Auf Grund der vielen Kommentare hier und auch der Tatsache, dass wir die Grundgebühr für einen WP-Tarif nicht berücksichtigt haben, wir es ein Folgevideo geben.
Wir haben jetzt gerade nach 5 Jahren Zählerkaskade beantragt, wieder von der Kaskade zurück zum einfachen Zähler zu wechseln. Zählerkaskade war für uns vor 5 Jahren noch ca. 20€ günstiger im Jahr als ohne. Aber mittlerweile (Preisdifferenz Wärmepumpenstrom zu Haushaltsstrom ist gesunken, PV-Anteil steigt wegen Anlagenerweiterung) ist das zunehmend ein Draufzahlgeschäft geworden. Die zusätzliche Grundgebühr für zwei Stromtarife frisst den Vorteil auf.
Wir hatten sehr lange einen eigenen Zähler für unsere Wärmepumpe. Vor 12 Jahren war der Strom für die WP noch deutlich günstiger als der Strom für den Haushalt. Mittlerweile liegt die Differenz nur noch bei ca. 2ct/kWh plus natürlich die zweite Grundgebühr. Deshalb haben wir nur noch einen Zähler und zahlen 27ct pro kWh. Ist so insgesamt günstiger für uns
Ich war gerade auf Check24 und habe 5000 kWh angegeben. Grundpreis 5€ und Arbeitspreis 21,02 Cent. Bei normalen Hausstrom bin ich bei ca. 30 Cent in meiner Region.
Keine Ahnung wo du wohnst. In MV auf dem Land bekommst du den Preis nicht. Ich bin jetzt bei der Konkurrenz von Tibber und bezahle mit einem Zähler für alles 28cent
Hallo Martin, Du bist etwas zu spät mit dem Video! Wir haben 2 Jahre die Zählerkaskade eingebaut, aber seit Tibber macht das nur noch Sinn wenn man 5000 kWh oder mehr mit der WP verbraucht. Ich hatte letztes Jahr für den Strombezug über Tibber im Durchschnitt 18 Cent Brutto bezahlt, weil wir mit unseren OpenWB preisgesteuert geladen haben und auch Nachts den Speicher geladen haben wenn der Strom billig ist. Das ist deutlich günstiger als mit einem WP Tarif!!! Ganz zu Schweigen vom Grundpreis und den Installationskosten.
§14a EnWG kann jeder in Anspruch nehmen mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung über 4,2 kW Leistung. Mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen an einem NVP werden zusammengefasst. Wichtig zu wissen, es wird nicht abgestellt sondern gedimmt, eben auf diese max 4,2 kW.
Hallo Martin, schönes Video, aber nach unserer eigenen Erfahrung zu dem Thema, kommt es leider nicht immer zu wirklich relevanten Ersparnissen. Wir haben genau so eine Zählerkaskade mit WP, aber ohne WallBox. Wir nutzen auch bereits einen günstigen WP Tarif, bisher aber noch alles ohne §14a. Diesen habe ich bei unserem Netzbetreiber vor einiger Zeit angefragt und möchte das Ergebnis gern mit dir teilen. Vorab, das was mich am meisten daran irritiert hat ist, das die Netzentgelte im Arbeitspreis des Stroms sogar steigen, durch die Umstellung auf §14a, was somit die eigentliche Ersparnis natürlich deutlich reduziert, aber schaut selbst. Rahmendaten der Anlage: • Luft-Wasser Wärmepumpe , Eingebaut im Herbst 2023 • Vollsaniertes Reihenhaus mit sehr niedrigem Stromverbrauch / Heizbedarf • PV Anlage auf dem Dach, zwei Stromzähler vorhanden • Stromtarif aktuell: Günstiger WP Strom für 26,53 Cent / kWh + Hausstrom für 29,66 Cent / kWh • Voraussichtlicher Verbrauch der WP pro Jahr beläuft sich auf nur ca. 2000 kWh Netzbezug. Der Rest kommt vom eigenen Dach. Was wollten wir tun? Freiwilliger umstieg mit der Wärmepumpe in die neu Regelung nach §14a. Dadurch sollten Einsparung von Netzentgelten stattfinden und somit Geld gespart werden. Eine entsprechende Anfrage habe ich vor ein paar Wochen beim Netzbetreiber gestellt. Reaktion des Netzbetreibers Rückmeldung das eine Umstellung grundsätzlich möglich wäre und wir bzw. unser Stromanbieter dann in Modul 1 eine pauschale Reduktion von 128,73€ der Netzentgelte erhalten würden. Welchen Betrag er davon an uns per Stromabrechnung weitergibt, kann der Netzbetreiber natürlich nicht sagen. ABER es müssten dann auch Änderungen an der Zusammensetzung unsere Gebühren durchgeführt werden, die sich wie folgt belaufen: Aktuelle Berechnung des Netzbetreibers Netznutzung: 60€ pro Jahr Messtellenbetrieb mit moderner Messeinrichtung: 20€ pro Jahr Arbeitspreis: 6,55 ct/kWh (Anteilige Netzentgelte) Bei 2000 kWh pro Jahr an Netzbezug, entstehen hier Kosten durch den Netzbetreiber in höhe von 211€ pro Jahr!
Berechnung des Netzbetreibers nach Umstellung (Modul 1) Netznutzung: 60€ pro Jahr Messtellenbetrieb mit intelligentem Messystem: 50€ pro Jahr Arbeitspreis: 8,2 ct/kWh (Anteilige Netzentgelte) Pauschale für die zusätzliche Ausstattung von Messstellen mit Steuerungseinrichtungen: 30€ pro Jahr Pauschale für die Steuerung von Verbrauchern und Netzanschlüssen: 10€ pro Jahr Pauschale Reduktion der Netzentgelte: -128,73€ pro Jahr Zusätzlich kommt dann möglicherweise noch eine Einmalgebühr für den „vorzeitig“ nötigen Einbau des neuen Intelligentes Messsystem hinzu. Dies konnte der Netzbetreiber aber nicht nicht abschließend benennen. Bei 2000 kWh pro Jahr an Netzbezug, entstehen hier Kosten durch den Netzbetreiber in höhe von 185,27€ pro Jahr! Das macht dann für den ganzen Hick Hack eine Gesamtersparnis von 25,73€ pro Jahr! (Eine Umstellung in Modul 2 würde sich erst gar nicht lohnen, da unser Strombezug zu klein ist. Hier müssten wir mindestens ca. 2600 kWh pro Jahr an Netzbezug haben, um uns besser zu stellen als mit Modul 1.) Kurz um, meiner Meinung nach eine gut gedachte neue gesetzliche Regelung, die aber wieder durch die reale Umsetzung scheitert. Die Netzbetreiber finden Ihren Weg um die Nutzung des neuen Systems dann doch möglichst unattraktiv für den Endkunden zu machen. Beste Grüße
Hallo Martin Musst du dein Video noch korrigieren oder legst du noch eins nach? Oder bist du nach wie vor der Meinung das deine deine Aufstellung stimmt??
Danke für die Daten. Interessant, was dein Netzbetreiber da so alles aufschlägt. Erhöhung der Netzentgelte ist sehr interessant und parallel dazu noch alle möglichen Gebühren. 10 Euro im Jahr, dass er steuern kann? Dabei sollte er doch froh sein, das tun zu können.
Hmm. Ich habe folgenden Anwendungsfall: 2 E-Autos mit zusammen ca. 65000KM/Jahr, 1 alte WP aus 2006, PV 11kWp 10kWh Speicher, PLZ 53343. Tibber habe ich im Juni gekündigt, weil Rheinenergie 24,34 für die kWh geboten hat und Tibber zu teuer war. Komme an 2 Tagen um 23.00 mit 20% SoC von der Arbeit und muss am nächsten Morgen voll geladen haben. WP-Zähler in 2023 rausgeworfen, um PV-Strom für die WP zu verwenden, also Modul 1. Bisher hätte sich die Kaskadierung nicht gelohnt. Bin gespannt, ob Martins Excel-Sheet und die Neuordnung zu einem anderen Ergebnis führt. Vielen Dank für Deine tolle Arbeit!
Danke für den Beitrag und das Excel. Das wird sich vmtl. für viele mit WP und e-Auto lohnen - auch vor dem Hintergrund, dass die Netzentgelte eher weiter steigen werden. Skeptisch bin ich allerdings, ob das Modell die kommenden 20 Jahre so Bestand hat, so oft wie gerade an den Gesetzten geschraubt wird. Die Investition in Umbau Zählerschrank et. al. sollte ich daher spätestens nach 5 Jahren amortisiert haben. Ansonsten bleibt ja aber immer noch das Modul 1, was ja auch nicht schlecht ist ;-)
Guter Beitrag, wie immer😀. Allerdings ist die Ersparnis zwischen den Modulen bei uns in Nordrhein-Westfalen, aufgrund deutlich niedrigerer Netzentgelte viel kleiner als bei euch im hohen Norden. Vergleicht man die Module untereinander mit entsprechenden Lieferangeboten bei Check 24 und Co. als getrennte Lieferverträge, einmal alles über Allgemeinstrom und einmal mit getrenntem Wärme Strom Tarif (steuerbare Verbraucher und Allgemeinverbrauch Haushaltsstrom) geht die Ersparnis für mich (Netz-Strombezug knapp 7000 kWh/a, Wallbox+Wärmepumpe) bei Modul 2 gegenüber Modul 1 hier sogar gegen null, im Vergleich zur Pauschalvergütung nach Modul 1. Ist halt immer stark abhängig, vor allem von den Netzentgelten, den Messstellengebühren für zusätzlichen Zähler, und natürlich dem individuellen Gesamt-Strombezug.
Klasse Beitrag Martin😀 Ich habe gerade meine Zähleranlage umgebaut zur Kaskade und habe das Modul 2 gewählt und bin gespannt was am Ende real dabei raus kommt. Der neue Zählerschrank wurde übrigens zu 70% im Rahmen der Förderung für Wärmepumpe mitgefördert . So macht die Energiewende richtig Spass und sage DANKE lieber Robert Habeck😊
@@user-xu6rg5dz6b nein ich selbst habe Tibber. Wie der Netzbetreiber und den Stromanbieter die Reduzierung der Netzentgelte abrechnen kann ich nicht sagen. Es kann aber nur so laufen das am Ende des Jahres die Reduzierung vom Netzentgeld verrechnet wird. Nach meiner Kenntnis gibt es unterschiedliche Varianten je nach Anbieter und Netzbetreiber.
Wohne in Nord Niedersachsen kurz vor Hamburg. Haushaltsstrom: 28ct/kWh Grundgebühr: €16/Monat WP: 18ct/kWh €8/Monat Habe schon seit 3 Jahren eine Kaskade ❤
@@FrankAlt-x9dLichtblick WP Tarif im März 2024 für meine Umgebung im Saarland beispielsweise. Mittlerweile bei Neuabschluss wieder bei 20ct (aber immer noch sehr günstig).
Wir hatten leider einen Stromtarif mit 2 Jahresbindung für 34ct angenommen, als sich das zu der Krise noch gut anhörte. Haben Anfang des Jahres aber eine PV bekommen und musste dafür ohnehin den Zählerkasten erneuern. In dem Zuge kam dann gleich ein eigener Zähler für die WP und Kaskade. Dazu haben wir jetzt einen WP Tarif von lediglich 18ct. Da unser Haus relativ ungedämmt ist werden wir schätzungsweise noch 5000kWh Netzbezug für die WP haben. Klar, die PV und der Zählerumbau haben ein bisschen was gekostet, aber die Kombi aus PV und Kaskade mit WP Tarif für den weiterhin relativ großen Verbrauch sind ideal. In unserem Fall ist der Ersparnis riesig. $14a ist hier noch nicht berücksichtigt. Für den WP Tarif muss die WP nur über die EVU Sperre abschaltbar sein (was bisher in der Praxis aber noch nie vorgekommen ist). Das Einzige was mir in der Organisation etwas aufwendig erscheint, ist dem Netzbetreiber und Stromanbieter das Kaskadenmesskonzept zu vermitteln und sicherzustellen, dass das am Ende richtig abgerechnet wird. Das war tatsächlich garnicht so trivial und hat viel telefonieren bedeutet. Alles in allem bin ich jetzt damit aber sehr glücklich und zufrieden 😊
Ich habe einen WP Stromverbrauch von ca. 10.000-12.000Kwh im Jahr. Damit wäre meine mögliche Ersparniss echt groß. Danke für den Hinweis Martin. Wenn du dir mal ansehen willst wie zwei ungedämmte Häuser mit einer 17kw WP beheizt werden bist du jederzeit Willkommen. Viele Grüße
Hatte die Wahl für 80k zu dämmen oder für die Kohle Wp+Pv+Heizkörper etc. zu installieren. Habe den CO2 Fusabdruck gedrittelt durch die Maßnahmen also alles super :)
@@martinkoll7265Dämmung (grad nachträglich) wird (in der Wirkung) masslos überschätzt UND ist IMMER preislich vollkommen Unsinn. 80.000€ über 30Jahre = 2.667€ JEDES Jahre - um bei ner NULL zu landen 🥂🍀
Bei einem JAZ-COP von 3, 4, 30 bis 50 tsd KWh-th. Doppelhaus, Villa, man glaubt kaum, verirrt, hier, Fabrikdirektor... Das Meßkonzept 3 ist Betrug, bekommt man Einspeisestrom 2-fach vergütet, verdoppelt. Erstens, Wärmepumpe nutzt Einspeisestrom, der schon vergütet, und Zweitens, der WP-Zweirichtungszähler zählt, den Einspeisestrom, den die WP nicht verbraucht. Dazu in der Nacht, wenn der Stromweg kürzer ist, ganz an beiden Zählern vorbei.!?
@@marting1348 dann wird es teurer, ihr müsst beim Versorger anfragen wie er die Sperre umsetzten möchte, dann wird ein Smart Meter oder Rundsteuergerät benötigt, dein Elektriker muss das ganze verkabeln und bestätigt dass es auch funktioniert.
1. Gemäß Modul 1 §14a EnWG werden diese Energiearten mit einem Eintarifzähler und Steuergerät gemessen. Anschließend können Sie bei Ihrem Energielieferanten einen Haushaltstarif dafür abschließen. 2. Gemäß Modul 2 § 14a EnWG können Sie eine getrennte Messung mit zwei Zählern beantragen. Diese beinhaltet einen Eintarifzähler für Ihren Haushaltsstrom und einen Eintarifzähler mit Steuergerät für Ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Mit diesem Messkonzept können Sie bei Ihrem Energielieferanten zwei separate Tarife abschließen. In beiden Fällen unterstützen Sie die Energiewende aktiv, da wir durch den Einbau eines Eintarifzählers mit Steuergerät (gemäß Modul 1 & 2 §14a EnWG) die Leistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen für eine optimale Netzauslastung temporär reduzieren können. Bei der Messung, wie in Punkt 1 beschrieben, erhalten Sie hierfür eine jährliche pauschale Erstattung der Netzentgelte. Bei der Messung, wie in Punkt 2 beschrieben, erfolgt die Erstattung auf die Kilowattstunde genau - gemäß des Extra-Eintarifzählers mit Steuergerät erfassten Verbrauchs.
Moin Martin, was ist mit der zusätzlichen monatl. Grundgebühr für den zweiten Zähler? Ist diese in deiner Berechnung enthalten? Oder hab ich was übersehen?
@@gewaltignachhaltig genau, die meine ich; ich habe seit der Installation der PV-ANLAGE eine Kaskadierung; nur wenn der Netzverbrauch der WP einen bestimmten Wert überschreitet und die Differenz zwischen den Tarifen Allgemeinstrom und WP-Strom auch einen gewissen Mindestabstand hat und die Grundgebühren der jeweiligen Stromanbieter nicht so hoch ist, passt bei mir die ganze Sache. Da meine WP über 12 Jahre alt ist; ist diese leider auch nicht drosselbar ....
Hallo zusammen. Wir haben seit kurzem eine Kaskadenschaltung. Bei PV Überschuss (HH Strom wird priorisiert) wird damit die WP versorgt. Allerdings wird nachts auch bei voller Batterie damit nicht die WP bedient. Außerdem konnte ich über das Leistungsdiagramm vom Wechselrichter vorher auch die gezogene Leistung der WP gut herauslesen. Das ist nun nicht mehr möglich, es wird nur die Leistung für den Haushalt ohne WP angezeigt. Hat jemand die gleiche Erfahrung gemacht?
Dein Smart Meter (z.b. SMA: Sunny Home Manager) für die PV sitzt falsch, es muss direkt hinter den WP Zähler, sitzt aber aktuell hinter dem Haushaltszähler..
Wurden hier nicht möglicherweise die Umbau- bzw. Installationskosten etwas zu sehr außen vor gelassen? Also ich würde mich prinzipiell gerne für Modul 1 entscheiden und wp und wallbox regelbar machen (Bestandsanlage). Aber wenn ich es richtig verstehe, trage ich die Kosten für den Um- und Einbau plus evtl. Eben eine kleine jährliche Gebühr. Wenn ich nun von 110 Euro Pauschbetrag ausgehe, wird das für die ersten 10 Jahre erstmal ein Minusgeschäft - Vorausgesetzt diese Regelungen hat überhaupt so lange bestand. Also hohes Risiko. Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Bei zwei Zähler bekommt ihr auch 2x den Wechselbonus. Das ist bei mir die jährliche Grundgebühr für die WP. Wir nutzen die Kaskade bei 6000 kWh Wärmepumpeverbrauch und zahlen 19,8 Cent. Das sind gegenüber dem Hausstrom ca 10 Cent und im Jahr 600 Einsparung. Kann ich für den Haustarif mit Wallboxen die Variante 1 zusätzlich wählen?
WIr haben einen WP-Zähler. Dort war mir schon aufgefallen, dass aus irgendeinem Grund, der STrompreis ab letztem Jahr 22 ct war. Davor war es immer maximal 2 ct billiger als HAusstrom, also 27 Cent war das allerbilligste. Plötzlich gab es aber ganz viele 22 cent Tarife. Irgendwas hat scih also geändert. Ist das 14a EnWg gewesen? Kann ich jetzt nochmal mit 14a EnWg 5 cent netzentgelte sparen, oder ist das im Tarif schon drin? Denn dann wär ja der STrompreis sogar nur noch 15-16 cent.
Bei den Kunden, bei denen ich eine Kaskade gebaut habe, frage ich nächstes Jahr mal nach, ob sich das wirklich gelohnt hat. Zählermiete ist eine Sache, Grundgebür für den Stromtarif ne andere. Und wenns nicht mehr reinpasst ist schlimmstenfalls noch eine neue Verteilung, mindestens aber ein neues Zählerfeld notwendig. Das muss sich auch refinanzieren. Die 10-15€/Monat muss man erstmal raus haben, und zwar nicht nur im Winter, sondern ganzjährig. Wenn man dann noch ordentlich PV auw dem Dach hat, inkl passendem Speicher geht sich das eher nicht aus. Hab durchaus bei anderen Kunden den WP Zähler rausgebaut, weil sich das z.B. im Niedrigenergiehaus absolut nicht rechnet.
@@fiedlerbernd Und wie hoch ist die Grundgebühr für den extra Tarif? In der Regel etwa 10-15 €! Deshalb ist bei uns der 2.Zähler und der WP-Tarif letzten November wieder rausgeflogen. Er hat sich schon vorher kaum gerechnet, und mit der neuen PV als Überschusseinspeiser war er endgültig unwirtschaftlich.
Nochmals, für das reduzierte Netzentgeld benötigt man keinen zusätzlichen Tarif. Tarife machen die Stromanbieter und nicht der Netzbetreiber und der ist für das Netzentgeld verantwortlich. Du und auch einige andere bringen hier einiges durcheinander.
@@fiedlerbernd Ein Installationsbetrieb weiß: Messtellengebühr des MSB (Ist gesetzlich gedeckelt je nach Zählerart) , Durchleitungsgebühr des VNB (hier kocht jeder sein eigenes Süppchen) und Grundgebühr des Stromanbieters sind 3 komplett verschiedene Dinge, die aber durchaus Kummulativ zu betrachten sind. (Für jeden Zähler einzeln) Man könnte sogar Wärmepumpenstrom (mit 2.Zähler) von e-on und Hausstrom von EnBW beziehen, und das in einer Zählerkaskade verwursten. Den ganzen Akawaz an zusätzlichen Gebühren muss man dann gegen die Ersparnis und den PV-Strom rechnen..
@@fiedlerbernd Für Modul 1 nicht, bei Modul 2 benötigt man aber 2 Zähler, und kein Anbieter wird 1 Tarif auf 2 Zähler aufteilen - so dass Modul 2 nur mit einem separaten Tarif für die steuerbaren Verbraucher funktionieren wird. Einige Anbieter wie z.B. Tibber schließen Kaskadenschaltungen bei ihren Tarifen ausdrücklich aus.
Hallo Martin, ich glaube da musst Du dringend nochmal nacharbeiten. Die Pauschale aus Modul 1 zählt für alle Verbraucher. Du brauchst ja auch nur einen Zähler. Aber viel wichtiger: Zählerkaskade geht derzeit nicht mit einem Anbieter von dynamischen Stromtarifen, also Tibber, Ostrom etc. Der Stromanbieter müsste ja dann stündlich oder ab 01.03.2025 viertelstündlich die Differenz aus Z1 und Z2 bilden. Das kann derzeit keiner abbilden. Damit das ginge, müssten beiden Tarife bei einem Anbieter sein, der dann die Differenz korrekt errechnet und in Rechnung stellt. Der Z1 für Wärmepumpe, Stromspeicher und Wallbox könnte ja auch über Modul2 mit 60 % vergünstigtem Netzentgeld sein. Z2 für Haushalt dann auch bei einem Anbieter für dyn. Stromtarife. Speicher laden aus Z1 würde dann auch schneller Sinn ergeben, da weniger Netzentgelt. Die Kosten für die Steuerbox belaufen sich auf ca. 80 EUR - 100 EUR im Jahr.. Es ist also wie immer nicht so einfach wie es anfangs scheint.
Bin mir nicht sicher, ob die Rechnung so stimmt. Der Wärmepumpentarif hat ja schon die Reduzierung des Netzentgelts, nur halt eine etwas andere als die im § 14a festgelegte. Ziehst du da also die Netzentgelte nicht quasi doppelt ab? Für 14a werden separate Tarife kommen, die ähnlich den Wärmepumpentarifen sein werden. Du wirst nicht einen aktuellen Wärmepumpentarif zusammen mit einer weiteren Reduzierung nach 14a bekommen. Bei der ovag findest du den klassischen Wärmepumpentarif und den separaten § 14a Tarif.
Es gibt keine Tarife für den §14a, es gibt die drei die Varianten und sonst nichts. Stromtarife von Stromanbietern haben nichts, aber auch überhaupt nichts mit dem § 14a zu tun. Das ist ausschließlich die Aufgabe und Pflicht der Netzbetreiber !
@@fiedlerbernd Schau mal auf die Seite der OVAG (unter Strom > Wärmepumpenstrom). Da gibt es den klassischen Wärmepumpentarif bis 2023 und den neuen Wärmepumpentarif ab 2024 nach $ 14a Modul 2.
Ich glaube du hast im Prinzip Recht. Das dürfte aber damit zusammenhängen wie der Tarif genau ausgeführt ist. Wenn der Tarif Sperrzeiten enthält, ist das nichts anderes als der jetzige §14a. Sperrzeiten sind halt nichts anderes als eine ständige Dimmung. Ohne Sperrzeiten wäre das ein Mengenrabatt. Das müsste man mit §14a verbinden können.
Hier wurde der Grundpreis für den Wärmestrom vergessen … unter dem Strich spart man damit fast nichts. Mann muss sich dann jedes Jahr um einen neuen Tarif kümmern und kann dann auch die Energie darauf verwenden, mit einem Zähler über die Runden zu kommen.
Hallo, macht das der Netzbetreiber automatisch? Ich meine die Abrechnung! Ich habe eine Kaskade seit 19 Jahren und sie rechnet sich sogar bei einer differenz von 4,5 cent^/Kwh zwischen Hausstrom und WP-Strom, bei 3000 kwh WP im Jahr.
Hallo Martin, die Berechnung hat Fehler. Das güstigere Netzentgelt beim Modul 2, also beim Wärmepumpentarif, ist in diesem Tarif schon enthalten. Das günstige Netzentgelt ist auch der einzige Grund warum der Tarif günstiger ist. Der Wärmepumpentarif hat natürlich auch noch einen Grundpreis. Der fehlt auch noch im Vergleich. Die Kaskade ist bei großen Verbräuchen sinnvoll. Die Grenze liegt nur etwas höher. Marco
Habe auch auf Kaskade umgebaut! Vom Grundsatz her gut. Jedoch war die Umstellung bei uns mit der EAM eine riesen Katastrophe!🙈🙈🙈🙈🙈 Die Umstellung dauerte insgesamt 8 Monate!!!!! Das glaubt einem kein Mensch!
Ich kenne die EAM nicht, aber nach Erfahrungen mit meinem Netzbetreiber (Westnetz) glaube ich dir sofort. Mein Netzbetreiber hatte 2020 gar keinen Kanal um mit dem Endkunden zu kommunizieren. Das klappte erst, als ich im Installateurskanal war. Alles was außerhalb der Norm liegt, macht zu Beginn Ärger. Wer das nicht aushält, sollte den Weg jetzt nicht gehen.
Ja absolut! Es war eine einzige Odyssee! Ständig kamen falsche Abrechnungen vom Stromanbieter. Hier haben sich Netzbetreiber und Stromanbieter den „schwarzen Peter“ gegenseitig in die Schuhe geschoben. Der leidtragende ist hierbei der Kunde welche ja mit dieser Installation eigentlich nur „das Beste“ möchte! Aber so ist es in D leider nunmal. Man soll was machen (Installation Pv Anlage, E Auto fahren, mit Wärmepumpe heizen etc.) und die Bürokratie blockiert an allen Ecken und Enden. Natürlich ist es auch sehr stark Sacharbeiter abhängig. Bin dann nach 8 Monaten Quälerei endlich an eine sehr fähige Mitarbeiterin geraten welche mir sofort und unkompliziert geholfen hat. Alle andern haben da kläglich versagt!
Interessant .. das mit der Kaskade .. würde bei mir sogar noch rein passen .. vielleicht auch eine gute Alternative zu Tibber (oder geht das auch mit Tibber für die, wo Tibber lohnt?) .. Danke für die guten Informationen! .. 🙂
So weit so gut: Das klappt aber nur, wenn man keinen zusätzlichen Kabelzug hat. Bei uns hängt das E-Auto nicht direkt am Hauptverteiler, sonder an der Unterverteilung in der Garage und das über Erdkabel. Also buddeln muss ich dann auch noch. Wenn ich das mit 4 bis 6 t€ ansetze, brauche ich 20 Jahre, bis sich das amortisiert hat. Man muss sich also im Vorfeld die Anlage anschauen und sich fragen, ob das technisch, kostengünstig lösbar ist.
Bei mir ist die Kaskade mittlerweile ein Nullsummenspiel mit 3000kWh WP. Kann regional aber natürlich unterschiedlich sein. Mittlerweile beträgt die Grunsgebühr 160€/a bei Einsparumg von 180€/a. Dazu kommt, dass mein VNB sich regelmäßig bei der Erfassung des Verbauches vertut.
Danke für die Erklärung zur Kaskade! Ich plane gerade eine 50 kWp Anlage im Elternhaus BJ 1752, zur Versorgung der Wolf CHA16. Komme aber zu dem Schluss, dass Einspeisung mir mehr Nachteile bringt, wenn ich Erzeuger-Abschaltungen fürchten muss, und den Eigenverbrauch versteuern muss. Ich gehe lieber den Weg möglichst hohe Autarkie und keine Einspeisung.
Das kommt immer auf den Tarif an und kürzt sich ggf. auch raus. Bei mir in der Gegend wären es bei z.B. 6000 kWh gesamt 1734€/a. Aufgeteilt 50/50 auf Normal und WP Tarif wären es 1573€/a ohne irgendwelche Boni. Mit allen möglichen Boni wären es 1513€ gesamt und 1401€ bei 50/50. Der günstigste Normaltarif hatte hier übrigens 30,65€ Grundgebühr bei 6MWh/a und 16,49€ bei 3MWh/a. Bei dem Saftladen aus Berlin würde ich persönlich aber keinen Vertrag abschließen. Der WP Tarif hatte 14,02€. Das hat sich also wieder ausgeglichen.
@@Najxi ja klar wenn man jetzt ein ganzes Mehrfamilienhaus mit ner wärmepumpe versorgt und einen hohen verbrauch hat, lohnt sich vllt ein extra zähler aber bei uns haben alle tarife ne Grundgebühr in der höhe und die wird in Zukunft auch noch steigen. Also ich denke für ein Einfamilienhaus lohnt sich kein extra zähler, gerade weil die Grundgebühr in zukunft auch noch steigen wird. Irgendwie müssen die stromanbieter ja ihre mitarbeiter bezahlen und wenn der strompreis gegen null geht, wird halt die Grundgebühr teurer. Ich denke sogar, dass das wie beim Telefon oder Internet wird, dass man nur noch für den Anschluss bezahlt und dann so ne flatrate hat. Also ist es besser wenn man weniger Anschlüsse hat😉 ist ein bisschen so wie wenn man festnetz und Mobilfunk hat 😂
Natürlich spart man richtig Geld. Offenbar bringst du hier einige Dinge durcheinander. Das reduzierte Netzentgeld hat nichts mit einem Wärmepumpentarif zu tun. Für Rückerstattung des Anteils gemäß Modul 1, 2 oder 3 des Netzentgeldes ist nicht der Stromlieferant zuständig sondern der Netzbetreiber. Weiterhin sind Gebühren für die Messstellen-Gebühren vom Gesetzgeber begrenzt. Deshalb kostet die ganze Sache max 30€ pro Jahr (nicht pro Monat).
@@user-et9ph1mi8d Dann sag mal kWh Zahlen für WP und Haus pro Jahr. 3000 kWh/a ist nicht viel für eine WP insbesondere wenn man kaum oder keine PV hat.
Hallo Martin, diese Rechnung stimmt nicht ganz. Wenn man einen Wärmepumpentarif hat bezahlt man 2x Grundgebühr. Wenn alles über einen Zähler läuft bezahlt man 1x Grundgebühr.
Hallo Martin Musst du dein Video noch korrigieren oder legst du noch eins nach? Oder bist du nach wie vor der Meinung das deine deine Aufstellung stimmt?
Klingt irgendwie ziemlich kompliziert. Ich wechsle jetzt zu Octopus Energy. Da gibt es einen Tarif, bei dem man tgl. zwischen 0 und 5 Uhr einen garantierten Strompreis von ca. 18ct/kwh bekommt. Ansonsten 32ct/kwh. Grundgebühr 9€ im Monat. Das ist nahezu perfekt mit PV, Akku, WP und eAutos. Auf die Achterbahnfahrt mit Tibber hatte ich bislang keine Lust.
Mein Netzbetreiber reagiert nicht, was kann ich tun. Ich habe ihn aufgefordert mich auf Module 1 umzustellen und bereits 3 Mal bemahnt. Habe ich ein Recht auf Modul 1 oder kann der Netzbetreiber das Thema aussitzen?
Was ich noch nicht ganz verstehe - ich habe schon eine Kaskade für Haus & PV (alte und hohe Einspeisevergütung) - die PV möchte ich jetzt gerne erweitern und brauche dann ja einen neuen Zähler für den neuen Teil der PV. Wie designe ich das und wie bringe ich dem Messtellenbetreiber bei wie was ausgerechnet werden muss?
@@FrankAlt-x9d Dann bin ich jetzt aber überfragt. Ich habe zwei verschiedene PV, eine mit sehr alter und hoher Vergütung und eine (geplant) mit neuer, niedriger Vergütung. Jetzt könnte ich *vielleicht * sagen „x kWp zu y kWp“ und anteilig verteilen. Aber eigentlich will ich ja meinen Eigenverbrauch lieber aus der neuen Anlage versorgen (oder zumindest große neue Verbraucher wie Auto/WP) und die alte Anlage einspeisen lassen. Wie soll das gehen ohne getrennte Zähler? Ernst gemeinte Frage: wie mache ich das?
@@j.4941 Mit Kaskade ist hier im Kontext eine "Verbrauchskaskade" gemeint. Du hast wahrscheinlich einen extra Erzeugungszähler für Volleinspeisung. Der taugt hier nicht.
Verstehe das Gejammer über die Energiepreise sowieso nicht. 2021, also vor dem Krieg, hatte ich einen Strompreis von 29ct/kWh, das wäre nach Inflation heute 37ct/kWh, ich zahle aber inzwischen nur 27,6ct/kWh! Der Strom ist also ein ganzes Stück günstiger geworden und das sogar um über 25%!
Hallo zusammen, Viele weisen hier auf die Grundgebühr/den Grundpreis für einen zweiten Zähler hin, der im Video nicht erwähnt wird. Wenn man der Beschlusskammer 8 der BNetzA zu 14a EnWG geht, ist dort explizit aufgeführt, dass bei Modul 2 KEIN zweiter Grundpreis zu erheben ist. Für Tarife vor 2024 galt das noch nicht. Ebenso ist fraglich, wie schnell die Netzbetreiber/Stromversorger das umsetzen. Wenn jemand das mit einem in diesem Jahr neu angemeldeten Zähler für eine 14a Anlage nach Modul 2 bestätigen kann, immer her damit!
Bitte nur die alten mit den neuen Netzentgelten vergleichen. Im WP Tarif, der nur gilt wenn auch die Bedingungen für unterbrechbare Netzentgelte erfüllt werden, müssen die unterbrechbaren Netzentgelte mit dem Modul 2 verglichen werden. Aktuell sind bei manchen Netzbetreibern die Preise mehr als 60 Prozent auseinander. Dann ist die alte Regelung sogar besser. Was auch wichtig ist, ist das der Stromeinkauf für das Lastprofil einer Wärmepumpe oft teurer ist als ein Standardlastprofil. Vorallem bei PV und Speicher. Reststrom wird ja fast nur in den teuren Zeiten gekauft. TLP Profile bepreise ich mit einem Risikozuschlag wegen den Temperatureinflüssen im Vergleich zu einem SLP Profil das 100 prozentig am Terminmarkt abgesichert wird.
Vorher waren die Netzentgelte für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen aber auch schon niedriger. Man muss Äpfel mit Äpfeln und Birnen mit Birnen vergleichen.
Hallo, ich habe eine Wärmepumpe, die ich genau wie Ihr als Verbraucher an einem Zähler zusammen mit dem Hausverbrauch und dem E-Auto betreibe und bin Tibber Kunde. Ich habe Tibber mal angeschrieben wegen der erwähnten Pauschale aber die sagen, sie wissen von nichts. Muss ich das vielleicht beim Netzbetreiber beantragen?
Hallo zusammen, Ich hatte blöderweise vor einem Jahr wieder von einer Kaskade auf einen Zähler zurück bauen lassen. Mich hatte generft, dass 2x am Tag die Wärmepumpe abgeschaltet wurde, genau da, wo ich mit meiner PV viel Strom erzeugte. Nachdem ich die Kaskade raus hatte kam das §14a. Ich hatte mich damit ein wenig beschäftigt. Hatte da auch Berichte gelesen und ein interessantes UA-cam Video von meinem Netzbetreiber angesehen. Laut den Berichten sei es erlaubt, den Heizstab abschaltbar zu machen, da ich nur mit der WP alleine dann unter der geforderten 4 kW Grenze lag. Also leicht umsetzbar. Aber mein Netzbetreiber macht hier irgendwie noch gar nichts dazu. Also auch die 150€ für ein Zähler und drosselbare WP bekomme ich nicht, da der Netzbetreiber das nicht "drosselbar" nicht umsetzt. Keine Ahnung wie ich das anregen kann, dass das umgesetzt wird. Und so wie ich das gelesen hab, bekommt man da auch kein WP-Tarif mehr, sondern nur noch eine Vergünstigung auf das Netzentgeld - Da bin ich aber nicht sicher. Kann mir irgendjemand mitteilen, was ich machen muss, dass die Drosselung eingebaut wird? Mein Zählerschrank wäre darauf vorbereitet. => Nur ein Relais, welches mir den Heizstab deaktiviert, den ich mit meiner Sole WP sowieso nicht verwende und fertig. Ich hatte dazu ein UA-cam Video von meinem Netzbetreiber angesehen, damals. Ich weiß nicht, ob ich den hier verlinken darf. Viele Grüße Daniel
@gewaltignachhaltig ich habe den überblick bei den Kommentaren verloren, aber neben der fehlenden Grundgebühr ist die Formel in Bezug auf die Reduzierung des Netzentgeld Arbeitspreises UM 60% noch falsch. Du musst da deshalb mit 0,4 und nicht 0,6 rechnen
Ich habe mir das noch einmal angesehen, aber die 0,6 sind korrekt. Denn es geht hier um das Einsparen und da geht es um die 60 Prozent, die abgezogen werden, nicht um die 40 Prozent, die übrig bleiben. Nächste Woche kommt das Korrekturvideo.
Hallo Martin, interessanter Bericht 👍. Kam schon an anderer Stelle. Glaubst/Weißt du, ob jeder Sondertarif mit §14a verbunden werden kann? In meinem gibt es Sperrzeiten. Das wäre doch quasi §14a mit anderen Mitteln? Die Kaskade könnte für mich eventuell trotzdem lohnen, zumal ich keine zusätzliche HW benötige. Mal schauen, ob ich meinen Netzbetreiber „wuschig“ machen kann.
@@gewaltignachhaltig Danke, jetzt weiß ich, wo ich falsch abgebogen bin 😉. Meine Heizungsanlage ist ein Altgerät und hat mit §14a nichts zu tun. Bleibt die Frage offen, ob es noch Wärmepumpentarife mit Sperrzeiten gibt? Wenn ja, kann ich diese dann auch auf §14a umstellen und den Tarif dann behalten? Aber vielleicht ist die Frage auch zu akademisch, weil es kaum Fälle gibt, auf die das zutreffen könnte.
Wer bekommt den schon reduzierte Netzentgelde nach Modul1 von §14a? Ich habe im März eine Wallbox nach §14a gebaut und angemeldet. Bisher tut sich auch nach Nachfrage nichts.....
Hallo Martin, vielen Dank für das tolle Video. Dass Messstellenbetreiber und Netzbetreiber nicht zwingend die Selben sind, wusste ich noch nicht. Weiß gar nicht, wie das bei uns ist. Mit einem weiteren Zähler wird das bei uns platzmäßig nix. Darum spekuliere ich eigentlich mit Modul 3. Wir haben Tibber und sind wechselnde Preise gewohnt. Vielleicht könntest du das auch noch in die Gegenüberstellung integrieren? Durch das wegfallende Invest sollte das doch auch attraktiv sein. Wir haben PV, WP und E-Auto und einen jährlichen Stromzukauf von ca. 3500...4500 kWh.
Modul 3 beinhaltet Dynamische Netzentgelte und die laufen von meinem Verständnis fast konträr zu den tibberpreisen. Wenn der Elektriker kommt um maßgeblich was zu ändern muss er evtl auf einen neuen Schrank gehen. Ich habe vorgestern einen neuen bekommen. der ist jetzt mit 5x3 Feldern erst mal groß genug. ;-) Spiele auch mit dem Gedanken auf Modul 3.
@@olaflanfermann7343 ich hörte mal was von 2...3k€ für einen neuen Zählerschrank, stimmt das? Klar, dann dann ist erst mal lange Zeit ausgesorgt. Es wäre sicher besser gewesen, es vor der PV zu machen, zu spät...
@@DocAdams57 Wie angedeutet habe ich eine Riesen Kiste (5zeilig. 2 Zeilen sind noch ungenutzt) genommen.In einem Nebenraum, so das der alte Schrank mit der Unterverteilung, blieb auch noch. Bei mir sind die Arbeiten finanziell etwas schwer zu trennen, aber 4000 Euro würde ich schon sagen. Da liefen anfangs aber auch bis zu 6 Elektriker rum. Dafür waren sie auch mit Rückbau und Aufbau in 6 Stunden fertig. Ich denke der Zählerkasten wird in Zukunft oft den Ausschlag geben. Die Anforderungen der VDE werden immer wilder. Bei mir ging es auch mit gutem Willen nicht anders.
Zur Kaskade: Z1 ist im Westnetz nicht als Zweirichtungszähler gefordert. (Messkonzept8) Macht aber Sinn um zu sehen wieviell PV in die WP fließt. Der Messestellenbetreiber braucht die Info aber nicht.
Hallo Martin Musst du dein Video noch korrigieren oder legst du noch eins nach? Oder bist du nach wie vor der Meinung das deine deine Aufstellung stimmt?
Man darf die Tarife mit den Modulen nicht gleichsetzen, sprich man kann Modul 2 nach 14a in Anspruch nehmen, ohne über den dann separaten Zähler einen extra Tarif laufen zu lassen. Des Weiteren kann ich pro steuerbare Verbrauchseinrichtung die Module separat wählen, z. B. Modul 1 für WB und Modul 2 für WP - was für Martin angebracht wäre.
👍👍👍Guer Beitrag.Ich habe in meinem neuen Zaehlerschrank platz fuer einen Zaehler gelassen.Ich bezahle 39 cent ohne steuern und gebuehren.Zaehlermieten sind zu hoch leider😢
39 Cent für Strom?? Dann kommt noch die 19%ige Mwst dazu und die Netzgebühren? 39 Cent+ 19% sind 46,41 Cent, dann noch 9 Cent für Netzgebühren und Grundgebühr dazu, sind über 55 Cent, ich glaube, sie haben den falschen Stromanbieter, Martin hat ja in Deutschland im Durchschnitt von 27 Cent geredet, dies ist nicht mal die Hälfte, irgendwas läuft da falsch. Bei uns in Österreich verlangt der größte Stromerzeuger Verbund, hat fast nur Wasserkraftwerke und Pumpspeicher, auch PV und Wind, 12,55 Cent +20% Mwst, sind 15,06 Cent + 9 Cent alle anderen Steuern und Grundgebühr, ohne Strompreisbremse, die es bis Jahresende immer noch gibt auf 10 Cent, sind also rund 24 Cent fix auf ein Jahr, wir brauchen keine dynamischen Strompreise, wir haben relativ günstigen Strom, mir wäre es aber lieber, wenn der Strompreis das 10 fache an der EEX Strombörse kosten würde. 1,6 Cent kostet die Kwh derzeit die Stromerzeugung von den Jahrzehentelangen abbezahlten Wasserkraftwerken, alles andere ist Gewinn. Da kann keine PV, Wind, Atom oder Biomasse mithalten, trotz des relativ günstigen Strompreis macht der Verbund bei uns Milliardengewinne, obwohl Österreich so ein kleines Land ist.
Schau halt mal in den Vergleichsportalen. Aber achte auch auf die Grundgebühr und die Laufzeit und gib deinen korrekten Netzbezug an. Das sind alles beeinflussende Faktoren. Bei Tibber bist du deutschlandweit unter 40 ct, auch mit dem monatlichen Modell.
Darf man mit dem Wärmepumpentarif den Haushalt versorgen? Ich glaube nicht. Das wäre aber bei Messkonzept 3 (Kaskade) der Fall. Bleibt auch zu klären, ob der kaskadierte Zähler privat ist (Eigentum und ohne Grundgebühr), oder ob dieser Zähler vom Messstellenbetreiber installiert wird und dann Grundgebühr und möglicherweise Netzentgelte verursacht.
Messkonzept 3 trennt die Verbräuche durch Berechnung (Subtraktion der Zählerstände). Z1 gibt den Verbrauch des Haushaltsstroms an. Z2 gibt den Gesamtverbrauch an. Z2 - Z1 = Verbrauch von WP und/oder WB. Somit hat man dann den Verbrauch für Berechnung der Netzentgeltvergütung nach Modul 2 oder eines separaten Tarifes.
Hallo bei deiner Rechnung fehlt die Jährliche Zählermiete für den Wärmepumpen Zähler, war bei mir 150€/Jahr, Die Pauschale gilt meines Wissens je Verbraucher (Wärmepumpe und E Auto in meinem Fall, später auch Speicher) Gilt für jedes Gerät das eine Mindestmenge Strom ziehen kann.
@@jst2574 Ich habe 3 "Großabnehmer" aber nur 2 sind theoretisch von außen steuerbar. Oder muss ich den dritten, die WB, nachrüsten? Wobei, Drosselung des Hausakkus ist doch eigentlich wertfrei: falls die Leistung gedrosselt werden _muss_, ist doch der Strom knapp, also extrem teuer. Da werde ich doch nicht auch noch den Akku laden.....
Messstellengebühren von 150 Euro sind unzulässig und in deiner Stelle würde mal ganz schnell die Bundesnetzagentur einschalten. 50€ beträgt die gesetzliche Preisobergrenze für das "Intelligentes Messsystem" bei steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Es gibt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und danach hat dein Messstellenbetrieber sich zu richten ohne wenn und aber !
Bei drm neuen 14a Modul 2 ist die Gebühr des zweiten Zählers vom Netzbetreiber her umsonst, der Stromanbiterer kann aber ggf was nehmen. Der im Video angegebene Wärmepumpentarif gilt wahrscheinlich noch für Netzbezug vor 14a wo ebenfalls schon eine Reduzierung des Arbeitspreises enthalten ist. Das kann man nicht doppelt reduzieren. Es gibt noch recht wenig Wärmepumprntarife für 14a so z.B. vom relativ teuren Anbieter mit gelber Farbe. Kann aber auch sein das die Arbeitspreisersparnis in Zukunft einfach abgezogen wird vom Strompreis. Aber im Grunde spart man mit Modul2 statt 1 dennoch bei dem hohen Verbrauch. Der grösste Vorteil ist das die Wärmepumpe in der Grösse für ein EFH nicht mehr abgeschaltet wird. Eine Überdimensionierung der Wärmepumpe und ein grösserer Pufferspeicher um Sperrzeiten auszugleichen ist nicht mehr nötig. Und bei kleinen Verbräuchen nimmt man Modul1, brauch den Zählerschrank nicht umbauen und spart trotzdem.
Wenn man das mal ganz spitz betrachtet wird hier ja nur den Missständen des Ausbau der Erneuerbaren entgegen gewirkt bzw. Des Netzausbau. Sonst könnte man sich den ganzen Zauber sparen. Vermutlich ist das für den Netzbetreiber billiger wie die Versäumnise der letzten 30jahre auf zu arbeiten.
Wenn ich mich nicht täusche, hast du die Grundgebühr für den zweiten Zähler in der Kaskadenschaltung nicht eingerechnet. Das sind bei uns auch nochmal 9€/Monat oder 108€ im Jahr. Und man darf auch nicht vergessen das die 20€/Jahr nur für eine moderne messeinrichtung gilt. Wenn in zukunft da ein smartmeter gateway kommt sind das gleich mal 120€/Jahr , je nach verbrauch. Da kenn ich mich aber nicht richtig aus. Vll kannst du das nochmal kommentieren. Danke und Gruß
Glückwunsch zum sparsamen Haus/Verbrauch :) Der durchschnittliche Wärmebedarf liegt im EFH über 20.000 kWh/Jahr wenn ich es richtig im Kopf habe, bei älteren Häusern und einer ineffizienten Heizung auch mal über 30.000 kWh/Jahr.
@@torstene.635hier geht es aber um den Stromverbrauch der Wärmepumpe und nicht um die Heizleistung, die die Wärmepumpe erzeugt. Und wahrscheinlich auch den Nettowert, den die WP aus dem Netz bezieht.
@@yougolfc Das ist mir Sonnenklar :) Aber nimm man ein normales EFH mit 20.000 kWh Wärmebedarf und einer JAZ von 4. Dann landest du bei 5.000 kWh für die Wärmepumpe. Also sind 3.100 kWh Netzbezug für die Wärmepumpe doch ein sehr guter Wert. Und gollinandreas hatte die Werte von Martin angezweifelt.
@@torstene.635sonnenklar kling gut 😊. Ich würde jetzt vermuten, dass die PV ja den Verbrauch von April bis Oktober noch stützt, vielleicht kommt er ja wirklich auf so wenig Netzbezug. Meine WP ist erst seit Ende April drin, derzeit habe ich nur ein Balkonkraftwerk. Ich bin schon gespannt, was die WP über die Wintermonate ziehen wird…
Ok Martin, das hatte Mich schon etwas gewurmt und ich habe noch Mal Euer Buch genommen. Der Wert ist okay. Ihr rechnet glaube ich erst Haus dann Auto und dann Heizung. Damit kommt es hin.
Bei den Strompreisen blicke ich eh nicht mehr durch. Habe Kaskadenschaltung; WP Tarif seit 01.05.2024 für 19,9 Cent/kwh (enbw auf 24 Monate). Hausstrom aktuell 40,x. Habe ab dem 01.01.2025 zu octopus gewechselt ( 30,x Cent). War wohl mit 10 kwp Pv die richtige Entscheidung mit bestehender Kaskadenschaltung 🤷🏻♂️🤷🏻♂️
In der heutigen Zeit gibt es leider zumindest in meiner Gegend keine bekannte Stromanbieter wo es sich rechen würde einen eigenen Zähler für eine Wärmepumpe zu installieren
mehr Fragen als Antworten: was braucht es für 14a Modul 1: mein VNB sagt: min. 1 Netzwerkkabel im Anschlußraum über dem Zähler, Nachweis über 14a Steuerbarkeit der Wallbox. Nur die Frage: bekommt man das auch schon, wenn der MSB noch gar kein Smartmeter liefern kann? Bisher keine Antwort, VNB/MSB stellen sich tot. PS. Ich zahl ca. 24 ct/kWh für jeden Strom, da lohnt sich keine Kaskade und kein Modul 2
Nächste Frage wäre wie häufig der Netzbetreiber in deiner Anlage rumpfuscht um dich herunter oder ganz abregelt und was es einem Wert ist, dass dies auch in Zukunft nicht möglich ist. Also ich für meinen Teil will da mindestens 50% Rabatt sehen bevor ich mir in meine Hausinstallation reinpfuschen lasse und nicht magere 19%.
@@andreasfendt1765 Wenn ich wieder los muss schon. Wallbox ist auch nur eine Sache, aber wenn jemand an meine Heizung will reagiere ich äußerst allergisch. Auf teures Nachheizen, nachdem das Teil eine Weile ungeplant aus war, habe ich keine wirklich Lust und auf frieren erst recht nicht. Hast du zufällig die Stelle wo die 4,2kW geregelt werden. Im EnWG finde ich sie nämlich nicht auf die Schnelle. Sollte das in einer Vorschrift der Bundesnetzagentur stehen lässt sich das über Nacht ändern und selbst ein Gesetz lässt sich recht schnell anpassen. Dabei geht es auch weniger darum was aktuell möglich ist, sondern was man in Zukunft auf diesem Wege alles anstellen kann.
@@Najxi Immer an den COP deiner Wärmepumpe denken! An einem kühlen Tag mit COP 3,0 werden aus den gedrosselten 4200W ja ganze 12600W Wärme! Aus diesem Grund liegen die meisten Wärmepumpen sowiso immer unter 4200W und sind daher komplett unbehelligt vom EnWG.
Nach meiner Erfahrung in den letzten 5 Jahren kann ich es nicht empfehlen. Der Wärmestromtarif ist mittlerweile nicht mehr nennenswert günstiger und der Anbieter EnBW ist bei komplexen Messkonzepten komplett überfordert. Ich habe seit zwei Jahren trotz wiederholter Monierung keine Abrechnung mehr bekommen. Ich werde wohl nächstes Jahr wieder auf einen Zähler umsteigen und zu Tibber wechseln.
Interessant wird es doch wenn 2 Haushalte (Doppelhaushälfte) bei denen ohnehin 2x Grundgebühr tickert einen gemeinsamen Umschaltpunkt haben bei dem digital entschieden wird welcher Tarif grade billiger ist (bspw. Tibber & Festpreistarif) und entsprechend auf beide Verteilerkästen den billigeren Tarif anlegt. Das Ganze ein Bisschen Smart (leicht zeitverzögerte Umschaltung im ms Bereich um Störungen zu vermeiden)… Zwei nicht geeichte Zähler um intern abzurechnen, fertig.
Notstrom und Wärmepumpe, da kann man trefflich diskutieren. Ich habe die Wärmepumpe nicht im Notstrom dabei, wenn die im Winter durchläuft mit Notstrom durchläuft ist schnell der Aku leer und dann auch nix mehr mit Notstrom. Außer man kauft sich riesige Aku‘s. Mit einem 24 kWh Aku im 3 Familienhaus hab ich darauf verzichtet. Mir war der Kühlschrank, Kochen und Licht am wichtigsten. Deshalb mus jeder selber Priorisieren.
Frage: Der zweite Zähler bleibt also im Besitz des Netzbetreibers, ist verplombt und muß auch vom Netzbetreiber montiert bzw. die Montage abgenommen werden? Wie schnell passiert das? Ist er dazu verpflichtet?
Da fürchte ich fehlen ein paar Kosten wie der Grundpreis für den WP Zähler. Aber nehmen wir mal an, man macht das und die eigene WP wäre dann im Fall der Fälle auf 4,2kW zu dimmen (nehmen wir mal an sie würde mehr brauchen), ABER wie machst Du diese Dimmung? Neben einem neuen SmartMeter Gateway, das $14a Dimmungen auslösen kann, brauchst dann im Haus ja eine Steuerung die nachweislich auf die 4,2 kW dimmt. Kannst das nicht, bleibt noch dass man die WP hart abschaltet, mag jetzt für die paar Stunden nicht so wild sein, aber meines Erachtens ist in dem Thema noch gar nix klar wie es gemacht werden soll. Die Umsetzung des Gesetzes ist mE im Haus derzeit gar nicht umsetzbar. Einen Netzstellenbetreiber der das schon kann ist auch nicht einfach. Von der Zeit bis zur Umsetzung mal abgesehen. Gleichwohl lohnt sich vlt. Modul 1 für einige wenn es dazu reicht dass man einfach eine WP angemeldet hat. Abgeschaltet kann diese ohne Smartmeter Gateway eh erstmal nicht.
Hi Martin, ich bin mir nicht sicher, ob du in deiner Excel-Tabelle den WP-Netzbezug als Gesamtverbrauch der WP oder als restlichen Verbrauch nach Berücksichtigung des PV-Überschusses gerechnet hast. Sollte also zusätzlich noch PV-Strom von der WP verbraucht worden sein, war der ja nicht kostenlos. Du hast im Minimum die Einspeisevergütung dafür verloren?
10:39 Bei einer Zählerkaskade wird immer erst der Haushalt mit PV-Strom versorgt und nur der Rest (!) steht der Wärmepumpe zur Verfügung. Insofern wäre die so st angewendete Rechnung auch hier richtig gewesen.
@@gewaltignachhaltig Nein, denn die Zähler sind ja saldierend sowohl für Phasen als auch für Richtungen. Beispiel: PV liefert 2kW, Haushalt zieht 2kW, Wärmepumpe auch 2kW. Was zeigt nun Z1 an? 0W. Der PV-Strom geht damit vollständig in den Haushalt.
Ich frag mich, ob man für Modul 3 auch eine Zählerkaskade braucht? Ich befürchte ja, aber der Haushalt könnte ja auch Steuerbar sein. Ich bin der Steuermann!😂
6:15 Man darf eine Wallbox nicht am Wärmepumpen-Tarif betreiben! Das wollte ich nämlich gerne machen, ist aber nicht zulässig. Wenn man die Wallbox separat abrechnen will, braucht man noch einen weiteren Zähler (also eine weitere Stufe der Kaskade). Damit nochmal Zählerkosten und nochmal Grundgebühr.
@@gewaltignachhaltig Ich zitiere aus der Mail meines Netzbetreibers: " Der Anschluss einer Ladeeinrichtung an den Wärmestromzähler ist nicht zulässig. Beide Einrichtungen zählen zwar zu den unterbrechbaren Einrichtungen, der Wärmestrom ist jedoch im Gegensatz zum Ladestrom steuerlich begünstigt. Die Konzessionsabgabe beträgt hier 0,11 ct/kWh. Eine Vermischung ist daher nicht zulässig."
KOSTEN 2. ZÄHLER?? ------------ Weil die Kommentare zeigen, dass es offenbar unterschiedliche Kenntnis stände gibt, wäre eine Klarstellung bezüglich der aktuell gesetzlich zulässigen Kosten sinnvoll: 1.Messstellenbetreiber 2. Versorger Danke im Voraus🙏🙏
Ich fürchte das hilft auch nichts bei gewissen Menschen. Eigentlich ist die Sache ganz einfach und es gibt bei allen Netzbetreibern und bei der Bundesnetzagentur sehr sehr umfangreiche Informationen dazu, aber das wollen diese Leute doch nicht lesen oder hören da es nicht in Weltbild passt und zudem ihnen den Spiegel vorhält. Martin hat das großartig und sehr verständlich berichtet und dann kommen selbstständlich sofort die Knaller aus der Ecke die lauthals verkünden " Deutschland ist Scheiße und die Energiewende ganz besonders". Diesen Leuten kann nichts erklären, diese Leute sind einfach fertig mit der Welt.
Also ich werfe genau heute den zweiten Zähler raus. Kaskade macht keinen Sinn durch die hohe Grundgebühr Zähler und die nicht mehr attraktiven Arbeitspreisen für Wärmepumpenstrom.
@@bstaab2590 Ja, es fehlt die zweite Grundgebühr bei der Kaskadenschaltung. Und ein anderer Kommentator hat festgestellt, dass die Netzentgelte beim Wärmepumpenstrom (ohne 14a) falsch angesetzt sind, weil sie sich vom Haushaltsstrom unterscheiden. Dadurch ist die erzielbare Ersparnis beim Wärmepumpentarif durch 14a geringer.
Ja und der WP Tarif hat auch einen Grundpreis neben dem Arbeitspreis. In dem Grundpreis ist der Messstellenbetrieb schon drin aber der ist höher als 20€/a. Das günstigste was ich so finden kann ist so um die 5€/m die meisten Anbieter liegen so zwischen 8 und 12€ im Monat. Da ist mann dann bei 60-144€ im Jahr. Und dann ist die interessante Rechnung wieviel Netzbezug braucht man, damit sich das lohnt.
Kaakade lohnt sich trotzdem oft, wenn auch nicht so deutlich wie hier halt falsch errechnet. Allerdings kann man natürlich mit 2 Zählern a) 2 Neukundenboni p.a. einrechnen, wenn man konsequent wechselt, und b) einen SteuVE am Haushaltszähler anmelden, Speicher oder Wallbox > 4,2 kW. Dann Modul 1 auf HH und Modul 2 für die Wärmepumpe
@@freundchen77 Neukundenboni einzurechnen ist aber etwas schwierig weil man die nicht so gut vorhersehen kann. Wer weiß ob es in 2 Jahren noch welche in derselben Art geben wird, bzw mein aktueller deutlich günstiger ist und der Wechsel trotz boni nicht lohnt.
@@cdohm Das ist richtig, aber wenn's ohne Boni schon positiv ist, dann mit erst recht. Schadet ja nicht. Die Situation "aktueller deutlich günstiger" dürfte auch eher selten sein, gerade zum nächstmöglichen Wechselzeitpunkt ist, falls der Markt wesentlich teurer wurde, ja eine entspr. Preiserhöhung zu erwarten. Dann war es mal deutlich günstiger ;)
Toller Beitrag. Trifft für mich nicht so ganz zu da weder WP noch PV aktuell vorhanden sind. (aber Tibber + 2BEV) PV ist schwierig wegen geringer Restflächen bzw. Verschattung zu realisieren. Mit dem EnWG 14a Modul 1 habe ich mich auch schon beschäftigt. Im Moment scheinen die Netzbetreiber da auf der Bremse zu stehen. Ich habe den Eindruck dass Geräte für die Steuerbarkeit auf Netzbetreiberseite erst noch entwickelt werden. Auch scheint es keine einheitliche Vorgehensweise zu geben. Mein Netzbetreiber (e.on Westnetz) steht auf dem Standpunkt, dass Sie erst die ordnungsgemäße Installation der Steuergeräte inkl. Anschluss der Wallboxen an das Steuergerät über einen lizensierten Fachbetrieb im Installateurs Portal gemeldet bekommen müssen. Vorher könnten sie sich nicht damit beschäftigen. Zitat:für die Steuerung benötigen wir einen Potenzialen freien Kontakt oder eine EEBUS Schnittstelle, diese wird vom Installateur in den Anlagenseitigen Anschlussraum installiert, mit Koppelrelais oder eine RJ-45 Schnittstelle mit der Beschriftung nach unseren technischen Mindestanforderungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen Ich habe schon etwas ältere Wallboxen (KfW440) von e.on(!) Die lassen sich zwar per Netzwerk steuern aber nur über das OCPP Protokoll. Also nichts mit dem von E.ON geforderten EEBUS. Über Relaiskontakt ist die WB nicht steuerbar. Es sei denn man schaltet die Drehstrom Zuleitung via Schütz ab. Die WB wurden bis vor Kurzem noch von e.on eindrucksvoll beworben. Auch mit dem Hinweis der benutzerfreundlichen Steuerung via Handy oder Chip. Auch würden die WB den Anforderungen von EnWG 14 voll entsprechen. Leider hat e.on den Cloudserver an einen Dienstleister übertragen der anschließend in die Insolvenz gegangen ist = ENDE der nutzerfreundlichen Steuerung. (BTW:1 Tag nach meiner diesbezüglichen Anfrage war das Angebot verschwunden) Wer wäre denn für die Anmeldung nach Modul 1 zuständig. Eigentlich doch Tibber - oder?
Siehe meinen Beitrag zu einem anderen Kommentar. Der gleiche Zirkus mit den Bayernwerken. Ich kann auch ohne einen Elektriker die Steuerbarkeit selbst herstellen. Die Netzbetreiber können nur nicht über ihre Prozesse springen, bei dem immer ein Elektriker irgendeine Veränderung der Hausanlage anmelden muss. Das ist Quatsch von gestern. Mein PV + Speicher + WB hätte ich selbst viel besser anmelden können, weil ich Betreiber der Anlage bin und weiß, was ich damit machen will…..
Ich hab bisher die Variante 2 Richtungszähler Digital. Was ist eine Kaskade? Ist das ein Bauteil? Ich überlege gerade einen Intelligenten Stromzähler einzubauen Hat der schon die Kaskade?🤔 Über einen Intelligenten könnte ich in einem Portal meine Stromverbräuche einsehen. Kann mir jemand weiter helfen?
@@broeggel1 nein, du brauchst zwei davon, sonst lässt sich der Verbrauch von Haushalt und Wärmepumpe ja nicht getrennt erfassen. Bei der Kaskade sind die Zähler jedoch nicht nebeneinander, sondern hintereinander, damit sowohl der Haushalt als auch die Wärmepumpe PV-Strom nutzen können.
@@broeggel1 Trotzdem kann EIN Zähler nicht unterscheiden, ob der Strom von einer Wärmepumpe oder von einem Toaster verbraucht wurde. Das geht nur, indem man zwei Messbereiche hat, die jeweils gemessen werden. Dafür braucht man zwei Zähler. Schau dir die Bilder ab 2:55 nochmal an.
Ich beschäftige mich seit einigen Wochen genau mit diesem Thema. Hier ein paar Infos und ein paar Fragen meinerseits. Infos, die ich bisher ermittelt habe: 1. Tibber kann keine Zählerkaskade (hab bei denen angefragt, ob man Tibber für den Haushalt behalten könnte und einen WP Tarif für den zweiten Zähler nehmen kann bei einem anderen Anbieter oder auch bei Tibber - die Antwort war klar: Tibber ist raus bei Kaskade 2. Bei Modul1 gelten die Pauschale nach Modul1 pro Marktlokation - ich hatte auch gehofft, dass sie pro steuerbarer Verbrauchseinheit gelten (fände ich auch fair, denn es ist ja ein Unterschied, ob man 1 oder 3 Verbraucher im Fall der Fälle abregeln lassen muss) , ist aber nicht so, leider Fragen, die ich nach wochenlanger Recherche noch nicht klar beantwortet bekommen habe: 1. Wenn man PV Eigenverbrauch für Wallbox und WP nutzen will, bietet sich ja genau die beschriebene Kaskade an. Aber wenn man dann Modul 2 wählt, bekommt man die Netzentgeltermäßigung pro KwH ja für ALLE GESTEUERTEN Verbraucheinrichtungen (Also Wallbox UND Wärmepumpe). Bei meinem Netzbetreiber sind das 7,64ct pro Kwh incl. MwSt. Hier liefert §14a ja quasi die Vorlage für die Zählertopologie - da es die Netzentgeltermäßigung für Wärmepumpe UND Wallbox gibt, müssen auch beide an dem virtuellen Zählpunkt zwischen den beiden Zählern angeschlossen werden. Und der "Wärmepumpentarif" muss für Wärmepumpe UND Wallbox gelten. Ich bin seit Wochen auf der Suche und habe noch keinen Tarif bzw. Anbieter gefunden, der das explizit so angibt. 2. Die "Wärmepumpentarife", die es quasi bisher gibt, haben ja die fixen Sperrzeiten und irgendwelche Ermäßigungen von Umlagen beinhaltet (keine KWK Umlage, Offshore Umlage), aber ich habe bisher keinen Anbieter gefunden, der explizit einen §14a kompatiblen Tarif anbietet, der die vom Netzgebiet abhängige Netzentgeltermäßigung nach §14a (bei mir wie oben gesagt 7,64 ct pro Kwh) beinhaltet. Bei den ersten Anbietern findet man erste Infos auf der Homepage zu §14a, aber einen Tarif, der die neue Logik beinhaltet habe ich noch nicht gefunden. Ich könnte mir vorstellen (oder hoffe), dass mit §14a der Tarif nochmal niedriger ausfallen könnte als die "alten" Wärmepumpentarife. Wenn jemand einen Anbieter oder Tarif kennt, ich wäre sehr daran interessiert...sollte aber schon unter 25 ct liegen...
Also Tibber hat mir mitgeteilt das sie selbstverständlich Kaskade können. Warum sollten sie das auch können. Tibber bekommt die Daten von Z2 und das alles was zur Berechnung benötigt wird. Die Daten von Z1 interessieren Tibber nicht.
Blöd nur, wenn die Wallbox mit auf einer Unterverteilung hängt, an der noch Beleuchtung der Garage und Steckdosen angeschlossen sind. Damit geht Kaskade wohl nicht.
Auf Grund der vielen Kommentare hier und auch der Tatsache, dass wir die Grundgebühr für einen WP-Tarif nicht berücksichtigt haben, wir es ein Folgevideo geben.
@@gewaltignachhaltig 👍
Hallo, gibt es hier schon eine Neufassung?
Wir haben jetzt gerade nach 5 Jahren Zählerkaskade beantragt, wieder von der Kaskade zurück zum einfachen Zähler zu wechseln. Zählerkaskade war für uns vor 5 Jahren noch ca. 20€ günstiger im Jahr als ohne. Aber mittlerweile (Preisdifferenz Wärmepumpenstrom zu Haushaltsstrom ist gesunken, PV-Anteil steigt wegen Anlagenerweiterung) ist das zunehmend ein Draufzahlgeschäft geworden. Die zusätzliche Grundgebühr für zwei Stromtarife frisst den Vorteil auf.
Wir hatten sehr lange einen eigenen Zähler für unsere Wärmepumpe. Vor 12 Jahren war der Strom für die WP noch deutlich günstiger als der Strom für den Haushalt. Mittlerweile liegt die Differenz nur noch bei ca. 2ct/kWh plus natürlich die zweite Grundgebühr. Deshalb haben wir nur noch einen Zähler und zahlen 27ct pro kWh. Ist so insgesamt günstiger für uns
Genau wie bei mir. Seit 2008 Wärmepumpenzähler. Letztes Jahr raus. Das rechnet sich nicht mehr.
Ich war gerade auf Check24 und habe 5000 kWh angegeben. Grundpreis 5€ und Arbeitspreis 21,02 Cent. Bei normalen Hausstrom bin ich bei ca. 30 Cent in meiner Region.
Keine Ahnung wo du wohnst. In MV auf dem Land bekommst du den Preis nicht. Ich bin jetzt bei der Konkurrenz von Tibber und bezahle mit einem Zähler für alles 28cent
Bei uns war der Preisunterschied auch so gering. Ab diesem Jahr, war es plötzlich 22 cent....
Hallo Martin, Du bist etwas zu spät mit dem Video! Wir haben 2 Jahre die Zählerkaskade eingebaut, aber seit Tibber macht das nur noch Sinn wenn man 5000 kWh oder mehr mit der WP verbraucht. Ich hatte letztes Jahr für den Strombezug über Tibber im Durchschnitt 18 Cent Brutto bezahlt, weil wir mit unseren OpenWB preisgesteuert geladen haben und auch Nachts den Speicher geladen haben wenn der Strom billig ist. Das ist deutlich günstiger als mit einem WP Tarif!!! Ganz zu Schweigen vom Grundpreis und den Installationskosten.
Respekt. 18 ct. Wie hoch ist das Netzentgelt bei euch? Wir sind bei 27 ct gelandet mit 12 ct Netzentgelt.
@Martin: Danke!! ✅ Fast schon wissenschaftlich ABER einfachER erklärt 🫵✅✅✅🍺
§14a EnWG kann jeder in Anspruch nehmen mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung über 4,2 kW Leistung. Mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen an einem NVP werden zusammengefasst. Wichtig zu wissen, es wird nicht abgestellt sondern gedimmt, eben auf diese max 4,2 kW.
Hallo Martin,
schönes Video, aber nach unserer eigenen Erfahrung zu dem Thema, kommt es leider nicht immer zu wirklich relevanten Ersparnissen. Wir haben genau so eine Zählerkaskade mit WP, aber ohne WallBox. Wir nutzen auch bereits einen günstigen WP Tarif, bisher aber noch alles ohne §14a. Diesen habe ich bei unserem Netzbetreiber vor einiger Zeit angefragt und möchte das Ergebnis gern mit dir teilen.
Vorab, das was mich am meisten daran irritiert hat ist, das die Netzentgelte im Arbeitspreis des Stroms sogar steigen, durch die Umstellung auf §14a, was somit die eigentliche Ersparnis natürlich deutlich reduziert, aber schaut selbst.
Rahmendaten der Anlage:
• Luft-Wasser Wärmepumpe , Eingebaut im Herbst 2023
• Vollsaniertes Reihenhaus mit sehr niedrigem Stromverbrauch / Heizbedarf
• PV Anlage auf dem Dach, zwei Stromzähler vorhanden
• Stromtarif aktuell: Günstiger WP Strom für 26,53 Cent / kWh + Hausstrom für 29,66 Cent / kWh
• Voraussichtlicher Verbrauch der WP pro Jahr beläuft sich auf nur ca. 2000 kWh Netzbezug. Der Rest kommt vom eigenen Dach.
Was wollten wir tun?
Freiwilliger umstieg mit der Wärmepumpe in die neu Regelung nach §14a. Dadurch sollten Einsparung von Netzentgelten stattfinden und somit Geld gespart werden. Eine entsprechende Anfrage habe ich vor ein paar Wochen beim Netzbetreiber gestellt.
Reaktion des Netzbetreibers
Rückmeldung das eine Umstellung grundsätzlich möglich wäre und wir bzw. unser Stromanbieter dann in Modul 1 eine pauschale Reduktion von 128,73€ der Netzentgelte erhalten würden. Welchen Betrag er davon an uns per Stromabrechnung weitergibt, kann der Netzbetreiber natürlich nicht sagen.
ABER
es müssten dann auch Änderungen an der Zusammensetzung unsere Gebühren durchgeführt werden, die sich wie folgt belaufen:
Aktuelle Berechnung des Netzbetreibers
Netznutzung: 60€ pro Jahr
Messtellenbetrieb mit moderner Messeinrichtung: 20€ pro Jahr
Arbeitspreis: 6,55 ct/kWh (Anteilige Netzentgelte)
Bei 2000 kWh pro Jahr an Netzbezug, entstehen hier Kosten durch den Netzbetreiber in höhe von 211€ pro Jahr!
Berechnung des Netzbetreibers nach Umstellung (Modul 1)
Netznutzung: 60€ pro Jahr
Messtellenbetrieb mit intelligentem Messystem: 50€ pro Jahr
Arbeitspreis: 8,2 ct/kWh (Anteilige Netzentgelte)
Pauschale für die zusätzliche Ausstattung von Messstellen mit Steuerungseinrichtungen: 30€ pro Jahr
Pauschale für die Steuerung von Verbrauchern und Netzanschlüssen: 10€ pro Jahr
Pauschale Reduktion der Netzentgelte: -128,73€ pro Jahr
Zusätzlich kommt dann möglicherweise noch eine Einmalgebühr für den „vorzeitig“ nötigen Einbau des neuen Intelligentes Messsystem hinzu. Dies konnte der Netzbetreiber aber nicht nicht abschließend benennen.
Bei 2000 kWh pro Jahr an Netzbezug, entstehen hier Kosten durch den Netzbetreiber in höhe von 185,27€ pro Jahr!
Das macht dann für den ganzen Hick Hack eine Gesamtersparnis von 25,73€ pro Jahr!
(Eine Umstellung in Modul 2 würde sich erst gar nicht lohnen, da unser Strombezug zu klein ist. Hier müssten wir mindestens ca. 2600 kWh pro Jahr an Netzbezug haben, um uns besser zu stellen als mit Modul 1.)
Kurz um, meiner Meinung nach eine gut gedachte neue gesetzliche Regelung, die aber wieder durch die reale Umsetzung scheitert. Die Netzbetreiber finden Ihren Weg um die Nutzung des neuen Systems dann doch möglichst unattraktiv für den Endkunden zu machen.
Beste Grüße
Hallo Martin
Musst du dein Video noch korrigieren oder legst du noch eins nach? Oder bist du nach wie vor der Meinung das deine deine Aufstellung stimmt??
Danke für die Daten. Interessant, was dein Netzbetreiber da so alles aufschlägt. Erhöhung der Netzentgelte ist sehr interessant und parallel dazu noch alle möglichen Gebühren. 10 Euro im Jahr, dass er steuern kann? Dabei sollte er doch froh sein, das tun zu können.
Danke wieder super aufbereitet und erklärt. 👍🏼
Hmm. Ich habe folgenden Anwendungsfall: 2 E-Autos mit zusammen ca. 65000KM/Jahr, 1 alte WP aus 2006, PV 11kWp 10kWh Speicher, PLZ 53343. Tibber habe ich im Juni gekündigt, weil Rheinenergie 24,34 für die kWh geboten hat und Tibber zu teuer war. Komme an 2 Tagen um 23.00 mit 20% SoC von der Arbeit und muss am nächsten Morgen voll geladen haben. WP-Zähler in 2023 rausgeworfen, um PV-Strom für die WP zu verwenden, also Modul 1.
Bisher hätte sich die Kaskadierung nicht gelohnt. Bin gespannt, ob Martins Excel-Sheet und die Neuordnung zu einem anderen Ergebnis führt. Vielen Dank für Deine tolle Arbeit!
Schönes Video, danke. Habe im Mai bei Stromee in Berlin für unglaubliche 23ct/kwh abgeschlossen. Wohne im Süden HH. Das ist schon sehr wenig. 😊
Danke für den Beitrag und das Excel. Das wird sich vmtl. für viele mit WP und e-Auto lohnen - auch vor dem Hintergrund, dass die Netzentgelte eher weiter steigen werden. Skeptisch bin ich allerdings, ob das Modell die kommenden 20 Jahre so Bestand hat, so oft wie gerade an den Gesetzten geschraubt wird. Die Investition in Umbau Zählerschrank et. al. sollte ich daher spätestens nach 5 Jahren amortisiert haben. Ansonsten bleibt ja aber immer noch das Modul 1, was ja auch nicht schlecht ist ;-)
Guter Beitrag, wie immer😀. Allerdings ist die Ersparnis zwischen den Modulen bei uns in Nordrhein-Westfalen, aufgrund deutlich niedrigerer Netzentgelte viel kleiner als bei euch im hohen Norden. Vergleicht man die Module untereinander mit entsprechenden Lieferangeboten bei Check 24 und Co. als getrennte Lieferverträge, einmal alles über Allgemeinstrom und einmal mit getrenntem Wärme Strom Tarif (steuerbare Verbraucher und Allgemeinverbrauch Haushaltsstrom) geht die Ersparnis für mich (Netz-Strombezug knapp 7000 kWh/a, Wallbox+Wärmepumpe) bei Modul 2 gegenüber Modul 1 hier sogar gegen null, im Vergleich zur Pauschalvergütung nach Modul 1. Ist halt immer stark abhängig, vor allem von den Netzentgelten, den Messstellengebühren für zusätzlichen Zähler, und natürlich dem individuellen Gesamt-Strombezug.
Klasse Beitrag Martin😀 Ich habe gerade meine Zähleranlage umgebaut zur Kaskade und habe das Modul 2 gewählt und bin gespannt was am Ende real dabei raus kommt. Der neue Zählerschrank wurde übrigens zu 70% im Rahmen der Förderung für Wärmepumpe mitgefördert . So macht die Energiewende richtig Spass und sage DANKE lieber Robert Habeck😊
Hast du ein WP Tarif? Wird hier eine Grundgebühr ohne Netzentgeld-Grundgebühr verlangt?
@@user-xu6rg5dz6b nein ich selbst habe Tibber. Wie der Netzbetreiber und den Stromanbieter die Reduzierung der Netzentgelte abrechnen kann ich nicht sagen. Es kann aber nur so laufen das am Ende des Jahres die Reduzierung vom Netzentgeld verrechnet wird. Nach meiner Kenntnis gibt es unterschiedliche Varianten je nach Anbieter und Netzbetreiber.
Wohne in Nord Niedersachsen kurz vor Hamburg.
Haushaltsstrom: 28ct/kWh
Grundgebühr: €16/Monat
WP: 18ct/kWh
€8/Monat
Habe schon seit 3 Jahren eine Kaskade ❤
Wer um Himmels Willen hat denn 18ct ??????
@@FrankAlt-x9dLichtblick WP Tarif im März 2024 für meine Umgebung im Saarland beispielsweise. Mittlerweile bei Neuabschluss wieder bei 20ct (aber immer noch sehr günstig).
Wir hatten leider einen Stromtarif mit 2 Jahresbindung für 34ct angenommen, als sich das zu der Krise noch gut anhörte. Haben Anfang des Jahres aber eine PV bekommen und musste dafür ohnehin den Zählerkasten erneuern. In dem Zuge kam dann gleich ein eigener Zähler für die WP und Kaskade. Dazu haben wir jetzt einen WP Tarif von lediglich 18ct. Da unser Haus relativ ungedämmt ist werden wir schätzungsweise noch 5000kWh Netzbezug für die WP haben. Klar, die PV und der Zählerumbau haben ein bisschen was gekostet, aber die Kombi aus PV und Kaskade mit WP Tarif für den weiterhin relativ großen Verbrauch sind ideal. In unserem Fall ist der Ersparnis riesig. $14a ist hier noch nicht berücksichtigt. Für den WP Tarif muss die WP nur über die EVU Sperre abschaltbar sein (was bisher in der Praxis aber noch nie vorgekommen ist). Das Einzige was mir in der Organisation etwas aufwendig erscheint, ist dem Netzbetreiber und Stromanbieter das Kaskadenmesskonzept zu vermitteln und sicherzustellen, dass das am Ende richtig abgerechnet wird. Das war tatsächlich garnicht so trivial und hat viel telefonieren bedeutet. Alles in allem bin ich jetzt damit aber sehr glücklich und zufrieden 😊
Gibt es eine Lösung für das Messkonzept 3 aber mit Notromsystem z.B. FENECON HOME 20?
Ich habe einen WP Stromverbrauch von ca. 10.000-12.000Kwh im Jahr. Damit wäre meine mögliche Ersparniss echt groß. Danke für den Hinweis Martin. Wenn du dir mal ansehen willst wie zwei ungedämmte Häuser mit einer 17kw WP beheizt werden bist du jederzeit Willkommen. Viele Grüße
Das ist ja schon echt reudig. Sanierung nicht möglich?
Hatte die Wahl für 80k zu dämmen oder für die Kohle Wp+Pv+Heizkörper etc. zu installieren. Habe den CO2 Fusabdruck gedrittelt durch die Maßnahmen also alles super :)
@@martinkoll7265Dämmung (grad nachträglich) wird (in der Wirkung) masslos überschätzt UND ist IMMER preislich vollkommen Unsinn.
80.000€ über 30Jahre = 2.667€ JEDES Jahre - um bei ner NULL zu landen 🥂🍀
@@martinkoll7265 80k das sind viele Heizkörper und PV Module und Wärmepumpen :D
Bei einem JAZ-COP von 3, 4,
30 bis 50 tsd KWh-th.
Doppelhaus, Villa,
man glaubt kaum,
verirrt, hier,
Fabrikdirektor...
Das Meßkonzept 3 ist Betrug,
bekommt man Einspeisestrom
2-fach vergütet, verdoppelt.
Erstens,
Wärmepumpe nutzt Einspeisestrom,
der schon vergütet,
und Zweitens,
der WP-Zweirichtungszähler zählt,
den Einspeisestrom, den die WP nicht verbraucht.
Dazu in der Nacht,
wenn der Stromweg kürzer ist,
ganz an beiden Zählern vorbei.!?
Interessantes Thema🎉
Wie beantrage ich das? Muss dad über einen elektriker gehen oder kann ich modul 1 auch selber beantragen?
Irgend jemand muss dir bestätigen dass dein Verbraucher abschaltbar oder dimmbar ist, ist meistens der Elektriker.
@@DrProfJames wieviel will der elektriker dafür haben? Habe eine Wärmepumpe die abschaltbar und auch dimmbar ist.
@@marting1348 kommt auf den Aufwand an, die die WP bereits an ein Rundsteuergerät angeschlossen?
@@DrProfJames habe nur einen zweirichtungszähler.
@@marting1348 dann wird es teurer, ihr müsst beim Versorger anfragen wie er die Sperre umsetzten möchte, dann wird ein Smart Meter oder Rundsteuergerät benötigt, dein Elektriker muss das ganze verkabeln und bestätigt dass es auch funktioniert.
Wie funktioniert das mit Modul 1 bei pv und Klimaanlage? Hab den link zum Dokument leider in der Videobeschreibung nicht gefunden.
Ja, der fehlt noch…..😊
1. Gemäß Modul 1 §14a EnWG werden diese Energiearten mit einem Eintarifzähler und Steuergerät gemessen. Anschließend können Sie bei Ihrem Energielieferanten einen Haushaltstarif dafür abschließen.
2. Gemäß Modul 2 § 14a EnWG können Sie eine getrennte Messung mit zwei Zählern beantragen.
Diese beinhaltet einen Eintarifzähler für Ihren Haushaltsstrom und einen Eintarifzähler mit Steuergerät für Ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Mit diesem Messkonzept können Sie bei Ihrem Energielieferanten zwei separate Tarife abschließen.
In beiden Fällen unterstützen Sie die Energiewende aktiv, da wir durch den Einbau eines Eintarifzählers mit Steuergerät (gemäß Modul 1 & 2 §14a EnWG) die Leistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen für eine optimale Netzauslastung temporär reduzieren können. Bei der Messung, wie in Punkt 1 beschrieben, erhalten Sie hierfür eine jährliche pauschale Erstattung der Netzentgelte. Bei der Messung, wie in Punkt 2 beschrieben, erfolgt die Erstattung auf die Kilowattstunde genau - gemäß des Extra-Eintarifzählers mit Steuergerät erfassten Verbrauchs.
@Martin:
Man hat bei Modul 1 erhöhte Kosten für das intelligente Messsystem, die durch die Pauschale u. a. gedeckt werden soll.
Moin Martin,
was ist mit der zusätzlichen monatl. Grundgebühr für den zweiten Zähler? Ist diese in deiner Berechnung enthalten? Oder hab ich was übersehen?
Grundgebühr für den Zähler habe ich in C14 berücksichtigt. Aber es fehlt die Grundgebühr für den WP-Tarif.
@@gewaltignachhaltig genau, die meine ich; ich habe seit der Installation der PV-ANLAGE eine Kaskadierung; nur wenn der Netzverbrauch der WP einen bestimmten Wert überschreitet und die Differenz zwischen den Tarifen Allgemeinstrom und WP-Strom auch einen gewissen Mindestabstand hat und die Grundgebühren der jeweiligen Stromanbieter nicht so hoch ist, passt bei mir die ganze Sache. Da meine WP über 12 Jahre alt ist; ist diese leider auch nicht drosselbar ....
Hallo zusammen.
Wir haben seit kurzem eine Kaskadenschaltung. Bei PV Überschuss (HH Strom wird priorisiert) wird damit die WP versorgt. Allerdings wird nachts auch bei voller Batterie damit nicht die WP bedient. Außerdem konnte ich über das Leistungsdiagramm vom Wechselrichter vorher auch die gezogene Leistung der WP gut herauslesen. Das ist nun nicht mehr möglich, es wird nur die Leistung für den Haushalt ohne WP angezeigt. Hat jemand die gleiche Erfahrung gemacht?
Dein Smart Meter (z.b. SMA: Sunny Home Manager) für die PV sitzt falsch, es muss direkt hinter den WP Zähler, sitzt aber aktuell hinter dem Haushaltszähler..
@@freundchen77genau so war es bei uns auch zuerst. Der E3DC-Zähler musste dann versetzt werden.
Wurden hier nicht möglicherweise die Umbau- bzw. Installationskosten etwas zu sehr außen vor gelassen?
Also ich würde mich prinzipiell gerne für Modul 1 entscheiden und wp und wallbox regelbar machen (Bestandsanlage). Aber wenn ich es richtig verstehe, trage ich die Kosten für den Um- und Einbau plus evtl. Eben eine kleine jährliche Gebühr. Wenn ich nun von 110 Euro Pauschbetrag ausgehe, wird das für die ersten 10 Jahre erstmal ein Minusgeschäft - Vorausgesetzt diese Regelungen hat überhaupt so lange bestand. Also hohes Risiko. Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Ich zahle jetzt 24ct/kWh, zuletzt 26ct. Bei mir hängt alles an einem Zähler, alles andere macht allein schon wegen der Zählergebühr keinen Sinn...
Bei zwei Zähler bekommt ihr auch 2x den Wechselbonus. Das ist bei mir die jährliche Grundgebühr für die WP. Wir nutzen die Kaskade bei 6000 kWh Wärmepumpeverbrauch und zahlen 19,8 Cent. Das sind gegenüber dem Hausstrom ca 10 Cent und im Jahr 600 Einsparung. Kann ich für den Haustarif mit Wallboxen die Variante 1 zusätzlich wählen?
Müsste gehen, je MaLo mit SteuVE dran kann ein Modul gewählt werden.
@@freundchen77 Danke. Nutze ein EMS und im nächsten Release soll damit 14a möglich sein. Bin gespannt.
Welches EMS ist das?
@@freundchen77 smartfox pro 2
WIr haben einen WP-Zähler. Dort war mir schon aufgefallen, dass aus irgendeinem Grund, der STrompreis ab letztem Jahr 22 ct war. Davor war es immer maximal 2 ct billiger als HAusstrom, also 27 Cent war das allerbilligste. Plötzlich gab es aber ganz viele 22 cent Tarife. Irgendwas hat scih also geändert. Ist das 14a EnWg gewesen? Kann ich jetzt nochmal mit 14a EnWg 5 cent netzentgelte sparen, oder ist das im Tarif schon drin? Denn dann wär ja der STrompreis sogar nur noch 15-16 cent.
Bei den Kunden, bei denen ich eine Kaskade gebaut habe, frage ich nächstes Jahr mal nach, ob sich das wirklich gelohnt hat.
Zählermiete ist eine Sache, Grundgebür für den Stromtarif ne andere. Und wenns nicht mehr reinpasst ist schlimmstenfalls noch eine neue Verteilung, mindestens aber ein neues Zählerfeld notwendig. Das muss sich auch refinanzieren.
Die 10-15€/Monat muss man erstmal raus haben, und zwar nicht nur im Winter, sondern ganzjährig. Wenn man dann noch ordentlich PV auw dem Dach hat, inkl passendem Speicher geht sich das eher nicht aus.
Hab durchaus bei anderen Kunden den WP Zähler rausgebaut, weil sich das z.B. im Niedrigenergiehaus absolut nicht rechnet.
die Messstellengebühr beträgt niemals 10 bis 50 Euro pro Monat sondern max. 50 Euro im Jahr. Das solltest du als Elektrofachbetrieb aber wissen !!!
@@fiedlerbernd Und wie hoch ist die Grundgebühr für den extra Tarif? In der Regel etwa 10-15 €! Deshalb ist bei uns der 2.Zähler und der WP-Tarif letzten November wieder rausgeflogen. Er hat sich schon vorher kaum gerechnet, und mit der neuen PV als Überschusseinspeiser war er endgültig unwirtschaftlich.
Nochmals, für das reduzierte Netzentgeld benötigt man keinen zusätzlichen Tarif.
Tarife machen die Stromanbieter und nicht der Netzbetreiber und der ist für das Netzentgeld verantwortlich.
Du und auch einige andere bringen hier einiges durcheinander.
@@fiedlerbernd Ein Installationsbetrieb weiß:
Messtellengebühr des MSB (Ist gesetzlich gedeckelt je nach Zählerart) , Durchleitungsgebühr des VNB (hier kocht jeder sein eigenes Süppchen) und Grundgebühr des Stromanbieters sind 3 komplett verschiedene Dinge, die aber durchaus Kummulativ zu betrachten sind. (Für jeden Zähler einzeln) Man könnte sogar Wärmepumpenstrom (mit 2.Zähler) von e-on und Hausstrom von EnBW beziehen, und das in einer Zählerkaskade verwursten.
Den ganzen Akawaz an zusätzlichen Gebühren muss man dann gegen die Ersparnis und den PV-Strom rechnen..
@@fiedlerbernd Für Modul 1 nicht, bei Modul 2 benötigt man aber 2 Zähler, und kein Anbieter wird 1 Tarif auf 2 Zähler aufteilen - so dass Modul 2 nur mit einem separaten Tarif für die steuerbaren Verbraucher funktionieren wird. Einige Anbieter wie z.B. Tibber schließen Kaskadenschaltungen bei ihren Tarifen ausdrücklich aus.
Hallo Martin, ich glaube da musst Du dringend nochmal nacharbeiten. Die Pauschale aus Modul 1 zählt für alle Verbraucher. Du brauchst ja auch nur einen Zähler. Aber viel wichtiger: Zählerkaskade geht derzeit nicht mit einem Anbieter von dynamischen Stromtarifen, also Tibber, Ostrom etc. Der Stromanbieter müsste ja dann stündlich oder ab 01.03.2025 viertelstündlich die Differenz aus Z1 und Z2 bilden. Das kann derzeit keiner abbilden. Damit das ginge, müssten beiden Tarife bei einem Anbieter sein, der dann die Differenz korrekt errechnet und in Rechnung stellt. Der Z1 für Wärmepumpe, Stromspeicher und Wallbox könnte ja auch über Modul2 mit 60 % vergünstigtem Netzentgeld sein. Z2 für Haushalt dann auch bei einem Anbieter für dyn. Stromtarife. Speicher laden aus Z1 würde dann auch schneller Sinn ergeben, da weniger Netzentgelt. Die Kosten für die Steuerbox belaufen sich auf ca. 80 EUR - 100 EUR im Jahr.. Es ist also wie immer nicht so einfach wie es anfangs scheint.
Bin mir nicht sicher, ob die Rechnung so stimmt. Der Wärmepumpentarif hat ja schon die Reduzierung des Netzentgelts, nur halt eine etwas andere als die im § 14a festgelegte. Ziehst du da also die Netzentgelte nicht quasi doppelt ab? Für 14a werden separate Tarife kommen, die ähnlich den Wärmepumpentarifen sein werden. Du wirst nicht einen aktuellen Wärmepumpentarif zusammen mit einer weiteren Reduzierung nach 14a bekommen. Bei der ovag findest du den klassischen Wärmepumpentarif und den separaten § 14a Tarif.
Es gibt keine Tarife für den §14a, es gibt die drei die Varianten und sonst nichts. Stromtarife von Stromanbietern haben nichts, aber auch überhaupt nichts mit dem § 14a zu tun. Das ist ausschließlich die Aufgabe und Pflicht der Netzbetreiber !
Seh ich auch so. Er glaubt auch das §14a Bestandsanlagen durch den Wechsel sparen würden. Das stimmt so auch nicht.
@@fiedlerbernd Schau mal auf die Seite der OVAG (unter Strom > Wärmepumpenstrom). Da gibt es den klassischen Wärmepumpentarif bis 2023 und den neuen Wärmepumpentarif ab 2024 nach $ 14a Modul 2.
Ich glaube du hast im Prinzip Recht. Das dürfte aber damit zusammenhängen wie der Tarif genau ausgeführt ist. Wenn der Tarif Sperrzeiten enthält, ist das nichts anderes als der jetzige §14a. Sperrzeiten sind halt nichts anderes als eine ständige Dimmung. Ohne Sperrzeiten wäre das ein Mengenrabatt. Das müsste man mit §14a verbinden können.
@@volkeryoubart der §14a kennt keine Sperrzeiten mehr, die sind Geschichte.
Hier wurde der Grundpreis für den Wärmestrom vergessen … unter dem Strich spart man damit fast nichts. Mann muss sich dann jedes Jahr um einen neuen Tarif kümmern und kann dann auch die Energie darauf verwenden, mit einem Zähler über die Runden zu kommen.
Hallo, macht das der Netzbetreiber automatisch? Ich meine die Abrechnung! Ich habe eine Kaskade seit 19 Jahren und sie rechnet sich sogar bei einer differenz von 4,5 cent^/Kwh zwischen Hausstrom und WP-Strom, bei 3000 kwh WP im Jahr.
Hallo Martin, die Berechnung hat Fehler. Das güstigere Netzentgelt beim Modul 2, also beim Wärmepumpentarif, ist in diesem Tarif schon enthalten. Das günstige Netzentgelt ist auch der einzige Grund warum der Tarif günstiger ist. Der Wärmepumpentarif hat natürlich auch noch einen Grundpreis. Der fehlt auch noch im Vergleich. Die Kaskade ist bei großen Verbräuchen sinnvoll. Die Grenze liegt nur etwas höher.
Marco
Habe auch auf Kaskade umgebaut!
Vom Grundsatz her gut.
Jedoch war die Umstellung bei uns mit der EAM eine riesen Katastrophe!🙈🙈🙈🙈🙈
Die Umstellung dauerte insgesamt 8 Monate!!!!!
Das glaubt einem kein Mensch!
😂 So kennt man die eam
Ich kenne die EAM nicht, aber nach Erfahrungen mit meinem Netzbetreiber (Westnetz) glaube ich dir sofort. Mein Netzbetreiber hatte 2020 gar keinen Kanal um mit dem Endkunden zu kommunizieren. Das klappte erst, als ich im Installateurskanal war.
Alles was außerhalb der Norm liegt, macht zu Beginn Ärger. Wer das nicht aushält, sollte den Weg jetzt nicht gehen.
Ja absolut!
Es war eine einzige Odyssee!
Ständig kamen falsche Abrechnungen vom Stromanbieter.
Hier haben sich Netzbetreiber und Stromanbieter den „schwarzen Peter“ gegenseitig in die Schuhe geschoben.
Der leidtragende ist hierbei der Kunde welche ja mit dieser Installation eigentlich nur „das Beste“ möchte!
Aber so ist es in D leider nunmal.
Man soll was machen (Installation Pv Anlage, E Auto fahren, mit Wärmepumpe heizen etc.) und die Bürokratie blockiert an allen Ecken und Enden.
Natürlich ist es auch sehr stark Sacharbeiter abhängig.
Bin dann nach 8 Monaten Quälerei endlich an eine sehr fähige Mitarbeiterin geraten welche mir sofort und unkompliziert geholfen hat.
Alle andern haben da kläglich versagt!
Interessant .. das mit der Kaskade .. würde bei mir sogar noch rein passen .. vielleicht auch eine gute Alternative zu Tibber (oder geht das auch mit Tibber für die, wo Tibber lohnt?) .. Danke für die guten Informationen! .. 🙂
So weit so gut: Das klappt aber nur, wenn man keinen zusätzlichen Kabelzug hat. Bei uns hängt das E-Auto nicht direkt am Hauptverteiler, sonder an der Unterverteilung in der Garage und das über Erdkabel. Also buddeln muss ich dann auch noch.
Wenn ich das mit 4 bis 6 t€ ansetze, brauche ich 20 Jahre, bis sich das amortisiert hat.
Man muss sich also im Vorfeld die Anlage anschauen und sich fragen, ob das technisch, kostengünstig lösbar ist.
Bei mir ist die Kaskade mittlerweile ein Nullsummenspiel mit 3000kWh WP. Kann regional aber natürlich unterschiedlich sein. Mittlerweile beträgt die Grunsgebühr 160€/a bei Einsparumg von 180€/a. Dazu kommt, dass mein VNB sich regelmäßig bei der Erfassung des Verbauches vertut.
In dem Verbrauch 3100kw von deiner Wärmepumpe übernimmt doch auch deine PV einen Teil und dann kann man weniger bekommen oder?
Jak habe ich im Video vorgerechnet. Die verendeten Werte sind die physikalischen Verbrauchswerte.
Danke für die Erklärung zur Kaskade! Ich plane gerade eine 50 kWp Anlage im Elternhaus BJ 1752, zur Versorgung der Wolf CHA16. Komme aber zu dem Schluss, dass Einspeisung mir mehr Nachteile bringt, wenn ich Erzeuger-Abschaltungen fürchten muss, und den Eigenverbrauch versteuern muss.
Ich gehe lieber den Weg möglichst hohe Autarkie und keine Einspeisung.
Gehen sie nicht weiter, hier gibt es immer was Interessantes zu sehen 😂. Aber stimmt ja auch!
Hallo Herr Oster, habe gestern eine Mail geschickt mit Infos von meinem Netzbetreiber, zur Kenntnisnahme. Demnach (in meinem Fall) kein Vorteil..
Darf man die Wallbox mit einem WP Tarif betreiben? Ich habe eine Zählerkaskade.
Aber der Wärmepumpentarif hat doch auch ne Grundgebühr bei uns fast 15 euro im monat. Da spart man gar nix 😢
Das kommt immer auf den Tarif an und kürzt sich ggf. auch raus. Bei mir in der Gegend wären es bei z.B. 6000 kWh gesamt 1734€/a. Aufgeteilt 50/50 auf Normal und WP Tarif wären es 1573€/a ohne irgendwelche Boni. Mit allen möglichen Boni wären es 1513€ gesamt und 1401€ bei 50/50.
Der günstigste Normaltarif hatte hier übrigens 30,65€ Grundgebühr bei 6MWh/a und 16,49€ bei 3MWh/a. Bei dem Saftladen aus Berlin würde ich persönlich aber keinen Vertrag abschließen. Der WP Tarif hatte 14,02€. Das hat sich also wieder ausgeglichen.
@@Najxi ja klar wenn man jetzt ein ganzes Mehrfamilienhaus mit ner wärmepumpe versorgt und einen hohen verbrauch hat, lohnt sich vllt ein extra zähler aber bei uns haben alle tarife ne Grundgebühr in der höhe und die wird in Zukunft auch noch steigen. Also ich denke für ein Einfamilienhaus lohnt sich kein extra zähler, gerade weil die Grundgebühr in zukunft auch noch steigen wird. Irgendwie müssen die stromanbieter ja ihre mitarbeiter bezahlen und wenn der strompreis gegen null geht, wird halt die Grundgebühr teurer. Ich denke sogar, dass das wie beim Telefon oder Internet wird, dass man nur noch für den Anschluss bezahlt und dann so ne flatrate hat. Also ist es besser wenn man weniger Anschlüsse hat😉 ist ein bisschen so wie wenn man festnetz und Mobilfunk hat 😂
Natürlich spart man richtig Geld. Offenbar bringst du hier einige Dinge durcheinander.
Das reduzierte Netzentgeld hat nichts mit einem Wärmepumpentarif zu tun.
Für Rückerstattung des Anteils gemäß Modul 1, 2 oder 3 des Netzentgeldes ist nicht der Stromlieferant zuständig sondern der Netzbetreiber.
Weiterhin sind Gebühren für die Messstellen-Gebühren vom Gesetzgeber begrenzt. Deshalb kostet die ganze Sache max 30€ pro Jahr (nicht pro Monat).
@@Gnubbelhurz ganz ganz clever
@@user-et9ph1mi8d Dann sag mal kWh Zahlen für WP und Haus pro Jahr.
3000 kWh/a ist nicht viel für eine WP insbesondere wenn man kaum oder keine PV hat.
Hallo Martin, diese Rechnung stimmt nicht ganz. Wenn man einen Wärmepumpentarif hat bezahlt man 2x Grundgebühr. Wenn alles über einen Zähler läuft bezahlt man 1x Grundgebühr.
Hallo Martin
Musst du dein Video noch korrigieren oder legst du noch eins nach? Oder bist du nach wie vor der Meinung das deine deine Aufstellung stimmt?
@@bstaab2590 Ich mache nochmal ein Video dazu.
Klingt irgendwie ziemlich kompliziert. Ich wechsle jetzt zu Octopus Energy. Da gibt es einen Tarif, bei dem man tgl. zwischen 0 und 5 Uhr einen garantierten Strompreis von ca. 18ct/kwh bekommt. Ansonsten 32ct/kwh. Grundgebühr 9€ im Monat.
Das ist nahezu perfekt mit PV, Akku, WP und eAutos. Auf die Achterbahnfahrt mit Tibber hatte ich bislang keine Lust.
Wie heißt der Tarif?
@@bulentince6293 intelligent octopus go
Was haben Tarife mit dem dem reduzierten Netzentgelten zu tun ??? NICHTS
@@fiedlerbernd ich meinte der Tarif bei octopus da es sich recht gut anhört
@@bulentince6293 intelligent octopus go
Mein Netzbetreiber reagiert nicht, was kann ich tun. Ich habe ihn aufgefordert mich auf Module 1 umzustellen und bereits 3 Mal bemahnt. Habe ich ein Recht auf Modul 1 oder kann der Netzbetreiber das Thema aussitzen?
Was ich noch nicht ganz verstehe - ich habe schon eine Kaskade für Haus & PV (alte und hohe Einspeisevergütung) - die PV möchte ich jetzt gerne erweitern und brauche dann ja einen neuen Zähler für den neuen Teil der PV. Wie designe ich das und wie bringe ich dem Messtellenbetreiber bei wie was ausgerechnet werden muss?
Wer erzählt denn diesen Unsinn. Du brauchst keinen neuen Zähler.
@@FrankAlt-x9d
Dann bin ich jetzt aber überfragt.
Ich habe zwei verschiedene PV, eine mit sehr alter und hoher Vergütung und eine (geplant) mit neuer, niedriger Vergütung.
Jetzt könnte ich *vielleicht * sagen „x kWp zu y kWp“ und anteilig verteilen.
Aber eigentlich will ich ja meinen Eigenverbrauch lieber aus der neuen Anlage versorgen (oder zumindest große neue Verbraucher wie Auto/WP) und die alte Anlage einspeisen lassen.
Wie soll das gehen ohne getrennte Zähler?
Ernst gemeinte Frage: wie mache ich das?
@@j.4941 Mit Kaskade ist hier im Kontext eine "Verbrauchskaskade" gemeint. Du hast wahrscheinlich einen extra Erzeugungszähler für Volleinspeisung. Der taugt hier nicht.
@@FrankAlt-x9d Nein, ich habe Teileinspeisung:
[Hausanschl] - [Zähler1 1.8.0/2.8.0] ->
-> Haus
[Zähler2 2.8.0] PV
Sprich mit ihm über Mischvergütung, dann brauchst du keinen neuen Zähler.
Verstehe das Gejammer über die Energiepreise sowieso nicht.
2021, also vor dem Krieg, hatte ich einen Strompreis von 29ct/kWh, das wäre nach Inflation heute 37ct/kWh, ich zahle aber inzwischen nur 27,6ct/kWh!
Der Strom ist also ein ganzes Stück günstiger geworden und das sogar um über 25%!
Das mit dem Rechnen üben wir wohl noch mal. 🙈
@@wollek4941 wieso?
@@pinguin3084 Weil es noch nicht so gut klappt.
@@wollek4941 na dann laber halt weiter nur unnötiges Zeug anstatt und hier aufzuklären, du verschwendest meine Zeit…
@@pinguin3084 Und die brauchst du, um rechnen zu üben. Fleißig. Dann will ich nicht weiter stören. 😂
Hallo zusammen,
Viele weisen hier auf die Grundgebühr/den Grundpreis für einen zweiten Zähler hin, der im Video nicht erwähnt wird. Wenn man der Beschlusskammer 8 der BNetzA zu 14a EnWG geht, ist dort explizit aufgeführt, dass bei Modul 2 KEIN zweiter Grundpreis zu erheben ist. Für Tarife vor 2024 galt das noch nicht. Ebenso ist fraglich, wie schnell die Netzbetreiber/Stromversorger das umsetzen. Wenn jemand das mit einem in diesem Jahr neu angemeldeten Zähler für eine 14a Anlage nach Modul 2 bestätigen kann, immer her damit!
Bitte nur die alten mit den neuen Netzentgelten vergleichen. Im WP Tarif, der nur gilt wenn auch die Bedingungen für unterbrechbare Netzentgelte erfüllt werden, müssen die unterbrechbaren Netzentgelte mit dem Modul 2 verglichen werden. Aktuell sind bei manchen Netzbetreibern die Preise mehr als 60 Prozent auseinander. Dann ist die alte Regelung sogar besser. Was auch wichtig ist, ist das der Stromeinkauf für das Lastprofil einer Wärmepumpe oft teurer ist als ein Standardlastprofil. Vorallem bei PV und Speicher. Reststrom wird ja fast nur in den teuren Zeiten gekauft. TLP Profile bepreise ich mit einem Risikozuschlag wegen den Temperatureinflüssen im Vergleich zu einem SLP Profil das 100 prozentig am Terminmarkt abgesichert wird.
es geht um den §14a und der gilt ab dem 1.1.2024, was davor war ist Schnee von gestern
Vorher waren die Netzentgelte für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen aber auch schon niedriger. Man muss Äpfel mit Äpfeln und Birnen mit Birnen vergleichen.
Hallo, ich habe eine Wärmepumpe, die ich genau wie Ihr als Verbraucher an einem Zähler zusammen mit dem Hausverbrauch und dem E-Auto betreibe und bin Tibber Kunde. Ich habe Tibber mal angeschrieben wegen der erwähnten Pauschale aber die sagen, sie wissen von nichts. Muss ich das vielleicht beim Netzbetreiber beantragen?
Hallo zusammen, Ich hatte blöderweise vor einem Jahr wieder von einer Kaskade auf einen Zähler zurück bauen lassen. Mich hatte generft, dass 2x am Tag die Wärmepumpe abgeschaltet wurde, genau da, wo ich mit meiner PV viel Strom erzeugte.
Nachdem ich die Kaskade raus hatte kam das §14a. Ich hatte mich damit ein wenig beschäftigt. Hatte da auch Berichte gelesen und ein interessantes UA-cam Video von meinem Netzbetreiber angesehen. Laut den Berichten sei es erlaubt, den Heizstab abschaltbar zu machen, da ich nur mit der WP alleine dann unter der geforderten 4 kW Grenze lag. Also leicht umsetzbar.
Aber mein Netzbetreiber macht hier irgendwie noch gar nichts dazu. Also auch die 150€ für ein Zähler und drosselbare WP bekomme ich nicht, da der Netzbetreiber das nicht "drosselbar" nicht umsetzt. Keine Ahnung wie ich das anregen kann, dass das umgesetzt wird.
Und so wie ich das gelesen hab, bekommt man da auch kein WP-Tarif mehr, sondern nur noch eine Vergünstigung auf das Netzentgeld - Da bin ich aber nicht sicher.
Kann mir irgendjemand mitteilen, was ich machen muss, dass die Drosselung eingebaut wird? Mein Zählerschrank wäre darauf vorbereitet.
=> Nur ein Relais, welches mir den Heizstab deaktiviert, den ich mit meiner Sole WP sowieso nicht verwende und fertig.
Ich hatte dazu ein UA-cam Video von meinem Netzbetreiber angesehen, damals. Ich weiß nicht, ob ich den hier verlinken darf.
Viele Grüße
Daniel
@gewaltignachhaltig ich habe den überblick bei den Kommentaren verloren, aber neben der fehlenden Grundgebühr ist die Formel in Bezug auf die Reduzierung des Netzentgeld Arbeitspreises UM 60% noch falsch. Du musst da deshalb mit 0,4 und nicht 0,6 rechnen
Ich habe mir das noch einmal angesehen, aber die 0,6 sind korrekt. Denn es geht hier um das Einsparen und da geht es um die 60 Prozent, die abgezogen werden, nicht um die 40 Prozent, die übrig bleiben. Nächste Woche kommt das Korrekturvideo.
Hallo Martin, interessanter Bericht 👍.
Kam schon an anderer Stelle. Glaubst/Weißt du, ob jeder Sondertarif mit §14a verbunden werden kann? In meinem gibt es Sperrzeiten. Das wäre doch quasi §14a mit anderen Mitteln?
Die Kaskade könnte für mich eventuell trotzdem lohnen, zumal ich keine zusätzliche HW benötige. Mal schauen, ob ich meinen Netzbetreiber „wuschig“ machen kann.
Sperrzeiten gibt es nur für Bestandskunden. Steuerbar (dimmen) statt unterbrechbar.
@@FrankAlt-x9d Woher stammt deine Erkenntnis?
@@volkeryoubart Es geht im die neuen Verbraucher ab 2024. Du kannst aber auch freiwillig in den 14a wechseln.
@@gewaltignachhaltig Danke, jetzt weiß ich, wo ich falsch abgebogen bin 😉. Meine Heizungsanlage ist ein Altgerät und hat mit §14a nichts zu tun.
Bleibt die Frage offen, ob es noch Wärmepumpentarife mit Sperrzeiten gibt? Wenn ja, kann ich diese dann auch auf §14a umstellen und den Tarif dann behalten? Aber vielleicht ist die Frage auch zu akademisch, weil es kaum Fälle gibt, auf die das zutreffen könnte.
@@volkeryoubart Genau die Frage versuche ich noch zu klären für das Koorekturvideo.
Moin Anne 👋 Moin Martin 👋 und Sonnige 🌞 Grüße aus MeckPom 😎
Moin Jesko
@@weissnichswelt hallo Torsten 👋
Wer bekommt den schon reduzierte Netzentgelde nach Modul1 von §14a?
Ich habe im März eine Wallbox nach §14a gebaut und angemeldet.
Bisher tut sich auch nach Nachfrage nichts.....
Mal kräftig auto laden. Wenn die Leitungen glühen, wird er schnell ;-)
Ja ich. 😊 10,59 € für Juli (31 Tage * 0,34 €). Wurde direkt von der Stromrechnung für Juli abgezogen.
@@martindienert9603 automatisch oder durch Nachfragen?
Welcher Netzbetreiber?
Welcher Netzbetreiber?
@@front7500 Netzgesellschaft Frankfurt (Oder)
Hallo Martin, vielen Dank für das tolle Video. Dass Messstellenbetreiber und Netzbetreiber nicht zwingend die Selben sind, wusste ich noch nicht. Weiß gar nicht, wie das bei uns ist.
Mit einem weiteren Zähler wird das bei uns platzmäßig nix. Darum spekuliere ich eigentlich mit Modul 3. Wir haben Tibber und sind wechselnde Preise gewohnt. Vielleicht könntest du das auch noch in die Gegenüberstellung integrieren? Durch das wegfallende Invest sollte das doch auch attraktiv sein.
Wir haben PV, WP und E-Auto und einen jährlichen Stromzukauf von ca. 3500...4500 kWh.
Modul 3 beinhaltet Dynamische Netzentgelte und die laufen von meinem Verständnis fast konträr zu den tibberpreisen.
Wenn der Elektriker kommt um maßgeblich was zu ändern muss er evtl auf einen neuen Schrank gehen.
Ich habe vorgestern einen neuen bekommen. der ist jetzt mit 5x3 Feldern erst mal groß genug. ;-) Spiele auch mit dem Gedanken auf Modul 3.
@@olaflanfermann7343 ich hörte mal was von 2...3k€ für einen neuen Zählerschrank, stimmt das? Klar, dann dann ist erst mal lange Zeit ausgesorgt. Es wäre sicher besser gewesen, es vor der PV zu machen, zu spät...
@@DocAdams57 Wie angedeutet habe ich eine Riesen Kiste (5zeilig. 2 Zeilen sind noch ungenutzt) genommen.In einem Nebenraum, so das der alte Schrank mit der Unterverteilung, blieb auch noch. Bei mir sind die Arbeiten finanziell etwas schwer zu trennen, aber 4000 Euro würde ich schon sagen. Da liefen anfangs aber auch bis zu 6 Elektriker rum.
Dafür waren sie auch mit Rückbau und Aufbau in 6 Stunden fertig.
Ich denke der Zählerkasten wird in Zukunft oft den Ausschlag geben. Die Anforderungen der VDE werden immer wilder. Bei mir ging es auch mit gutem Willen nicht anders.
Wenn du den Messestellenbetreiber nicht aktiv gewechselt hast, ist das der grundzuständige Messestellenbetreiber und das ist der Netzbetreiber.
Ich brauche bei 2 Zählern auch 2 Stromtarife? Einen normalen und einen WP Tarif?
Ja
Zur Kaskade: Z1 ist im Westnetz nicht als Zweirichtungszähler gefordert. (Messkonzept8) Macht aber Sinn um zu sehen wieviell PV in die WP fließt. Der Messestellenbetreiber braucht die Info aber nicht.
Brauche ich dann nicht auch einen Rundsteuerempfänger für die Fernabschaltung der Wärmepumpe?
Steuerbar…nicht abschaltbar.
11:52 Es fehlt die zusätzliche Grundgebühr für den Wärmepumpentarif. 12 Monate mal 10-15€ = 120-180€ zusätzliche Kosten.
Hallo Martin
Musst du dein Video noch korrigieren oder legst du noch eins nach? Oder bist du nach wie vor der Meinung das deine deine Aufstellung stimmt?
Man darf die Tarife mit den Modulen nicht gleichsetzen, sprich man kann Modul 2 nach 14a in Anspruch nehmen, ohne über den dann separaten Zähler einen extra Tarif laufen zu lassen. Des Weiteren kann ich pro steuerbare Verbrauchseinrichtung die Module separat wählen, z. B. Modul 1 für WB und Modul 2 für WP - was für Martin angebracht wäre.
Hast du mal eine Quelle, dass 14a nicht zusammen mit einem WP-Tarif geht und ich pro Verbraucher das Modul wählen kann.
👍👍👍Guer Beitrag.Ich habe in meinem neuen Zaehlerschrank platz fuer einen Zaehler gelassen.Ich bezahle 39 cent ohne steuern und gebuehren.Zaehlermieten sind zu hoch leider😢
39 Cent für Strom?? Dann kommt noch die 19%ige Mwst dazu und die Netzgebühren? 39 Cent+ 19% sind 46,41 Cent, dann noch 9 Cent für Netzgebühren und Grundgebühr dazu, sind über 55 Cent, ich glaube, sie haben den falschen Stromanbieter, Martin hat ja in Deutschland im Durchschnitt von 27 Cent geredet, dies ist nicht mal die Hälfte, irgendwas läuft da falsch. Bei uns in Österreich verlangt der größte Stromerzeuger Verbund, hat fast nur Wasserkraftwerke und Pumpspeicher, auch PV und Wind, 12,55 Cent +20% Mwst, sind 15,06 Cent + 9 Cent alle anderen Steuern und Grundgebühr, ohne Strompreisbremse, die es bis Jahresende immer noch gibt auf 10 Cent, sind also rund 24 Cent fix auf ein Jahr, wir brauchen keine dynamischen Strompreise, wir haben relativ günstigen Strom, mir wäre es aber lieber, wenn der Strompreis das 10 fache an der EEX Strombörse kosten würde. 1,6 Cent kostet die Kwh derzeit die Stromerzeugung von den Jahrzehentelangen abbezahlten Wasserkraftwerken, alles andere ist Gewinn. Da kann keine PV, Wind, Atom oder Biomasse mithalten, trotz des relativ günstigen Strompreis macht der Verbund bei uns Milliardengewinne, obwohl Österreich so ein kleines Land ist.
Wo kann ich für 30cent Strom Tarife abschließen?
Ich zahle 40 Cent
Ich kann dir gerne ein persönliches Angebot erstellen
Schau halt mal in den Vergleichsportalen. Aber achte auch auf die Grundgebühr und die Laufzeit und gib deinen korrekten Netzbezug an. Das sind alles beeinflussende Faktoren. Bei Tibber bist du deutschlandweit unter 40 ct, auch mit dem monatlichen Modell.
Darf man mit dem Wärmepumpentarif den Haushalt versorgen? Ich glaube nicht. Das wäre aber bei Messkonzept 3 (Kaskade) der Fall. Bleibt auch zu klären, ob der kaskadierte Zähler privat ist (Eigentum und ohne Grundgebühr), oder ob dieser Zähler vom Messstellenbetreiber installiert wird und dann Grundgebühr und möglicherweise Netzentgelte verursacht.
Messkonzept 3 trennt die Verbräuche durch Berechnung (Subtraktion der Zählerstände).
Z1 gibt den Verbrauch des Haushaltsstroms an. Z2 gibt den Gesamtverbrauch an. Z2 - Z1 = Verbrauch von WP und/oder WB. Somit hat man dann den Verbrauch für Berechnung der Netzentgeltvergütung nach Modul 2 oder eines separaten Tarifes.
Hallo bei deiner Rechnung fehlt die Jährliche Zählermiete für den Wärmepumpen Zähler, war bei mir 150€/Jahr, Die Pauschale gilt meines Wissens je Verbraucher (Wärmepumpe und E Auto in meinem Fall, später auch Speicher) Gilt für jedes Gerät das eine Mindestmenge Strom ziehen kann.
Ist hier drin mit 20,-€ da smart Meter Preis in Zukunft,
Kann man sich das eigentlich aussuchen? Oder alles oder nichts?
WP und Speicher könnten das bei uns, der alte goE-Charger nicht.
@@DocAdams57 was möchtest du aussuchen?
@@jst2574 Ich habe 3 "Großabnehmer" aber nur 2 sind theoretisch von außen steuerbar. Oder muss ich den dritten, die WB, nachrüsten?
Wobei, Drosselung des Hausakkus ist doch eigentlich wertfrei: falls die Leistung gedrosselt werden _muss_, ist doch der Strom knapp, also extrem teuer. Da werde ich doch nicht auch noch den Akku laden.....
Messstellengebühren von 150 Euro sind unzulässig und in deiner Stelle würde mal ganz schnell die Bundesnetzagentur einschalten. 50€ beträgt die gesetzliche Preisobergrenze für das "Intelligentes Messsystem" bei steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Es gibt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und danach hat dein Messstellenbetrieber sich zu richten ohne wenn und aber !
Bei drm neuen 14a Modul 2 ist die Gebühr des zweiten Zählers vom Netzbetreiber her umsonst, der Stromanbiterer kann aber ggf was nehmen. Der im Video angegebene Wärmepumpentarif gilt wahrscheinlich noch für Netzbezug vor 14a wo ebenfalls schon eine Reduzierung des Arbeitspreises enthalten ist. Das kann man nicht doppelt reduzieren. Es gibt noch recht wenig Wärmepumprntarife für 14a so z.B. vom relativ teuren Anbieter mit gelber Farbe. Kann aber auch sein das die Arbeitspreisersparnis in Zukunft einfach abgezogen wird vom Strompreis. Aber im Grunde spart man mit Modul2 statt 1 dennoch bei dem hohen Verbrauch. Der grösste Vorteil ist das die Wärmepumpe in der Grösse für ein EFH nicht mehr abgeschaltet wird. Eine Überdimensionierung der Wärmepumpe und ein grösserer Pufferspeicher um Sperrzeiten auszugleichen ist nicht mehr nötig. Und bei kleinen Verbräuchen nimmt man Modul1, brauch den Zählerschrank nicht umbauen und spart trotzdem.
Ich berechne das nochmal neu. Video kommt nächste Woche.
Wenn man das mal ganz spitz betrachtet wird hier ja nur den Missständen des Ausbau der Erneuerbaren entgegen gewirkt bzw. Des Netzausbau. Sonst könnte man sich den ganzen Zauber sparen. Vermutlich ist das für den Netzbetreiber billiger wie die Versäumnise der letzten 30jahre auf zu arbeiten.
Wenn ich mich nicht täusche, hast du die Grundgebühr für den zweiten Zähler in der Kaskadenschaltung nicht eingerechnet. Das sind bei uns auch nochmal 9€/Monat oder 108€ im Jahr. Und man darf auch nicht vergessen das die 20€/Jahr nur für eine moderne messeinrichtung gilt. Wenn in zukunft da ein smartmeter gateway kommt sind das gleich mal 120€/Jahr , je nach verbrauch. Da kenn ich mich aber nicht richtig aus. Vll kannst du das nochmal kommentieren.
Danke und Gruß
Ich werde das noch mal recherchieren.
Gibt es schon eine Lösung für geringere Netzentgelte mit Tibber ?
egal ob du bei Tibber oder Lieschen Müller bist, der §14a gilt immer.
Hallo Martin, hast Du Dich mit den 3100kWh für die Heizung vertan? Ich komme auf einen Heizungsverbrauch von 1600kWh (Okt-Feb)?
Glückwunsch zum sparsamen Haus/Verbrauch :) Der durchschnittliche Wärmebedarf liegt im EFH über 20.000 kWh/Jahr wenn ich es richtig im Kopf habe, bei älteren Häusern und einer ineffizienten Heizung auch mal über 30.000 kWh/Jahr.
@@torstene.635hier geht es aber um den Stromverbrauch der Wärmepumpe und nicht um die Heizleistung, die die Wärmepumpe erzeugt.
Und wahrscheinlich auch den Nettowert, den die WP aus dem Netz bezieht.
@@yougolfc Das ist mir Sonnenklar :) Aber nimm man ein normales EFH mit 20.000 kWh Wärmebedarf und einer JAZ von 4. Dann landest du bei 5.000 kWh für die Wärmepumpe. Also sind 3.100 kWh Netzbezug für die Wärmepumpe doch ein sehr guter Wert. Und gollinandreas hatte die Werte von Martin angezweifelt.
@@torstene.635sonnenklar kling gut 😊.
Ich würde jetzt vermuten, dass die PV ja den Verbrauch von April bis Oktober noch stützt, vielleicht kommt er ja wirklich auf so wenig Netzbezug.
Meine WP ist erst seit Ende April drin, derzeit habe ich nur ein Balkonkraftwerk. Ich bin schon gespannt, was die WP über die Wintermonate ziehen wird…
Ok Martin, das hatte Mich schon etwas gewurmt und ich habe noch Mal Euer Buch genommen. Der Wert ist okay. Ihr rechnet glaube ich erst Haus dann Auto und dann Heizung. Damit kommt es hin.
Bei den Strompreisen blicke ich eh nicht mehr durch. Habe Kaskadenschaltung; WP Tarif seit 01.05.2024 für 19,9 Cent/kwh (enbw auf 24 Monate). Hausstrom aktuell 40,x. Habe ab dem 01.01.2025 zu octopus gewechselt ( 30,x Cent). War wohl mit 10 kwp Pv die richtige Entscheidung mit bestehender Kaskadenschaltung 🤷🏻♂️🤷🏻♂️
In der heutigen Zeit gibt es leider zumindest in meiner Gegend keine bekannte Stromanbieter wo es sich rechen würde einen eigenen Zähler für eine Wärmepumpe zu installieren
mehr Fragen als Antworten: was braucht es für 14a Modul 1: mein VNB sagt: min. 1 Netzwerkkabel im Anschlußraum über dem Zähler, Nachweis über 14a Steuerbarkeit der Wallbox. Nur die Frage: bekommt man das auch schon, wenn der MSB noch gar kein Smartmeter liefern kann? Bisher keine Antwort, VNB/MSB stellen sich tot. PS. Ich zahl ca. 24 ct/kWh für jeden Strom, da lohnt sich keine Kaskade und kein Modul 2
Nächste Frage wäre wie häufig der Netzbetreiber in deiner Anlage rumpfuscht um dich herunter oder ganz abregelt und was es einem Wert ist, dass dies auch in Zukunft nicht möglich ist.
Also ich für meinen Teil will da mindestens 50% Rabatt sehen bevor ich mir in meine Hausinstallation reinpfuschen lasse und nicht magere 19%.
@@Najxi Das ist gesetzlich geregelt, ob ich nun mit 11 kW lade oder mit 4,2 juckt aber nicht wirklich
@@andreasfendt1765 Wenn ich wieder los muss schon. Wallbox ist auch nur eine Sache, aber wenn jemand an meine Heizung will reagiere ich äußerst allergisch. Auf teures Nachheizen, nachdem das Teil eine Weile ungeplant aus war, habe ich keine wirklich Lust und auf frieren erst recht nicht.
Hast du zufällig die Stelle wo die 4,2kW geregelt werden. Im EnWG finde ich sie nämlich nicht auf die Schnelle. Sollte das in einer Vorschrift der Bundesnetzagentur stehen lässt sich das über Nacht ändern und selbst ein Gesetz lässt sich recht schnell anpassen.
Dabei geht es auch weniger darum was aktuell möglich ist, sondern was man in Zukunft auf diesem Wege alles anstellen kann.
@@Najxi Immer an den COP deiner Wärmepumpe denken! An einem kühlen Tag mit COP 3,0 werden aus den gedrosselten 4200W ja ganze 12600W Wärme! Aus diesem Grund liegen die meisten Wärmepumpen sowiso immer unter 4200W und sind daher komplett unbehelligt vom EnWG.
Nach meiner Erfahrung in den letzten 5 Jahren kann ich es nicht empfehlen. Der Wärmestromtarif ist mittlerweile nicht mehr nennenswert günstiger und der Anbieter EnBW ist bei komplexen Messkonzepten komplett überfordert. Ich habe seit zwei Jahren trotz wiederholter Monierung keine Abrechnung mehr bekommen. Ich werde wohl nächstes Jahr wieder auf einen Zähler umsteigen und zu Tibber wechseln.
Interessant wird es doch wenn 2 Haushalte (Doppelhaushälfte) bei denen ohnehin 2x Grundgebühr tickert einen gemeinsamen Umschaltpunkt haben bei dem digital entschieden wird welcher Tarif grade billiger ist (bspw. Tibber & Festpreistarif) und entsprechend auf beide Verteilerkästen den billigeren Tarif anlegt.
Das Ganze ein Bisschen Smart (leicht zeitverzögerte Umschaltung im ms Bereich um Störungen zu vermeiden)…
Zwei nicht geeichte Zähler um intern abzurechnen, fertig.
Super Video! Allerdings funktioniert das dann nicht mehr mit Notstrom. Die WP wäre dann in diesem Fall vom Notstromkreis entkoppelt.
Notstrom und Wärmepumpe, da kann man trefflich diskutieren. Ich habe die Wärmepumpe nicht im Notstrom dabei, wenn die im Winter durchläuft mit Notstrom durchläuft ist schnell der Aku leer und dann auch nix mehr mit Notstrom. Außer man kauft sich riesige Aku‘s. Mit einem 24 kWh Aku im 3 Familienhaus hab ich darauf verzichtet. Mir war der Kühlschrank, Kochen und Licht am wichtigsten. Deshalb mus jeder selber Priorisieren.
Muss man diese erstattung irgwndwie beantragen? Habe bereits seit Jahren eine Kaskade...
Du kannst aktiv wechseln.
Frage: Der zweite Zähler bleibt also im Besitz des Netzbetreibers, ist verplombt und muß auch vom Netzbetreiber montiert bzw. die Montage abgenommen werden? Wie schnell passiert das? Ist er dazu verpflichtet?
ja er ist dazu verpflichtet !!!
@@fiedlerbernd
Da fürchte ich fehlen ein paar Kosten wie der Grundpreis für den WP Zähler.
Aber nehmen wir mal an, man macht das und die eigene WP wäre dann im Fall der Fälle auf 4,2kW zu dimmen (nehmen wir mal an sie würde mehr brauchen), ABER wie machst Du diese Dimmung? Neben einem neuen SmartMeter Gateway, das $14a Dimmungen auslösen kann, brauchst dann im Haus ja eine Steuerung die nachweislich auf die 4,2 kW dimmt. Kannst das nicht, bleibt noch dass man die WP hart abschaltet, mag jetzt für die paar Stunden nicht so wild sein, aber meines Erachtens ist in dem Thema noch gar nix klar wie es gemacht werden soll. Die Umsetzung des Gesetzes ist mE im Haus derzeit gar nicht umsetzbar. Einen Netzstellenbetreiber der das schon kann ist auch nicht einfach. Von der Zeit bis zur Umsetzung mal abgesehen.
Gleichwohl lohnt sich vlt. Modul 1 für einige wenn es dazu reicht dass man einfach eine WP angemeldet hat. Abgeschaltet kann diese ohne Smartmeter Gateway eh erstmal nicht.
Hi Martin, ich bin mir nicht sicher, ob du in deiner Excel-Tabelle den WP-Netzbezug als Gesamtverbrauch der WP oder als restlichen Verbrauch nach Berücksichtigung des PV-Überschusses gerechnet hast. Sollte also zusätzlich noch PV-Strom von der WP verbraucht worden sein, war der ja nicht kostenlos. Du hast im Minimum die Einspeisevergütung dafür verloren?
Es geht in der Tabelle nur um die Unterschiede zwischen Modul 1 und 2. Physikalische Stromflüsse sind in beiden Szenarien gleich.
Wie sieht bei dir zuhause da?
10:39 Bei einer Zählerkaskade wird immer erst der Haushalt mit PV-Strom versorgt und nur der Rest (!) steht der Wärmepumpe zur Verfügung. Insofern wäre die so st angewendete Rechnung auch hier richtig gewesen.
Physikalisch und damit messtechnisch teilen sich Haushalt und WP den Strom.
@@gewaltignachhaltig Nein, denn die Zähler sind ja saldierend sowohl für Phasen als auch für Richtungen. Beispiel: PV liefert 2kW, Haushalt zieht 2kW, Wärmepumpe auch 2kW. Was zeigt nun Z1 an? 0W. Der PV-Strom geht damit vollständig in den Haushalt.
@@oznerol256 genau so ist es
Modul 2 bedeutet bei mir 4cent weniger netzentgelt. Bei 75.000 kWh rechnet sich das bei mir.
Ich frag mich, ob man für Modul 3 auch eine Zählerkaskade braucht? Ich befürchte ja, aber der Haushalt könnte ja auch Steuerbar sein. Ich bin der Steuermann!😂
6:15 Man darf eine Wallbox nicht am Wärmepumpen-Tarif betreiben! Das wollte ich nämlich gerne machen, ist aber nicht zulässig.
Wenn man die Wallbox separat abrechnen will, braucht man noch einen weiteren Zähler (also eine weitere Stufe der Kaskade). Damit nochmal Zählerkosten und nochmal Grundgebühr.
Wo steht das denn? Meines Wissens gibt es dafür keine gesetzliche Regelung.
@@gewaltignachhaltig Ich zitiere aus der Mail meines Netzbetreibers:
" Der Anschluss einer Ladeeinrichtung an den Wärmestromzähler ist nicht zulässig. Beide Einrichtungen zählen zwar zu den unterbrechbaren Einrichtungen, der Wärmestrom ist jedoch im Gegensatz zum Ladestrom steuerlich begünstigt. Die Konzessionsabgabe beträgt hier 0,11 ct/kWh. Eine Vermischung ist daher nicht zulässig."
@@TiBederGrosse
Mein Netzbetreiber sieht das nicht so !!!
Würde ich nochmals hinterfragen, weil das meines Erachtens gesetzlich geregelt ist
KOSTEN 2. ZÄHLER??
------------
Weil die Kommentare zeigen, dass es offenbar unterschiedliche Kenntnis stände gibt, wäre eine Klarstellung bezüglich der aktuell gesetzlich zulässigen Kosten sinnvoll:
1.Messstellenbetreiber
2. Versorger
Danke im Voraus🙏🙏
NACHTRAG:
3. Kosten Smartmeter
Gateway
(falls irgendwann
verfügbar)
Ich fürchte das hilft auch nichts bei gewissen Menschen.
Eigentlich ist die Sache ganz einfach und es gibt bei allen Netzbetreibern und bei der Bundesnetzagentur sehr sehr umfangreiche Informationen dazu, aber das wollen diese Leute doch nicht lesen oder hören da es nicht in Weltbild passt und zudem ihnen den Spiegel vorhält.
Martin hat das großartig und sehr verständlich berichtet und dann kommen selbstständlich sofort die Knaller aus der Ecke die lauthals verkünden " Deutschland ist Scheiße und die Energiewende ganz besonders".
Diesen Leuten kann nichts erklären, diese Leute sind einfach fertig mit der Welt.
Super
Also ich werfe genau heute den zweiten Zähler raus. Kaskade macht keinen Sinn durch die hohe Grundgebühr Zähler und die nicht mehr attraktiven Arbeitspreisen für Wärmepumpenstrom.
Dito. Antrag beim Elektriker ist bereits unterschrieben.
Also ist Martins Rechnung falsch?
@@bstaab2590 Ja, es fehlt die zweite Grundgebühr bei der Kaskadenschaltung. Und ein anderer Kommentator hat festgestellt, dass die Netzentgelte beim Wärmepumpenstrom (ohne 14a) falsch angesetzt sind, weil sie sich vom Haushaltsstrom unterscheiden. Dadurch ist die erzielbare Ersparnis beim Wärmepumpentarif durch 14a geringer.
Kann ich auch Geld bekommen wenn ich nur einen Zähler habe und Wallbox Solar und Splitklima?
Ja, dann kommt Modul 1 für dich in Frage.
Es gibt mit Monatsgarantie Tsrife von 27 cfnt
Ooh ich glaube das passt von der Rechnung her nicht. Der wärmepumpentarif hat ja schon reduzierte Netzentgelte. Das zählst du jetzt doppelt.
Ganz genau. Rechnung ist gefährlich falsch. Modul 1 bei 12,73 ct Netzentgelt beträgt auch nicht 150 sondern 175,48 €.
Ja und der WP Tarif hat auch einen Grundpreis neben dem Arbeitspreis. In dem Grundpreis ist der Messstellenbetrieb schon drin aber der ist höher als 20€/a. Das günstigste was ich so finden kann ist so um die 5€/m die meisten Anbieter liegen so zwischen 8 und 12€ im Monat. Da ist mann dann bei 60-144€ im Jahr. Und dann ist die interessante Rechnung wieviel Netzbezug braucht man, damit sich das lohnt.
Kaakade lohnt sich trotzdem oft, wenn auch nicht so deutlich wie hier halt falsch errechnet. Allerdings kann man natürlich mit 2 Zählern
a) 2 Neukundenboni p.a. einrechnen, wenn man konsequent wechselt, und
b) einen SteuVE am Haushaltszähler anmelden, Speicher oder Wallbox > 4,2 kW. Dann Modul 1 auf HH und Modul 2 für die Wärmepumpe
@@freundchen77 Neukundenboni einzurechnen ist aber etwas schwierig weil man die nicht so gut vorhersehen kann. Wer weiß ob es in 2 Jahren noch welche in derselben Art geben wird, bzw mein aktueller deutlich günstiger ist und der Wechsel trotz boni nicht lohnt.
@@cdohm Das ist richtig, aber wenn's ohne Boni schon positiv ist, dann mit erst recht. Schadet ja nicht. Die Situation "aktueller deutlich günstiger" dürfte auch eher selten sein, gerade zum nächstmöglichen Wechselzeitpunkt ist, falls der Markt wesentlich teurer wurde, ja eine entspr. Preiserhöhung zu erwarten. Dann war es mal deutlich günstiger ;)
Hab den Netzbetreiber schon 2x angeschrieben. Bisher keine Reaktion wie er damit umgehen will!
Ja - wenn sie denn reagieren stellen sie Anforderungen die nur gegen viel €€€ zu realisieren sind. Obwohl das m.E. nicht erforderlich ist.
@@vrdriver4508👍👍👍🍀
DIE haben GANZ andere Interessen; können & wollen das ALLES nicht. Ergo: stehen voll auf der Bremse. 🤯🤮
Toller Beitrag. Trifft für mich nicht so ganz zu da weder WP noch PV aktuell vorhanden sind. (aber Tibber + 2BEV) PV ist schwierig wegen geringer Restflächen bzw. Verschattung zu realisieren.
Mit dem EnWG 14a Modul 1 habe ich mich auch schon beschäftigt. Im Moment scheinen die Netzbetreiber da auf der Bremse zu stehen. Ich habe den Eindruck dass Geräte für die Steuerbarkeit auf Netzbetreiberseite erst noch entwickelt werden. Auch scheint es keine einheitliche Vorgehensweise zu geben. Mein Netzbetreiber (e.on Westnetz) steht auf dem Standpunkt, dass Sie erst die ordnungsgemäße Installation der Steuergeräte inkl. Anschluss der Wallboxen an das Steuergerät über einen lizensierten Fachbetrieb im Installateurs Portal gemeldet bekommen müssen. Vorher könnten sie sich nicht damit beschäftigen.
Zitat:für die Steuerung benötigen wir einen Potenzialen freien Kontakt oder eine EEBUS Schnittstelle, diese wird vom Installateur in den Anlagenseitigen Anschlussraum installiert, mit Koppelrelais oder eine RJ-45 Schnittstelle mit der Beschriftung nach unseren technischen Mindestanforderungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Ich habe schon etwas ältere Wallboxen (KfW440) von e.on(!) Die lassen sich zwar per Netzwerk steuern aber nur über das OCPP Protokoll. Also nichts mit dem von E.ON geforderten EEBUS.
Über Relaiskontakt ist die WB nicht steuerbar. Es sei denn man schaltet die Drehstrom Zuleitung via Schütz ab. Die WB wurden bis vor Kurzem noch von e.on eindrucksvoll beworben. Auch mit dem Hinweis der benutzerfreundlichen Steuerung via Handy oder Chip. Auch würden die WB den Anforderungen von EnWG 14 voll entsprechen. Leider hat e.on den Cloudserver an einen Dienstleister übertragen der anschließend in die Insolvenz gegangen ist = ENDE der nutzerfreundlichen Steuerung. (BTW:1 Tag nach meiner diesbezüglichen Anfrage war das Angebot verschwunden)
Wer wäre denn für die Anmeldung nach Modul 1 zuständig. Eigentlich doch Tibber - oder?
Siehe meinen Beitrag zu einem anderen Kommentar. Der gleiche Zirkus mit den Bayernwerken. Ich kann auch ohne einen Elektriker die Steuerbarkeit selbst herstellen. Die Netzbetreiber können nur nicht über ihre Prozesse springen, bei dem immer ein Elektriker irgendeine Veränderung der Hausanlage anmelden muss. Das ist Quatsch von gestern. Mein PV + Speicher + WB hätte ich selbst viel besser anmelden können, weil ich Betreiber der Anlage bin und weiß, was ich damit machen will…..
Korrekt - kann ich mit meiner Ausbildung/
Erfahrung besser als der Azubi des E-Fachbetriebs. Ist aber ohne Belang.
Ich hab bisher die Variante 2 Richtungszähler Digital. Was ist eine Kaskade? Ist das ein Bauteil? Ich überlege gerade einen Intelligenten Stromzähler einzubauen
Hat der schon die Kaskade?🤔
Über einen Intelligenten könnte ich in einem Portal meine Stromverbräuche einsehen. Kann mir jemand weiter helfen?
Kaskade heißt, dass ZWEI Zähler vorhanden sind, die hintereinander geschaltet sind.
@@TiBederGrosse Mit einem Intelligenten Zähler käme ich also nicht viel weiter?
@@broeggel1 nein, du brauchst zwei davon, sonst lässt sich der Verbrauch von Haushalt und Wärmepumpe ja nicht getrennt erfassen. Bei der Kaskade sind die Zähler jedoch nicht nebeneinander, sondern hintereinander, damit sowohl der Haushalt als auch die Wärmepumpe PV-Strom nutzen können.
@@TiBederGrosse Bei einen Dynamischen Stromtarif aber den Intelligenten Zähler Wird ja in kurzen Zeitabschnitten abgerechnet
@@broeggel1 Trotzdem kann EIN Zähler nicht unterscheiden, ob der Strom von einer Wärmepumpe oder von einem Toaster verbraucht wurde. Das geht nur, indem man zwei Messbereiche hat, die jeweils gemessen werden. Dafür braucht man zwei Zähler. Schau dir die Bilder ab 2:55 nochmal an.
Wenn man ein Zähler hat ,kann man trotzdem wärmepumpe Tarife bekommen?
Nein, am Wärmepumpen-Tarif darf nur die Wärmepumpe betrieben werden. Wenn der Haushalt am gleichen Zähler hängt, geht das nicht
Ich beschäftige mich seit einigen Wochen genau mit diesem Thema. Hier ein paar Infos und ein paar Fragen meinerseits.
Infos, die ich bisher ermittelt habe:
1. Tibber kann keine Zählerkaskade (hab bei denen angefragt, ob man Tibber für den Haushalt behalten könnte und einen WP Tarif für den zweiten Zähler nehmen kann bei einem anderen Anbieter oder auch bei Tibber - die Antwort war klar: Tibber ist raus bei Kaskade
2. Bei Modul1 gelten die Pauschale nach Modul1 pro Marktlokation - ich hatte auch gehofft, dass sie pro steuerbarer Verbrauchseinheit gelten (fände ich auch fair, denn es ist ja ein Unterschied, ob man 1 oder 3 Verbraucher im Fall der Fälle abregeln lassen muss) , ist aber nicht so, leider
Fragen, die ich nach wochenlanger Recherche noch nicht klar beantwortet bekommen habe:
1. Wenn man PV Eigenverbrauch für Wallbox und WP nutzen will, bietet sich ja genau die beschriebene Kaskade an. Aber wenn man dann Modul 2 wählt, bekommt man die Netzentgeltermäßigung pro KwH ja für ALLE GESTEUERTEN Verbraucheinrichtungen (Also Wallbox UND Wärmepumpe). Bei meinem Netzbetreiber sind das 7,64ct pro Kwh incl. MwSt.
Hier liefert §14a ja quasi die Vorlage für die Zählertopologie - da es die Netzentgeltermäßigung für Wärmepumpe UND Wallbox gibt, müssen auch beide an dem virtuellen Zählpunkt zwischen den beiden Zählern angeschlossen werden. Und der "Wärmepumpentarif" muss für Wärmepumpe UND Wallbox gelten. Ich bin seit Wochen auf der Suche und habe noch keinen Tarif bzw. Anbieter gefunden, der das explizit so angibt.
2. Die "Wärmepumpentarife", die es quasi bisher gibt, haben ja die fixen Sperrzeiten und irgendwelche Ermäßigungen von Umlagen beinhaltet (keine KWK Umlage, Offshore Umlage), aber ich habe bisher keinen Anbieter gefunden, der explizit einen §14a kompatiblen Tarif anbietet, der die vom Netzgebiet abhängige Netzentgeltermäßigung nach §14a (bei mir wie oben gesagt 7,64 ct pro Kwh) beinhaltet. Bei den ersten Anbietern findet man erste Infos auf der Homepage zu §14a, aber einen Tarif, der die neue Logik beinhaltet habe ich noch nicht gefunden.
Ich könnte mir vorstellen (oder hoffe), dass mit §14a der Tarif nochmal niedriger ausfallen könnte als die "alten" Wärmepumpentarife.
Wenn jemand einen Anbieter oder Tarif kennt, ich wäre sehr daran interessiert...sollte aber schon unter 25 ct liegen...
Also Tibber hat mir mitgeteilt das sie selbstverständlich Kaskade können.
Warum sollten sie das auch können. Tibber bekommt die Daten von Z2 und das alles was zur Berechnung benötigt wird.
Die Daten von Z1 interessieren Tibber nicht.
OVAG bietet einen klassischen Wärmepumpentarif und einen nach Modul 2 an.
@@fiedlerbernd Mein letztes Gespräch mit Tibber darüber war im Mai und da hieß es noch, keine Kaskade.
Viel zu kompliziert kaufe Strom bei Ostrom für 22.5 Cent dazu Rest von Solar mit Einspeisevergütung guter Speicher von 16 kw somit fast autark
Blöd nur, wenn die Wallbox mit auf einer Unterverteilung hängt, an der noch Beleuchtung der Garage und Steckdosen angeschlossen sind. Damit geht Kaskade wohl nicht.
Vielleicht eine Wallbox mit integriertem MID Zähler?
@@oznerol256 Den habe ich, aber akzeptiert sowas der Netzbetreiber respektive Messstellenbetreiber?
Moin auch..:-)