Lieber Horst DANKE für deine sehr interssanten Lernvideos habe nächste Woche Mündlicheprüfung dann habe Ich meine Ausbildung in der Tasche ohne Sie und meine Dozentin Frau Schäfer hätte ich das Save nicht geschafft, tausend Dank und weiter so :)
Danke für deine Arbeit, lieber Horst. Deine Videos haben mir bei so mancher Klausurvorbereitung in meinem Studium schon sehr weitergeholfen. Bitte mach weiter so, ich freue mich schon auf den nächsten Dienstag :)
Heute meine IHK Prüfung gekriegt alle Noten waren 3 😁 danke für deine Videos hab damit viel gelernt hoffe das der Betrieb den Vertrag jetzt auf Fachkraft für lagerlogistik verlängert wird
... egal, Hauptsache bestanden. Mein Meister pflegte immer zu sagen: " Bestanden ist gut, gut ist ne 2 und ne 2 ist ganz knapp an ner 1 vorbei. 😇 Glückwunsch zur bestandenen Prüfung.
Wieder ein tolles Video vielen dank, ja Stefanie Schäfer ist Klasse die beste Dozentin die ich jemals hatte sie hat nicht nur sehr viel Fachwissen bringt es alles noch sehr gut rüber =))
Vielen Dank für Ihre Arbeit! Aktuelles Thema sind die Be- und Entladezeiten für FTL, LTL, Stückgut, Paketdienste... wie lange soll/kann der Fahrer beim Be- und Entladen warten.
Vielen Dank für das mal wieder sehr interessante Video! Die Gleichsetzung von juristischen Person mit Unternehmen finde ich dann aber doch etwas zu stark vereinfachend. Es gibt jede Menge juristische Person, die keine Unternehmen sind und ebenso jede Menge Unternehmen, die keine juristischen Personen sind…
Klar, gleich auf Seite 2 der ADSp unter Punkt 1.13 steht, dass der Frachtführer in der ADSp wie ein Spediteur zu behandeln ist. Anbei der Link: www.dslv.org/dslv/web.nsf/gfx/E58DF8579DEF6A88C12583F3003EC79A/$file/DSLV-ADSp-2017.pdf
Wie immer sehr interessant und einfach erklärt. Auch ein nachträglichen Herzlichen Glückwunsch an deine Frau 💐 ohne sie würde es wahrscheinlich so nicht laufen ☺.
MOIN, habe ich dass richtig verstanden?.... der Spediteur haften bei dem Schadensfall nur mit 4460,72 Euro obwohl der Schaden 10.000 Euro beläuft... bleibt der Kunde dann auf den Rest der Summe "sitzen"?
Lieber Horst! Das war wieder ein ganz tolles und vor allem auch praxisrelevantes Video. Gratulation. Es wäre sehr interessant für mich, wenn Sie die "LOGISTIK-AGB" in ein Video fassen könnten. Herzlichen Dank im Voraus, lieber Horst!
Sicher das es nur für juristische Personen gilt? Es gibt nämlich ja auch Geschäftsleute welche keine handelsrechtliche Firma führen. In diesem Falle könnte die AdSp dann ja keine Anwendung finden
Gutes Video über die ADSp. Würde mich auch über ein Video über die Logistik-AGB freuen. Vielleicht auch mal ein paar Lagerthemen, z.B. Outsourcing, etc. Persönliche Meinung zu beidem, ADSp und Logistik AGB: Zu einseitig zugunsten der Spediteure / Logistikunternehmen. Verlagern das Risiko zu hohem Maße auf den Verlader / Kunden. Aus meiner Erfahrung ist es immer besser allgemeine Verladebedingungen auszuschließen und individuelle Vereinbarungen zu treffen. Die decken das jeweilige Risiko besser und zielgerichteter ab.
Hallo, zwei Anmerkungen: Nicht jedes Unternehmen ist eine juristische Person. Und, die ADSp sind zwar nicht für Verbraucher gedacht, könnten theoretisch im Rahmen der Vertragsfreiheit aber grundsätzlich dennoch vereinbart werden. Evtl. rechtsfeste gesetzliche Regelungen ausgenommen.
Könntest du das genauer erklären? Wie können die ADSp mit einem Verbraucher vereinbart werden, wenn diese doch den Verbraucher schlechter stellen als km Gesetz und dies laut HGB nicht erlaubt ist? Selbst durch eine individuelle Vereinbarungen ist dies nicht möglich, siehe Paragraf 466 HGB :)
@@2009GuiltyPleasure Hallo, zunächst einmal ist die Diskussion eher theoretischer Natur. Ich habe mich nur an der absoluten Aussage gestört, dass die ADSp nicht mit Verbrauchern vereinbart werden können. Vorformulierte Vertragsbedingungen können auch dann vereinbart werden, wenn sie eigentlich nicht dazu gedacht und vorgesehen sind. Natürlich gelten nur solche Inhalte, denen nicht zwingendes Recht (= rechtsfeste Regelungen) zuwiderläuft. Ein ähnliches Beispiel sind z.B. die "Schiffsklauseln" der Incoterms (FAS, FOB, CFR und CIF). Diese können auch wirksam z.B. für Luftfrachttranporte vereinbart werden. Nicht sinnvoll, aber möglich.
@@hansmonk8002 Hallo und danke für deine Antwort. Allerdings handelt es sich hier auch um eine absolute Aussage ;-) Die ADSp können aus den genannten Gründen nicht mit Verbrauchern vereinbart werden. Daran gibt es nichts zu rütteln :-)
@@2009GuiltyPleasure nicht nur § 466 HGB ist relevant sondern ebeso die §§ 449,3 und 475h HGB, denn die ADSp gelten auch für Frachtführer- und Lagerhaltertätigkeiten des Spediteurs, viele Grüße Armin
Lieber Horst DANKE für deine sehr interssanten Lernvideos habe nächste Woche Mündlicheprüfung dann habe Ich meine Ausbildung in der Tasche ohne Sie und meine Dozentin Frau Schäfer hätte ich das Save nicht geschafft, tausend Dank und weiter so :)
Danke für deine Arbeit, lieber Horst. Deine Videos haben mir bei so mancher Klausurvorbereitung in meinem Studium schon sehr weitergeholfen. Bitte mach weiter so, ich freue mich schon auf den nächsten Dienstag :)
Gerne doch! :)
Ein Video über die Logistik AGB würde mich sehr interessieren.
Heute meine IHK Prüfung gekriegt alle Noten waren 3 😁 danke für deine Videos hab damit viel gelernt hoffe das der Betrieb den Vertrag jetzt auf Fachkraft für lagerlogistik verlängert wird
... egal, Hauptsache bestanden. Mein Meister pflegte immer zu sagen: " Bestanden ist gut, gut ist ne 2 und ne 2 ist ganz knapp an ner 1 vorbei. 😇
Glückwunsch zur bestandenen Prüfung.
Glückwunsch und Willkommen in der Logistik! :)
Ja sehr gerne ein Video über die Logistik AGB‘s 😀😀
Mach weiter so 👍
Danke , bereite mich mit deinen Videos auf meine mündliche Prüfung vor 🙏🏽
Danke Horst 👍
Wieder ein tolles Video vielen dank, ja Stefanie Schäfer ist Klasse die beste Dozentin die ich jemals hatte sie hat nicht nur sehr viel Fachwissen bringt es alles noch sehr gut rüber =))
Vielen Dank für Ihre Arbeit! Aktuelles Thema sind die Be- und Entladezeiten für FTL, LTL, Stückgut, Paketdienste... wie lange soll/kann der Fahrer beim Be- und Entladen warten.
Super erklärt!
Wie immer, ein sehr informatives Video :)
Super Video, Danke!
Vielen Dank für deine super Videos!
Sehr gerne
Vielen Dank für das mal wieder sehr interessante Video!
Die Gleichsetzung von juristischen Person mit Unternehmen finde ich dann aber doch etwas zu stark vereinfachend.
Es gibt jede Menge juristische Person, die keine Unternehmen sind und ebenso jede Menge Unternehmen, die keine juristischen Personen sind…
Gerne mehr von den tollen Filmen 👍🏻 weiter so
Hallo Horst, magst vllt das Thema der nicht-eu Fernfahrer über osteuropäische / baltische Firmen beleuchten
Logistik AGB Video wäre auch gut
Frage... Kann ein selbständig Transportunternehmen (Frachtführer) auch mit ADSp arbeiten ? DANKE für deine Arbeit
Klar, gleich auf Seite 2 der ADSp unter Punkt 1.13 steht, dass der Frachtführer in der ADSp wie ein Spediteur zu behandeln ist. Anbei der Link: www.dslv.org/dslv/web.nsf/gfx/E58DF8579DEF6A88C12583F3003EC79A/$file/DSLV-ADSp-2017.pdf
@@Holydecipher Danke mein freund
Wie immer sehr interessant und einfach erklärt. Auch ein nachträglichen Herzlichen Glückwunsch an deine Frau 💐 ohne sie würde es wahrscheinlich so nicht laufen ☺.
Da hast du absolut Recht! Danke für dein Feedback! Gruß
Horst
MOIN, habe ich dass richtig verstanden?.... der Spediteur haften bei dem Schadensfall nur mit 4460,72 Euro obwohl der Schaden 10.000 Euro beläuft... bleibt der Kunde dann auf den Rest der Summe "sitzen"?
Lieber Horst! Das war wieder ein ganz tolles und vor allem auch praxisrelevantes Video. Gratulation. Es wäre sehr interessant für mich, wenn Sie die "LOGISTIK-AGB" in ein Video fassen könnten. Herzlichen Dank im Voraus, lieber Horst!
Super erklärt, Danke
Sicher das es nur für juristische Personen gilt? Es gibt nämlich ja auch Geschäftsleute welche keine handelsrechtliche Firma führen. In diesem Falle könnte die AdSp dann ja keine Anwendung finden
Gutes Video über die ADSp. Würde mich auch über ein Video über die Logistik-AGB freuen. Vielleicht auch mal ein paar Lagerthemen, z.B. Outsourcing, etc.
Persönliche Meinung zu beidem, ADSp und Logistik AGB: Zu einseitig zugunsten der Spediteure / Logistikunternehmen. Verlagern das Risiko zu hohem Maße auf den Verlader / Kunden. Aus meiner Erfahrung ist es immer besser allgemeine Verladebedingungen auszuschließen und individuelle Vereinbarungen zu treffen. Die decken das jeweilige Risiko besser und zielgerichteter ab.
Sehr gutes Video :-)
Magst du nochmal ein Video über Lademeter machen?
Liebe Grüße aus Flensburg
Logistik-AGB - Ja, wenn es keine Umstände macht
Hallo,
zwei Anmerkungen: Nicht jedes Unternehmen ist eine juristische Person. Und, die ADSp sind zwar nicht für Verbraucher gedacht, könnten theoretisch im Rahmen der Vertragsfreiheit aber grundsätzlich dennoch vereinbart werden. Evtl. rechtsfeste gesetzliche Regelungen ausgenommen.
Könntest du das genauer erklären? Wie können die ADSp mit einem Verbraucher vereinbart werden, wenn diese doch den Verbraucher schlechter stellen als km Gesetz und dies laut HGB nicht erlaubt ist? Selbst durch eine individuelle Vereinbarungen ist dies nicht möglich, siehe Paragraf 466 HGB :)
@@2009GuiltyPleasure Hallo, zunächst einmal ist die Diskussion eher theoretischer Natur. Ich habe mich nur an der absoluten Aussage gestört, dass die ADSp nicht mit Verbrauchern vereinbart werden können. Vorformulierte Vertragsbedingungen können auch dann vereinbart werden, wenn sie eigentlich nicht dazu gedacht und vorgesehen sind. Natürlich gelten nur solche Inhalte, denen nicht zwingendes Recht (= rechtsfeste Regelungen) zuwiderläuft.
Ein ähnliches Beispiel sind z.B. die "Schiffsklauseln" der Incoterms (FAS, FOB, CFR und CIF). Diese können auch wirksam z.B. für Luftfrachttranporte vereinbart werden. Nicht sinnvoll, aber möglich.
@@hansmonk8002 Hallo und danke für deine Antwort. Allerdings handelt es sich hier auch um eine absolute Aussage ;-) Die ADSp können aus den genannten Gründen nicht mit Verbrauchern vereinbart werden. Daran gibt es nichts zu rütteln :-)
@@2009GuiltyPleasure
nicht nur § 466 HGB ist relevant sondern ebeso die §§ 449,3 und 475h HGB, denn die ADSp gelten auch für Frachtführer- und Lagerhaltertätigkeiten des Spediteurs,
viele Grüße
Armin
@@armin8026 Hallo Armin. Danke für die Info, aber was hat das jetzt mit dem Thema Verbraucher zu tun? :-) Viele Grüße
Logistik AGB