Gilt die Innenstadt auch als Ausnahme vom Konkurrenzschutz wie beim Einkaufszentrum? Ich würde sagen da ist die Situation ja ähnlich (Konkurrenz belebt das Geschäft).
Zunächst ist es wichtig dabei im Hinterkopf zu behalten, dass es sich erstmal um einen identischen Eigentümer handeln muss, damit der Konkurrenzschutz überhaupt greifen könnte. Pauschal kann man die Frage von dir nicht beantworten. Ein Gericht würde im Zweifel klären ob durch die weitere Vermietung an die "Konkurrenz" in der unmittelbaren Nachbarschaft/ Innenstadt dem ersten Mieter Kundschaft weggebrochen ist oder ob die Vermietung keinen Einfluss auf das Geschäft des Erstmieters hat.
Sehr gutes Video. Danke dir! :)
Vielen Dank für dein Feedback! :)
Gilt die Innenstadt auch als Ausnahme vom Konkurrenzschutz wie beim Einkaufszentrum?
Ich würde sagen da ist die Situation ja ähnlich (Konkurrenz belebt das Geschäft).
Zunächst ist es wichtig dabei im Hinterkopf zu behalten, dass es sich erstmal um einen identischen Eigentümer handeln muss, damit der Konkurrenzschutz überhaupt greifen könnte.
Pauschal kann man die Frage von dir nicht beantworten. Ein Gericht würde im Zweifel klären ob durch die weitere Vermietung an die "Konkurrenz" in der unmittelbaren Nachbarschaft/ Innenstadt dem ersten Mieter Kundschaft weggebrochen ist oder ob die Vermietung keinen Einfluss auf das Geschäft des Erstmieters hat.