Verfahren gegen die ÖRAG Rechtsschutzversicherung eingeleitet

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  • Опубліковано 19 вер 2016
  • Wie von unserer Kanzlei bereits berichtet, verweigert die ÖRAG Rechtsschutzversicherung seit einigen Wochen konsequent die Kostenübernahme bei Widerrufsfällen mit dem Argument der Vorvertraglichkeit.
    ▸ Hompage: www.anwalt-kg.de/bankenrecht
    ▸ Alles zum Verfahren: goo.gl/GqR33e
    ▸ Alles zum Bank- und Kapitalmarktrecht: goo.gl/gyvdfu
    In allen Fällen, in denen das Darlehen vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde, können wir keine Deckungszusagen für unsere Mandanten erhalten. Dies verwundert umso mehr, da die ÖRAG dieses Argument in den vergangenen Jahren nur vereinzelt ins Feld geführt hat. Mittlerweile handelt es sich jedoch um eine flächendeckende Taktik.
    Versuche, die Angelegenheit bei einem Telefonat mit den Entscheidungsträgern zu besprechen, werden von der ÖRAG geblockt. Die einzige Auskunft, die man in der Schadenshotline erhält, lautet, die Widerrufsstreitigkeiten würden in einer Sonderabteilung bearbeitet, die Kommunikation müsse schriftlich erfolgen.
    ÖRAG handelt gegen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
    Die Argumentation der ÖRAG widerspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Dieser entschied zuletzt mit Urteil vom 24.04.2013- IV ZR 23/12, dass der maßgebliche Rechtsverstoß in der Weigerung des Kreditinstituts liegt, den Widerruf anzuerkennen und gerade nicht in der fehlerhaften Belehrung bei Vertragsschluss. Diese Ansicht bestätigte der Bundesgerichtshof jüngst z.B. in folgenden Urteilen:
    Urteil vom 05.11.2014 - IV ZR 22/13
    Urteil vom 25.02.2015 - IV ZR 214/14
    Es handelt sich somit um gefestigte Rechtsprechung, die bereits auf das Jahr 2005 zurückgeht. Der Bundesgerichtshof entschied schon mit Urteilen vom 28.09.2005 - IV ZR 106/04 und vom 19.11.2008 - IV ZR 305/07, sowie mit Beschluss vom 17.10.2007 - IV ZR 37/07 - IV ZR 27/07, dass sich der Eintritt des Rechtsschutzfalles allein nach den vom Versicherungsnehmer behaupteten Pflichtverletzungen richte - und das ist in unseren Fällen die Ablehnung des Widerrufs und gerade nicht die Erteilung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei Vertragsschluss. Die Position der ÖRAG hält deshalb rechtlicher Prüfung nicht stand.
    Aussichten
    Die ÖRAG ist weiterhin unnachgiebig und ignoriert die für sie nachteilige Rechtsprechung. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass auch andere Versicherungsträger, wie die ALLRECHT Rechtsschutzversicherung, auf diese Taktik ausweichen.
    Versicherungsnehmer sollten sich hiervon nicht beeindrucken lassen und gegen die Deckungsablehnung vorgehen, da die Rechtsprechung auf der Seite der Versicherungsnehmer steht. Die Erfolgsaussichten stehen sehr gut.
    Wenn auch Sie eine Ablehnung Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten haben, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich über Ihre Möglichkeiten und finden gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung.
    _________________________________
    Wir sind bundesweit für Sie tätig. Rufen Sie unsere kostenfreie Beratungsnummer an:
    0221 - 986 584 10 // Mo - So, 9 - 22 Uhr
    WEBSITE:
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КОМЕНТАРІ • 8

  • @sf2027
    @sf2027 4 роки тому +1

    danke!

  • @rapmusic2207
    @rapmusic2207 3 роки тому

    Ich hab eine Rechtschutzversicherung bei dem im Titel genannten versichere abgeschlossen.
    Aus Neugier auf dieses Video gestoßen, sollen mir das jetzt zu bedenken geben?
    Habe eine Rechtschutzversicherung für Firma und privat Jahresbeitrag knapp 500 €
    Ich dachte das genannte Unternehmen ist in diesem Video einfach nur ein Beispiel unternehmen?
    LG:)

    • @rapmusic2207
      @rapmusic2207 3 роки тому

      Nachtrag: Wenn die Gerichte den Leistungsempfänger in den Urteilen unterstützt haben bin ich ja schon mal zufrieden:)

    • @PrivatinsolvenzTV
      @PrivatinsolvenzTV  3 роки тому

      @@rapmusic2207 danke für Ihren Kommentar. Das Video ist bereits älter und bezieht sich auf die Regulierung eines ganz bestimmten Verfahrens. Daher ist dies keine grundsätzliche Kritik an der Versicherung.

  • @sammy2010900
    @sammy2010900 3 роки тому

    Darf man das auf Facebook teilen?

    • @PrivatinsolvenzTV
      @PrivatinsolvenzTV  3 роки тому

      Hallo, selbstverständlich dürfen Sie unsere Videos nach Belieben teilen. Beachten Sie, dass das Video mehrere Jahre alt ist und sich unter Umständen manche Sachverhalte geändert haben könnten.

  • @berlin2382
    @berlin2382 10 місяців тому

    Ich bin bei der ÖRAG. 😂😂😂😂😂