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Hallo es wäre schön wenn ihr bei der Bewertung sach-ertragswert das gleiche Objekt nehmt um zu sehen wann welches Verfahren den besseren Wert liefert. Z.b. den niedrigeren für die Erbschaftssteuer vlg
Warum wird der Normalherstellungswert und nicht der Regelherstellungswert genutzt? Sie nutzen die Regelherstellungskosten, um den Gebäudenormalherstellungswert zu berechnen. Ist das richtig?
Die Details sind hoffentlich wörtlich zu nehmen? „Die Brutto Grundfläche ist die Summe der bezogen auf die jeweilige Gebäudeart marktüblich nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks.“ -marktüblich -nutzbar Frage: Ist die obere Etage eine marode Scheune ihrer Gebäudeart marktüblich nutzbar, wenn der Dielenboden fehlt bzw. aufgrund von Alter und Holzwurm die Gefahr des hindurchbrechens besteht? Ich vermute nicht, somit keine Anrechnung zur nutzbaren Brutto Grundfläche - es wäre marktunüblich eine Scheune in einem so desolaten Zustand zu nutzen.
Das Video stimmt so nicht. Die Nutzungsdauer der EFH beträgt nach Anlage 22 ab 1.1.23 80 und nicht 70 Jahre. Vielleicht wäre es hilfreich zu ergänzen auf welchen Rechtsstand das Video Bezug nimmt.
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Die Video sind Hammer hilft mir Ultra
Wo kommen denn die 70 Jahre her? Meine Wenigkeit und auch alle meine Kollegen rechnen mit 80 Jahren laut BewG
Video ist aus 2022, da waren es noch 70
Was ist mit einem Abrissgebäude? Wird dazu auch 30 % als Mindestmaß berücksichtigt?
Hallo es wäre schön wenn ihr bei der Bewertung sach-ertragswert das gleiche Objekt nehmt um zu sehen wann welches Verfahren den besseren Wert liefert. Z.b. den niedrigeren für die Erbschaftssteuer vlg
Warum wird der Normalherstellungswert und nicht der Regelherstellungswert genutzt? Sie nutzen die Regelherstellungskosten, um den Gebäudenormalherstellungswert zu berechnen. Ist das richtig?
Die Details sind hoffentlich wörtlich zu nehmen?
„Die Brutto Grundfläche ist die Summe der bezogen auf die jeweilige Gebäudeart marktüblich nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks.“
-marktüblich
-nutzbar
Frage:
Ist die obere Etage eine marode Scheune ihrer Gebäudeart marktüblich nutzbar, wenn der Dielenboden fehlt bzw. aufgrund von Alter und Holzwurm die Gefahr des hindurchbrechens besteht? Ich vermute nicht, somit keine Anrechnung zur nutzbaren Brutto Grundfläche - es wäre marktunüblich eine Scheune in einem so desolaten Zustand zu nutzen.
Erfüllt diese Sachwertverfahren auch die Grundlage für die Berechnung der AfA?
Nein, für die Afa kommt es auf die AK/HK an, bei einer Erbschaft gilt die Fußstapfentheorie.
Das Video stimmt so nicht. Die Nutzungsdauer der EFH beträgt nach Anlage 22 ab 1.1.23 80 und nicht 70 Jahre. Vielleicht wäre es hilfreich zu ergänzen auf welchen Rechtsstand das Video Bezug nimmt.
Video ist aus 2022