Verdeckte Gewinnausschüttung - vGA in der GmbH (Fachanwälte ROSE & PARTNER)

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  • Опубліковано 21 сер 2024
  • Rechtsanwalt Dr. Schiemzik erklärt die verdeckte Gewinnausschüttung (kurz: vGA), die für GmbH-Geschäftsführer enorme Haftungsrisiken mit sich bringt. Dieser kann mit seinem Privatvermögen haften oder sich einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Steuerhinterziehung ausgesetzt sehen. Die vGAs entpuppen sich nicht nur als eine Steuerfalle für die GmbH-Gesellschafter, sondern auch für Geschäftsführer.
    In diesem Video geben wir einen ersten Einblick in die Welt der vGA: Was ist überhaupt eine verdeckte Gewinnausschüttung? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Und wie kann sich ein Geschäftsführer einer GmbH vor den vGA-Risiken schützen? Dies und mehr erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gesellschaftsrecht Dr. Schiemzik von der Kanzlei ROSE & PARTNER.
    Weiterführende Informationen zur verdeckten Gewinnausschüttung finden Sie auf unserer Seite zum Thema: www.rosepartne... und aus der Sicht des GmbH-Geschäftsführers: www.rosepartne...
    Das wichtigsten Basiswissen für GmbH-Geschäftsführer können Sie sich hier aneignen: www.rosepartne...
    Alle wichtigen Haftungsrisiken für GmbH-Geschäftsführer haben wir Ihnen hier aufgelistet: www.rosepartne...
    Und eine Strategie zur Haftungsvermeidung können Sie sich auf unserer Webseite mit Tipps zur Haftungsreduzierung und -vermeidung für Geschäftsführer anlesen: www.rosepartne...
    ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte und Steuerberater PartGmbB ist eine bundesweit tätige Kanzlei mit Standorten in Hamburg, Berlin, Frankfurt, München und Köln. Wir beraten Unternehmen im Mittelstand sowie Startups zu Themen im Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Dabei arbeiten unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte mit den hauseigenen Steuerberatern zusammen.
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КОМЕНТАРІ • 6

  • @michaeldemuth8323
    @michaeldemuth8323 3 роки тому +3

    Prima erklärt und ein Thema bei dem in der Praxis viel schief läuft

    • @KanzleiRosePartner
      @KanzleiRosePartner  3 роки тому

      In der Tat ist die vGA eines der dominanten Themen im Unternehmensalltag für den GmbH-Geschäftsführer. Vielen Dank.

  • @roterhammer5133
    @roterhammer5133 2 роки тому +1

    Interessant. Aber wie ist es, wenn der Prüfer so wie bei uns, eine Maschine die die GmbH angeschafft hat und auch nutzt, als vGa bewertet wird, weil der Prüfer der Auffassung ist, dass diese Maschine eher privat statt geschäftlich genutzt wird, was natürlich Unfug ist, aber er behauptet das erstmal. Wie wird sowas berechnet? Natürlich gab es einen Gesellschafterbeschluss VOR dem Kauf der Maschine(n). Geschäftsführer ist Alleingesellschafter.

    • @KanzleiRosePartner
      @KanzleiRosePartner  2 роки тому

      Das kann man so pauschal schlecht beantworten: Hier könnte die Bewertung der vGA schlicht mit den Anschaffungskosten der Maschine in Frage kommen. Konnte diese vielleicht aber durch die GmbH verbilligt erworben werden, dann rückt der Marktpreis für Endverbraucher in den Mittelpunkt. Sind Leistungen durch die Maschine erstellt worden, dann ist die Sachausschüttung mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert) zu bewerten. Sie sehen also, es gibt viel Potential sich mit dem Betriebsprüfer zu streiten, aber auch zu verhandeln. Am Ende nicht vergessen: Nicht nur auf der Ebene der GmbH wirkt sich die vGA aus, sondern auch bei Ihnen als Gesellschafter. Die Umsatzsteuer würde dann auch noch anfallen.

    • @roterhammer5133
      @roterhammer5133 2 роки тому +1

      @@KanzleiRosePartner
      Danke für die ausführliche Antwort. Muss der Prüfer nicht erstmal beweisen, dass tatsächlich eine Privatnutzung vorliegt? Ich kann ja schlecht beweisen, das keine vorliegt. Denn was nicht stattfindet kann ich auch nicht beweisen. Und nun? Was sagt da die Rechtssprechung?

    • @KanzleiRosePartner
      @KanzleiRosePartner  2 роки тому +1

      Bei den Details zur Beweislast kommt es sehr stark auf den Einzelfall an. Rufen Sie gerne bei uns durch, dann wird Ihnen einer unser Steueranwälte oder Steuerberater eine Risikoeinschätzung geben können - und zwar anhand des konkreten Sachverhalts.