Maulwurf im Betriebsrat: Was jetzt? | Betriebsrat Video

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  • Опубліковано 12 лип 2024
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КОМЕНТАРІ • 6

  • @santrimaj.4808
    @santrimaj.4808 5 років тому

    Danke! Sehr hilfreich

  • @buttermilkiron
    @buttermilkiron 5 років тому +1

    Jetzt muss ich aber doof fragen: ich dachte, es gibt nur zwei Arten von betriebsverfassungsrechtlich relevanten Geheimnissen:
    1. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
    2. Persönliche Geheimnisse von Kollegen
    Die Betriebsratssitzung selbst ist doch keine Geheimveranstaltung. Grundsätzlich darf man doch über alles erzählen, was dort gesprochen wurde, wenn keiner der oben genannten Fälle vorliegt.
    Anders könnte es sich nur darstellen bei einem entsprechenden Beschluss oder einer Regelung in der Geschäftsordnung, welche Betriebsratsmitglieder zum Schweigen über eine bestimmte Angelegenheit verpflichtet.
    Ob das dann aber automatisch immer eine "grobe" Pflichtverletzung iSv § 23 darstellt???

    • @BetriebsratVideo
      @BetriebsratVideo  5 років тому +2

      Hallo Alfred Newman, sehr richtig, ferner kann sich für BR-Mitglieder eine Verschwiegenheitspflicht auch in Bezug auf betriebsratsinterne Angelegenheiten ergeben.
      Es besteht zwar keine ausdrückliche dahingehende gesetzliche Regelung. Insbesondere braucht auch nicht über den Inhalt von BR-Sitzungen Stillschweigen bewahrt zu werden. Jedoch kann zum Zwecke einer sachgerechten Aufgabenerfüllung ein berechtigtes Interesse bestehen, dass bestimmte Angelegenheiten oder Vorhaben des BR (jedenfalls zeitweise) nicht nach außen, insbesondere zum AG dringen. Würde die Funktionsfähigkeit des BR durch Bekanntwerden bestimmter betriebsratsinterner Vorgänge ernsthaft gestört, haben die BR-Mitglieder hierüber Stillschweigen zu wahren. (vgl. Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier BetrVG § 79 Rn. 40)
      Viele Grüße
      dein W.A.F. UA-cam Team

    • @buttermilkiron
      @buttermilkiron 5 років тому

      Oh!?
      Vielen Dank für diese Antwort.
      Wie könnte man es denn praktisch sicherstellen, dass eine bestimmte Angelegenheit geheim zu halten ist? Reicht da ein formeller Beschluss?
      Oder bedarf es auch eines objektiven Geheimhaltungsbedürfnisses?
      Würde ein einfacher Beschluss ausreichen, könnte eine Mehrheit im BR dies ja jedes Mal beschließen.

    • @BetriebsratVideo
      @BetriebsratVideo  5 років тому

      @@buttermilkiron Ein Beschluss ist grundsätzlich nicht notwendig. Trotzdem kann ein Beschluss bzgl. einer Angelegenheiten, bei der ein berechtigtes Interesse des BR an der Verschwiegenheit des Gremiums besteht, durchaus sinnvoll sein, um ggfs. bei wiederholtem Fehlverhalten eine grobe Pflichtverletzung nachweisen zu können.
      Viele Grüße

    • @buttermilkiron
      @buttermilkiron 5 років тому

      Viiielen Dank! :-)