Vielen Dank für diese offenen und für die Deutsche Rentenversicherung beschämenden Worte. Ich bin im letzten Jahr abgeschmettert worden mit Hinweis auf die "Gesetzesänderung"! Im Jahr zuvor ist das Statusfeststellungsverfahren durchgewunken worden und dann das! Es ist so willkürlich! Danke für Ihr Engagement!
@@RechtsanwaltAlt Ich habe Widerspruch eingelegt. Aber bis das alles geklärt ist, vergehen Monate, Sie sagten es ja auch. Nur möchte ich ja zwischenzeitlich auch arbeiten, heißt ich muss mich umorientieren und neu aufstellen. Alles sehr unerfreulich!
Soweit mit bekannt ist bin ich als FM sozialversicherungspflichtiger Selbstständiger, das heisst ich muss Rentenversicherung bezahlen entwerder als Pauschalhöchstbezrag oder mit jährlicher neu Berechnung auf Grund des Einkommensteuerbescheids. In der Beitragsfestlegung der Rentenversicherung steht der Beitragssatz z.b 18,6% drin. Brutto zu Netto erklären wird daher schwierig .
Bei mir läuft gerade und zwar seit 01.07.2003 der ganze Zirkus. Ich bin gerade in der Widerspruchs- bzw. Anhörungsphase. Heute habe ich mit einer Mitarbeiterin der DRV telefonisch gesprochen. Sie hat mich nochmal gefragt, ob ich bei meinem Vorhaben bleiben will. Beim argumentativen Austausch hat sie mir folgendes gesagt: FM gibt es eigentlich so gut wie gar nicht mehr und dass das einzige Merkmal nämlich "der FM kann mit der GKV nicht direkt abrechnen" ausschlaggebend wäre. Alles andere würde gar keine Rolle spielen.
Warum kann - nach meinem Wissen - ein Angestellter nicht zum Status des freien Mitarbeiters in der selben Praxis wechseln. Und wie hoch ist die Beanstandungsquote durch die DRV, wenn das gesamte Antragsverfahren von Ihrer Kanzlei mit ausgearbeitet wurde?
Das Problem ist, dass man in dieser Situation dann noch die Unterschiede zwischen der Tätigkeit als Angestellter und der Tätigkeit als freier Mitarbeiter darzustellen hat. Dies bringt zusätzliche Probleme. Prozentuale lässt sich schlecht feststellen, in wie vielen Fällen es gut funktioniert. Hier müsste ich sämtliche Fälle überprüfen. wenn man das Ganze jedoch von Anfang an anwaltlich begleiten lässt, sind nach meiner Erfahrung die Erfolgsaussichten sehr hoch.
Meine Frage ist ob Praxen überhaupt Interesse an freie Mitarbeitern mehr haben. Oft kann ein Praxis inhaber pro Mitarbeiter ein bisschen pro kopf noch zusätzlich was verdienen
Als FM bin ich versicherungspflichtiger Selbständiger und kann daher gar nicht scheinselbstständig sein. Das hat mir die DRV bescheinigt😊. Der Beitragssatz von 18.6% steht explizit in jedem Schreiben der DRV wenn sie jedes Jahr auf Grund des Einkommenssteuerbescheides den neuen Beitrag festlegt. Brutto für Netto ist da nicht drin niemand zahlt 37% in die DRV ein
Vielen Dank für die tolle Erklärung!!!!
Vielen Dank für diese offenen und für die Deutsche Rentenversicherung beschämenden Worte. Ich bin im letzten Jahr abgeschmettert worden mit Hinweis auf die "Gesetzesänderung"! Im Jahr zuvor ist das Statusfeststellungsverfahren durchgewunken worden und dann das! Es ist so willkürlich! Danke für Ihr Engagement!
Was die DRV abzieht ist echt teils unfassbar. Da muss man gegenhalten!
@@RechtsanwaltAlt Ich habe Widerspruch eingelegt. Aber bis das alles geklärt ist, vergehen Monate, Sie sagten es ja auch. Nur möchte ich ja zwischenzeitlich auch arbeiten, heißt ich muss mich umorientieren und neu aufstellen. Alles sehr unerfreulich!
Dankeschön für die kompetente Aufklärung
Dankeschön
Soweit mit bekannt ist bin ich als FM sozialversicherungspflichtiger Selbstständiger, das heisst ich muss Rentenversicherung bezahlen entwerder als Pauschalhöchstbezrag oder mit jährlicher neu Berechnung auf Grund des Einkommensteuerbescheids. In der Beitragsfestlegung der Rentenversicherung steht der Beitragssatz z.b 18,6% drin. Brutto zu Netto erklären wird daher schwierig .
Super video und vielen Dank für diese Infos.
Sobald ich mit diesem Thema in Kontakt komme, werde ich mich bei euch melden.
Bei mir läuft gerade und zwar seit 01.07.2003 der ganze Zirkus. Ich bin gerade in der Widerspruchs- bzw. Anhörungsphase. Heute habe ich mit einer Mitarbeiterin der DRV telefonisch gesprochen. Sie hat mich nochmal gefragt, ob ich bei meinem Vorhaben bleiben will. Beim argumentativen Austausch hat sie mir folgendes gesagt: FM gibt es eigentlich so gut wie gar nicht mehr und dass das einzige Merkmal nämlich "der FM kann mit der GKV nicht direkt abrechnen" ausschlaggebend wäre. Alles andere würde gar keine Rolle spielen.
Warum kann - nach meinem Wissen - ein Angestellter nicht zum Status des freien Mitarbeiters in der selben Praxis wechseln.
Und wie hoch ist die Beanstandungsquote durch die DRV, wenn das gesamte Antragsverfahren von Ihrer Kanzlei mit ausgearbeitet wurde?
Das Problem ist, dass man in dieser Situation dann noch die Unterschiede zwischen der Tätigkeit als Angestellter und der Tätigkeit als freier Mitarbeiter darzustellen hat. Dies bringt zusätzliche Probleme. Prozentuale lässt sich schlecht feststellen, in wie vielen Fällen es gut funktioniert. Hier müsste ich sämtliche Fälle überprüfen. wenn man das Ganze jedoch von Anfang an anwaltlich begleiten lässt, sind nach meiner Erfahrung die Erfolgsaussichten sehr hoch.
Meine Frage ist ob Praxen überhaupt Interesse an freie Mitarbeitern mehr haben. Oft kann ein Praxis inhaber pro Mitarbeiter ein bisschen pro kopf noch zusätzlich was verdienen
Was ich nicht verstehe man kann doch Freier Mitarbeiter sein und in die gesetzliche Rentenversicherung als Selbständiger einzahlen.
Korrekt. Wenn die Rentenversicherung allerdings von einer Scheinselbstständigkeit ausgeht, will sie das Geld dann doch von der Praxis haben.
Als FM bin ich versicherungspflichtiger Selbständiger und kann daher gar nicht scheinselbstständig sein. Das hat mir die DRV bescheinigt😊. Der Beitragssatz von 18.6% steht explizit in jedem Schreiben der DRV wenn sie jedes Jahr auf Grund des Einkommenssteuerbescheides
den neuen Beitrag festlegt. Brutto für Netto ist da nicht drin niemand zahlt 37% in die DRV ein