Wahrscheinlich hat sich der Sachbearbeiter nur über die Absetzbarkeit eines (vom Image her) Sport- und Spaß-Fahrzduges geärgert. Anders gesagt: der (deutsche!?) Mercesdes für 500.000 Euro in "beerdigungsschwarz" wäre locker durchgewunken worden 😉...
Es ist doch so, wenn das Finanzamt einen Betriebswagen zu teuer findet, tangiert das die unternehmerische Freiheit! Mit welchem Aufwand ein Unternehmer sein Unternehmen nach außen repräsentiert ist nicht Sache des Finanzamtes!
Natürlich ist das Sache des Finanzamtes. Die Frage ist nämlich ob wirklich ein Firma mit Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder ob ein Hobby zum Geschäft erklärt wurde, damit die Kosten sich absetzen lassen
@@tommyjacobi2054 dafür gibt es schon lange die "Liebhaberei" oder "Hobby" - "Betrachtung" / Regelungen -> wenn diese Kriterien: "längerer Zeitraum" / Gewinn unter 410 / keine Gegenmassnahmen zur Verbesserung geprüft wurden - geht die freie unternehmerische Gestaltung das FiA genau nichts an - wer das anders sieht kann dem Nanny-Staat was abgewinnen.
@@tommyjacobi2054 und selbst wenn, den Gewinn des Autohauses an dem Dienstwagen wirdcauch vom FA abgeschöpft. Dazu noch die Abschreibungsfristenndie ein Witz sind. Ich sehe hier keinen Grund für eine Einmischung durch das Finanzamt, es sei denn es hat als stiller Teilhaber zur Kapitaldecke der Unternehmung beigetragen!
@@Betz23K Genau Wer nicht deiner Meinung ist, muss ein Kommunist sein :-) Schön festgehalten, welche Bereitschaft ein komplexes Thema zu debattiert man hat und zu wievielen Blickwinkeln es die eigenene Überlegungen gebracht haben. Aber ist ja bekannt, dass bei Thema Steuern teils instinktiv die Schnappatmung einsetzt. Übrigens, die Gestaltungsfreiheit geht in beide Richtungen. Eben, die freie unternehmerische Gestaltung geht das FA nix an - das sah das betreffende FA doch genauso. Man darf die Kohle raushauen wie man will - freies Land usw. Er kann sie soviel Lametta umhängen wie er will, das FA wollte sich an den Kosten nicht beteiligen. Und genau DAS, wurde vom obersten Gericht eben auch genauso geurteilt. Weder hat das Gericht gesagt es darf abgesetzt werden noch es darf nicht abgesetzt werden. Es ist zu prüfen ob es bei diesem Geschäftsmodell berechtigte Geschäftskosten und sich die Staatskasse daran beiteiligen muss sind oder eben nicht.
Eigentlich halte ich solche Angelegenheiten ja eher für Wohlstandsprobleme. Aber in diesem Fall kann ich den Kläger verstehen. Die Argumente mögen nicht jedem schmecken, aber wenn sie plausibel sind, muss man sie akzeptieren. Letztlich gibt es ja auch keine klare Regelung dafür, das ist demnach alles Willkür des Finanzamtes.
Hier wird nur verkauft.. schöne "Musteranträge, -einsprüche und so fort". In unserer Kanzlei arbeiten wir nicht so. Kann man machen wie diese Gesellschaft, ist nur nicht wirklich solide. Insbesondere hier Steuerberater schonmal als teuer und unnötig geframed werden. Also, wer einen guten Steuerfachanwalt sucht.. ist meiner Meinung nach hier nicht unbedingt richtig.
Ja - Vertrieb von den Musterdokumenten. Wo anders sieht man externe Sponsoren. Das ist finde ich OK und auch die reißerische Präsentation weiß man bevor man sich TAX Pro Videos anschaut. Wenn man Informationen will, muss man lesen. Jeder UA-cam Kanal in dem Bereich Steuern möchte deine Dienstleistung verkaufen, mir ist keiner bekannt, der nur informieren möchte. Das gilt für alle professionellen Themen, Ausnahmen sind extrem selten. Nachrichten kosten Geld, und der Konsument lässt nur durch das Zusehen wenig da. Das macht eine kleine Zielgruppe, die sich informieren und nicht aufregen will, wenig attraktiv.
"… und nichts Substanzielles entschieden" Ich finde schon. Das Finanzgericht will jetzt Substanzielles vom Finanzamt. Und da werden die sich die Zähne ausbeißen. Ich finde das Urteil gut. Ähnliche Diskussionen hatte ich auch schon mit dem Betriebsprüfer des Finanzamts bezüglich Fahrtkosten und Reisekosten. Der Chef vom FA war einsichtig und hat dann seinen Betriebsprüfer zurückgepfiffen.
Bei uns waren die nicht so freundlich bzgl. nehmen sie den Einspruch zurück. Bei uns kam ein Brief "Nehmen sie den Einspruch zurück oder wir machen Betriebsprüfungen die letzten 5 Jahre rückwirkend". Wir haben dann zähneknirschend zurück gezogen. Eigentlich erfüllt das den Tatbestand der Erpressung.
Nicht eigentlich, sondern es ist ein Tatbestand der Erpressung bzw. Nötigung. Am Besten noch unter Vorsatz nehmen - also vorsätzliche Nötigung. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Mitarbeiter und nen Strafantrag wegen vorsätzlicher Nötigung stellen und schicken. Vllt. klappt sogar ne Unterlassungserklärung ans Finanzamt als Behörde, den Amtsleiter und den betreffenden Mitarbeiter des Finanzamtes dagegen, denn wenn die das wieder machen, zack Verstoß kostet Gelder zzgl. die Behörden Finanzamt öffentlich, den Mitarbeiter/ggf. Amtsleiter dafür noch privat haftbar machen. 😊
Ein völlig überbesetztes Amt welches immense Summen verschlingt, seine Angestellten nur Kosten produzieren beschwert sich, dass ein Auto des Steuerzahlers zu teuer wäre. Gut dass wir weg sind.
@@ralfulrich6254 jemand der aus neid oder sonstigen niederen trieben andere schlecht macht und wahrscheinlich auch noch alt parteien gewählt hat und c befürworter war? gut das sie noch in dem sch.....loch brd sind mit all den anderen netten leuten.Schön daß ich solche neider und denuzianten nicht mehr um mich herum habe und auch schon lange weg bin mit jedem einzelnen cent meines hart erarbeitendem geldes.
Wenn es dem Bürger nicht möglich ist gegen die Beamtenmeinung vorzugehen, kommt das einem Urteil sehr nahe... 4 Jahre hat es zum BFH-Urteil gedauert und der Fall läuft immer noch. Das kostet auch Geld, Zeit und Nerven. Bevor man den Weg geht, macht das Finanzamt ein Angebot welche Kosten anerkannt werden können nach Ihrer Meinung. Der Kläger hatte aber einfach nichts anerkannt bekommen und somit Handlungsdruck zum Streiten. Leider gibt es beim Finanzamt keine Steuergerechtigkeit, da ein und der selbe strittige/schwierige Fall bei unterschiedlichen Finanzämtern und sogar Sachbearbeitern unterschiedlich bewertet werden können....
Als nächstes fängt der Finanzbeamte mir als Unternehmer an zu erklären, dass ich nicht die Maschine für 800.000 €, sondern die Maschine für 600.000 € hätte kaufen dürfen😮
Wer die Pflicht hat Steuern zu bezahlen, hat auch das Recht Steuern einzusparen, unabhängig davon, um was für ein Auto es sich handelt........................
Können wir auch nur, weil wir die Fahrzeuge auch privat nutzen. Leasingraten sind nur komplett steuerlich absetzbar, wenn das Fahrzeug ausschließlich gewerblich genutzt wird.
50% nicht alles. Hatte Beruflich eine Fahrtstrecke von ca 300 km (hin und zurück) Täglich Absetzen nur 150 km restliche Kosten sind Kosten für den "Lebensunterhalt" - Ab ins Ausland ! Grüße aus Ungarn.
@@herminator0126: nun ja, wenn jemand täglich 2 x 150 km zur Arbeit fährt, dann ist das eigentlich purer Unsinn. Von den Kosten her, der Zeit, usw. Es muss also vernünftigerweise private Gründe geben: man hat ein Haus dort, einen Verein im Ort, usw. Und private Gründe sind nun einmal Privatsache. Vernünftigerweise sollte man die max. gefahrenen km gesetzlich beschränken, z.B. auf 2 x 60 km. Das wäre für die Umwelt, die vollen Straßen, die persönliche Gesundheit, usw. vernünftig.
@@herminator0126das ist so nicht ganz richtig. Es gibt sehr wohl Sachverhalte, wo sich die tatsächlichen Kosten abziehen lassen. Wie immer kommt es drauf an.
Unglaublich , wer fährt schon einen Ferrari, Lamborghini , Jeep …. Wen interessiert es ob der Typ sein Verfahren gewonnen hat 😩 Was ist mit den 80 Prozent der Menschen, die nicht wissen wie sie den nächsten Monat überstehen sollen … , unglaublich
Es geht unter anderem um Gewisse Grundsätze. Wer es jetzt als Luxusprobleme bezeichnet, sollte sich später nicht über willkürliche Entscheidungen des Finanzamtes im Privatbereich aufregen.
So, so! Zu teuer? Mal davon abgesehen, wer legt das fest? Es gibt keine Grenze soweit ich das weiß. Ich finde es einseitig bei den Kosten etwas als zu teuer zu klassifizieren, denn hat das Amt jemals gesagt, zu viel verdient, zu viel bei der Steuer angegeben. Nein so viel Steuern müssen Sie nicht zahlen. Das ist zu viel.....
Vielleicht unterscheiden wir hier zunächst mal „Absetzen“ und „Betriebsausgabe“. Eine Betriebsausgabe reduziert den Gewinn aus Betriebseinnahme. Absetzen kann man als Privatperson. Und der Staat soll sich nicht einmischen wie unsere Unternehmer arbeiten. Oder wollen die uns noch schneller vertreiben? Dann gute Nacht Bürgergeld. Wir zahlen 70% aller Steuern in diesem Land. Lambo ist zu teuer? Bitte was? Ich durfte bei VW nur vorsprechen weil ich einen teuren Audi fahre. Mit nem Dacia hätte niemand mit mir geredet. Das sind unternehmerische Entscheidungen, die außer Kunden NIEMANDEN etwas angehen. Macht das ruhig mal mit mir. Meine andere Hälfte ist schon in Lux. Armes Deutschland bettelt nur noch um Geld. Peinlich.
Betriebsausgaben mindern den Gewinn und damit die Steuerlast. Das “Absetzen” eines Teil der Kosten für die Fahrten zur Arbeit mindert die Steuerlast. Wo ist der Unterschied? Das Unternehmen möchte ich mal sehen, welches in Deutschland 70 % Steuerlast hat?
@ ich bin Einzelunternehmer und zahle 45% ESt, 1,5% SoLi, 16% GewSt. Dazu kommen KFZ Steuer, Gewerbesteuer, CO2 Steuer, Energiesteuer, Benzinsteuer. Ja, 45%. 42% ist nicht der höchste Satz. Firma bedeutet nicht Körperschaft. Sehr viele Leistungsträger sind Einzelunternehmen (sogar manche Konzerne). Körperschaft würde mich in Deutschland fesseln, daher interessiert mich das nicht. Und lese mal richtig: Ich sprach nicht von einem Unternehmen, sondern vom Steueranteil der Leistungsträger am gesamten Steueraufkommen. Wobei 70% Steuerlast hätte ich auch schon, wenn man bei mir noch die Kaffeesteuer dazu nimmt ;)
@ zum Unterschied: Einnahme - AUSGABE = Gewinn vor Steuern. Dazu dann Gewinne aus anderen Firmen, Vermietung, Beteiligungen, etc. = Einnahmen. Einnahmen - Werbungskosten (ABSETZEN) - Sozialabgaben - Belastung = zu versteuerndes Einkommen Komplizierter aber vereinfacht dargestellt. Einzelunternehmer hier dargestellt. Körperschaft würde vorher noch vor der ESt die KörpSt gezogen werden.
@@thomasschlitzer7541habe jetzt umgewandelt in ne GmbH weil die Steuerlast zu hoch wurde. Fesseln tut mich da gar nix, packe ne Stiftungsholding drüber um die Wegzugsteuer vermeiden zu können. Und die GmbH kann genauso irgendwann aufgelöst werden wie ein Einzelunternehmen. Gepaart mit Optimierung (Hebung der AfA) der privat gehaltenen Immobilien, wird meine Steuerlast halbiert. Ich kann Dir nur empfehlen, Dich selbst schlau zu machen oder wirklich fundierte, steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Habe selbst viel zu viel Zeit investiert um den nächsten, zusätzlichen Euro zu verdienen anstatt erstmal eine passende Strukur zu haben, bei der gleich mehr hängen bleibt…
Danke für das Video. Nun würde mich interessieren, ob man ein E-Auto z. B. als Privatmann absetzen kann mit dem Argument: Ich bin per Landesgesetz gezwungen eine Solaranlage zu haben. Deswegen möchte ich den Strom für meine Mobilität nutzen. Bzw. das Auto kann auch Vehicle2Grid, kann also dadurch auch im Haus den Solarstrom besser nutzen. Oder so ähnl.
Betreffend Prestige: wenn ich mich mit einem PKW beruflich nach außen representiere weil ich damit als Firma mein Einkommen generiere womit ich alle Angestellten etc bezahlen muss. Eine Schande wo sich der Staat überall einmischen will. Und wenn er privat einen 20 jahre alten Opel fährt und beruflich einen 3Mio Chiron hat zu gelten: beruflich und privat sind getrrennt - punkt aus ende. Viel Erfolg und!
Wenn das FA so ein Auto zu teuer findet und meint es geht günstiger - dann müßten auch die Ausgaben für einen Fußballspieler der 100 Mio Ablöse kostet zuzügl Lohnkosten doch auch nicht steuerlich absetzbar sein. Denn: einen Fußballspieler gibts schon für schmales Geld. Vor allem wenn er dann nicht mal Tore schießt. Da gehen die Summen für einen Lambo geradezu im Rauschen unter.
ja, genau das ist nicht gewollt. immer mehr hochbezahlte arbeitende arbeitslose müssen her! 20% in Diesem Land arbeiten für ALLE ANDEREN. Man hat ja auch während dem großen C gut gesehen, dass man auf den Rest auch gut verzichten kann und diese Leute kein Mensch braucht! "homeoffice"-nichtsnutze!
in den unteren Instanzen werden Urteile meistens bloß noch durchgewunken. Die wollen sich einfach den Schuh nicht mehr anziehen an irgendetwas schuld zu sein. Für Gerechtigkeit brauchst in D VERDAMMT VIEL KOHLE, damit du dich bis ganz nach oben durchklagen kannst!
Ja klar, je teurer um so privat. Dann kauft sich ein Unternehme nen LKW, der kostet 1 Mio. das ist dann natürlich 100% privat, weil für betriebliche Nutzung viel zu teuer ... 😂😂😂
Also muss man laut BRD Justiz ein eigenes Auto haben und nutzen, damit das Auto für die Arbeit abgesetzt wird? Das ist doch schon die erste dreisste Ungerechtigkeit.... und ich sage das, obwohl ich gar nix besitze! -.-
Damit vermindert man ja nur sein zu versteuerndes Einkommen. Man nimmt dem Finanzamt ja nix weg, sondern zahlt weniger steuern auf das was man selbst erarbeitet hat
Witzig: Wenn man sich einen Lambourghini kauft, muss man für diesen doch auch die komplette Umsatzsteuer bezahlen. Da sagt das Finanzamt ja auch nicht: "Der Wagen ist zu teuer. Da genügt uns die Hälfte der Umsatzsteuer."
Den Lamborghini hat er als Unternehmer dem Betriebsvermögen zugeordnet. Daher darf er bei seiner Umsatzsteuervoranmeldung die USt. Als Vorsteuerabzug geltend machen. Doppelt gespart würde ich sagen.
Spannende Frage, ob das Finanzamt bestimmen kann, was man als Firmenwagen benutzen darf. Genial, dass sich das jemand traut. Welch überraschende Wendung in der zweiten Instanz.
Wenn in den Köpfen endlich ankäme, das Steuern sowieso nur von Arbeit bezahlt werden, damit können die Firmensteuern weg - womit man auf dieser Seite auch keine Probleme mehr mit Steuererstattung hat. Zudem wird für den Bürger klar die Steuerhöhe kommuniziert. Was natürlich in aktuellen System maximal undurchsichtig und verschleiert ist - was ja auch der simple Grund für das System ist.
Allein Richter sein deutet nicht hin das er/sie korrrekt handeln! BGH hat richtig entschieden. Ein beisppiel für die sich als Richter angeben. Gratulation...
Ist eigentlich nur eine Steuerverschiebung, denn der Lambo wird ja irgendwann mal zum Verkehrswert verkauft, dann wird die Differenz zum Buchwert versteuert.
Das Anlegen des Fahrtenbuchs ist locker 5 oder eher 6 Jahre her. Bevor son Prozess in D durch ist, ist man gewöhnlich sowieso insolvent oder tot. Der Rechtsstaat ist implodiert
Das Kreiskommissariat der SED hat entschieden, dass ein Lamborghini zu teuer ist und ein Kleintransporter angemessen wäre. Der Genosse Gutachter möge bitte sein Verhalten entsprechend ausrichten. Ende des Verfahrens. 😂
Wenn ich diese Umsätze wie der Herr hätte, würde ich gar nicht lange mit dem Fiamt diskutieren. Wenn die das nicht anerkennen, das das Auto für den Kundenkreis gebraucht wird, lasse ich diese Kunden weg und mache den Laden dicht. Die Anmeldung würde ich pers. beim Chef des Sachbearbeiter abgeben. Dann alles verkaufen und ab mit dem Hintern in die Sonne. Nebenbei bin ich der Meinung das jegliche Abgaben und Steuern auf Einkommen jeglicher Art, RAUB ist.
@SheldonShooter Das sind Erfahrungswerte. So etwas lässt man einmal mit sich machen aber kein zweites Mal. Wenn da so einer wie Sie sitzt, dann wird man den niemals wieder los und hat bis der in Pension geht permanenten Stress und wird am laufenden denunziert. Dieser Stress ist es nicht wert, sich das Leben kaputt machen zu lassen. Außerdem ist jegliche Steuer auf Leistung und Einkommen Raub.
Das ist doch Vortäuschung falscher Tatsachen, wenn der Typ das Auto von der Steuer absetzen muss um es sich zu leisten, dann hat er nicht die Kunden, das Auto zu fahren. Überhaupt sollte man kein Auto von der Steuer absetzen können. Aber die Mitarbeiter von Finanzamt und Richter würde ich wegen Willkür feiern oder Anklagen. Kann doch nicht sein dass die nach Sympathie oder Neid was entscheiden. Sowas muss raus aus dem System. Klagt ihr da noch gegen das Personal?
Das wäre eine gute Sache. Als Privatmann/Frau wird dir aber bald das Geld ausgehen . Es sei denn deine Versicherung hält dagegen und bezahlt sämtliche Gegenklagen 🤷🏻♂️
in anderen europäischen Ländern gibt es eine vernünftige Obergrenze dafür, wie teuer ein Protzfahrzeug sein darf. Auch in Deutschland sind nicht alle Gegenstände, aus denen sich ein betrieblicher Zusammenhang herstellen ließe, ohne Limit absetzbar. Ich brauche eine Armbanduhr, damit ich Termine pünktlich einhalten kann. Dass ich meine Rolex nicht absetzen kann, ist normal. Aber bei Autos gibt es auf einmal kein Maß? Das ist nicht einer Vernunft geschuldet, sondern den Bemühungen der Autolobby. Der Steuerzahler muss nicht für alles herhalten. Es ist abstoßend weil kindisch, wenn man einen weinerlichen Ton einschlägt, sobald man nicht alle Privilegien wie gewohnt bekommt.
wer heult denn rum? das Finanzamt ja wohl! eben weil die Gesetze so sind wie sie sind! Dann muss doch die Politik den Rahmen genauer festlegen und wenn sie das nicht tut ist gefälligst auch ein 4 Millionen € Bugatti ein Dienstwagen! Die Vorschriften sind eh schon umfangreich genug und wenn es trotzdem noch ne lücke gibt, dann prost
Vernunft und Willkür sind allerdings zwei Paar Schuhe. Die Regelungen in Deutschland haben vielmals nichts mehr mit Vernunft oder Gerechtigkeit zu tun.
Und warum können Normalsterbliche, die das Auto vielleicht nur deswegen gekauft haben, um täglich zur Arbeit zu pendeln, und dann vielleicht noch 10-20% der Laufleistung auch privat machen, dieses Auto zu 80% vom Steuer nicht absetzen?
Dafür gibts die Fahrtkostenpauschale.Die reicht zwar nicht ganz aus, aber hilft schon sehr und dafür darfst du dir frei selbst aussuchen womit du zur Arbeit kommst. Auch mit Fahrrad wenn du willst.
@@oa6382der Selbstständige wird die 1% Regelung nutzen. Der Wagen läuft auf die Firma und für die Privatnutzung müssen 1% des Bruttolistenpreises je Monat versteuert werden. Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeit wird natürlich gegengerechnet. Aber das ist nur ganz vereinfacht dargestellt.
@dieterrapp3388 was bedeutet das konkret? Kiste kostet z.B 70.000€ brutto, Verdienst z. B. 250.000 brutto jährlich, das heißt anteilig mit höchstem Steuersatz 42%. Was soll man dann mit 1% von 70k (700€) machen? Wieviel ungefähr kostet dann der Wagen monatlich?
Interessant wäre auch gewesen, was der Mann beruflich macht. Denn ggf. kann das ja eine entscheidende Rolle spielen, da er das Fahrzeug tatsächlich beruflich benötigt.
Ich denke ein Auto 🚗 sollte verhältnismäßig sein. Es sollte Grenzen der Absetzbarkeit gebe .wer sich so ein teures Auto leisten kann braucht keine Absetzbarkeit.
Du vergißt den Gleichbehandlungsgrundsatz - ausserdem hat das Steuerrecht nichts mit Sozialismus zu tun. Wer ehrlich viel verdient, der soll doch bitte auf ehrliche Art und Weise auch viel absetzen können✌
@@perpost6497...überdenke mal Deinen Kommentar !!! Wenn niemand mehr Steuern bezahlt, funktioniert nichts mehr. Keine Infrastruktur, kein Gesundheitswesen, keine Schulen, etc.
@sven001x2 Genau, es sollte verhältnismäßig sein. Wer also Millionen an Steuern abführen darf, der darf auch Firmenfahrzeug für 300.000€ absetzen. Bedenklich waren die Absetzorgien bei Unternehmern, welche sich durch künstliche überpropotionale Betriebsausgaben armgerechnet hatten, um beispielsweise Unterhaltszahlungen zu umgehen. Generell ist es jedoch Fakt, daß der Unternehmer große Gestaltungsspielräume besitzt und die nichtselbständigen Steuerschuldner richtig abgemolken werden - das ist ja auch der Sinn dieses Raubrittersystems.
Eine Privatperson kann sich seinen Wagen aussuchen. Ein Selbstständiger und ein Unternehmen genießen ebenso die Freiheit bei Gefährten. Liebe Finanzämter und Finanzrichter ihr könnt uns nicht die gesetzliche Wahlfreiheit, welche im Grundgesetz beginnt und sich durch viele weitere Gesetzesbücher zieht, einfach nehmen, weil es nach persönlicher Bewertung eines Finanzbeamten oder eine Finanzrichters zu teuer ist oder gar privat genutzt werden kann. Es gilt immer noch: Ihr müsst uns das Gegenteil beweisen und nicht umgekehrt. Hier im besagten Fall war der Beweis das Fahrtenbuch.
Einen Lamborghini fährt man privat. Wer diesen bei der Steuer geltend machen will, provoziert von Anfang an das Finanzamt und nimmt viel Arbeit, jahrelange Einspruchsbegründungen, Finanzgerichtsklagen etc. auf sich. Auch müssen im Zweifel Steuerberater bzw. Fachanwälte für Steuerrecht bezahlt werden für einen höchst fragwürdigen Ausgang des Verfahrens. Daher besser: Lamborghini und Ferrari am Sonntagmorgen ausfahren und sich des Lebens freuen😁👍🌞
Ich würde das Recht auf Steuerabsetzbarkeit drastisch einschränken. Klientelrechte!!! Und ehrlich, 280 000 € ist fast schon billig für ein Lambo :). Wenn ich sowas höre, kann ich als Laie nur den Kopfschütteln, womit sich gut ausgebildetet Leute beschäftigen müssen. Diese ganzen Kosten, sollte den Tafeln gespendet werden.
Sie meinen eher ausweiten? Es ist schon ne Frechheit, daß Angestellte die MwSt auf Ihre Einkäufe nicht von der Steuer absetzen können, obwohl sie bereits Lohnsteuer bezahlen. Es wurde berechnet, daß bis zu 70% des Einkommens an den Staat geht!
Ja natürlich. Die Kosten, die entstehen, um Gewinn oder Einkommen zu erzielen, heissen Werbungskosten. Diese dürfen nicht im krassen Missverhältnis zum Zweck stehen. Wer einen Lamborghini absetzen will, muss wie im Video erwähnt, Kunden haben, bei denen es erforderlich ist, mit einem Lamborghini vorbei zu kommen, weil diese Kunden zum Beispiel Autohäuser besitzen und dort gerne Sportwagen verkaufen möchten.
Es werden betrieblich ,Versicherung Benzin usw. abgesetzt und nun noch Abschreibungen, toll da brauchen sich die armen Selbständigen um einen Punkt weniger beklagen. Die Rentner sammeln Flaschen um ihr jämmerliches Leben einigermaßen nach einem arbeitsreichen kümmerlich bezahlten Arbeitsleben auszuhalten. Der Rest der Rentner finanziert mit ihren Steuern dieses Urteil bzw. diesen armen Autobesitzer. Soll ein Spendenaufruf gestartet werden? 😢
Also ganz ehrlich, hier hätte ich auch was dagegen und dem Finanzamt Recht gegeben... Denn ein Lamborghini ist ein Sportwagen, und kein Dienstwagen !!!... Seit wann kann man diesen von der Steuer absetzen - ungeheuerlich ist das, daß solche reichen Leute hier noch einen Reibach machen wollen!!! 😡 😡 😡
Der Mann fährt den Wagen ausschließlich beruflich und so hat er das Recht, wie jeder andere auch, die Leasingraten von der Steuer abzusetzen. Da gibt es einen Gleicheitsgrundsatz.
Danke für das Urteil Frau Lederer. 👍
Aber Flugbenzin für Privatjet von Milliardären wird nicht mit CO2 Abgabe besteuert. Genau mein Humor.
1) Kerosin bzw. Jet-A1
2) Selbstverständlich sind die CO2 besteuert 😂und zwar an der Zapfsäule
82 Neider
Ein Gesegnetes Neues Jahr für Sie ! Danke für Ihre Arbeit!
Wahrscheinlich hat sich der Sachbearbeiter nur über die Absetzbarkeit eines (vom Image her) Sport- und Spaß-Fahrzduges geärgert.
Anders gesagt: der (deutsche!?) Mercesdes für 500.000 Euro in "beerdigungsschwarz" wäre locker durchgewunken worden 😉...
Tolle Beiträge das ganze jahr. DANKE. Wünsche Ihnen und der Familie einen guten Rutsch ins neue Jahr und bleiben Sie gesund. LG Bernd
Es ist doch so, wenn das Finanzamt einen Betriebswagen zu teuer findet, tangiert das die unternehmerische Freiheit! Mit welchem Aufwand ein Unternehmer sein Unternehmen nach außen repräsentiert ist nicht Sache des Finanzamtes!
I'm Geschäft habe ich einen Boxster S, doch Privat einen 11er. Bis jetzt habe ich keine Probleme....
Natürlich ist das Sache des Finanzamtes.
Die Frage ist nämlich ob wirklich ein Firma mit Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder ob ein Hobby zum Geschäft erklärt wurde, damit die Kosten sich absetzen lassen
@@tommyjacobi2054
dafür gibt es schon lange die "Liebhaberei" oder "Hobby" - "Betrachtung" / Regelungen
-> wenn diese Kriterien: "längerer Zeitraum" / Gewinn unter 410 / keine Gegenmassnahmen zur Verbesserung
geprüft wurden - geht die freie unternehmerische Gestaltung das FiA genau nichts an - wer das anders sieht kann
dem Nanny-Staat was abgewinnen.
@@tommyjacobi2054 und selbst wenn, den Gewinn des Autohauses an dem Dienstwagen wirdcauch vom FA abgeschöpft. Dazu noch die Abschreibungsfristenndie ein Witz sind. Ich sehe hier keinen Grund für eine Einmischung durch das Finanzamt, es sei denn es hat als stiller Teilhaber zur Kapitaldecke der Unternehmung beigetragen!
@@Betz23K
Genau
Wer nicht deiner Meinung ist, muss ein Kommunist sein :-)
Schön festgehalten, welche Bereitschaft ein komplexes Thema zu debattiert man hat und zu wievielen Blickwinkeln es die eigenene Überlegungen gebracht haben.
Aber ist ja bekannt, dass bei Thema Steuern teils instinktiv die Schnappatmung einsetzt.
Übrigens, die Gestaltungsfreiheit geht in beide Richtungen.
Eben, die freie unternehmerische Gestaltung geht das FA nix an - das sah das betreffende FA doch genauso.
Man darf die Kohle raushauen wie man will - freies Land usw. Er kann sie soviel Lametta umhängen wie er will, das FA wollte sich an den Kosten nicht beteiligen.
Und genau DAS, wurde vom obersten Gericht eben auch genauso geurteilt.
Weder hat das Gericht gesagt es darf abgesetzt werden noch es darf nicht abgesetzt werden.
Es ist zu prüfen ob es bei diesem Geschäftsmodell berechtigte Geschäftskosten und sich die Staatskasse daran beiteiligen muss sind oder eben nicht.
Eigentlich halte ich solche Angelegenheiten ja eher für Wohlstandsprobleme. Aber in diesem Fall kann ich den Kläger verstehen. Die Argumente mögen nicht jedem schmecken, aber wenn sie plausibel sind, muss man sie akzeptieren. Letztlich gibt es ja auch keine klare Regelung dafür, das ist demnach alles Willkür des Finanzamtes.
Vielen Dank, dass Sie uns auf dem Laufenden halten !
Nichts ist entschieden - Hammer-Urteil ? Es wurden ausschließlich Verfahrensfehler gerügt und nichts Substanzielles entschieden - click bait
Hier wird nur verkauft.. schöne "Musteranträge, -einsprüche und so fort".
In unserer Kanzlei arbeiten wir nicht so.
Kann man machen wie diese Gesellschaft, ist nur nicht wirklich solide. Insbesondere hier Steuerberater schonmal als teuer und unnötig geframed werden.
Also, wer einen guten Steuerfachanwalt sucht.. ist meiner Meinung nach hier nicht unbedingt richtig.
mach es besser und heul woanders
Wie so oft hier. Leider.
Ja - Vertrieb von den Musterdokumenten. Wo anders sieht man externe Sponsoren.
Das ist finde ich OK und auch die reißerische Präsentation weiß man bevor man sich TAX Pro Videos anschaut.
Wenn man Informationen will, muss man lesen.
Jeder UA-cam Kanal in dem Bereich Steuern möchte deine Dienstleistung verkaufen, mir ist keiner bekannt, der nur informieren möchte.
Das gilt für alle professionellen Themen, Ausnahmen sind extrem selten.
Nachrichten kosten Geld, und der Konsument lässt nur durch das Zusehen wenig da. Das macht eine kleine Zielgruppe, die sich informieren und nicht aufregen will, wenig attraktiv.
"… und nichts Substanzielles entschieden"
Ich finde schon. Das Finanzgericht will jetzt Substanzielles vom Finanzamt. Und da werden die sich die Zähne ausbeißen. Ich finde das Urteil gut. Ähnliche Diskussionen hatte ich auch schon mit dem Betriebsprüfer des Finanzamts bezüglich Fahrtkosten und Reisekosten. Der Chef vom FA war einsichtig und hat dann seinen Betriebsprüfer zurückgepfiffen.
Bei uns waren die nicht so freundlich bzgl. nehmen sie den Einspruch zurück.
Bei uns kam ein Brief "Nehmen sie den Einspruch zurück oder wir machen Betriebsprüfungen die letzten 5 Jahre rückwirkend".
Wir haben dann zähneknirschend zurück gezogen.
Eigentlich erfüllt das den Tatbestand der Erpressung.
§240 StGB
Da bekommt man echt Hassgefühle gegen die Sachbearbeiter😡
Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafantrag stellen.
@salsero79bs49
Mit einem Steuerstrafrechtsanwalt
Nicht eigentlich, sondern es ist ein Tatbestand der Erpressung bzw. Nötigung. Am Besten noch unter Vorsatz nehmen - also vorsätzliche Nötigung.
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Mitarbeiter und nen Strafantrag wegen vorsätzlicher Nötigung stellen und schicken.
Vllt. klappt sogar ne Unterlassungserklärung ans Finanzamt als Behörde, den Amtsleiter und den betreffenden Mitarbeiter des Finanzamtes dagegen, denn wenn die das wieder machen, zack Verstoß kostet Gelder zzgl. die Behörden Finanzamt öffentlich, den Mitarbeiter/ggf. Amtsleiter dafür noch privat haftbar machen. 😊
Schade dass ihr eingeknickt seid.
Ein völlig überbesetztes Amt welches immense Summen verschlingt, seine Angestellten nur Kosten produzieren beschwert sich, dass ein Auto des Steuerzahlers zu teuer wäre. Gut dass wir weg sind.
Jemand, der meckert aber nichts dafür tun will, dass es besser wird, sondern lieber weg läuft. Gut, dass Sie weg sind.
@@ralfulrich6254 jemand der aus neid oder sonstigen niederen trieben andere schlecht macht und wahrscheinlich auch noch alt parteien gewählt hat und c befürworter war?
gut das sie noch in dem sch.....loch brd sind mit all den anderen netten leuten.Schön daß ich solche neider und denuzianten nicht mehr um mich herum habe und auch schon lange weg bin mit jedem einzelnen cent meines hart erarbeitendem geldes.
@@ralfulrich6254 selbst Musk kann Deutschland nicht mehr retten.
Überbesetzt.
Sagen Sie doch einfach, dass Sie keine Ahnung haben, wovon Sie da eigentlich sprechen.
Die Behörden urteilen gegen den Bürger wie sie wollen, übergriffiger Staat macht mich wütend.
Richtig, die Finanzgerichte "blasen" einen ab zum Thema Fahrtenbuch das nur so kracht....
Mich machen steuerliche Schlupflöcher für die Reichen und Korruption und Lobbyismus in der Politik wütend.
@@unbekannte7920 Der Staat versucht laufend seine EIGENEN Regeln zu brechen! Das trifft nicht nur die Reichen
Behörden urteilen gar nicht.
Das sind nämlich keine Gerichte.
Wenn es dem Bürger nicht möglich ist gegen die Beamtenmeinung vorzugehen, kommt das einem Urteil sehr nahe...
4 Jahre hat es zum BFH-Urteil gedauert und der Fall läuft immer noch. Das kostet auch Geld, Zeit und Nerven.
Bevor man den Weg geht, macht das Finanzamt ein Angebot welche Kosten anerkannt werden können nach Ihrer Meinung. Der Kläger hatte aber einfach nichts anerkannt bekommen und somit Handlungsdruck zum Streiten.
Leider gibt es beim Finanzamt keine Steuergerechtigkeit, da ein und der selbe strittige/schwierige Fall bei unterschiedlichen Finanzämtern und sogar Sachbearbeitern unterschiedlich bewertet werden können....
Als nächstes fängt der Finanzbeamte mir als Unternehmer an zu erklären, dass ich nicht die Maschine für 800.000 €, sondern die Maschine für 600.000 € hätte kaufen dürfen😮
Wer die Pflicht hat Steuern zu bezahlen, hat auch das Recht Steuern einzusparen, unabhängig davon, um was für ein Auto es sich handelt........................
und der Arbeitnehmer kann nur die gefahrenden kilometer absetzen
Können wir auch nur, weil wir die Fahrzeuge auch privat nutzen.
Leasingraten sind nur komplett steuerlich absetzbar, wenn das Fahrzeug ausschließlich gewerblich genutzt wird.
50% nicht alles. Hatte Beruflich eine Fahrtstrecke von ca 300 km (hin und zurück) Täglich Absetzen nur 150 km restliche Kosten sind Kosten für den "Lebensunterhalt" - Ab ins Ausland ! Grüße aus Ungarn.
@@herminator0126: nun ja, wenn jemand täglich 2 x 150 km zur Arbeit fährt, dann ist das eigentlich purer Unsinn. Von den Kosten her, der Zeit, usw. Es muss also vernünftigerweise private Gründe geben: man hat ein Haus dort, einen Verein im Ort, usw. Und private Gründe sind nun einmal Privatsache.
Vernünftigerweise sollte man die max. gefahrenen km gesetzlich beschränken, z.B. auf 2 x 60 km. Das wäre für die Umwelt, die vollen Straßen, die persönliche Gesundheit, usw. vernünftig.
@@herminator0126das ist so nicht ganz richtig. Es gibt sehr wohl Sachverhalte, wo sich die tatsächlichen Kosten abziehen lassen. Wie immer kommt es drauf an.
30/38 Cent pro eine Strecke. Du kannst auch rechnen 15/19 Cent pro km hin und zurück. Dann hast die Strecke komplett angegeben. 🤣👍
Wie immer interessanten Dankeschön 👍
Früher gab es m.W. mal in einer Fachpublikation die Rubrik "Neues vom schlafenden Richter". Erinnert mich gerade daran.
Ich verstehe an dem Urteil nicht, gibt es den eine Obergrenze für den Preis des KFZ bzw. wo ist der Beweis dafür, daß das KFZ zu teuer ist?
genau das soll ja jetzt das FA stichhaltig belegen.
Was für Luxusprobleme... toll das man sich mit solchen wichtigen Dingen beschäftigt.
Unglaublich , wer fährt schon einen Ferrari, Lamborghini , Jeep ….
Wen interessiert es ob der Typ sein Verfahren gewonnen hat 😩
Was ist mit den 80 Prozent der Menschen, die nicht wissen wie sie den nächsten Monat überstehen sollen … , unglaublich
Es geht unter anderem um Gewisse Grundsätze. Wer es jetzt als Luxusprobleme bezeichnet, sollte sich später nicht über willkürliche Entscheidungen des Finanzamtes im Privatbereich aufregen.
So, so!
Zu teuer?
Mal davon abgesehen, wer legt das fest? Es gibt keine Grenze soweit ich das weiß.
Ich finde es einseitig bei den Kosten etwas als zu teuer zu klassifizieren, denn hat das Amt jemals gesagt, zu viel verdient, zu viel bei der Steuer angegeben. Nein so viel Steuern müssen Sie nicht zahlen. Das ist zu viel.....
Vielleicht unterscheiden wir hier zunächst mal „Absetzen“ und „Betriebsausgabe“. Eine Betriebsausgabe reduziert den Gewinn aus Betriebseinnahme. Absetzen kann man als Privatperson. Und der Staat soll sich nicht einmischen wie unsere Unternehmer arbeiten. Oder wollen die uns noch schneller vertreiben? Dann gute Nacht Bürgergeld. Wir zahlen 70% aller Steuern in diesem Land. Lambo ist zu teuer? Bitte was? Ich durfte bei VW nur vorsprechen weil ich einen teuren Audi fahre. Mit nem Dacia hätte niemand mit mir geredet. Das sind unternehmerische Entscheidungen, die außer Kunden NIEMANDEN etwas angehen. Macht das ruhig mal mit mir. Meine andere Hälfte ist schon in Lux. Armes Deutschland bettelt nur noch um Geld. Peinlich.
Betriebsausgaben mindern den Gewinn und damit die Steuerlast. Das “Absetzen” eines Teil der Kosten für die Fahrten zur Arbeit mindert die Steuerlast. Wo ist der Unterschied? Das Unternehmen möchte ich mal sehen, welches in Deutschland 70 % Steuerlast hat?
@ ich bin Einzelunternehmer und zahle 45% ESt, 1,5% SoLi, 16% GewSt. Dazu kommen KFZ Steuer, Gewerbesteuer, CO2 Steuer, Energiesteuer, Benzinsteuer. Ja, 45%. 42% ist nicht der höchste Satz.
Firma bedeutet nicht Körperschaft. Sehr viele Leistungsträger sind Einzelunternehmen (sogar manche Konzerne). Körperschaft würde mich in Deutschland fesseln, daher interessiert mich das nicht.
Und lese mal richtig: Ich sprach nicht von einem Unternehmen, sondern vom Steueranteil der Leistungsträger am gesamten Steueraufkommen. Wobei 70% Steuerlast hätte ich auch schon, wenn man bei mir noch die Kaffeesteuer dazu nimmt ;)
@ zum Unterschied: Einnahme - AUSGABE = Gewinn vor Steuern.
Dazu dann Gewinne aus anderen Firmen, Vermietung, Beteiligungen, etc. = Einnahmen.
Einnahmen - Werbungskosten (ABSETZEN) - Sozialabgaben - Belastung = zu versteuerndes Einkommen
Komplizierter aber vereinfacht dargestellt.
Einzelunternehmer hier dargestellt. Körperschaft würde vorher noch vor der ESt die KörpSt gezogen werden.
@@thomasschlitzer7541habe jetzt umgewandelt in ne GmbH weil die Steuerlast zu hoch wurde. Fesseln tut mich da gar nix, packe ne Stiftungsholding drüber um die Wegzugsteuer vermeiden zu können. Und die GmbH kann genauso irgendwann aufgelöst werden wie ein Einzelunternehmen. Gepaart mit Optimierung (Hebung der AfA) der privat gehaltenen Immobilien, wird meine Steuerlast halbiert. Ich kann Dir nur empfehlen, Dich selbst schlau zu machen oder wirklich fundierte, steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Habe selbst viel zu viel Zeit investiert um den nächsten, zusätzlichen Euro zu verdienen anstatt erstmal eine passende Strukur zu haben, bei der gleich mehr hängen bleibt…
Danke für das Video. Nun würde mich interessieren, ob man ein E-Auto z. B. als Privatmann absetzen kann mit dem Argument: Ich bin per Landesgesetz gezwungen eine Solaranlage zu haben. Deswegen möchte ich den Strom für meine Mobilität nutzen. Bzw. das Auto kann auch Vehicle2Grid, kann also dadurch auch im Haus den Solarstrom besser nutzen. Oder so ähnl.
Betreffend Prestige: wenn ich mich mit einem PKW beruflich nach außen representiere weil ich damit als Firma mein Einkommen generiere womit ich alle Angestellten etc bezahlen muss. Eine Schande wo sich der Staat überall einmischen will. Und wenn er privat einen 20 jahre alten Opel fährt und beruflich einen 3Mio Chiron hat zu gelten: beruflich und privat sind getrrennt - punkt aus ende.
Viel Erfolg und!
Ob das Finanzamt bzw der zuständige Beamte sich daran hält?
Wenn das FA so ein Auto zu teuer findet und meint es geht günstiger - dann müßten auch die Ausgaben für einen Fußballspieler der 100 Mio Ablöse kostet zuzügl Lohnkosten doch auch nicht steuerlich absetzbar sein. Denn: einen Fußballspieler gibts schon für schmales Geld. Vor allem wenn er dann nicht mal Tore schießt. Da gehen die Summen für einen Lambo geradezu im Rauschen unter.
Macht einen vernünftigen Steuersatz. Dann nix mehr absetzten und jeder kann machen wie er will. Weniger Personal ,weniger klagen usw...
ja, genau das ist nicht gewollt. immer mehr hochbezahlte arbeitende arbeitslose müssen her! 20% in Diesem Land arbeiten für ALLE ANDEREN. Man hat ja auch während dem großen C gut gesehen, dass man auf den Rest auch gut verzichten kann und diese Leute kein Mensch braucht! "homeoffice"-nichtsnutze!
Was für Amateure arbeiten eigentlich beim Finanzgericht München ?
Teil des Systems!☝🏻
in den unteren Instanzen werden Urteile meistens bloß noch durchgewunken. Die wollen sich einfach den Schuh nicht mehr anziehen an irgendetwas schuld zu sein. Für Gerechtigkeit brauchst in D VERDAMMT VIEL KOHLE, damit du dich bis ganz nach oben durchklagen kannst!
Wir hatten letztens maler aufn bau die kamen mit einem Maserati und voll die malerklamotten😂 aber die waren auch aus Polen 😂😂😂😂
Ja klar, je teurer um so privat. Dann kauft sich ein Unternehme nen LKW, der kostet 1 Mio. das ist dann natürlich 100% privat, weil für betriebliche Nutzung viel zu teuer ... 😂😂😂
Gottsei Dank kann ich jetzt meinen Lambo absetzen! Danke!
Also muss man laut BRD Justiz ein eigenes Auto haben und nutzen, damit das Auto für die Arbeit abgesetzt wird?
Das ist doch schon die erste dreisste Ungerechtigkeit.... und ich sage das, obwohl ich gar nix besitze! -.-
Dann setzt du deine busfahrkosten ab.
@@DaTa-cb4mv auf drogen, während ich frieren muss und mir mein geschlecht aussuchen darf
Damit vermindert man ja nur sein zu versteuerndes Einkommen. Man nimmt dem Finanzamt ja nix weg, sondern zahlt weniger steuern auf das was man selbst erarbeitet hat
@@schortkramer4405 oh mann, ja, das sogar auch noch! unfassbar.
Das Finanzamt hat schon Recht. Ein Bobbycar tuts auch. Das ist auch umweltfreundlich.
Der Typ bekommt einen Orden und ist ab jetzt auf der schwarzen Liste der Grünen 😅
Witzig: Wenn man sich einen Lambourghini kauft, muss man für diesen doch auch die komplette Umsatzsteuer bezahlen. Da sagt das Finanzamt ja auch nicht: "Der Wagen ist zu teuer. Da genügt uns die Hälfte der Umsatzsteuer."
Den Lamborghini hat er als Unternehmer dem Betriebsvermögen zugeordnet. Daher darf er bei seiner Umsatzsteuervoranmeldung die USt. Als Vorsteuerabzug geltend machen. Doppelt gespart würde ich sagen.
Spannende Frage, ob das Finanzamt bestimmen kann, was man als Firmenwagen benutzen darf. Genial, dass sich das jemand traut.
Welch überraschende Wendung in der zweiten Instanz.
Finanzamt macht Fehler . Fachkräftemangel überall.😁
Genau, einen Lamborghini. Ein Lastenfahrrad würde es auch tun.
Bei manch einem reicht halt eine Penisverlängerung nicht 😂😂
Wenn in den Köpfen endlich ankäme, das Steuern sowieso nur von Arbeit bezahlt werden, damit können die Firmensteuern weg - womit man auf dieser Seite auch keine Probleme mehr mit Steuererstattung hat.
Zudem wird für den Bürger klar die Steuerhöhe kommuniziert.
Was natürlich in aktuellen System maximal undurchsichtig und verschleiert ist - was ja auch der simple Grund für das System ist.
Allein Richter sein deutet nicht hin das er/sie korrrekt handeln! BGH hat richtig entschieden. Ein beisppiel für die sich als Richter angeben. Gratulation...
Kann man das Finanzamt auch absetzen?
Ist eigentlich nur eine Steuerverschiebung, denn der Lambo wird ja irgendwann mal zum Verkehrswert verkauft, dann wird die Differenz zum Buchwert versteuert.
wie hoch war denn der Streitwert bei dem Gericht?
Na, dann dauert das doch mindestens noch 4 weitere Jahre.
Mein Arbeitgeber führt fahrtenbuch für meinen Firmenwagen digital. Soweit ich weiß, sind handschriftliche fahrtenbücher nicht mehr erlaubt.
Das Anlegen des Fahrtenbuchs ist locker 5 oder eher 6 Jahre her. Bevor son Prozess in D durch ist, ist man gewöhnlich sowieso insolvent oder tot. Der Rechtsstaat ist implodiert
Werden die für die Verfahrensfehler Verantwortlichen persönlich zur Rechenschaft gezogen?
Ach Madam, kommen Sie doch bitte schneller zum Punkt, kein Mensch hat so viel Zeit 😂
Wiedergabe 2x
😅 so mach ich das
kann ein selbständiger 2 Autos haben und eines davon 1% versteuern und das andere mit Fahrtenbuch???
4 jahre dauer , was sagt das urteil dazu ? sorry da fehlt doch was oder ?😉
tja keine antwort ist auch ne antwort, sehr schade
Sehr schön, ich habe nen Dacia und nen Trabant.
Wer ist das Finanzamt? Eine Firma als GmbH? Nach welchem Gesetz, dürfen die Steuern verlangen? Gibt es Gesetze, die das verbieten?
Echt? Eine GmbH? Und warum steht das dann nicht auf deren Briefpapier, Website etc.?
Oder doch wieder nur ein Märchen von dir.
Lamborghini war nicht angemessen für ein Sachverständiger der keine Steuer zahlen wollte.
Wieso soll er seine Lambo absetzen dürfen. Bin dagegen.
Maximalwert für ein geschäftsauto sollte nicht mehr wie 70.000€ sein.
Ich kann nur einen Golf absetzen, aber alle sind gleich
Als Rentner der Nebenbei arbeiten muß um Meinen Hund ernähren zu können kann Ich.Mein Auto nicht absetzen
Gut zu wissen, danke für die Info
Bist halt nicht selbstständig bzw. kannst ja für deinen Job ein Auto anschaffen und ein Fahrtenbuch schreiben.
@MarcoCarlos-c7n Ich nutze mein Auto um.zum.Arbeitsplatz.zu.kommen.da ist nix mit absetzen
Dann werde selbstständig!
@@juliusronellenfitsch717
Dafür gibt es die Pendlerpauschale
Das Kreiskommissariat der SED hat entschieden, dass ein Lamborghini zu teuer ist und ein Kleintransporter angemessen wäre. Der Genosse Gutachter möge bitte sein Verhalten entsprechend ausrichten. Ende des Verfahrens.
😂
Wenn ich diese Umsätze wie der Herr hätte, würde ich gar nicht lange mit dem Fiamt diskutieren.
Wenn die das nicht anerkennen, das das Auto für den Kundenkreis gebraucht wird, lasse ich diese Kunden weg und mache den Laden dicht.
Die Anmeldung würde ich pers. beim Chef des Sachbearbeiter abgeben.
Dann alles verkaufen und ab mit dem Hintern in die Sonne. Nebenbei bin ich der Meinung das jegliche Abgaben und Steuern auf Einkommen jeglicher Art, RAUB ist.
Na dann können wir alle ja froh sein, dass sie nirgends was zu sagen haben. Das erkennt man schon an ihrem Schreibstil.
@SheldonShooter Das sind Erfahrungswerte. So etwas lässt man einmal mit sich machen aber kein zweites Mal. Wenn da so einer wie Sie sitzt, dann wird man den niemals wieder los und hat bis der in Pension geht permanenten Stress und wird am laufenden denunziert. Dieser Stress ist es nicht wert, sich das Leben kaputt machen zu lassen. Außerdem ist jegliche Steuer auf Leistung und Einkommen Raub.
Das ist doch Vortäuschung falscher Tatsachen, wenn der Typ das Auto von der Steuer absetzen muss um es sich zu leisten, dann hat er nicht die Kunden, das Auto zu fahren. Überhaupt sollte man kein Auto von der Steuer absetzen können. Aber die Mitarbeiter von Finanzamt und Richter würde ich wegen Willkür feiern oder Anklagen. Kann doch nicht sein dass die nach Sympathie oder Neid was entscheiden. Sowas muss raus aus dem System. Klagt ihr da noch gegen das Personal?
Das wäre eine gute Sache. Als Privatmann/Frau wird dir aber bald das Geld ausgehen . Es sei denn deine Versicherung hält dagegen und bezahlt sämtliche Gegenklagen 🤷🏻♂️
Und du bist nochmal wer, um das willkürlich zu entscheiden?
Genau das ist das Problem, denk mal drüber nach.
in anderen europäischen Ländern gibt es eine vernünftige Obergrenze dafür, wie teuer ein Protzfahrzeug sein darf. Auch in Deutschland sind nicht alle Gegenstände, aus denen sich ein betrieblicher Zusammenhang herstellen ließe, ohne Limit absetzbar. Ich brauche eine Armbanduhr, damit ich Termine pünktlich einhalten kann. Dass ich meine Rolex nicht absetzen kann, ist normal. Aber bei Autos gibt es auf einmal kein Maß? Das ist nicht einer Vernunft geschuldet, sondern den Bemühungen der Autolobby.
Der Steuerzahler muss nicht für alles herhalten. Es ist abstoßend weil kindisch, wenn man einen weinerlichen Ton einschlägt, sobald man nicht alle Privilegien wie gewohnt bekommt.
wer heult denn rum? das Finanzamt ja wohl! eben weil die Gesetze so sind wie sie sind! Dann muss doch die Politik den Rahmen genauer festlegen und wenn sie das nicht tut ist gefälligst auch ein 4 Millionen € Bugatti ein Dienstwagen! Die Vorschriften sind eh schon umfangreich genug und wenn es trotzdem noch ne lücke gibt, dann prost
Vernunft und Willkür sind allerdings zwei Paar Schuhe. Die Regelungen in Deutschland haben vielmals nichts mehr mit Vernunft oder Gerechtigkeit zu tun.
@@paulherzog7858 ja, aber was folgt daraus?
Lamborghini als Firmenwagen und privat Ferrari fahren 😂😂😂👍👍👍
Danke🤨
Schaut mal was für Autos Merkel s Gäste so fahren
Steuervideos für normale Verdiener im unteren Drittel von Ihnen werden die Demokratie stabilisieren. :: - ;,
Das untere Drittel zahlt so gut wie keine Einkommenssteuer. Dort sind es eher die SV-Beiträge die den Verdienst ziemlich schmälern.
@AlexG-h2e Ha Ha 26,3% in meinem Fall nur Steuern plus SV ! Wie Sehr Viele in unterbezahlte Fachkräfte im Handwerk. Alleinerziehend Steuerkl 1
lol 😂 privat faehrt er Ferrari... ich lach mich schief.
Alles gut und "Schön". Ich bekomme schon das Kotzen wenn ich "Rechts-kräftig" höre. ((Firma gegen Firma ))
Klingt als ob Monte seinen Lambo als Influencer absetzen möchte 😅
Und warum können Normalsterbliche, die das Auto vielleicht nur deswegen gekauft haben, um täglich zur Arbeit zu pendeln, und dann vielleicht noch 10-20% der Laufleistung auch privat machen, dieses Auto zu 80% vom Steuer nicht absetzen?
Mach dich selbstständig als Normalsterblicher. Gewerbeanmeldung kostet keine 50€
Dafür gibts die Fahrtkostenpauschale.Die reicht zwar nicht ganz aus, aber hilft schon sehr und dafür darfst du dir frei selbst aussuchen womit du zur Arbeit kommst. Auch mit Fahrrad wenn du willst.
@@schortkramer4405 aber die Selbständigen bekommen sowohl die Karre abgeschrieben, als auch Fahrtkostenpauschale, oder?
@@oa6382der Selbstständige wird die 1% Regelung nutzen. Der Wagen läuft auf die Firma und für die Privatnutzung müssen 1% des Bruttolistenpreises je Monat versteuert werden. Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeit wird natürlich gegengerechnet. Aber das ist nur ganz vereinfacht dargestellt.
@dieterrapp3388 was bedeutet das konkret? Kiste kostet z.B 70.000€ brutto, Verdienst z. B. 250.000 brutto jährlich, das heißt anteilig mit höchstem Steuersatz 42%. Was soll man dann mit 1% von 70k (700€) machen? Wieviel ungefähr kostet dann der Wagen monatlich?
Ein lambo nein das braucht man nicht als Geschäft Auto
Interessant wäre auch gewesen, was der Mann beruflich macht. Denn ggf. kann das ja eine entscheidende Rolle spielen, da er das Fahrzeug tatsächlich beruflich benötigt.
Ich finde lambo und co gehören nicht von der Steuer abgesetzt
Es ist überfällt für Herrn Steinmeier das er seinen Posten räumt! Besser für uns heute als morgen!
Bayern 😂😂😂😂😂😂😂
Ich denke ein Auto 🚗 sollte verhältnismäßig sein.
Es sollte Grenzen der Absetzbarkeit gebe
.wer sich so ein teures Auto leisten kann braucht keine Absetzbarkeit.
Du vergißt den Gleichbehandlungsgrundsatz - ausserdem hat das Steuerrecht nichts mit Sozialismus zu tun.
Wer ehrlich viel verdient, der soll doch bitte auf ehrliche Art und Weise auch viel absetzen können✌
@@khaledkhiri3400 geleibehandlungsgrundsatz….. so wie bei der zweiklassenmedizien?
Das Finanzamt sollte aufgelöst werden!
@@perpost6497...überdenke mal
Deinen Kommentar !!!
Wenn niemand mehr Steuern bezahlt, funktioniert nichts mehr. Keine Infrastruktur, kein Gesundheitswesen, keine Schulen, etc.
@sven001x2
Genau, es sollte verhältnismäßig sein.
Wer also Millionen an Steuern abführen darf, der darf auch Firmenfahrzeug für 300.000€ absetzen.
Bedenklich waren die Absetzorgien bei Unternehmern, welche sich durch künstliche überpropotionale Betriebsausgaben armgerechnet hatten, um beispielsweise Unterhaltszahlungen zu umgehen.
Generell ist es jedoch Fakt, daß der Unternehmer große Gestaltungsspielräume besitzt und die nichtselbständigen Steuerschuldner richtig abgemolken werden - das ist ja auch der Sinn dieses Raubrittersystems.
Solche Probleme wie dieser Mann möchte ich auch gern mal haben …
Eine Privatperson kann sich seinen Wagen aussuchen. Ein Selbstständiger und ein Unternehmen genießen ebenso die Freiheit bei Gefährten. Liebe Finanzämter und Finanzrichter ihr könnt uns nicht die gesetzliche Wahlfreiheit, welche im Grundgesetz beginnt und sich durch viele weitere Gesetzesbücher zieht, einfach nehmen, weil es nach persönlicher Bewertung eines Finanzbeamten oder eine Finanzrichters zu teuer ist oder gar privat genutzt werden kann. Es gilt immer noch: Ihr müsst uns das Gegenteil beweisen und nicht umgekehrt. Hier im besagten Fall war der Beweis das Fahrtenbuch.
Monte? Bist du es?
Monte ist wohl kein "Prüfingenieur" 🤣
Bitte schneller zum Punkt kommen.
Selbst schuld, hätte sich besser einen Bugatti gekauft.
Günstiger Lambo
Einen Lamborghini fährt man privat. Wer diesen bei der Steuer geltend machen will, provoziert von Anfang an das Finanzamt und nimmt viel Arbeit, jahrelange Einspruchsbegründungen, Finanzgerichtsklagen etc. auf sich. Auch müssen im Zweifel Steuerberater bzw. Fachanwälte für Steuerrecht bezahlt werden für einen höchst fragwürdigen Ausgang des Verfahrens. Daher besser: Lamborghini und Ferrari am Sonntagmorgen ausfahren und sich des Lebens freuen😁👍🌞
prinzipiell ganz interessant ABER viel zu langwierig erzählt und alles tausendfach wiederholt GÄHN
Lächerlich!
Ich würde das Recht auf Steuerabsetzbarkeit drastisch einschränken. Klientelrechte!!! Und ehrlich, 280 000 € ist fast schon billig für ein Lambo :). Wenn ich sowas höre, kann ich als Laie nur den Kopfschütteln, womit sich gut ausgebildetet Leute beschäftigen müssen. Diese ganzen Kosten, sollte den Tafeln gespendet werden.
Sie meinen eher ausweiten? Es ist schon ne Frechheit, daß Angestellte die MwSt auf Ihre Einkäufe nicht von der Steuer absetzen können, obwohl sie bereits Lohnsteuer bezahlen. Es wurde berechnet, daß bis zu 70% des Einkommens an den Staat geht!
Ja natürlich. Die Kosten, die entstehen, um Gewinn oder Einkommen zu erzielen, heissen Werbungskosten. Diese dürfen nicht im krassen Missverhältnis zum Zweck stehen. Wer einen Lamborghini absetzen will, muss wie im Video erwähnt, Kunden haben, bei denen es erforderlich ist, mit einem Lamborghini vorbei zu kommen, weil diese Kunden zum Beispiel Autohäuser besitzen und dort gerne Sportwagen verkaufen möchten.
@@sassuki
Es gibt keine MWSt. es gibt nur das UStG also USt😉
Steuern sind und bleiben Raub!
Es werden betrieblich ,Versicherung Benzin usw. abgesetzt und nun noch Abschreibungen, toll da brauchen sich die armen Selbständigen um einen Punkt weniger beklagen. Die Rentner sammeln Flaschen um ihr jämmerliches Leben einigermaßen nach einem arbeitsreichen kümmerlich bezahlten Arbeitsleben auszuhalten. Der Rest der Rentner finanziert mit ihren Steuern dieses Urteil bzw. diesen armen Autobesitzer. Soll ein Spendenaufruf gestartet werden? 😢
Also ganz ehrlich, hier hätte ich auch was dagegen und dem Finanzamt Recht gegeben...
Denn ein Lamborghini ist ein Sportwagen, und kein Dienstwagen !!!... Seit wann kann man diesen von der Steuer absetzen - ungeheuerlich ist das, daß solche reichen Leute hier noch einen Reibach machen wollen!!!
😡 😡 😡
Hier spricht der pure Neid. Wer nichts Substanzielles dazu beitragen kann, sollte sich vielleicht einfach zurückhalten.
Der Mann fährt den Wagen ausschließlich beruflich und so hat er das Recht, wie jeder andere auch, die Leasingraten von der Steuer abzusetzen. Da gibt es einen Gleicheitsgrundsatz.
Also wir haben bisher keinen Reibach gemacht, nur weil wir Kosten von der Steuer absetzen. Das Geld bekommt man nicht zurück.
Was ist an einem Lambo anders als an einer S-Klasse?