Sie suchen Ihre neue berufliche Herausforderung in der laufenden Steuerberatung oder in der Gestaltungsberatung - Dann können Sie sich jetzt bewerben: www.juhn.com/karriere
Müsste bei der Anwendung des Vervielfältigers nach §185(3) BewG nicht noch §185(3) S.5 BewG geprüft werden? Oder wurde dies aus Vereinfachungsgründen nicht angesprochen? Es hätte ja eindeutig Auswirkungen auf den Vervielfältiger nach Anlage 21 da die Restnutzungsdauer 70 Jahre x 30% = 21 Jahre betragen würden?
Gasthörer, Praktiker Nach meiner Meinung sollte man das vielleicht einmal gehört haben. Da es sehr gute Apps gibt, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Steuerberater noch selbst rechnet. Erinnert mich an die Einführung des Taschenrechners. Das gilt auch für andere Themen. Auch das Berufsbild des Steuerberaters wird sich gravierend verändern. Ebenfalls die Lehrmethoden.
Hallo zusammen. In der neuen ImmoWertV A wird für den vorläufigen Ertragswert die Formel = vEW = (RE - BW x LZ) x KF + BW benutzt. In eurem Video und im Internet finde ich jedoch vorläufiger Ertragswert = Vervielfältiger * Gebäudereinertrag. Welche Formel sollte ich wann benutzen? Danke für euer Wissen.
Danke für das gut erklärte Video: Eine Frage, wie wird Verwaltungsvermögen (z. B. ein Mietshaus in einen Gewerbebetrieb) im Betriebsvermögen bewertet. Findet hier auch das Ertragswertverfahren Anwendung oder wird hier der Verkehrswert angesetzt?
Wir als Investoren hassen das Ertragswertverfahren! Kauft man eine Wohnung wird dieses nicht angewandt und die Wohnung wird viel besser bewertet und man benötigt deutlich weniger Eigenkapital. Möchte gerade ein günstiges MFH kaufen und kriege es nicht durch wegen dem Ertragswertverfahren
Sie suchen Ihre neue berufliche Herausforderung in der laufenden Steuerberatung oder in der Gestaltungsberatung - Dann können Sie sich jetzt bewerben: www.juhn.com/karriere
Müsste bei der Anwendung des Vervielfältigers nach §185(3) BewG nicht noch §185(3) S.5 BewG geprüft werden? Oder wurde dies aus Vereinfachungsgründen nicht angesprochen? Es hätte ja eindeutig Auswirkungen auf den Vervielfältiger nach Anlage 21 da die Restnutzungsdauer 70 Jahre x 30% = 21 Jahre betragen würden?
Ja, immer mindestens 30%, die Berechnung im Video ist falsch. Gruß
Gasthörer, Praktiker
Nach meiner Meinung sollte man das vielleicht einmal gehört haben. Da es sehr gute Apps gibt, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Steuerberater noch selbst rechnet. Erinnert mich an die Einführung des Taschenrechners. Das gilt auch für andere Themen.
Auch das Berufsbild des Steuerberaters wird sich gravierend verändern. Ebenfalls die Lehrmethoden.
Kommt das 5. Video zum Sachwertverfahren auch noch online?
Hallo zusammen. In der neuen ImmoWertV A wird für den vorläufigen Ertragswert die Formel = vEW = (RE - BW x LZ) x KF + BW benutzt. In eurem Video und im Internet finde ich jedoch vorläufiger Ertragswert = Vervielfältiger * Gebäudereinertrag. Welche Formel sollte ich wann benutzen? Danke für euer Wissen.
Gasthörer. Muss ich als Schenker/Beschenkter selbst bewerten(lassen) oder bewertet das Finanzamt kostenlos?
Danke für das gut erklärte Video: Eine Frage, wie wird Verwaltungsvermögen (z. B. ein Mietshaus in einen Gewerbebetrieb) im Betriebsvermögen bewertet. Findet hier auch das Ertragswertverfahren Anwendung oder wird hier der Verkehrswert angesetzt?
Wir als Investoren hassen das Ertragswertverfahren! Kauft man eine Wohnung wird dieses nicht angewandt und die Wohnung wird viel besser bewertet und man benötigt deutlich weniger Eigenkapital. Möchte gerade ein günstiges MFH kaufen und kriege es nicht durch wegen dem Ertragswertverfahren