden.
Jetzt brauch ich nur noch die ein oder andere Industriehalle und ein Hotelchen
Eintragung des Immobilienbesitzes im Transparenzregister wird Pflicht ab 01.01.2024 also GBR verliert wichtige Vorteil. Heisst jeder Schmarotzer wird wissen wem die Immobile gehört.
Für die Auskunft aus dem Transparenzregister braucht es genauso ein berechtigtes Interesse, wie beim Grundbuch. Also kann es nicht jeder einfach einsehen.
@@bwljustus8077 Dein Dank geht hier an die falsche Adresse. Tatsächlich geht das Transparenzregister auf eine EU-Richtlinie zurück, die Angela und Olaf umsetzen mussten. 👉Hier der Link: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/18_Legislaturperiode/2017-06-24-EU-Geldwaescherichtlinie/0-Gesetz.html
Viele Grüße
Dein JUHN Partner Team
@@ingosierck_steuerberater Hierzu haben wir einen informativen Artikel bereitgestellt💡: www.juhn.com/fachwissen/gmbh-steuerrecht/transparenzregister/
Viele Grüße
Dein JUHN Partner Team
Kann ich das auch als Privatperson mit einer Wohnung machen? Also, wenn ich eine Holding habe an diese eine Wohnung aus meinem Privatbesitz verkaufen zwecks Geldentnahme?
Ja, grundsätzlich schon.
Es darf sich vorher aber keine Betriebsaufspaltung ergeben haben. Aber grundsätzlich geht es mir da wie Dir. Man könnte ja auch ein Gebäude an eine fremde Firma vermieten und das Gebäude dann nach 10+x Jahren an die eigene Holding veräußern, wo dann zwar Grunderwerbsteuer anfällt, aber man kann es dann quasi auch alleine "durchziehen"
Du bist ein Genie
Oder an meinen Mann oder? Oder sind es nur Männer Gesellschafter?
Einmal GbR gemeint und gmbh gesagt
Uns wurde vom Gewerbeamt an die Immobilien GmbH mitgeteilt dass die Voraussetzungen für die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht zutrifft, da es sich um eine reine Gewerbeimmobilie handelt und nicht eine Wohnimmobilie. (Firmenhalle in Immobilien GmbH vermietet an die operative Firma ohne übergeordneter Holding), also bei uns kein Steuerlicher Vorteil. Sie haben dies ja in Ihrem Beispiel so ähnlich angegeben, gibt es dafür andere Voraussetzungen?
Du meinst sicherlich das Finanzamt und nicht das Gewerbeamt? Gegen die Aussage würde ich aber mit einem Steuerberater im Widerspruchsverfahren vor gehen.
Haha
Sind es nicht 3 % Abschreibung??
Erst ab dem Zeitpunkt, wo es sich um Betriebsvermögen handelt.
Ist das Gesamthandsvermögen der GbR kein Betriebsvermögen? 4:22
@@michaelminz3385 Wenn es sich um eine rein vermögensverwaltende GbR handelt dann nicht (ist in der Regel der Fall, wenn nur Immovermögen verwaltet wird).
Die GbR kann man ab 2024 wohl direkt in GmbH umwandeln.
Woher hast du diese Info?
Kann ich dann Immobilien die im privaten sind, dann auch direkt in eine gmbh bringen, ohne Grunderwerbssteuer zu bezahlen?
@@eliasx8237 Ja, geht über qualifizierten Anteilstausch und §6a Grunderwerbsteuer Befreiung.
Ich finde unser Steuerstystem echt zu arg. Für den einfachen Bürger ist das nicht zu verstehen aber für die reichsten 10% die auch die Politik beeinflussen gibt es immer wieder Steuerschlupflöcher. Am einfachsten wäre einfach eine Umsatzsteuer auf alles gekaufte und gut ist. Luxusartikel 40% Grundversorgung 20% alle happy.